Kommentar zum subjektiven Geist, Kapitel 18
Was das Bewusstsein ist (§§ 413–417)
Die Bestimmung ist eine Stellenangabe: Das Bewusstsein macht „die Stufe der Reflexion oder des Verhältnisses des Geistes, seiner als Erscheinung, aus“ (§ 413).
Erscheinung heißt hier nicht Schein. Es heißt, dass der Geist sich gegenübersteht — er ist für sich da, aber als etwas, das er von sich unterscheidet.
Was das Ich dabei ist, sagt § 414: „nur seine abstrakte, formelle Idealität“ — noch kein Inhalt, nur die Form des Sich-auf-sich-Beziehens.
Und daraus die Eigentümlichkeit, die den ganzen Teil bestimmt (§ 415): Weil das Ich nur formelle Identität ist, erscheint ihm die Bewegung des Begriffs nicht als seine eigene Tätigkeit. Er erfährt sie als Veränderung des Objekts.
Das ist die Auskunft, auf die es ankommt: Das Bewusstsein hält für eine Eigenschaft der Sache, was seine eigene Verfassung ist. Wer die sinnliche Gewissheit für das Sicherste hält, schreibt der Sache zu, was an seinem Verhältnis zu ihr liegt.
Das Kolleg sagt es noch schärfer. Zu § 332 der ersten Auflage:
„Wir haben gesehn, daß das Unterscheiden, sich Bestimmen, diese Negativität des Ich nur für uns, noch nicht für das Ich ist, die Bestimmungen des Objects werden dem Ich gegeben, oder sind seine Thätigkeiten, was erst im Geist ist. Das Object ist ein Gegebnes, und wie es bestimmt ist, ist auch das Bewußtsein bestimmt.“[1]
Das „für uns“ kehrt hier wieder — dieselbe Unterscheidung wie in § 381, jetzt innerhalb der Phänomenologie: Wir sehen, was das Bewusstsein tut; es selbst sieht es nicht.
Und Hegel nennt den Standpunkt beim Namen: „Auf dieß Andere ist das Ich bezogen, diß ist das Verhältniß, der Standpunkt des Widerspruchs“ (§ 329). Das Bewusstsein ist der Widerspruch der selbständigen Seiten — und deshalb kann es nicht bleiben, wo es ist.
Das Ziel ist entsprechend bestimmt (§ 416): „diese seine Erscheinung mit seinem Wesen identisch zu machen, die Gewißheit seiner selbst zur Wahrheit zu erheben.“
Gewissheit ist, was einer für wahr hält. Wahrheit ist, was sich hält. Der ganze Gang ist die Strecke zwischen beiden. [KF]
Vorlesungen über die Philosophie des subjektiven Geistes, zu §§ 329–332 der ersten Auflage (= §§ 413–415): GW 25.1. ↩︎