Kommentar zum subjektiven Geist, Kapitel 29

Rückblick — was übernommen und was weitergegeben wird

Am Anfang stand die Behauptung, dieser Band halte in zwei Richtungen Anschluss. Jetzt lässt sich sagen, woran.

Was aus der Natur übernommen ist, sind zwei Bestimmungen; beide sind an ihrer Stelle eingelöst worden. Der innere Zweck: In Was die Logik liefert gilt, ein Organismus müsse seinen Zweck nicht wissen, um innerer Zweck zu sein, und das Wissen komme erst im Geist hinzu. Eingelöst ist das im Trieb, dem empfundenen Unterschied zwischen dem, was einer ist, und dem, was er sein könnte. Und das planetarische Leben der §§ 392 und 393, das Der geologische Organismus als geologischen Organismus behandelt, dem die Selbsterhaltung im vollen Sinn fehlt — ein Befund, der die Stelle vor der Weltseelen-Lesart schützt. Eine offene Frage gibt Hegels Naturphilosophie, 37a ausdrücklich hierher weiter: ob zur Form des Lebens ein Selbstgefühl gehört. Dieser Band beantwortet sie nicht, aber er verortet sie, als Stufe des Fühlens (Kap. 13).

Hinzu kommt eine Strukturparallele, die erst rückblickend sichtbar wird. In der Natur ist die Krankheit die Kehrseite der Empfindlichkeit; im Geist ist die Verrücktheit die Kehrseite derselben Fähigkeit, sich von einer Besonderheit einnehmen zu lassen. Wer aufnehmen kann, kann überwältigt werden. Das ist keine Analogie, sondern dieselbe Bestimmung an zwei Orten.

Was aus der Logik übernommen ist. Die fünf Bestimmungen aus Kap. 7a haben getragen, aber nicht überall gleich weit. Die A-B-E-Struktur ordnet die drei Teile, und sie ordnet sie zweimal, in der Anthropologie noch einmal im kleinen (Kap. 11). Die schlechte Unendlichkeit erklärt, woran Begierde und Glückseligkeit scheitern. Für die Gewohnheit bietet die Knotenlinie des Maßes eine Lesart an, die Hegels eigene Zuordnung zur Reflexions-Allgemeinheit ergänzt (Kap. 7a). Die reale Möglichkeit trägt den Übergang der ganzen Anthropologie. Und die beiden Ideen des Wahren und des Guten geben dem freien Geist einen Grund in der Sache, der über den editorischen Befund hinausgeht und Peperzaks Rekonstruktion von der Logik her stützt (Kap. 25). Wie weit die Parallele der Gliederungen insgesamt trägt, prüft Kap. 28 — und findet sie begrenzt.

Was weitergegeben wird, sind drei Stücke. Die Anerkennung entsteht in Kap. 19, und von dort holt die Rechtsphilosophie ihren Begriff der Person: Wer anerkennt, macht den anderen weder zu seinem Zweck noch zu seinem Mittel. Der Vertrag setzt das voraus, statt es zu stiften. Das Zeichen entsteht in Kap. 23, und mit ihm die Einsicht, dass die Allgemeinheit eines Zeichens nicht in seiner Natur liegt, sondern geteilt werden muss, um zu gelten — was Stipulation, Publizität und Eintragung überhaupt erst zu dem macht, was sie sind. Und die Gewohnheit aus Kap. 14 ist nicht das Gegenteil der Freiheit, sondern ihre Bedingung; wo die Rechtsphilosophie die Sittlichkeit als zweite Natur bestimmt, ist genau diese Gewohnheit gemeint und nicht bloße Angewöhnung.

Was offen bleibt. Die Intersubjektivität ist in der gedruckten Psychologie nicht thematisch, sondern unausgesprochen, wie Kap. 26 zeigt. Ob das allgemeine Selbstbewusstsein von der Sache her unmittelbar vor den objektiven Geist gehörte, ist mit Hösle eine offene Frage, und Hegel selbst hat die Reihenfolge mehrfach umgebaut. Wer bis hierher gelesen hat, soll wissen, dass er an dieser Stelle auf eine Unentschiedenheit trifft und nicht auf ein Ergebnis.