Besonderes

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Das mittlere Moment des Begriffs: die Weise, in der ein Allgemeines sich gliedert. Die klassische Logik sieht darin eine Teilmenge; bei Hegel ist es die tätige Besonderung, die aus dem Allgemeinen hervorgeht, und sie geht in zwei Richtungen. Nach außen besondert sich ein Allgemeines in Arten: das Dreieck in gleichseitig, gleichschenklig, ungleichseitig --- das gelingt, wo eine vollständige Einteilung möglich ist, in Logik und Mathematik oft, in der Natur selten. Das sagt Hegel an derselben Stelle, an der er das Besondere entwickelt: "Es ist dies die Ohnmacht der Natur, die Strenge des Begriffs nicht festhalten und darstellen zu können" (TWA 6, 282). Nach innen besondert es sich in Teile und Organe, die als Mittel für das Ganze zusammenarbeiten: der Körper in seine Organe, ein Stuhl in Sitzfläche, Lehne und Beine. Der Prüfstein ist die Ableitbarkeit: Nur wenn sich angeben lässt, welche Anforderung eine Besonderung erfüllt, ist sie Besonderung und nicht Einteilung von außen.

Bei Hegel: Enz. § 164; TWA 6, 342 (die Einteilung aus dem Prinzip der Gattung); TWA 6, 282 (die Ohnmacht der Natur)

Querverweise: Allgemeines, Besonderes, Einzelnes (A-B-E-Struktur); Allgemeines; Einzelnes; Ableitung; Einteilung

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