Daseinsurteil
Hegel (Kernbegriff)
Die erste und ärmste der vier Urteilsklassen: die unmittelbare Zuschreibung einer sinnlichen Qualität. "Die Rose ist rot." Was es leistet, ist die Benennung einer Eigenschaft. Seine Grenze ist die Beliebigkeit --- "Die Rose ist dornig" ist ebenso wahr, und nichts an der Form sagt, welches der beiden die Sache trifft. Es treibt sich selbst weiter, und zwar über seine eigene Verneinung. "Die Rose ist nicht rot" lässt offen, dass sie eine andere Farbe hat --- das wäre nur wieder ein positives Urteil (Enz. § 173). Geht man weiter zu "Die Rose ist kein Elefant", so bleibt nur noch die "völlige Unangemessenheit" von Subjekt und Prädikat (ebd.), und das Urteil zerfällt. Was folgt, ist zunächst eine Änderung des Subjekts: Es steht jetzt "im Verhältnis und Zusammenhang mit einem Anderen, mit einer äußeren Welt", und seine Prädikate sind von der Art "nützlich, gefährlich" (Enz. § 174). Erst an einem so gefassten Subjekt wird die Frage sinnvoll, für wieviele etwas gilt (Enz. § 175): das Reflexionsurteil. Hegel hält fest, es sei "eines der wesentlichsten logischen Vorurteile", dass solche Urteile Wahrheit enthalten könnten: "Richtig können sie sein", wahr im strengen Sinn nicht (Enz. § 172 Anm.).
Nicht gemeint
Nicht das Existenzurteil, das behauptet, dass etwas da ist. "Dasein" bezeichnet hier die Stufe der unmittelbaren Qualität: Einem Einzelnen wird eine sinnliche Eigenschaft zugesprochen.
Bei Hegel
Enz. §§ 172-175
Querverweise
Urteil; Reflexionsurteil; Notwendigkeitsurteil; Begriffsurteil; Qualität
Nicht gemeint
Nicht das Existenzurteil, das behauptet, dass etwas da ist. "Dasein" bezeichnet hier die Stufe der unmittelbaren Qualität: Einem Einzelnen wird eine sinnliche Eigenschaft zugesprochen.
In den ersten auflagen
1817 §§ 119-121
Im kommentar zu hegels logik
[[kleine-logik:10.2]], [[kleine-logik:12.4]]
Systematischer ort
13121 --- Begriff → Subjektivität → Urteil → Urteil der Qualität