Im Schluss1 werden die Momente des Allgemeinen, Besonderen und Einzelnen zusammengeschlossen.2 Die Vernunft stellt die Einheit der in der Urteilsform auseinandergetretenen Begriffsmomente wieder her, was in der Form des Syllogismus zum Ausdruck kommt.3 Die Grundform des Schlusses besteht darin, dass das Besondere als die vermittelnde Mitte zwischen dem Einzelnen und dem Allgemeinen erscheint, wie dies aus dem apodiktischen Urteil hervorgegangen ist. Das Schema hierfür lautet:4

E - B - A, aufgelöst in:

Obersatz        B - A

Untersatz      E - B

Konklusion   E - A,

am Beispiel:

Alle Menschen
sind sterblich
Nun ist Caius
  ein Mensch
Also ist Caius
  sterblich

Der Schluss enthält das Urteil mitsamt seinem Grund.5 Die weitere Entwicklung des Schlusses besteht darin, dass auch das Einzelne und das Allgemeine diese Stelle einnehmen.6

Im Urteil waren die Begriffsbestimmungen als selbständige Extreme gesetzt, aber noch nicht ihre Einheit. Im Schluss dagegen ist auch ihre Einheit durch das verbindende Mittelglied gesetzt,7 und damit ist er der vollständig gesetzte Begriff;8 daraus begründet sich der oft zitierte Satz „Alle Dinge sind der Schluss.“9 Er ist die höchste Stufe des Logos.10 Die Begriffsbestimmungen (E, B, A) sind nun in ihrer Totalität und in ihrer Einheit gesetzt.11 Zwei Bestimmungen werden durch eine dritte vereinigt, die ihre Einheit darstellt. So erscheint der Begriff einerseits in seiner Einheit, andrerseits in seiner Trennung, nämlich als Extreme des Schlusses.12 Zwischen den Extremen und dem Mittelglied ist die Beziehung eine unmittelbare, während die Beziehung zwischen den Extremen eine (durch das Mittelglied) vermittelte ist. Damit wird die Vollendung der Vermittlungsfigur erreicht, ein Ganzes, in dem jedes Moment sowohl als Extrem wie auch als vermittelnde Mitte auftritt, die vollständige Vermitteltheit und Einheit alles Existierenden.13 Die beiden unmittelbaren Beziehungen sind die Urteile, die Prämissen genannt werden; die vermittelte heißt Schlussatz.14 Das Mittelglied, das die Begründung leistet, tritt in der Konklusion nicht mehr auf; es verschwindet in seinem Grund, geht zu Grunde.15

Eine Bedeutung des Schlusses liegt darin, dass das Wirkliche ein Einzelnes ist, das sich durch die Besonderheit in die Allgemeinheit erhebt und dadurch zur Identität mit sich kommt; aber auch umgekehrt gibt seine allgemeine Natur sich durch die Besonderheit äusserliche Realität und macht sich dadurch zum Einzelnen.16 Die Berechtigung zweier Bewegungsrichtungen, einmal vom Einzelnen zum Allgemeinen, dann vom Allgemeinen zum Einzelnen, wird später noch bedeutsam werden. Der Schluss ist der Kreislauf der Vermittlung der Begriffsmomente.17 Das Vernünftige am schließen besteht darin, dass durch das Zusammenschliessen der Begriffsmomente das Allgemeine keine inhalts- und bestimmungslose Abstraktion vom Einzelnen, vom Sinnlichen, Endlichen und Bedingten bleibt, sondern zu einer mit dem Einzelnen erfüllten, einer konkreten Allgemeinheit wird.18

Diese Entwicklung des Schliessens vollzieht sich in einer Abfolge der Schlüsse, die der Gliederung der Urteile ganz ähnlich ist,19 nämlich den Schlussarten

In den Schlüssen des Daseins sind die Terme unmittelbar zusammengeschlossen; im nächsten Schritt reflektieren sie aufeinander, und schließlich ist ihr Zusammenschluss ein notwendiger.20 Es gibt allerdings keine Entsprechung zu der vierten Art der Urteile, den Urteilen des Begriffs.21 Die einzelnen Schlussfiguren besitzen zu den einzelnen Urteilen eine Entsprechung lediglich bei den Schlüssen der Notwendigkeit, nämlich dem

1. Schlüsse des Daseins

Die Entwicklung der Schlüsse beginnt wieder - wie das Urteil - bei der Unmittelbarkeit.22 Seine Bestimmungen sind zunächst in den Schlüssen des Daseins einfach und abstrakt. Die drei Begriffsmomente, das Allgemeine, das Besondere und das Einzelne, sind hier nur äusserlich aufeinander bezogen.23

a)        Die erste Figur: E - B - A

In der ersten Figur ist das Einzelne durch das Besondere mit dem Allgemeinen vermittelt:

E - B - A

Genauer:

Obersatz        B - A

Untersatz      E - B

Konklusion   E - A24

Dies ist die Grundform des Schlusses überhaupt.25 Das hier vorliegende Verhältnis der Begriffsbestimmungen ist ihr notwendiges und wesentliches Formverhältnis; der Mangel besteht nur darin, dass sie noch nicht wechselseitig um einander angereichert sind.26 Es ist an dieser Stelle des Textes, dass Hegel mit der Notation in Abkürzungen27 der Begriffsbestimmungen beginnt, diese teilweise sogar in die Überschriften aufnimmt.

Der Schluss E - B - A sagt aus, dass das Einzelne nicht unmittelbar allgemein ist, sondern durch seine Besonderheit. Das Einzelne ist ein konkreter Gegenstand, das Besondere eine seiner Bestimmtheiten, das Allgemeine eine noch abstraktere, „einzelnere“ Bestimmtheit am Besonderen.28 Die Bedeutung dieses Schlusses besteht darin, dass das Einzelne durch seine Besonderheit in die Allgemeinheit und dadurch in einen äußeren Zusammenhang heraustritt.29 Allerdings ist es zufällig, welche der zahlreichen Eigenschaften oder Verhältnisse des Einzelnen als Besonderheit ausgewählt wird, ebenso zufällig ist es, mit welcher Allgemeinheit es dadurch zusammengeschlossen wird.30 Dieser Schluss ist daher oberflächlich, äusserlich und zufällig,31 und d. h., er ist in Wahrheit durch das Einzelne bestimmt32 und muss deshalb in den Schluss übergehen, in dem das Einzelne die Vermittlung bildet, die zweite Figur des Schlusses: B - E - A.

Die tiefere Bedeutung dieses Übergangs liegt darin, dass im ersten Schluss zwar durch den Schlussatz die Extreme E und A vermittelt sind, nämlich durch B, aber die Prämissen sind nicht vermittelt. Da das Wesen des Schlusses aber gerade darin besteht, dass jedes der im Schluss enthaltenen Urteile begründet, bewiesen und d. h. vermittelt sei, müssen auch die beiden Prämissen der ersten Schlussfigur vermittelt werden,33 nämlich

B - A und

E - B.

Wenn diese Begründung nicht durch die Hereinnahme eines zusätzlichen externen Moments erfolgen soll, das wiederum nach einer Begründung verlangt, und dieses ebenso, so dass es zu einem - schlechten - unendlichen Progress käme, kann die Vermittlung nur durch das in der Prämisse jeweils fehlende, im Schluss aber vorhandene dritte Begriffsmoment erfolgen, also für die Prämisse B - A durch E, für E - B durch A.34 Nur auf diese Weise ist es möglich, zu der angestrebten Begründung aus sich selbst heraus, zu einer Rekursivität zu kommen, die es gestattet, aus der Endlichkeit zu einer Unendlichkeit zu gelangen, die nicht in einem linearen Fortgang, sondern in einer kreisförmigen Rückkehr zu sich selbst besteht. In dieser Weise entstehen die

zweite Figur  B - E - A und die

dritte Figur    E - A - B.

Das Ergebnis der ersten Figur E - B - A ist der Schlussatz E - A; das Einzelne ist nunmehr als Allgemeines gesetzt, und zwar durch Vermittlung, die also nicht mehr eine unmittelbare, d. h. zufällige, sondern eine vermittelte, d. h. notwendige Beziehung ist.35 Weil das Einzelne nun vermittelt ist, kann es seinerseits im nächsten Schritt die Aufgabe der Vermittlung übernehmen, also in die Mitte zwischen B und A treten.

Darin besteht die grundlegende Struktur der Vermittlung: Kein Gegenstand ist das, was er ist, unmittelbar, sondern nur vermittelt; das Einzelne ist durch das Besondere mit dem Allgemeinen vermittelt, Alexander (E) durch seine Tapferkeit (B) mit der Tugend (A), durch seine Trunksucht mit dem Laster. Weil aber die Vermittlung das Wesen des Schlusses ist, müssen auch alle seine Prämissen, d. h. alle Beziehungen zwischen den Begriffsbestimmungen E, B und A vermittelte sein, aber nicht durch Indienstnahme externer Momente, sondern wechselseitig durch die jeweils anderen. Deshalb tritt eines zwischen die beiden anderen und vermittelt sie.36 Diese Struktur, die grundlegend für den absoluten Schluss ist, ist bereits mit dem ersten, einfachsten und unmittelbaren Schluss des Daseins angelegt.

b)        Die zweite Figur: B - E - A

Sie lautet aufgelöst:

Obersatz        E - A

Untersatz      B - E

Konklusion   B - A37

Durch den vermittelten Schlussatz des ersten Schlusses „E ist A“ ist das Einzelne jetzt auch als Allgemeines bestimmt und bildet damit zugleich die Einheit beider Extreme.38 So vermittelt es nun zwischen B und A. Was im vorherigen Schluss vermittelt wurde, ist deshalb nun in der Lage zu vermitteln, und tritt deshalb im nächsten Schluss in die Mitte.39 Das Vermittelte wird zum Vermittelnden. Immer noch steht die Aufgabe, dass sämtliche Prämissen bewiesen, d. h. vermittelt werden sollen. Die zweite Prämisse der zweiten Schlussfigur, der Obersatz E - A, ist bereits durch den ersten Schluss vermittelt worden. Im zweiten Schluss werden nunmehr B und A miteinander (durch E) vermittelt. Der objektive Sinn dieses Schlusses ist, dass das Allgemeine durch die Einzelheit eine seiner Arten (B) ist.40

Entscheidend wichtig für die Funktionsweise der Vermittlung ist der hier in aller Klarheit explizierte Stellenwechsel: Das Allgemeine hat seine Stelle behalten, die des Prädikats. (Es wird deutlich, dass auch in den Schlüssen der vom Urteil her bekannte Aufbau erhalten bleibt, in dem das erste Glied das Subjekt und das letzte Extrem das Prädikat ist.) Das Besondere hingegen hat seine Stelle vertauscht. Indem es an die Stelle des Subjekts getreten ist, hat es die Bestimmung der Einzelheit angenommen, während das Einzelne, indem es in die Mitte getreten ist, die Bestimmung der Besonderheit erhalten hat.41 Dadurch, dass jedes an der Stelle des anderen steht, ist es zugleich in seiner eigenen und in der anderen Bestimmung gesetzt.42 Dass dies hier noch nicht zur vollen Konkretion führt, sondern noch äusserlich bleibt, darf nicht davon ablenken, dass hiermit der Prozess dargestellt ist, in dem die Begriffsmomente sich wechselseitig um die jeweils anderen anreichern; denn der Sinn der Entwicklung der Schlüsse besteht ja gerade darin, dass jede Begriffsbestimmung (E, B, A) an sich alle drei enthält, dass dies aber im Verlauf der Entfaltung der Schlüsse auch explizit so gesetzt wird. Diese wechselseitige Anreicherung durch den Stellenwechsel kulminiert im absoluten Schluss, wo er seine Darstellung finden wird.

In der zweiten Schlussfigur ist die Zufälligkeit oder Äusserlichkeit der Vermittlung,43 die in der ersten schon an sich gegeben war, gesetzt, indem die Vermittlung in der Einzelheit geschieht.44 Die veränderte Stellung zweier Momente hat nur eine äusserliche Formveränderung bewirkt. Durch diese Veränderung der reinen Form, die der erste Schluss darstellt, hat die Realisierung des Begriffs begonnen,45 nämlich die wechselseitige Anreicherung seiner Momente. Weil die Äusserlichkeit der Einzelheit die Allgemeinheit ist, weist die Vermittlung durch das unmittelbar Einzelne über sich hinaus auf eine andere Vermittlung, die durch das (abstrakte) Allgemeine erfolgt.

###c)        Die dritte Figur: E - A - B

Die objektive Bedeutung dieses Schlusses besteht darin, dass der Grund für die Vereinigung der Besonderheit und der Einzelheit in ihrer identischen Natur, dem Allgemeinen liegt.46 In diesem dritten Schluss gibt es nun keine unmittelbare Prämisse mehr; die Prämisse E - A ist durch den ersten Schluss vermittelt worden, die Prämisse A - B47 durch den zweiten. Insofern setzt der dritte Schluss die beiden vorhergehenden voraus, aber die dort stattgefundene Vermittlung setzt auch die nachfolgenden Vermittlungsschritte voraus, so dass mit dieser wechselseitigen Vermittlung die Bestimmung des Schlusses vollendet ist.48 Daher ist es nicht ganz zufällig, wenn auch nicht unbedingt systematisch, dass Hegel an dieser Stelle, im Zusatz zu § 187 der Enzyklopädie, der die dritte Figur behandelt, den absoluten Schluss einführt. Denn hier ist zum ersten Mal der Durchlauf ans Ziel gekommen, in dem jedes Moment die Stelle der Mitte und der Extreme eingenommen hat und damit des Ganzen überhaupt, wodurch es die Einseitigkeit der Abstraktion - an sich - verloren hat.49

Die hier angeführte Reihenfolge50 der Begriffsmomente ist die der Wissenschaft der Logik, während sie sowohl in der - früheren - Nürnberger Begriffslehre als auch in der - späteren - Enzyklopädie anders verläuft, nämlich

erste Figur    E - B - A

zweite Figur  A - E - B

dritte Figur    B - A - E

Entscheidend ist, dass jedes Moment einmal vermittelt; um den Fortgang der Untersuchung nicht durch Verzweigung in einen möglicherweise unwesentlichen Seitenast zu gefährden, soll das einstweilen auf sich beruhen.51

Es handelt sich bei diesen ersten drei Schlüssen immer noch um einen formalen Schluss; auch im dritten Schluss ist das vermittelnde Allgemeine nur ein abstrakt Allgemeines.52 Daher ist der dritte Schluss die Wahrheit der formalen Schlüsse insgesamt, indem er zum Ausdruck bringt, dass die Vermittlung eine abstrakt-allgemeine, somit formale ist.53 Diese völlig äusserliche, gleichgültige Bestimmung der Begriffsmomente bringt den nächsten Schluss hervor, den ganz verhältnislosen mathematischen Schluss, der lediglich die äusserliche Einheit der Begriffsbestimmungen beinhaltet, nämlich ihre Gleichheit.

###d)        Die vierte Figur: A - A - A (Der mathematische Schluss)

Der mathematische Schluss54 lautet: „Wenn zwei Dinge oder Bestimmungen einem dritten gleich sind, so sind sie unter sich gleich.“ So ist dieses Dritte das Vermittelnde, aber es hat überhaupt keine Bestimmung gegenüber den Extremen. Der Formalismus dieses Schlusses besteht darin, dass er von aller qualitativen Verschiedenheit der Bestimmungen abstrahiert und nur die quantitative Gleichheit oder Ungleichheit enthält.55 Begriff und Begriffsbestimmungen treten in ihm nicht auf; so kann mit ihm auch nichts begriffen werden.

Die formalen Schlüsse des Daseins haben aber nicht nur dieses negative Ergebnis der unmittelbaren, abstrakten Bestimmtheit, das Auslöschen der qualitativen Bestimmtheiten, sondern auch ein positives Resultat: Jede Begriffsbestimmung, die an dieser Stelle Formbestimmung genannt wird, hat im Ganzen der formalen Schlüsse die Mitte und die Stellen der Extreme eingenommen.56 Damit ergibt sich, dass die Vermittlung nicht durch eine einzelne, qualitative Formbestimmtheit erfolgt, sondern durch deren konkrete Identität.57 Damit ist die Vermittlung zu einer positiven Reflexion der vorher nur abstrakten Formbestimmungen ineinander geworden; daraus gehen die Schlüsse der Reflexion hervor.

Der Überblick über die Struktur der Begriffsmomente58 in den formalen Schlüssen des Daseins muss die Tatsache berücksichtigen, dass Hegel sie in der Wissenschaft der Logik und in der Enzyklopädie (und der Nürnberger Begriffslehre) unterschiedlich angeordnet hat:

Schlüsse des Daseins

WdL

Enzyklopädie

1.   Figur

2.   Figur

3.   Figur

Math. Schluss

E - B - A

B - E - A

E - A - B

A - A - A

E - B - A

A - E - B

B - A - E

A - A - A

Bei einem Vergleich der Strukturen  - die vierte Figur kann als Sonderfall außer Betracht bleiben - fällt auf, dass in beiden zwar die mittlere Stelle von allen Begriffsmomenten belegt ist, aber die erste und die dritte nur in der Enzyklopädie, nicht in der Wissenschaft der Logik. Die vertikale Abfolge des ersten Extrems lautet in der Wissenschaft der Logik E - B - E, des dritten A - A - B. Das ergibt keine Übereinstimmung mit der These des Hegel-Textes, wonach jede Begriffsbestimmung alle drei Stellen durchläuft. In der Fassung der Enzyklopädie ist dies aber sehr wohl der Fall: Das erste Extrem wird der Reihe nach von E - A - B belegt, das dritte von A - B - E. Es kann angenommen werden, dass die in der Wissenschaft der Logik noch bestehende Unstimmigkeit später in der Enzyklopädie bereinigt worden ist. Somit kann letztere den weiteren Untersuchungen zugrundegelegt werden; dies auch deshalb, weil nur dann die Regel eingehalten wird, nach der dasjenige Moment, das vermittelt wurde, im nächsten Schluss in die Mitte tritt; im Beispiel: E wird im ersten Schluss vermittelt und tritt im zweiten Schluss in die Mitte. Das ist beim Übergang von der zweiten zur dritten Figur in der Fassung der Wissenschaft der Logik nicht der Fall.

Die Regeln für diesen Stellenwechsel lauten wie folgt: 1. Die Mitte einer Figur ist das wahrhaft Allgemeine und muss deshalb in der nächsten Figur zum hinteren Extrem werden, weil dies die Stelle der Allgemeinheit ist. 2. Das erste Glied ist durch den Schluss mit dem letzten Extrem vermittelt worden und tritt deshalb an die Stelle der vermittelnden Mitte. 3. Das letzte Extrem ist durch die Beziehung auf die Einzelheit auf diese beschränkt worden und muss deshalb die Stelle der Einzelheit, also die erste Stelle einnehmen.59 Diese Regeln treffen aber nur auf die Fassung der Enzyklopädie, nicht auf die der Wissenschaft der Logik zu.60

##2. Schlüsse der Reflexion

In den vorhergehenden unmittelbaren, qualitativen Schlüssen des Daseins sind die Bestimmungen abstrakt, in den Schlüssen der Reflexion hingegen konkrete Bestimmtheiten,61 womit gemeint ist, nicht eine einzelne für sich, sondern als Beziehung, in der „auch die andere scheint“. Dies kann folgendermassen interpretiert werden: In den unmittelbaren Schlüssen trat an jeder Stelle nur ein Begriffsmoment auf. Indem sie aber die Stelle wechselten, nahm jedes zusätzlich den Charakter eines der anderen an,62 erhielt also zwei Bestimmtheiten zugleich, wie dies weiter oben bei der zweiten Figur des Schlusses des Daseins aufgezeigt wurde. Dies wird nun in den Schlüssen der Reflexion explizit so gesetzt, indem an jeder Stelle nicht nur eine, sondern mehrere Bestimmtheiten auftreten, und zwar in Beziehung aufeinander.63

###a)  Schluss der Allheit

Der erste Reflexionsschluss ist der Schluss der Allheit.64 Er steht wieder unter dem Schema der ersten Figur, E - B - A.65 Als Beispiel dient der bekannte Schluss:

Alle Menschen sind sterblich.

Nun ist Cajus ein Mensch.

Ergo ist Cajus sterblich.

„Cajus“ bildet das erste Extrem der Einzelheit, „sterblich“ die letzte Stelle der Allgemeinheit, „Mensch“ die Mitte der Besonderheit, aber in der Bestimmung „alle Menschen“. Diese Allheit fasst die Einzelnen, zunächst noch äusserlich, in die Allgemeinheit zusammen.66 Ferner ist mit „Mensch“ die Gattung angegeben, diejenige Allgemeinheit, welche Einzelheit und abstrakte Allgemeinheit in sich vereinigt. Somit sind nunmehr in der Mitte des Schlusses - und auf sie kommt es an, weil sie ihn vom Urteil unterscheidet - alle drei Begriffsmomente vertreten: Einzelheit, Allgemeinheit und, weil sich diese beiden an der Stelle der Besonderheit befinden, auch diese letztere. Damit hat der Schluss der Reflexion erst die eigentliche Bestimmtheit der Form erreicht, weil in ihm die Mitte als Totalität der Bestimmungen gesetzt ist.67

Der Schluss ist jetzt nicht mehr oberflächlich und zufällig wie der des Daseins, in dem es willkürlich war, ob Alexander (E) durch die Qualität (B) der Tapferkeit mit der Tugend (A) oder durch seine Trunksucht mit dem Laster verbunden war. Jetzt, im Schluss der Allheit, enthält der medius terminus durch die Bestimmung „alle“ die wirklichen, konkreten Gegenstände mit all’ ihren Eigenschaften, nicht nur einer herausisolierten Qualität. Deshalb kann damit nur ein Prädikat verbunden sein, das dieser Totalität gemäß ist, nicht nur einer ihrer Bestimmungen.68 Damit ist der Schluss zu einer gewissen Vollkommenheit gelangt.

Es sei dafür ein weiteres Beispiel angeführt, auch deshalb, weil es im nächsten Schluss der Induktion weitergeführt wird und damit erheblich zur Aufklärung und zum Verständnis beitragen kann:

Alle Metalle sind elektrische Leiter.                    B - A

Kupfer ist ein Metall.                                              E - B

Also ist Kupfer ein elektrischer Leiter.                E - A

Damit die Reihenfolge E - B - A sichtbar wird, müssen die Prämissen in vertauschter Reihenfolge gelesen werden, was an der logischen Stimmigkeit jedoch nichts ändert.

Es zeigt sich indes, dass die erreichte Vollkommenheit nur ein äusserlicher leerer Schein des Schliessens ist; denn der Obersatz setzt den Schlussatz voraus. Er ist nur richtig, wenn der Schlussatz richtig ist. Wenn Cajus zufällig nicht sterblich wäre, so wäre der Obersatz nicht richtig.69 Das Wesen dieses Schliessens beruht somit auf subjektiver Einzelheit; deshalb muss nun diese als Mitte gesetzt werden, wodurch der Schluss der Induktion entsteht.

###b) Schluss der Induktion

Er hat demgemäss die Form A - E - B bzw. in der Enzyklopädie B - E - A. Da die Fassung der Enzyklopädie deutlicher erkennen lässt, dass E zwischen die Glieder B - A des vorhergehenden Obersatzes tritt, sei sie im folgenden zugrundegelegt.70 Das Beispiel der Metalle wird hier wieder aufgenommen:

Gold (E) ist Metall (B), Silber (E) ist Metall (B), ebenso Kupfer (E), Blei (E) usw.

Alle diese Körper (E) sind elektrische Leiter (A).

Alle Metalle (B) sind elektrische Leiter (A).

Es ergibt sich damit die Schlussform:

E - B

E - A

B - A

Nur wenn man die Unstimmigkeit, dass die erste Prämisse E - B statt B - E lautet, durch Vertauschung bereinigt, erhält man die von Hegel angegebene Schlussform:

B - E - A71

      E

      E

Was aber ist hier vorgegangen? Nur indem bei jedem einzelnen Metall festgestellt wurde, dass es elektrisch leitet, konnte die Aussage B - A (alle Metalle sind elektrische Leiter) durch Induktion belegt werden. Dies findet sich darin wieder, dass E (Kupfer usw.) zwischen B (Metall) und A (elektrische Leiter) tritt, damit den fehlenden Beweis, die Vermittlung und Begründung erbringt und den Mangel des vorhergehenden Schlusses behebt, in dem die Schlussfolgerung nur möglich war, weil sie schon in der Voraussetzung enthalten war, und umgekehrt.72 Der Schluss der Induktion ist damit der Schluss der Erfahrung, in der

die Einzelnen subjektiv zur Gattung zusammengefasst werden und

die Gattung mit einer allgemeinen Bestimmtheit zusammengeschlossen wird, weil diese in allen Einzelnen angetroffen wird.73

Die Induktion zeigt auf, dass wir das Allgemeine, Wahre aus der Erfahrung haben74 und nicht allein aus Axiomen und Definitionen deduzieren können. Sie ist deshalb wesentliches Element einer vollständigen Bestimmung des Begriffs und des Schlusses und Ausdruck einer neuzeitlichen Konzeption von Individualität und Selbstbewusstsein.75

Im Unterschied dazu war die entsprechende zweite Figur des Daseinsschlusses nur erst ein Schluss der bloßen Wahrnehmung76 oder des zufälligen Daseins.

Nun sind aber die vielen Einzelnen, bei denen man die Untersuchung durchgeführt hat, niemals vollzählig; denn man kann nicht alle vorkommenden Fälle beob-achten.77 Deshalb ist jede Induktion unvollständig;78 sie ist noch ein subjektiver Schluss. Die Einzelnen, die die Mitte des Schlusses bilden, sind noch unmittelbar und werden nur durch eine äusserliche Reflexion zur Gattung zusammengefasst. Deshalb treibt der Schluss fort zu einer Gestalt, in der die Mitte durch die auf einer wesentlichen Bestimmung beruhende Einheit von Einzelheit und Allgemeinheit gebildet wird.

###c) Schluss der Analogie

Dieser Schluss steht wieder unter dem Schema der dritten Figur E - A - B. Die Analogie schließt aus dem Umstand, dass Dingen einer bestimmten Gattung eine bestimmte Eigenschaft zukommt, diese treffe auch auf andere Dinge derselben Gattung zu.79 Es handelt sich jedoch nun nicht mehr um eine beliebige, einzelne Qualität, sondern um die Allgemeinheit des Konkreten, das ist dessen allgemeine Natur.80 Das Einzelne mit seiner allgemeinen Natur (A) stellt die Mitte dar. Ein anderes Einzelnes mit derselben allgemeinen Natur bildet eines der Extreme (E) und erhält durch den Schluss vermittelt eine der Bestimmungen (B), die das andere Extrem (A) unmittelbar besitzt. Als Beispiel führt Hegel an:

Die Erde hat Bewohner.                A - B

Der Mond ist eine Erde.                 E - A

Also hat der Mond Bewohner.     E - B81

Daran wird deutlich, dass der Analogieschluss, obzwar er in den empirischen Wissenschaften zu wichtigen Resultaten geführt hat, durch oberflächliche Auswahl der vermittelnden Bestimmung völlig falsche Ergebnisse hervorbringen kann. Mit dem polemisch gemeinten Beispiel soll klargemacht werden, dass die bloße Ähnlichkeit nicht ausreicht, um zu entscheiden, ob zwei Gegenstände auch in ihren sonstigen Merkmalen übereinstimmen. Dazu ist vielmehr die Kenntnis der allgemeinen Natur des konkreten Gegenstandes erforderlich.82 Hegel führt den verdienten Misskredit, in den die Naturphilosophie geraten sei, auf ein solch’ nichtiges Spiel mit leeren, äus-serlichen Analogien zurück.83 Dies zeigt, dass im Schluss der Reflexion immer noch das Einzelne die wesentliche Bestimmung der Mitte ist; da diese Unmittelbarkeit aber durch die an und für sich seiende Allgemeinheit aufgehoben wurde, steht nun diese in der Mitte, wie es dem allgemeinen Schema des Schlusses der Notwendigkeit entspricht.84

Die Figuren der Reflexionsschlüsse bilden folgende Anordnung:

Schlüsse der Reflexion

WdL

Enzyklopädie

Allheit

Induktion

Analogie

E - B - A85

A - E - B86

E - A - B87

E - B - A88

B - E - A89

Bemerkenswert ist, dass Hegel den Schluss der Induktion unter das Schema der zweiten Figur (des Daseinsschlusses) stellt und diesen als A - E - B bezeichnet, obgleich er sie dort, bei der ursprünglichen Erwähnung der zweiten Figur, in umgekehrter Reihenfolge als B - E - A darstellt, und dies sogar in der Überschrift und noch dazu im Inhaltsverzeichnis so wiedergegeben wird. Daran wird deutlich, dass er die Abfolge der Begriffsmomente nicht streng durchgehalten hat, und man demgemäss auf eigene Auslegungen zurückgreifen muss. Es kommt die Schwierigkeit hinzu, dass dieser Widerspruch jetzt nicht zwischen Wissenschaft der Logik und Enzyklopädie besteht, sondern innerhalb eines Werkes, der Wissenschaft der Logik. Zwischen der dritten Figur und dem Analogieschluss besteht der genannte Widerspruch übrigens nicht. In der Enzyklopädie wird überhaupt nur noch der Induktionsschluss explizit mit den Abkürzungen der Begriffsmomente (B - E - A) belegt; das führt aber zu der Unstimmigkeit - wenn man annimmt, dass der erste, der Schluss der Allheit wie in der Wissenschaft der Logik E - B - A lautet -, dass das letzte Extrem zweimal von A belegt ist und damit wieder die Aussage des Textes konterkariert wird, es würden alle Momente alle Stellen durchlaufen.

Die gesamte Problematik ist aber nicht von so prinzipieller Natur, dass sie sich nicht lösen ließe. Der freihändige Umgang Hegels mit der Reihenfolge der Begriffsbestimmungen - mit Ausnahme der Mitte, auf die es entscheidend ankommt, und die konstant bleibt - lässt eine Hypothese als zulässig erscheinen, bei der durch Umkehrung der Abfolge eine Struktur entsteht, die Gewähr leistet, dass in der Tat jedes Moment einmal jede Stelle einnimmt:

Schlüsse der Reflexion

Allheit

Induktion

Analogie

E - B - A

A - E - B

[B - A - E]

In eckige Klammern ist die Version gesetzt, die sich so nicht aus dem Text belegen lässt. Die Funktionsweise ist dann dermassen, dass jenes Glied, welches im vorhergehenden Schluss vermittelt wurde (E im ersten, A im zweiten Schluss), im nächsten zwischen die beiden anderen tritt, die dabei ihre Reihenfolge vertauschen. Es wird sich noch zeigen, dass dies kein müssiges, formalistisches Spiel mit abstrakten Symbolen ist, sondern entscheidende Bedeutung für die Struktur des absoluten Schlusses hat.

##3.  Schlüsse der Notwendigkeit

Der Schluss bzw. die Schlüsse der Notwendigkeit insgesamt stehen unter dem Schema der dritten Figur E - A - B, so wie der Reflexionsschluss als ganzer das Schema der zweiten Figur zugewiesen bekommt,90 bei dem die Einzelheit die Mitte bildet. Analog stehen die Daseinsschlüsse unter der ersten Figur mit der Besonderheit als Mitte.91

Innerhalb dieses übergeordneten Schlusses untergliedert sich der dreifache Schluss der Notwendigkeit92 alsdann wieder - wie die früheren Schlussarten - in drei Schlüsse, bei denen der Reihe nach das Besondere, das Einzelne und das Allgemeine in der Mitte stehen (kategorischer, hypothetischer und disjunktiver Schluss).93

Ein Problem könnte man darin sehen, dass die Überleitung von den Reflexionsschlüssen zu denen der Notwendigkeit so dargestellt wird, dass als nächstes das Allgemeine in der Mitte stehen muss, was zwar auf den Notwendigkeitsschluss im allgemeinen94 zutrifft, aber nicht auf dessen ersten Schluss, den kategorischen, der wieder E - B - A aufweist. Dies soll auch jetzt wieder auf sich beruhen, um den Gedankengang nicht zu verlassen.

###a) Der kategorische Schluss

Dieser beginnt unter den Schlüssen der Notwendigkeit erneut mit der Unmittelbarkeit und steht damit unter dem Schema E - B - A. In ihm ist erstmals das Subjekt durch seine Substanz mit einem Prädikat zusammengeschlossen. Das Einzelne ist zunächst noch - weil es sich um einen unmittelbaren Schluss handelt - unmittelbare Einzelheit, noch nicht konkrete Einheit von Gattung und Bestimmtheit. Das Besondere ist die Substanz, deren Akzidentalität als differentia specifica im Allgemeinen erscheint. Beide Prämissen sind ein kategorisches Urteil.

Die Mitte ist nun nicht mehr eine beliebige Eigenschaft des Einzelnen, sondern seine objektive Allgemeinheit, seine wesentliche Natur;95 auch das Extrem der Allgemeinheit ist nicht nur eine einzelne Qualität, sondern eine allgemeine Bestimmtheit der Gattung, nämlich ihre spezifische Differenz, so dass das Subjekt nicht mehr beliebig durch irgendeinen Mittelbegriff mit irgendeiner Bestimmtheit zusammengeschlossen wäre. Vielmehr liegt jetzt in der Identität der drei Glieder ein durchlaufendes Wesen vor.96 Damit hört der Schluss auf, ein bloß subjektiver zu sein; im kategorischen Schluss beginnt die Objektivität.97 Subjektiv an ihm ist noch, dass die Extreme gleichgültig gegen die Mitte und damit gegenüber dem Begriff sind. Ihre Identität hat erst den Inhalt, noch nicht die Form erfasst.98 Das Hervorbringen des Inhalts aus der Form ist ja ein wesentliches Charakteristikum der Entwicklung des Schlusses. Es erfolgt dadurch, dass die zunächst formalen (einfachen, unmittelbaren, zufälligen) Bestimmungen sich schrittweise wechselseitig um einander anreichern und so auch inhaltlich bestimmen.99

Dieser Prozess ist aber mit dem kategorischen Schluss noch nicht zum Abschluss gekommen. Vielmehr sind seine Momente nur einesteils identisch geworden, verbleiben aber andrerseits noch in ihrer Selbständigkeit.100 Weil ihre Identität somit noch eine innere, bloß formelle ist, muss sie auch äusserlich gesetzt werden. Dies geschieht im nächsten, dem hypothetischen Schluss.

###b)        Der hypothetische Schluss

Hier tritt das Einzelne in die Mitte, und zwar in der Bedeutung des unmittelbaren Seins, das jetzt ebenso vermittelt wie vermittelnd ist.101 Die Form dieses Schlusses ist A - E - B.102 Sie baut auf dem hypothetischen Urteil „Wenn A ist, so ist B“ auf, das im Schluss den Obersatz bildet, und fügt im Untersatz die Unmittelbarkeit des Seins hinzu: „Nun ist A“.

Zunächst sei klargestellt, dass A und B hier nicht die Allgemeinheit und Besonderheit bezeichnen,103 sondern das erste und das zweite Glied der Kausalbeziehung, also Ursache und Wirkung, Grund und Folge oder Bedingung und Bedingtes. Dafür werden die ersten beiden Buchstaben des Alphabets verwendet. Es lässt sich nicht vermeiden, dass die gleichlautenden Abkürzungen für die Begriffsmomente Allgemeines und Besonderes Verwirrung stiften.

Als nächstes ist der Untersatz klärungsbedürftig, weil er auf den ersten Blick nur ein Glied enthält, nämlich A, die Bedingung. Nach dem allgemeinen Schema dieses Schlusses verteilen sich die Begriffsmomente folgendermassen auf Prämissen und Schlussatz:

Wenn A ist, so ist B.

Nun ist A.

Also ist B.

A - E

E - B

A - B

Dann ist im Obersatz die Bedingung A (Allgemeines), das Bedingte (die Folge) die Einzelheit (E), wenn auch Hegel - mit näherer Begründung - sagt, es sei gleichgültig, welche Seite als Allgemeinheit, welche als Einzelheit genommen werde. Im Untersatz „Nun ist A“ nimmt das Bedingte (E) die erste Stelle ein. Das erscheint wenig folgerichtig, da doch der Untersatz gerade aussagen soll, dass die Bedingung existiert. Eine Erklärung könnte in der schon wiedergegebenen Vertauschbarkeit von Allgemeinem und Einzelnem zwischen der Bedingung und ihrer Folge zu finden sein. Was aber ist das Besondere, das an der zweiten Stelle steht, da doch der Satz „Nun ist A“ nur ein einziges Element enthält? Die Lösung liegt in der Kopula, die hier nicht mehr nur die abstrakte Kopula bildet, sondern neben der bloßen Unmittelbarkeit auch die „erfüllte, vermittelte Einheit“, die „Mitte des Schlusses“. Damit scheint auch ausgesagt zu sein, dass sie ein eigenes Begriffsmoment, und zwar die Besonderheit, darstellt. Die Besonderung des Allgemeinen bedeutet ja auch, dass es in die Existenz tritt. Im Obersatz heißt es nur „Wenn A ist“; aber ob es tatsächlich vorliegt, bleibt offen. Erst der Untersatz sagt, dass das „ist“ tatsächlich ist.104 Zum hypothetischen Urteil heißt es ausdrücklich, seine Bedeutung liege darin, dass das Allgemeine in seiner Besonderung gesetzt wird. In dieser Weise lässt sich der Untersatz E - B rekonstruieren.

Genauso verhält es sich mit dem Schlussatz A - B; denn auch er enthält zunächst nur ein Moment, das B.105 „Also ist B“ gibt ebenfalls das im Obersatz noch problematische „ist“ nunmehr als wirkliches Sein wieder. Damit übersetzen sich die Bedingungen in das Bedingte, in die Wirklichkeit der neuen Gestalt, indem sie sich aufheben; indem das seine Verwendung erwartende und fordernde Material eine neue Gestalt annimmt: Die Einzelheit bezieht sich negativ auf sich, und diese Negativität als das Vermittelnde bestimmt sich als Tätigkeit.106 Hier ist der logische Ort, an dem aus der Kausalität durch Vermittlung und Negation nicht nur das Werden des einen aus dem anderen (mit dem es identisch ist) hervorgeht, sondern vor allem die Tätigkeit, die das eine in das andere übersetzt; und dies alles definiert in den Begriffsmomenten, die im Schluss zusammengefasst sind. Im Schlussatz „Also ist B“ wird ausgesagt, dass die Folge des Grundes ebenso durch ihn vermittelt wie sie selbst ein unmittelbar Seiendes ist; damit ist die Identität des Vermittelnden und des Vermittelten erreicht. Das Sein des einen ist auch das Sein des anderen;107 sie sind also jetzt ein identischer Inhalt, eine Einheit, nicht mehr nur an sich, sondern jetzt auch so gesetzt108 als explizierte Einheit von Form und Inhalt.109

Die Einzelheit als - wie gesagt - sich auf sich beziehende Negativität unterscheidet sich von sich selbst, nimmt sich aus dieser Unterscheidung wieder in sich zusammen zur Identität und ist dadurch objektive Allgemeinheit. Damit hat sich der Schluss zum disjunktiven entwickelt.

###c) Der disjunktive Schluss

Er lautet entweder

A ist entweder B oder C oder D,

A ist aber B;

also ist A nicht C noch D.

oder

A ist entweder B oder C oder D,

A ist aber nicht C noch D;

also ist es B.

Seine logische Form ist:

            E - A - B

Ordnet man dieses Schema dem ersten angeführten Beispiel zu, so ergibt sich:

A ist entweder B oder C oder D,              A - B

A ist aber B;                                                 E - A

also ist A nicht C noch D.                         E - B

Diese Zuordnung gilt entsprechend auch bei dem zweiten, dem negativen, ausschliessenden Beispiel.110    Wollte man die Buchstabensymbole mit konkreten Gegenständen belegen, so ergäbe sich beispielsweise:

Diese Blume ist entweder eine Tulpe oder eine Lilie oder eine Rose.

Diese Blume ist aber eine Tulpe.

Also ist sie (diese Blume) weder eine Lilie noch eine Rose.

Erst an dieser Konkretisierung wird erkennbar, dass das das Subjekt A, „diese Blume“, die Allgemeinheit ist, nämlich die Gattung der im Prädikat aufgeführten Gegenstände. Das Prädikat der ersten Prämisse sind alle Arten dieser Gattung, also ihre Besonderung (B).111 Deshalb heißt die abgekürzte Notation A - B. Zufällig fällt hier das Buchstabensymbol B mit der Abkürzung des Begriffsmoments Besonderheit zusammen.

Das Subjekt bleibt auch in der zweiten Prämisse und im Schlussatz unverändert A = diese Blume. Es zeigt sich aber, dass es nicht nur Allgemeines, die Gattung, ist, sondern durch das „diese“ auch Einzelnes. Damit ist die Allgemeinheit des A mit der Einzelheit vermittelt.112 Das Subjekt tritt hier in der Bestimmung der Einzelheit auf; seine Vermittlung mit der Allgemeinheit wird expliziert in dem Urteil „Das Einzelne ist ein Allgemeines“, E - A.

Weil das Dieses-da, das Einzelne, um dessen Bestimmung es geht, nach der zweiten Prämisse ein B (eine Tulpe) ist, nach der ersten Prämisse aber schon im allgemeinen keine der anderen Bestimmungen (C, D) haben kann, ergibt sich, dass auch in seiner spezifischen Erscheinung als Einzelnes nur eine einzige der besonderen Bestimmungen darauf zutreffen kann, die anderen aber nicht. Damit ist es vollständig als Einzelnes in seiner Besonderheit113 bestimmt: E - B.

Insgesamt ist im disjunktiven Schluss das vermittelnde Allgemeine auch als Totalität seiner Besonderungen und als einzelnes Besonderes, d. h. als ausschlies-sende Einzelheit gesetzt.114 Damit ist der medius terminus sowohl Allgemeinheit als auch Besonderheit und Einzelheit,115 und somit die Entwicklung der Schlüsse zu ihrer Vollendung gekommen.

4. Rückblick

Die Zusammenstellung der Begriffsmomente in ihrer abgekürzten Form führt wieder, exakt so wie bei den Reflexionsschlüssen, zu der Aporie, dass der dritte, der disjunktive Schluss von Hegel explizit mit E - A - B bezeichnet wird und damit die Momente nicht in vollem Umfang miteinander die Stelle wechseln und alle Stellen durchlaufen:

E - B - A

A - E - B

E - A - B

Er hat bei den Schlüssen der Reflexion und der Notwendigkeit in der Enzyklopädie diese Kurznotationen mit einer Ausnahme nicht mehr angewendet - wie noch bei denen des Daseins - und damit auch keine Bereinigung der Unstimmigkeit aus der Wissenschaft der Logik vorgenommen. Es kann angenommen werden, dass er dies getan hätte, wenn ihm das Problem aufgefallen und bedeutsam erschienen wäre. Deshalb wird auch hier in interpretatorischer Freiheit der letzte Schluss umgekehrt, so dass sich ergibt:

Schlüsse der Notwendigkeit

Kategorisch

Hypothetisch

Disjunktiv

E - B - A

A - E - B

[B - A - E]

Damit liegen nun die Voraussetzungen für einen Überblick über sämtliche drei Schlussarten vor, der sich folgendermassen darstellt:

Überblick über die Kurznotation der

Begriffsmomente in sämtlichen Schlüssen[116]

1. Dasein

​1. Figur

​2. Figur

​3. Figur

E - B - A

A - E - B

B - A - E

2. Reflexion

Allheit

Induktion

Analogie

E - B - A

A - E - B

[B - A - E]

3. Notwendigkeit

Kategorisch

Hypothetisch

Disjunktiv

E - B - A

A - E - B

[B - A - E]

Es stellt sich heraus, dass die Abfolge in allen drei Schlussarten, oberflächlich betrachtet, identisch ist: Beginnend jeweils mit der Grundfigur des einfachen, unmittelbaren Schlusses, bei dem das Besondere die Vermittlung bildet, treten in den beiden folgenden Schlüssen das Einzelne und das Allgemeine in die Mitte und leisten die Vermittlung. Jedesmal ist das, was  im vorhergehenden Schritt vermittelt wurde, nun das Vermittelnde. Damit wird im gesamten Durchlauf die Einheit des Vermittelten und des Vermittelnden erreicht.116 Im weiteren Verlauf wird sich an zahlreichen Stellen zeigen, das die Reihenfolge auch umgekehrt sein kann, also im ersten Schluss vom Allgemeinen über das Besondere zum Einzelnen führt und die folgenden entsprechend verändert sind. Das Mittelglied, auf das es für die Vermittlung entscheidend ankommt, bleibt aber konstant.

Während  der Weg beim Formalen, Abstrakt-Allgemeinen begann, das gleichzeitig auch das Äusserliche, Zufällige und Oberflächliche ist, vertiefte sich die logische Struktur mit jedem Schritt durch Anreicherung um das jeweils Andere und gelangte so zum Notwendigen, Konkret-Allgemeinen,117 Inneren.

außerdem hat - mit den von uns vorgenommenen geringfügigen Korrekturen - jedes Moment jede Stelle eingenommen. Durch diesen Stellenwechsel erhält jedes Moment - wie schon oben bei der zweiten Figur des Daseinsschlusses aufgezeigt wurde - auch die Bestimmungen der beiden anderen, so dass schlussendlich jedes Moment die Totalität der Momente des Begriffs darstellt118 und sie miteinander identisch sind, ja jedes von ihnen der ganze Schluss ist.119 Das Subjekt wird hierdurch nicht mit anderen, sondern mit sich selbst zusammengeschlossen.120 Urteil und Schluss leisten eine Bestimmung dessen, was das Subjekt ist.121 Durch diesen Zusammenschluss seiner Momente hat sich der Begriff realisiert,122 indem er aus seinen Unterschieden zur Einheit fand, in der die Unterschiede ebensowohl erhalten bleiben. Dies bildet dann den Übergang vom Subjekt123 zum Objekt124 bzw. zur Objektivität,125 indem die Einheit der Apperzeption im gegebenen Mannigfaltigen den Begriff des Objekts zustandebringt.126 Die logischen Regeln der Synthesis, der Verbindung des Mannigfaltigen der Anschauung zum Objekt,127 sind durch die Begriffslogik, insbesondere die Syllogistik, erst entwickelt worden. Die Entwicklung der Subjektivität im Schluss und seinem Verhältnis der Mitte zu den Extremen, von Innerem und Äusserem, führt zur Objektivität in Gestalt von Mechanismus, Chemismus und Teleologie, in denen sich die Zentralität und Mittenhaftigkeit als zentrierte Totalität auslegt.128 Der Übergang von der Subjektivität zur Objektivität lässt sich insbesondere am Begriff des Zwecks veranschaulichen: Während der Zweck noch in die Subjektivität gehört, fällt seine Realisierung in die Objektivität.129 Begriff und Objekt, Subjektivität und Objektivität haben eine identische Struktur, die es ermöglicht, das Objekt in den Formen des subjektiven Denkens darzustellen.130

Mit dem Stellenwechsel seiner Momente im Schluss ist der Begriff zur Vollendung gekommen. Er vereinigt in sich sowohl die Spannung der Gegensätze als auch die Einheit, die aus vollkommener Identität resultiert.131 Der Schluss ist damit der Grund alles Wahren, weil er es formiert und strukturiert.132 Die Zurückführung der Mannigfaltigkeit auf ein einheitliches Prinzip führt zum Begriff als der Einheit des Allgemeinen, Besonderen und Einzelnen.133 Indem diese drei Momente in der beschriebenen Weise die Stelle tauschen, werden sie miteinander identisch, bleiben dabei aber, was sie sind, erhalten also auch ihre Unterschiede. Jedes Glied wird durch die Mitte mit dem anderen, das aber mit ihm identisch ist, zusammengeschlossen.

Es ist deshalb nicht erforderlich, für die Vermittlung ein weiteres Glied von außen hereinzunehmen, was nur über einen unendlichen Progress oder Regress möglich wäre,134 sondern die Begründung einer jeden Prämisse erfolgt aus den im Schluss bereits vorhandenen Voraussetzungen;135 sie ist selbstreferentiell. Jedes Urteil wird auf diese Weise begründet oder bewiesen. Damit steht Hegel - wenn auch mit wesentlichen Modifikationen - in der Tradition des Aristoteles, der gemäß die wissenschaftliche Erkenntnis des Wahren auf dem beweisenden Schluss beruht, der Apodeixis, deren Mittelbegriff den realen Beweisgrund bildet.136 Diese Zirkularität - die ganz im Gegensatz zu den Anforderungen der traditionellen Logik steht - ermöglicht es, die Endlichkeit zu überwinden137 und eine Unendlichkeit zu gewinnen, die aber nicht im Jenseits liegt, sondern in einer Kreisbewegung, in der die Entwicklung jeweils wieder in verwandelter Gestalt an ihren Ausgangspunkt zurückkehrt.138

Damit ist auch ein Modell gewonnen für das Verhältnis des Ganzen zu seinen Teilen:  Die Teile des Gesamtsystems stehen diesem nicht als etwas anderes gegenüber, sondern gehen aus ihm hervor und kehren rekursiv wieder zu ihm zurück.139 Es wird damit möglich, die oft so zersplittert erscheinende und in ihrer Bedeutung nicht erkennbare Vielfalt der erscheinenden Welt in ihrem Zusammenhang zu sehen. Das Eine und das Viele, Mannigfaltige lassen ihre äußerst komplexe und dynamische Beziehung als System hervortreten, in dem das gesamte Sein und Denken auf drei Grundbegriffe zurückgeführt wird, die zusammen den einen Begriff ergeben, der für alles eine zugrundeliegende Struktur darstellt.140 Weil jedes Moment die Mitte eingenommen hat, hat es die Bestimmung des Ganzen erhalten.141 Mit seiner Vollendung im disjunktiven Schluss erreicht der Schluss, indem er die Gattung mitsamt allen ihren Arten zusammenführt, die Vollständigkeit oder Totalität. Erst sie erlaubt es, sämtliche Umstände eines Sachverhalts zu berücksichtigen, was am Anfang der Entwicklung noch auf einen einzigen Aspekt beschränkt war.142

Die Vernünftigkeit des Schlusses rührt daher, dass durch die Besonderung der Begriffsmomente der Begriff in Wirklichkeit gesetzt ist, durch ihre Vermittlung aber auch die Einheit, so dass die Wirklichkeit vernünftig wird.143

Man kann sich allerdings fragen, ob in der Tat der disjunktive Schluss diese letzte Stufe und höchste Erfüllung des Begriffs darstellt, oder ob nicht, analog zum Urteil des Begriffs,144 auch ein Schluss des Begriffs145 notwendig sei,146 der möglicherweise im absoluten Schluss verborgen liegt. Doch soll dieser Vermutung hier nicht weiter nachgegangen werden;147 vielmehr geht es zunächst einmal darum. „Hegel buchstabieren zu lernen“, um das konkrete und detaillierte Studium,148 mithin um die Rekonstruktion dieses absoluten Schlusses, der ja eher beiläufig im Zusatz zu § 187 der Enzyklopädie seine Erwähnung gefunden hat. Nach der Abhandlung des Schlusses werden fast alle weiteren Kategorien als einfacher Schluss oder als eine Trias von Schlüssen exponiert.149

Allerdings haftet dem Begriff auf seiner ersten Entwicklungsstufe, der Subjektivität, noch eine gewisse Formalität an, wie sie auch in der schematischen Darstellung der Abfolge der Begriffsmomente zum Ausdruck kommt. Auf der nächsten Stufe, in der Objektivität, verdinglicht sich der Begriff und handelt selbstvergessen, während er auf der dritten Stufe, der der Idee, sich wieder zur Subjektivität zurückführt.150

Literatur

Quelle

Der vorliegende Beitrag ist entnommen aus Werckmeister, Georg: Hegels absoluter Schluss als logische Grundstruktur der Objektivität, Saarbrücken 2010 (Abschnitt C) =http://kluedo.ub.uni-kl.de/volltexte/2009/2419/pdf/DissWerckmeister2.pdf

Fußnoten:


  1. Im Unterschied zu der herausragenden Bedeutung, die die Schlusslehre in Hegels Logik einnimmt, sei sie in der Literatur eher stiefmütterlich behandelt worden, äussert Düsing, Syllogistik und Dialektik,**S. 15, wo er auch einen Überblick über die einschlägige Literatur gibt. Zur Schlusslehre Hegels insgesamt und zu den einzelnen Schlüssen s. Düsing, Das Problem der Subjektivität, S. 266-288; Schick, Friedrike: Begriff und Mangel des formellen Schließens. Hegels Kritik des Verstandesschlusses, in: Koch, Anton Friedrich/Oberauer, Alexander/Utz, Konrad (Hrsg.): Der Begriff als die Wahrheit. Zum Anspruch der Hegelschen „Subjektiven Logik“, Paderborn 2003, S. 85-100 (85): Die Rezeption der Schlusslehre sei auch im Vergleich zu anderen Themen der Wissenschaft der Logik „nicht gerade überbordend“ ausgefallen.↩︎

  2. Hartmann, Hegels Logik, S. 333; Marquet, Jean-François: Hegel et le syllogisme de l’histoire; in: Caron, Maxence (Hrsg:): Hegel, Bordeaux 2002, S. 11-33 (11): „On le sait, l’univers hégélien est structuré comme un syllogisme, c’est-à-dire qu’il s’articule selon les trois modalités de l’Universel, du Particulier et du Singulier; reflétant ainsi la secrète architecture de la Trinité divine.“↩︎

  3. Stern, Hegel, Kant, S. 67↩︎

  4. Jarczyk, Système et liberté, S. 123, Anm. 2↩︎

  5. Hegel, Begriffslehre für die Oberklasse, S. 149; Schnädelbach, Philosophie als spekulative Wissenschaft S. 24: Wissenschaftliche Erkenntnis kennt außer dem Allgemeinen der Dinge ihre Gründe, Prinzipien und Ursachen.↩︎

  6. Hegel, Enzyklopädie I, S. 333; Hegel, Geschichte der Philosophie III, S. 90: „Der Schluß ist das Spekulative, welches sich in den Extremen mit sich selbst zusammenschließt, indem alle Termini alle Stellen durchlaufen. … Die Mitte wird die beiden Extreme, und diese werden zur Mitte.“ Dadurch wird die Einheit konstituiert. S. a. Sans, Realisierung des Begriffs, S. 33↩︎

  7. Hösle, Hegels System, S. 236: Im Schluss ist die Wahrheit des Urteils durch den Mittelbegriff garantiert; vgl. Krohn, Die formale Logik, S. 26↩︎

  8. Hegel, Logik II, S. 351; daher kann der Auffassung Rademakers, Hegels „Wissenschaft der Logik“, S. 129, dass die von Hegel genannten Schlüsse - wie auch die Urteile - für das Verständnis der Wissenschaft der Logik ohne Bedeutung seien, wohl nicht zugestimmt werden.↩︎

  9. Hegel, Logik II, S. 359; Düsing, Syllogistik und Dialektik, S. 25; Hartnack, Hegels Logik, S. 92.  S. a. Koch, Von der Schlusslehre zur Objektivität, S. 208↩︎

  10. Van der Meulen, Hegel, S. 71↩︎

  11. Krohn, Die formale Logik, S. 18↩︎

  12. Hegel, Begriffslehre für die Oberklasse, S. 149↩︎

  13. Hackenesch, Wissenschaft der Logik, S. 124 f.; Schmitz, Hegel als Denker der Individualität, S. 105, weist darauf hin, mit welcher Intensität Ranke, Marx („Absurdität der Vermittlung“) und Kierkegaard gegen die Figur der Vermittlung Stellung bezogen haben. S. dazu Marx, Kritik des Hegelschen Staatsrechts S. 291 f.↩︎

  14. Hegel, Begriffslehre für die Oberklasse, S. 149↩︎

  15. Vgl. Sans, Realisierung des Begriffs, S. 205↩︎

  16. Vgl. Van der Meulen, Hegel, S. 71↩︎

  17. Hegel, Enzyklopädie I, S. 332; Van der Meulen, Hegel, S. 73↩︎

  18. Hegel, Logik II, S. 353↩︎

  19. Vgl. Hösle, Hegels System, S. 236; Sans, Realisierung des Begriffs, S. 187: Kant hat die Einteilung der Schlüsse aus den drei möglichen Relationen des Urteils gewonnen.↩︎

  20. Hartmann, Hegels Logik, S. 333; Jarczyk, Système et liberté, S. 120 f., sieht in den drei Schlussarten „les trois grandes déterminations globales selon lesquelles s’articule le mouvement syllogistique“ und parallelisiert sie mit der setzenden, der äußeren und der bestimmenden Reflexion der Wesenslogik, deren weiter ausgearbeitete Form sie seien. Theunissen, Traktat, S. 254: Dem Schluss des Daseins entspricht das Moment der Allgemeinheit, dem der Reflexion das der Besonderheit und dem Schluss der Notwendigkeit das Moment der Einzelheit.↩︎

  21. Hartmann, Hegels Logik, S. 351; Jaeschke, Hegel-Handbuch, S. 245↩︎

  22. Krohn, Die formale Logik, S. 22; Van der Meulen, Hegel, S. 15: Am Anfang stehen Form und Inhalt nur in einem äusserlichen Bezug; die äusserliche Form muss sich erst zu ihrer wahren Form erheben.↩︎

  23. Van der Meulen, Hegel, S. 72↩︎

  24. Jarczyk, Système et liberté, S. 123, Anm. 2; dort ist noch das Beispiel des unsterblichen Caius hinzugefügt. Dass E - B der Untersatz ist, sagt Hegel explizit: Logik II, S. 364. Die Prämisse, welche das Extrem der Allgemeinheit, den terminus maior enthält, ist die propositio maior, diejenige, welche das Extrem der Einzelheit enthält, ist die propositio minor: Hegel, Logik für die Unterklasse S. 138.↩︎

  25. Krohn, Die formale Logik, S. 22↩︎

  26. Vgl. Hegel, Logik II, S. 356; Hartmann, Hegels Logik, S. 334: Mangel an intensionaler Vermitteltheit der Terme↩︎

  27. Dazu Düsing, Syllogistik und Dialektik, S. 27, Anm. 15↩︎

  28. Hegel, Logik II, S. 359↩︎

  29. Krohn, Die formale Logik, S. 23, 26: Die Eigenschaften des Gegenstandes verbinden diesen mit anderem.↩︎

  30. Düsing, Das Problem der Subjektivität, S. 276; ders., Syllogistik und Dialektik, S. 26↩︎

  31. Jarczyk, Système et liberté, S. 123 f.: formell, subjektiv und abstrakt↩︎

  32. Krohn, Die formale Logik, S. 42↩︎

  33. Düsing, Syllogistik und Dialektik, S. 27 f.↩︎

  34. Van der Meulen, Hegel, S. 74↩︎

  35. Hegel, Logik II, S. 364↩︎

  36. Krohn, Die formale Logik, S. 41↩︎

  37. Jarczyk, Système et liberté, S. 125 Anm. 1; Hegel bezeichnet B - E, den Untersatz, als erste Prämisse, den Obersatz E - A als zweite: Hegel, Logik II, S. 365.↩︎

  38. Hegel, ebd.; näher dazu Jarczyk, Système et liberté, S. 124↩︎

  39. Krohn, Die formale Logik, S. 43, sieht den Grund in dem Umstand, dass B und A als Bestimmungen des Subjekts (E) aufgefasst werden.↩︎

  40. Hegel, Logik II, S. 366↩︎

  41. Hegel, ebd., S. 365; Krohn, Die formale Logik, S. 44↩︎

  42. Hegel, ebd., S. 366↩︎

  43. Jarczyk, Système et liberté, S. 126, bezeichnet sie als prekär, unzureichend und unmittelbar.↩︎

  44. Hegel, Logik II, S. 368; Hartmann, Hegels Logik, S. 341, hält - mit näherer Begründung -  die Gedankenfolge für abenteuerlich.↩︎

  45. Hegel, Logik II,  S. 366↩︎

  46. Hegel, Begriffslehre für die Oberklasse, S. 151↩︎

  47. Hegel wechselt hier, wie auch sonst, die Reihenfolge: In Logik II, S. 369 nennt er die Beziehung B - A, auf S. 370 A - B.↩︎

  48. Hegel, Logik II, S. 369↩︎

  49. Hegel, Enzyklopädie I, S. 340↩︎

  50. Dazu Düsing, Syllogistik und Dialektik, S. 27 f.↩︎

  51. Vgl. Krohn, Die formale Logik, S. 45; Beaufort, Die drei Schlüsse, S. 210 f.: Die Wissenschaft kann vom göttlichen Wissen zum menschlichen führen oder umgekehrt.↩︎

  52. Jarczyk, Système et liberté, S. 128 Anm. 1; Krohn, Die formale Logik, S. 51↩︎

  53. Hegel, Logik II, S. 369; Van der Meulen, Hegel, S. 75 f.↩︎

  54. Näheres zum mathematischen Schluss und zur Mathematik s. Krohn, Die formale Logik, S. 54-89↩︎

  55. Hegel, Logik II, S. 372; näher dazu Jarczyk, Système et liberté, S. 124↩︎

  56. Hartmann, Hegels Logik, S. 343; Van der Meulen, Hegel, S. 77↩︎

  57. Für Jarczyk, Système et liberté, S. 130, ist damit die Vermittlung auf der Ebene der Form vollkommen, während sie auf der Ebene des Inhalts vollkommen fehlt.↩︎

  58. Weitgehend übereinstimmend mit Düsing, Syllogistik und Dialektik, S. 28, Anm. 18 sowie Krohn, Die formale Logik, S. 40↩︎

  59. Heede, Reinhard: Die göttliche Idee S. 323, m. w. Nachw., für den dreifachen Schluss↩︎

  60. Vgl. Heede, ebd.↩︎

  61. Hegel, Logik II,  S. 380↩︎

  62. Jarczyk, Système et liberté, S. 125: Wechselseitige Implikation der Bestimmungen↩︎

  63. Hegel, Logik II, S. 382; S. 380: Ein erstes Beziehen der Bestimmungen, das aber noch nicht die absolute Identität des Begriffs ist.↩︎

  64. Dazu Schick, Friedrike: Der Schluss der Allheit, S. 137-149↩︎

  65. Hegel, Logik II, S. 384 (beim Schluss der Induktion)↩︎

  66. Jarczyk, Système et liberté, S. 125; Sans, Realisierung des Begriffs, S. 181: Es handelt sich nur um die Vollständigkeit einer Aufzählung. Um vollständig zu sein, müssten alle Individuen oder Arten aufgezählt werden.↩︎

  67. Hegel, Logik II,  S. 381; Krohn, Die formale Logik, S. 128: Die Bestimmtheiten der Extreme werden als Momente der Mitte aufgewiesen. Van der Meulen, Hegel, S. 71: „… das alle seine Momente aus sich entwickelnde und die konkrete Einzelheit in sich tragende Allgemeine“.↩︎

  68. Hegel, ebd., S. 382↩︎

  69. Jarczyk, Système et liberté, S. 136↩︎

  70. Vgl. dazu Krohn, Die formale Logik, S. 136↩︎

  71. Hegel, Enzyklopädie I, S. 342; dazu Jarczyk, Système et liberté, S. 137↩︎

  72. S. dazu Zeidler, Transzendentale Logik, S. 158↩︎

  73. Hegel, Logik II, S. 385; Jarczyk, Système et liberté, S. 138 : „le moyen terme est lourd de tous les singuliers qu’il porte en lui par induction.“↩︎

  74. Hegel, Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie III, S. 203↩︎

  75. Krohn, Die formale Logik, S. 125; ebd., S. 122 f., näher zu Induktion und Analogie↩︎

  76. Vgl. dazu Hegel, Phänomenologie des Geistes, S. 96: Das Ding als das Wahre der Wahrnehmung ist zunächst Allgemeines, in dem die vielen Materien noch gleichgültig koexistieren, sodann die Negation, mit der sich die vielen Eigenschaften von ihrer Einheit (dem Eins) ausschließen, also die Besonderung, und schließlich die Einzelheit, die in die Vielheit ausstrahlt.↩︎

  77. Van der Meulen, Hegel, S. 81 f.: Die Induktion muss in wenigen Einzelnen das Ganze erschauen.↩︎

  78. Näher dazu Stederoth, Hegels Kritik der Induktion, S. 153 f.↩︎

  79. Hegel, Enzyklopädie I, S. 343↩︎

  80. Hegel, Logik II, S. 387↩︎

  81. Ebd., S. 390; dazu Krohn, Die formale Logik, S. 140↩︎

  82. Sans, Hegels Schlußlehre, S. 226↩︎

  83. Hegel, Enzyklopädie I, S. 343↩︎

  84. Van der Meulen, Hegel, S. 83: Der Reflexionsschluss fordert die wahre konkrete Gattung, das erfüllte Allgemeine als Mitte.↩︎

  85. Hegel, Logik II, S. 384↩︎

  86. Ebd.↩︎

  87. Ebd., S. 387↩︎

  88. Rekonstruiert aus Hegel, Enzyklopädie I, S. 342↩︎

  89. Ebd.↩︎

  90. Hegel, Enzyklopädie I, S. 343; Hegel, Logik II, S. 391;**Düsing, Das Problem der Subjektivität, S. 274↩︎

  91. Dazu näher Jarczyk, Système et liberté, S. 144 Anm. 2 sowie S. 146, wo sie den Daseinsschluss E - B - A in Entsprechung setzt zur abstrakten Allgemeinheit der setzenden Reflexion, den Reflexionsschluss B - E - A  zur Besonderheit der äußeren Reflexion und den Schluss der Notwendigkeit E - A - B zur Einzelheit der bestimmenden Reflexion. S. dazu das grafische Schema S. 148.↩︎

  92. Dazu Kruck, Der Schluss der Notwendigkeit, S. 164-180↩︎

  93. Düsing, Das Problem der Subjektivität, S. 284: Diese hat Hegel offenbar aus Kants Vernunftschlüssen (Kant, Kritik der reinen Vernunft, B 361) übernommen.↩︎

  94. Krohn, Die formale Logik, S. 129, gibt ein Variationsschema für diese “Haupteinteilung“ an.↩︎

  95. Für Sans, Realisierung des Begriffs, S. 224, ist die „Funktion des Schlusses als Form des reinen Denkens genau dann gewährleistet, wenn der mittlere Term die Bedeutung des objektiven Allgemeinen annimmt.“ Damit wird im kategorischen Schluss die unzureichende Bestimmung des Merkmals eines Gegenstands ebenso überwunden wie die einer Klasse von Gegenständen (ebd., S. 223).↩︎

  96. Hegel, Logik II, S. 393↩︎

  97. Ebd., S. 394↩︎

  98. Auch hier wieder bewirkt die Unstimmigkeit zwischen Form und Inhalt den Übergang zum nächsten Schluss (Sans, Realisierung des Begriffs, S. 199).↩︎

  99. Hegel, Logik II, S. 388↩︎

  100. Näher dazu Hegel, Logik II, S. 395; vgl. Krohn, Die formale Logik, S. 155; Van der Meulen, Hegel, S. 91: „Form und reiner Inhalt decken sich noch nicht, denn der logische Inhalt ist erst das notwendige, innere Band der Substanz und noch nicht ihre explizierte Selbstvermittlung.“↩︎

  101. Hegel, Enzyklopädie I, S. 344↩︎

  102. Hegel, Logik II, S. 398↩︎

  103. So auch Krohn, Die formale Logik, S. 156↩︎

  104. Sans, Realisierung des Begriffs, S. 211 f., schlägt drei mögliche Interpretationen vor: eine prädikative, eine veritative und eine als Existenzbehauptung.↩︎

  105. Sans, Realisierung des Begriffs, S. 221, sieht dies als Unstimmigkeit.↩︎

  106. Hegel, Logik II, S. 396 f.↩︎

  107. Denn sie sind dieselbe Realität (Jarczyk, Système et liberté, S. 151).↩︎

  108. Hegel, Logik II, S. 398↩︎

  109. Van der Meulen, Hegel, S. 93, der allerdings im hypothetischen Schluss das Begriffsmoment der Besonderheit außer acht lässt.↩︎

  110. Sans, Realisierung des Begriffs, S. 214, 216, stellt fest, dass das Subjekt die Bedeutung des Allgemeinen, des Besonderen und des Einzelnen durchlaufen hat, dass dies aber nicht zu dem Schema E - A - B passe; dies müsse möglicherweise anders lauten. Er schenkt diesen Notationen insgesamt wenig Beachtung und hält „die genaue Formel des Schlusses im Letzten für unerheblich.“ (ebd.,  S. 217).↩︎

  111. Vgl. Düsing, Syllogistik und Dialektik, S. 30↩︎

  112. Hegel, Logik II, S. 399↩︎

  113. Hartnack, Hegels Logik, S. 94 nimmt an, dass im disjunktiven Schluss nicht wie in den anderen Schlüssen die Besonderheit die Vermittlung leiste, sondern an ihrer Stelle das Unmittelbare, nämlich „A ist entweder B oder C oder D“. So werde das Vermittelte zum Unmittelbaren, und damit der Übergang zur Objektivität vollzogen.↩︎

  114. Hegel, Enzyklopädie I, S. 344; Düsing, Syllogistik und Dialektik, S. 30: „Die Gattung enthält … als sich mit sich identifizierende negative Selbstbestimmung ihre einander entgegengesetzten Arten und ist deshalb dialektisch.“ Allerdings kann das Allgemeine nach der hier verfolgten Systematik Hegels nicht in allen drei Urteilen des Schlusses die Stelle des Subjekts einnehmen, wie Düsing, ebd., S. 31, annimmt.↩︎

  115. Hegel, Logik II, S. 398; Krohn, Die formale Logik, S. 165; Van der Meulen, Hegel, S. 93 f.: Damit ist das zunächst formale Moment der Mitte, das anfangs nur in ihrer Verschiedenheit von den Extremen bestand, aufgehoben. Die Mitte ebenso wie die Extreme sind ebenso vermittelnd wie vermittelt, sie sind ein Prozess der sich gegenseitig vermittelnden Vermittlung.↩︎

  116. Jarczyk, Système et liberté, S. 156; Theunissen, Traktat, S. 255, begründet den Ablauf so, dass der jeweils folgende Schluss das Ergebnis des vorhergehenden aufnimmt und damit beginnt.↩︎

  117. Schäfer, Identitätstheoretische Deutung S. 67, führt die verschiedenen Formen der Allgemeinheit von der äusserlich-abstrakten bis zur konkreten Allgemeinheit auf.↩︎

  118. Schäfer, Die Dialektik und ihre besonderen Formen, S. 221, sieht dies erst im methodisch-dialektischen Schluss der absoluten Idee als gegeben an, wohingegen im (einfachen) Schluss nur der Mittelbegriff von der Allgemeinheit, der Besonderheit und der Einzelheit erfüllt sei.↩︎

  119. Hegel, Enzyklopädie I, S. 344; es ist nicht nur, wie Jarczyk, Système et liberté, S. 156 annimmt, der mittlere Term, der in dieser Weise angereichert wird, sondern sämtliche drei Terme. In diesem Sinne äussert sich auch Krohn, Die formale Logik, S. 165, wenn er ausführt: Jeder Term „vermittelt sich … selbst als die Einheit dieser drei Momente.“↩︎

  120. Subjektivitätstheoretisch ist das Ich das Verbindende, der Mittelbegriff, der die Gleichheit ebenso wie die Extreme in sich enthält. Das Ich denkt sich selbst und macht sich so zum Gegenstand, erfasst sich aber darin selbst. Diese denkende Selbstbezüglichkeit tritt darin auf, dass in der Geistesphilosophie die Intelligenz, der Wille und die Liebe die Struktur eines Schlusses haben (Düsing, Syllogistik und Dialektik, S. 19 f.). Das so verstandene Subjekt ist aber nicht ein empirisches, sondern es handelt sich um die logischen Prinzipien und Kategorien, die die notwendigen Bedingungen für Bewusstsein ausmachen (Hartnack, Hegels Logik, S. 95 f.).↩︎

  121. Krohn, Die formale Logik, S. 43↩︎

  122. Hegel, Logik II, S. 401; Hegel, Enzyklopädie I, S. 345; Sans, Realisierung des Begriffs, S. 28 sieht darin „so etwas wie die Evolutionsgeschichte des reinen Denkens“.↩︎

  123. Sans, Die Realisierung des Begriffs, S. 210, versteht den Begriff lediglich als eine Form des subjektiven Denkens.↩︎

  124. Hegel, Enzyklopädie I, S. 345; Sans, Realisierung des Begriffs, S. 209, weist mit Recht darauf hin, dass ein Objekt nicht nur ein einzelner, abgesonderter Gegenstand ist, sondern auch ein komplexer Sachverhalt ähnlich dem, in dem ein bildender Künstler oder ein Immobilienmakler von einem Objekt spricht. Koch, Von der Schlusslehre zur Objektivität, S. 213, formuliert, dass „wir unsere mannigfachen Vorstellungsgehalte als Bestimmungen von Objekten konzeptualisieren.“↩︎

  125. So die Formulierung in Hegel, Logik II, S. 401; vgl. dazu Hartmann, Hegels Logik, S. 359; Jarczyk, Système et liberté, S. 158 f.; Van der Meulen, Hegel, S. 98; näher dazu Krohn, Die formale Logik, S. 168-172↩︎

  126. Düsing, Das Problem der Subjektivität, S. 288; ders., Syllogistik und Dialektik, S, 23. Im Unterschied zu Kants Auffassung der ursprünglich-synthetischen Einheit der Apperzeption - die Hegel zu den tiefsten und richtigsten Einsichten in der Kritik der Vernunft zählt (Logik II, S. 254), - statuiert er aber, dass die Mannigfaltigkeit dem Denken nicht vorgegeben sei, sondern von ihm selbst hervorzubringen sei, mithin die Selbstobjektivation des Begriffs (Düsing ebd.).↩︎

  127. Kant, Kritik der reinen Vernunft, Band 1, S. 135↩︎

  128. Vgl. Van der Meulen, Hegel, S. 99↩︎

  129. Jaeschke, Hegel-Handbuch, S. 246↩︎

  130. Sans, Hegels Schlusslehre, S. 230 f.↩︎

  131. Harris, Hegel’s Logic, S. 360↩︎

  132. Lakebrink, Kommentar, S. 126. Lakebrink weist mit dieser Formulierung auf die Übereinstimmung von Form und Struktur hin.↩︎

  133. Vgl. Düsing, Syllogistik und Dialektik, S. 29↩︎

  134. Hartmann, Hegels Logik, S. 337↩︎

  135. Vgl. Beaufort, Die drei Schlüsse, S. 215 f.; Hartmann, Hegels Logik, S. 331: Der Schluss benötigt keine neue Referenzgrundlage als die im Ober- und Untersatz schon gelegene.↩︎

  136. So Düsing, Syllogistik und Dialektik, S. 37↩︎

  137. Düsing, Syllogistik und Dialektik, S. 17↩︎

  138. Hartmann, Hegels Logik, S. 337 f., hält die Idee eines Ringbeweises für keine akzeptable Lösung und schließt sich Hösle, Hegels System, Band I, S. 180 ff., an, der sie für eine petitio principii erklärt; so auch Sans, Realisierung des Begriffs, S. 177; Lakebrink, Kommentar, S. 101 („Zirkelschluß“).↩︎

  139. Hackenesch, Wissenschaft der Logik, S. 124: Durch die Vollendung der Vermittlungsfigur wird das Bild eines Ganzen gezeichnet, in dem sowohl Einzelheit als auch Allgemeinheit als Extrem und als vermittelnde Mitte einer Beziehung auftreten.↩︎

  140. Vgl. Sans, Hegels Schlusslehre, S. 231↩︎

  141. Hegel, Enzyklopädie I, S. 340↩︎

  142. Moyar, Urteil, Schluss und Handlung, S. 64↩︎

  143. Vgl. Utz, „Alles Vernünftige ist ein Schluss“, S. 192↩︎

  144. Vgl. dazu Jarczyk, Système et liberté, S. 120, Anm. 3↩︎

  145. Genauer: Eine Schlussart, bestehend aus einem dreifachen Schluss↩︎

  146. So Hösle, Hegels System, Band I, S. 238 Anm. 154; Hösle hält Hegels Schlusslogik ebenso wie seine Urteilslogik für überholt (ebd. S. 238 f.). Lakebrink, Kommentar, S. 129, sieht „eine solche Formalität“ als entbehrlich an, weil am Schluss des Schlusses bereits die durchgreifende Idee des Begriffes und die Totalität des Schliessens erreicht worden sei.↩︎

  147. Utz, „Alles Vernünftige ist ein Schluss“ , S. 186, 189, sieht die Schlusslehre als unvollständig an und ergänzt sie mit dem absoluten Schluss aus § 187 der Enzyklopädie, den er allerdings im Vernunftschluss der absoluten Methode erblickt. Er gewinnt diesen, indem er aus dem disjunktiven Schluss durch Umformung den Schluss A - B - E hervorgehen lässt (ebd., S. 195), der in der Tat die Schlussfigur der dialektischen Methode ist.↩︎

  148. So Puntel, Darstellung, Methode und Struktur, S. 336↩︎

  149. Schmitz, Hegel als Denker der Individualität, S. 99f.; Heede, Die göttliche Idee, S. 279↩︎

  150. Schäfer, Die Dialektik und ihre besonderen Formen, S. 223↩︎