Einteilung

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Die Angabe, in welche Arten sich eine Gattung gliedert --- das zweite Stück des synthetischen Erkennens, zwischen Definition und Lehrsatz mit seinem Beweis (Enz. §§ 229-231). Im endlichen Erkennen geschieht sie "nach irgendeiner äußerlichen Rücksicht" (§ 230). Der Zusatz stellt die Forderung dagegen: Sie soll vollständig sein, und ihr Prinzip soll "aus der Natur des einzuteilenden Gegenstandes selbst entnommen" sein. Hegels Beispiel ist die Einteilung der Säugetiere nach Zähnen und Klauen, die sinnvoll sei, weil die Tiere selbst sich durch diese Teile unterscheiden (§ 230 Zus.). Die Wissenschaft der Logik urteilt ungewöhnlich scharf. Wo die Disjunktion einer Gattung diese Form nicht erreicht, sei das "ein Beweis, daß sie sich nicht zur Bestimmtheit des Begriffes erhoben [hat]", und die empirische Aufzählung der Farben sei "schon barbarisch zu nennen" (TWA 6, 342). Der Maßstab ist damit nicht die Bequemlichkeit der Ordnung, sondern die Herkunft des Einteilungsgrundes. Die Lesart dieses Kommentars macht daraus eine Regel für den Gebrauch: Wer einteilt, hat zu sagen, wonach --- und die Probe ist, ob die Glieder einander ausschließen und zusammen den Begriff erschöpfen. Erreicht ist das selten; Kap. 9.4a zeigt es am Beispiel der Herrschaftsformen.

Bei Hegel: Enz. § 230 mit Zusatz; TWA 6, 342

Querverweise: Definition; Besonderes; Disjunktiver Schluss; Gliederung; Klassifikation; Begriffsurteil

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