Abstraktion (gute und schlechte)

Methodische Unterscheidung dieses Bandes, bei Hegel angelegt

Zwei Bedeutungen von *abstrakt*. Die gute Abstraktion sieht ab: Das Recht behandelt Personen als Personen, ohne Ansehen von Stand, Vermögen und Bedürfnis --- die Errungenschaft gegen die Ständegesellschaft. Die schlechte Abstraktion hat ihre konkreten Bedingungen verloren und setzt sich gegen das Konkrete durch; diese Bedeutung beschreibt Hegel im Aufsatz "Wer denkt abstrakt?" (1807; TWA 2, 574--583).

Querverweise

Abstraktes Recht · Person · Eigentum · Lohnarbeit

Warum sie hier zählt

Die moderne Eigentums- und Vertragsordnung ist beides zugleich. Sie ist gute Abstraktion, soweit sie alle formal gleich anerkennt, und schlechte, sobald diese formale Gleichheit gegen die Bedingungen geltend gemacht wird, unter denen sie zur faktischen Ungleichheit wird --- am deutlichsten im Lohnvertrag.

Im buch

Kap. 12, 17.1, 27.3