[Hegel-Originaltext. Auswahl und Anmerkungen [...] von M.Grimsmann und L.Hansen, Aug. 2001
Abkürzungen für Quellangaben siehe Info]
Enz.§ 536
Der Staat ist
a) zunächst seine innere Gestaltung
als sich auf sich beziehende Entwicklung,
- das innere Staatsrecht oder die Verfassung; er ist
ß) besonderes Individuum,
so im Verhältnisse zu anderen besonderen Individuen,
- das äußere Staatsrecht;
y) aber diese besonderen Geister
sind nur Momente in der Entwicklung
der allgemeinen Idee des Geistes in seiner Wirklichkeit,
- die Weltgeschichte.
in der PR:
§ 259
Die Idee des Staats hat:
a) unmittelbare Wirklichkeit
und ist der individuelle Staat als sich auf sich beziehender Organismus,
Verfassung oder inneres Staatsrecht;
b) geht sie in das Verhältnis des einzelnen Staates zu anderen Staaten über,
- äußeres Staatsrecht;
c) ist sie die allgemeine Idee
als Gattung und absolute Macht gegen die individuellen Staaten,
der Geist, der sich im Prozesse der Weltgeschichte seine Wirklichkeit gibt.
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