Staat [Sittlichkeit]: System von drei Schlüssen

So sind die **Regierung [A], die Bürgerindividuen [E]**und die Bedürfnisse [B] oder das äußerliche Leben der Einzelnen drei Termini, deren jeder die Mitte der zwei anderen ist.

Jede der Bestimmungen, indem die Vermittlung sie mit dem anderen Extrem zusammenschließt, schließt sich eben darin mit sich selbst zusammen, produziert sich, und diese Produktion ist Selbsterhaltung.

1. Der Einzelne (die Person) schließt sich durch seine Besonderheit

(die physischen und geistigen Bedürfnisse,

was weiter für sich ausgebildet die bürgerliche Gesellschaft gibt)

mit dem Allgemeinen (der Gesellschaft, dem Rechte, Gesetz,Regierung)

zusammen; [

2. ist der Wille, Tätigkeit der Individuen das Vermittelnde,

welches den Bedürfnissen an der Gesellschaft, dem Rechteusf. Befriedigung,

wie der Gesellschaft, dem Rechte usf. Erfüllung und Verwirklichung gibt;

3. aber ist das Allgemeine (Staat, Regierung, Recht) die substantielle Mitte,

in der die Individuen und deren Befriedigung ihre erfüllteRealität,

Vermittlung und Bestehen haben und erhalten.

[nochmal:]

Die Regierung ist das absolute Zentrum, worin das Extrem der Einzelnen

mit ihrem äußerlichen Bestehen zusammengeschlossenwird;

ebenso sind die Einzelnen Mitte,

welche jenes allgemeine Individuum zur äußerlichen Existenz betätigen

und ihr sittliches Wesen in das Extrem der Wirklichkeitübersetzen.

Der dritte Schluß ist der formale, der Schluß des Scheins,

daß die Einzelnen durch ihre Bedürfnisse und das äußerliche Dasein

an diese allgemeine absolute Individualität geknüpftsind,

- ein Schluß, der als der bloß subjektive in die anderenübergeht

und in ihnen seine Wahrheit hat.

- Es ist nur durch die Natur dieses Zusammenschließens, durch diese Dreiheit von Schlüssen derselben terminorum, daß ein Ganzes in seiner Organisation wahrhaft verstanden wird. aus: Enz. §198 (Anm) und Logik