Kommentar zur Rechtsphilosophie

1. I. Was die Rechtsphilosophie unternimmt — und wie sie zu lesen ist

  1. Hegels Programm
  2. Drei Dimensionen der Freiheit
  3. Wie zu lesen — Logik als Ordnungsform
  4. Eine Klärung zur Aufhebung
  5. Zum Verhältnis Hegel–Marx
  6. Warum nicht beim Individuum beginnen
  7. Allgemeines und Besonderes — eine methodische Vorbemerkung zur Analyse von Institutionen
  8. Allgemein und modern — eine doppelte Vorsicht

2. Exkurs: Vorbemerkung zur Hegelschen Logik — und ihrer Bedeutung für die Rechtsphilosophie

  1. 1. Was Logik bei Hegel heißt
  2. 1. Warum die Drei-Teilung Recht / Moralität / Sittlichkeit nicht beliebig ist

3. II. Voraussetzungen — Zweck, freier Wille, Recht

  1. Warum diese Voraussetzungen entwickelt werden müssen
  2. Der Zweck und die Möglichkeit der Verkehrung
  3. Menschliches Handeln als Stoffwechsel — die Umgestaltung der Welt
  4. Vom natürlichen zum freien Willen
  5. Was Recht heißt

4. III. Abstraktes Recht — Der Wille in der Sache

  1. Die Person
  2. Die Form der Verdinglichung und ihre Substanz
  3. Historische Vertragsformen
  4. Die Strafe

5. IV. Moralität — Der Wille in sich selbst

  1. Historische Vorformen und die spezifisch moderne Gestalt der Moralität
  2. Die drei Stufen
  3. Die Grenze des bloß Moralischen

6. V. Sittlichkeit — Der Wille in der gemeinsamen Welt

  1. Der Begriff
  2. Eine analytische Vorbemerkung: Notwendiger Anteil und Überformung
  3. Warum hier kein Schlusssystem steht
  4. Das Vermögen der Familie
  5. Vorbemerkung: Die bürgerliche Gesellschaft als modernes Phänomen
  6. Vorbemerkung: Die Minimalgestalt als allgemeine Bestimmung

7. VI. Drei Stufen der Sittlichkeit — eine systematische Erweiterung

  1. Warum die Hegelsche Triade nicht ausreicht
  2. Die drei Stufen
  3. Wozu dieser Schluss nötig ist

8. VII. Äußeres Staatsrecht, Weltgeschichte, absoluter Geist — drei Skizzen zum Schluss

  1. Äußeres Staatsrecht — die horizontale Dimension
  2. Weltgeschichte — die vertikale Dimension
  3. Absoluter Geist — die Sphäre der Oberzwecke
  4. Die Stellung der Rechtsphilosophie im Ganzen