Kommentar zur Rechtsphilosophie, Kapitel 30
Die drei Stufen
Traditionelle Sittlichkeit. Die sittliche Substanz wird gelebt, ohne reflexiv durchdrungen zu sein. Die Ordnung gilt, weil sie immer galt; die Institutionen tragen sich selbst, weil ihre Träger sie nicht in Frage stellen können — sie sind in ihnen, wie ein Fisch im Wasser ist. Das hat seine Stärke (die Sittlichkeit ist hier dicht, selbstverständlich, lebendig) und seine Grenze (sie kann sich nicht reformieren, ohne sich aufzulösen, und sie schließt aus, was nicht hineinpasst). Begrifflich entspricht sie der Idee des Lebens vor der Entzweiung in Erkennen und Wollen: gelingende Selbstreproduktion einer Lebensform, aber ohne reflexive Durchdringung dessen, was sie tut, wenn sie sich reproduziert.
Moderne Auflösung. Mit der bürgerlichen Revolution wird die traditionelle Sittlichkeit auf einen Schlag fragwürdig. Was vorher selbstverständlich war, muss jetzt begründet werden; was vorher trug, wird in seine Bestandteile zerlegt; das Subjekt entdeckt sich als Subjekt — gegen die Ordnung, die es nicht mehr unbefragt anerkennt. Das ist die Stunde der Aufklärung, der Kritik, der Kontrakttheorien, des liberalen Individualismus. Sie hat enorme Befreiungsleistungen vollbracht, die nicht zurückzunehmen sind. Aber sie hat zugleich etwas zerstört, was sie aus eigener Kraft nicht ersetzen kann: die dichte Selbstverständlichkeit der gelebten Sittlichkeit. Begrifflich entspricht sie der entzweiten Idee: Erkennen und Wollen treten auseinander, das reflektierende Subjekt weiß, dass es über die Tradition hinaus ist, ohne schon zu wissen, in welcher Lebensform es sich wiederfinden kann.
Hegels Diagnose der bürgerlichen Gesellschaft trifft genau diesen Zustand. Was als Befreiung des Einzelnen begann, wird zur Atomisierung; die Vermittlung durch den Markt ersetzt die durch die Gemeinschaft; die formale Gleichheit der Personen koexistiert mit einer Spaltung, die das Allgemeine an die Stelle eines außer ihnen stehenden Apparats verlagert. Marx versteht das schärfer und konkreter: Die moderne Auflösung ist nicht ein zufälliger Verfallszustand, sondern die Form, in der die kapitalistische Produktion ihre subjektive Voraussetzung — den freigesetzten, mobilen, an nichts gebundenen Lohnarbeiter — selbst hervorbringt. Beide diagnostizieren denselben Zustand; Marx fügt hinzu, was die Mittel sind, mit denen er sich reproduziert.
Bewusste Sittlichkeit. Wenn die moderne Auflösung nicht das letzte Wort sein soll und ein Zurück zur traditionellen Sittlichkeit ausgeschlossen ist, dann muss eine Form von Sittlichkeit denkbar sein, die nicht naiv getragen, sondern reflexiv gewollt wird — Institutionen, deren Geltung daher rührt, dass diejenigen, die in ihnen leben, sie als die ihren erkennen und tragen. Begrifflich wäre das die praktische Einlösung dessen, was im Staat begrifflich gefordert ist: die Einheit von Erkennen und Wollen als gewusste und getane Lebensform.
Hier ist die Klärung aus I.4 entscheidend. Bewusste Sittlichkeit ist nicht eine vierte Sphäre neben Familie, Gesellschaft und Staat, und sie ist auch nicht eine Annihilation der vorherigen Stufen. Sie ist der Zustand, in dem die traditionelle Sittlichkeit (als dichte, selbstverständliche sittliche Substanz) und die moderne Auflösung (als reflexive, kritische Subjektivität) als Momente in einer höheren Form ko-präsent sind. Was an der Tradition trug, wird bewahrt; was an ihr unterdrückte, wird überwunden; und beides wird auf eine Stufe gehoben, auf der die Sittlichkeit nicht trotz, sondern wegen der Reflexion gilt. Das ist Aufhebung im strengen Hegelschen Sinn — und es ist die praktische Form der Einheit von Erkennen und Wollen, die im Staat begrifflich gefordert, aber nicht bereits eingelöst ist.
Eine Klarstellung ist hier wichtig, weil der Begriff sonst utopisch oder harmonistisch klingen kann. Bewusste Sittlichkeit bedeutet nicht konfliktfreie Einheit. Sie bedeutet eine Lebensform, die ihre Konflikte als ihre eigenen erkennt und Institutionen besitzt, in denen sie diese Konflikte ohne Rückfall in bloße Gewalt, bloßen Markt oder bloße Moral bearbeiten kann. Die Konflikte zwischen partikularen und allgemeinen Interessen, zwischen verschiedenen Lebensformen, zwischen dem Anspruch des Einzelnen und den Anforderungen der Gemeinschaft verschwinden in der bewussten Sittlichkeit nicht; sie werden vielmehr als das anerkannt, was sie sind — strukturelle Spannungen einer komplexen Lebensform —, und in dafür eigens gebauten Institutionen ausgetragen. Der Unterschied zu früheren Stufen liegt nicht in der Abwesenheit von Konflikten, sondern in der bewussten Form ihrer Bearbeitung: Was in der traditionellen Sittlichkeit unter der Decke der selbstverständlichen Ordnung gehalten wurde und was in der modernen Auflösung als bloße Privatsache, bloße Marktanpassung oder bloße moralische Verantwortung der Einzelnen abgestoßen wird, soll in der bewussten Sittlichkeit als gemeinsam anzugehende Aufgabe bewusst werden — und dafür braucht es Institutionen, die diese Bearbeitung tragen. Solche Institutionen sind nicht von selbst da; sie müssen gebaut, erstritten, erprobt, verworfen, neu gebaut werden. Bewusste Sittlichkeit ist daher kein Zustand, sondern eine offene Aufgabe — und sie ist immer gefährdet, in ihre Voraussetzungen zurückzufallen, wenn die Subjekte aufhören, an ihr zu arbeiten.