Wille

Hegel (Kernbegriff)

Das Denken, sofern es sich in der Welt Dasein gibt --- nicht ein von der Vernunft getrenntes Vermögen, sondern deren praktische Seite. In der Logik erscheint er als praktische Idee, die die vorgefundene Welt nach ihrem Zwecke zu bestimmen sucht (Enz. § 233). Seine Stufen im Geist und im Recht: der natürliche Wille, der seine Inhalte vorfindet; die Willkür, die zwischen vorgefundenen Inhalten wählt; der freie Wille, der seinen Inhalt selbst bestimmt und darin bei sich ist. Der Satz, mit dem die Rechtsphilosophie einsetzt: "Der Boden des Rechts ist überhaupt das Geistige und seine nähere Stelle und Ausgangspunkt der Wille, welcher frei ist" (RPh § 4).

Bei Hegel

Enz. §233; Enz. §§ 469-482 (praktischer und freier Geist); RPh §§ 4-33.

Querverweise

Wollen (praktisches); Willkür; Freiheit; Zweck

Im kommentar zu hegels logik

[[kleine-logik:17.5]]