Ur-Teilung
Hegel (Kernbegriff)
Hegels Deutung des Wortes "Urteil": die ursprüngliche Teilung des Begriffs in Subjekt und Prädikat. Der Begriff spaltet sich nicht deshalb, weil ein Urteilender ihn zerlegt, sondern weil er als Begriff seine Momente auseinanderlegen muss, um bestimmt zu sein. Hegel beruft sich dafür ausdrücklich auf die Etymologie. Die Lesart dieses Kommentars: Sie ist Erläuterung, nicht Begründung; sprachgeschichtlich ist die Herleitung umstritten, und das Argument hängt nicht an ihr, sondern an der Kopula. Indem das "ist" das Prädikat vom Subjekt aussagt, wird das äußerliche Subsumieren aufgehoben und das Urteil "als eine Bestimmung des Gegenstandes selbst genommen" (Enz. § 166 Anm.). Die Teilung ist also die der Sache. Im Begriffsurteil zeigt sie sich als Bruch zwischen dem, was eine Sache ist, und dem, was sie sein soll. Der Kommentar folgert daraus, was das Urteilen über Gutes und Schlechtes von einer Geschmacksäußerung unterscheidet: Wer ein Haus schlecht nennt, liest einen Unterschied ab, der im Haus selbst liegt.
Bei Hegel
Enz. §166 Anm.: "Die etymologische Bedeutung des Urteils in unserer Sprache ist tiefer und drückt die Einheit des Begriffs als das Erste und dessen Unterscheidung als die ursprüngliche Teilung aus, was das Urteil in Wahrheit ist." WdL: "Es ist aber die Wahrheit derselben, daß sie in sich gebrochen ist in ihr Sollen und ihr Sein; dies ist das absolute Urteil über alle Wirklichkeit" (TWA 6, 349).
Querverweise
Urteil; Begriffsurteil; Angemessenheit; Sollen
In den ersten auflagen
1817 §§ 114-115
Im kommentar zu hegels logik
[[kleine-logik:10.1]], [[kleine-logik:10.8]]
Systematischer ort
1312 --- Begriff → Subjektivität → Urteil