So sind die Regierung [A], die Bürgerindividuen [E]und die Bedürfnisse [B] oder das äußerliche Leben der Einzelnen
drei Termini, deren jeder die Mitte der zwei anderen ist.

Jede der Bestimmungen,
indem die Vermittlung sie mit dem anderen Extrem zusammenschließt,
schließt sich eben darin mit sich selbst zusammen,
produziert sich, und diese Produktion ist Selbsterhaltung.
 
1. Der Einzelne (die Person) schließt sich durch seine Besonderheit (die physischen und geistigen Bedürfnisse,
was weiter für sich ausgebildet die bürgerlicheGesellschaft gibt)
mit dem Allgemeinen (der Gesellschaft, dem Rechte, Gesetz,Regierung) zusammen;

2. ist der Wille, Tätigkeit der Individuen dasVermittelnde ,
welches den Bedürfnissen an der Gesellschaft, dem Rechteusf. Befriedigung,
wie der Gesellschaft, dem Rechte usf. Erfüllung undVerwirklichung gibt;

3. aber ist das Allgemeine (Staat, Regierung, Recht) die substantielleMitte ,
in der die Individuen und deren Befriedigung ihreerfüllte Realität,
Vermittlung und Bestehen haben und erhalten.
 
[nochmal:] 
 
Die Regierung ist das absolute Zentrum , worin das Extrem derEinzelnen
mit ihrem äußerlichen Bestehen zusammengeschlossen wird;

ebenso sind die Einzelnen Mitte ,
welche jenes allgemeine Individuum zur äußerlichenExistenz betätigen
und ihr sittliches Wesen in das Extrem der Wirklichkeitübersetzen.
 
Der dritte Schluß ist der formale, der Schluß des Scheins,


daß die Einzelnen durch ihre Bedürfnisse und dasäußerliche Dasein
an diese allgemeine absolute Individualität geknüpft sind,
- ein Schluß, der als der bloß subjektive in die anderenübergeht und in ihnen seine Wahrheit hat.


  - Es ist nur durch die Natur dieses Zusammenschließens,
durch diese Dreiheit von Schlüssen derselben terminorum,
daß ein Ganzes in seiner Organisation wahrhaft verstanden wird.
aus: Enz Anm.§198 und Logik