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§ 5
Zum Behufe [Zweck] einer vorläufigen Verständigung
über den angegebenen Unterschied
und über die damit zusammenhängende Einsicht,
daß der wahrhafte Inhalt unseres Bewußtseins
in dem Übersetzen desselben in die Form des Gedankens und Begriffs
erhalten [bleibt], ja erst in sein eigentümliches Licht gesetzt wird,
kann an ein anderes altes [richtiges] Vorurteil erinnert werden,
daß nämlich, um zu erfahren, was an den Gegenständen und Begebenheiten,
auch Gefühlen, Anschauungen, Meinungen,Vorstellungen usf. Wahres sei,
Nachdenken erforderlich sei.
Nachdenken aber tut wenigstens dies auf allen Fall,
die Gefühle, Vorstellungen usf. in Gedanken zu verwandeln.
[Im Gegensatz dazu herrscht auch das falsche Vorurteil,
daß das Denken die Dinge an sich verändert und verfälscht.
Diese Ansicht erklärt von vornherein
die Unmöglichkeit der Erkenntnis der Wahrheit.
(vgl. Einleitung zur PhäG, kritische Philosophie)]
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