Ehe

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Bei Hegel nicht ein Vertrag, sondern eine sittliche Beziehung, die in einem Vertrag beginnt und ihn überschreitet. Was vertraglich geschlossen wird, ist die Bereitschaft, aus dem Vertragsverhältnis herauszutreten.

Bei Hegel: §§ 161--169; § 75, § 163 Anm. (Ehe und Vertrag)

Querverweise: Familie, Vertrag, Sittlichkeit

Kommentar zur Rechtsphilosophie: VI. Drei Stufen der Sittlichkeit --- eine systematische Erweiterung

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