Anerkennung

Hegel (Phänomenologie) / durchgängig in diesem Kommentar

Das Verhältnis, in dem ein Subjekt ein anderes als Subjekt behandelt - als jemanden, der Gründe prüfen und Einwände erheben kann, nicht als Gegenstand, über den geurteilt wird. Anerkennung ist keine moralische Zusatzforderung an das Denken, sondern seine Voraussetzung: Wer argumentiert, hat den anderen bereits als urteilsfähig unterstellt. Wer ihm diese Fähigkeit im Inhalt seines Arguments abspricht, widerspricht sich performativ. In der Logik erscheint sie nicht als eigene Kategorie - Hegel setzt sie voraus, ohne sie zu thematisieren. Der Kommentar macht diese Voraussetzung ausdrücklich, weil sie den Status der ganzen Darstellung betrifft: Eine Logik wird jemandem dargelegt.

Herkunft

Fichte (Aufforderung zur Selbsttätigkeit); Hegel (Herr-Knecht-Dialektik, Phänomenologie); Honneth (Kampf um Anerkennung)

Bei Hegel

Phänomenologie des Geistes, Selbstbewusstsein; Rechtsphilosophie §§36, 71