Kommentar zum subjektiven Geist, Kapitel 14
Die Gewohnheit als zweite Natur (§§ 409–410)
Hier steht der ertragreichste Gedanke des ganzen Abschnitts, und er ist von der Anthropologie ablösbar.
Hegels Bestimmung: Die Gewohnheit sei „ein Selbstgefühl der Seele, das in der Besonderheit ihrer Empfindungen nur als die abstrakte, d. i. einfache Allgemeinheit des Subjekts überhaupt ist, so daß diese Besonderheit für dasselbe nicht mehr als beschränkende sei und die Subjektivität hiemit von ihr frei und in ihr unbefangen ist“ (§ 410).
Was das heißt: In der Gewohnheit ist der Leib „der Seele als gefügiges und unempfundenes Organ und Werkzeug dienstbar gemacht“ (§ 409). Wer gehen gelernt hat, spürt das Gehen nicht mehr — und ist genau dadurch frei, etwas anderes zu tun, während er geht.
Die Pointe, die man leicht verfehlt: Gewohnheit ist bei Hegel nicht das Gegenteil der Freiheit, sondern ihre Bedingung. Was nicht zur Gewohnheit geworden ist, bindet die Aufmerksamkeit; was Gewohnheit geworden ist, gibt sie frei.
Der Zusammenhang mit der Verrücktheit ist derselbe, der in Kap. 15 entwickelt wurde, jetzt von der anderen Seite: Beides sind Weisen, in denen eine Besonderheit sich festsetzt.
Hegel selbst stellt ihn her, indem er beides unmittelbar nacheinander behandelt. Und der Unterschied ist angebbar: In der Verrücktheit bleibt die Besonderheit sperrig und beherrscht das Subjekt; in der Gewohnheit verliert sie ihre Sperrigkeit und gibt es frei.
Woran es liegt, sagt § 410: Die Besonderheit ist „für dasselbe nicht mehr als beschränkende“ — sie ist nicht verschwunden, sondern hat aufgehört, im Weg zu stehen. Wer eine Sprache gelernt hat, hat die Vokabeln nicht vergessen; er merkt sie nur nicht mehr. [KF]
Das Kolleg gibt dem Abschnitt einen Rahmen, den der Druck nicht hat. Die Aufgabe wird dort in einem Satz gestellt: „Die Seele ist die Macht über ihre Leiblichkeit überhaupt und muß diese als die ihrige setzen. Diß ist noch der anthropologische Standpunkt; der Standpunkt des Bewußtseins ist, daß die Seele in eine äußere Welt [tritt]“ (§ 322 der ersten Auflage).
Und der Ausgangszustand: „In der Natur ist die Seele des Körpers noch nicht mächtig. Aber der Körper muß ihr einfaches Organ werden, die Leiblichkeit muß in der Seele ideell sein, muß mit ihr versöhnt werden. Wir haben hier also keine Naturtriebe mehr, sondern Bestimmungen der Seele“ (§ 325).
Versöhnung, nicht Unterwerfung. Der gedruckte Zusatz zu § 411 führt aus, was das heißt — und er ist eine der wenigen Stellen, an denen Hegel praktisch wird:
„Zunächst habe ich mich daher in dieser unmittelbaren Harmonie meiner Seele und meines Leibes zu behaupten, brauche ihn zwar nicht, wie z. B. die Athleten und Seiltänzer tun, zum Selbstzweck zu machen, muß aber meinem Leibe sein Recht widerfahren lassen, muß ihn schonen, gesund und stark erhalten, darf ihn also nicht verächtlich und feindlich behandeln. Gerade durch Nichtachtung oder gar Mißhandlung meines Körpers würde ich mich zu ihm in das Verhältnis der Abhängigkeit und der äußeren Notwendigkeit des Zusammenhangs bringen […] und zwänge ihn, sich gegen mich zu empören, an meinem Geiste Rache zu nehmen. Verhalte ich mich dagegen den Gesetzen meines leiblichen Organismus gemäß, so ist meine Seele in ihrem Körper frei.“[1]
Zwei Verfehlungen, eine Mitte. Den Leib zum Selbstzweck machen — Hegels Beispiel sind die Athleten und Seiltänzer — verfehlt es ebenso wie ihn zu missachten. Beide machen ihn zu einem Gegenüber: einmal als Werk, einmal als Feind.
Und die Begründung ist nicht moralisch, sondern strukturell. Wer den Leib missachtet, bringt sich „in das Verhältnis der Abhängigkeit“ — er macht ihn zu etwas Negativem und wird dadurch von ihm abhängig. Die Rache des Leibes ist keine Strafe, sondern die Folge einer Verhältnisform.
Dieselbe Figur wie bei der Verrücktheit: Was nicht angeeignet wird, beherrscht. Nur hier von der anderen Seite gezeigt — nicht was geschieht, wenn es misslingt, sondern wie es gelingt. [KF]
Damit ist die Gewohnheit eingeordnet, bevor sie behandelt wird: Sie ist die Weise, in der diese Versöhnung gelingt — nicht die Beherrschung des Leibes, sondern sein Aufhören, im Weg zu stehen. [KF]
In den Vorlesungen führt Hegel das weiter aus, und dort wird der Einwand vorweggenommen, den man gegen die Bestimmung erheben möchte:
„Gewohnheit sagt man gewöhnlich, ist ein Zwang, aber ebendeswegen hat die Befriedigung des Triebes kein Interesse mehr, denn die Gewohnheit ist kein Interesse für uns. Zunächst im natürlichen Triebe bin ich in den Trieb versenkt, ist die Schranke nicht aufgehoben; durch die Gewohnheit ist aber der Trieb mein Sein, als Sein der Seele, und daher ideell, die Seele ist dann in der Gewohnheit für sich, vom Triebe abgetrennt, er ist ihr zu eigen gemacht.“[2]
Der Einwand lautet: Gewohnheit ist Zwang. Die Antwort: Eben deshalb hat der Trieb kein Interesse mehr — und was uns nicht interessiert, bindet uns nicht.
Und der Satz, der den Ertrag benennt: „Der Mensch der das Leben gewohnt ist, ist aus den Trieben heraus, und der ideelle Boden, der dadurch gesetzt ist, ist der Boden für die höhere Bestimmung.“
Die Gewohnheit ist der Boden, auf dem alles Weitere steht. Wer noch mit dem Gehen beschäftigt ist, geht nicht irgendwohin.
Und Hegel nennt sie beim Namen: „Gewohnheit ist eine der schwersten Bestimmungen.“ [KF]