32213
Schuld
?- 0 Hegels 'System der Wissenschaft'
- 1 Logik (Wissenschaft des Denkens)
- 2 Natur (Wissenschaft des Materiellen)
- 3 Geist (Wissenschaft des Menschlichen)
- 31 Subjektiver Geist (Wissenschaft des Inner-Menschlichen)
- 32 Objektiver Geist (Wissenschaft des Zwischen-Menschlichen)
- 33 Absoluter Geist (Wissen des Göttlichen)
- 321 Recht (Zwang)
- 322 Moralität (Selbstbestimmung)
- 323 Sittlichkeit (menschliche Gemeinschaft)
- 3221 Handlung (Vorsatz und Schuld)
- 3222 Verantwortung (Absicht und Wohl)
- 3223 Das Gute (Endzweck)
- 32211 Vorsatz
- 32212 Tat
- 32213 Schuld
Schuld
Zur Glossarübersicht · ↑ Seitenanfang
Nicht das moralische Verschulden, sondern die Zurechnung: Was mir als meine Tat zugeschrieben wird. Hegel unterscheidet zwei Stufen. Schuld hat der Wille zunächst an allem, woran "das abstrakte Prädikat des Meinigen" liegt (§ 115); sein Recht ist, "nur an dem schuld zu haben, was er von ihren Voraussetzungen in seinem Zwecke weiß" (§ 117).
Bei Hegel: §§ 115--117