Angemessenheit

Hegel (Kernbegriff)

Der Wahrheitsbegriff der Begriffslogik: Gefragt wird, ob eine Sache dem entspricht, was sie ihrem Begriff nach sein soll. Hegel sagt das am Anfang der Begriffslogik von der logischen Form selbst: Sie ist "schon für sich selbst die Wahrheit, indem dieser Inhalt seiner Form oder diese Realität ihrem Begriffe angemessen ist" (TWA 6, 265). Für die Idee heißt es: "die Wahrheit ist dies, daß die Objektivität dem Begriffe entspricht" (Enz. § 213 Anm.), nicht dass äußere Dinge unseren Vorstellungen entsprechen. Der Maßstab wird nicht von außen angelegt: Das Begriffsurteil misst ein Haus daran, was ein Haus sein soll, nicht daran, wozu es jemandem taugt. Die Kategorien, unter denen etwas gefasst wird, stehen in einer Ordnung von ärmer zu reicher: "Das Reichste ist daher das Konkreteste und Subjektivste" (TWA 6, 569). Weiterführung: Jedem Wesen kommt eine dieser Kategorien zu. Die ärmeren bleiben gültig --- ein Mensch ist auch ein Körper, der fällt ---, falsch wird es, wenn eine ärmere das Ganze sagen soll. Ein Unrecht ist danach die Behandlung eines Wesens unter einer Kategorie, die ärmer ist als die ihm zukommende (Kap. 8a.2). Hegel selbst begründet so das Unrecht der Sklaverei: Wer sie rechtfertigt, nimmt den Menschen nach einer Existenz, "die seinem Begriffe nicht angemessen ist" (RPh § 57 Anm.). Was im einzelnen Fall angemessen ist, folgt nicht aus der Form.

Nicht gemeint

Nicht Angemessenheit im Sinne von Schicklichkeit, Verhältnismäßigkeit oder Brauchbarkeit. Gemessen wird eine Sache an ihrem eigenen Begriff, nicht daran, wozu sie jemandem taugt; "gut für" ist ein ärmeres Urteil und gehört an eine andere Stelle.

Bei Hegel

TWA 6, 265, 343, 569; Enz. §213 Anm.; RPh § 57 Anm.

Querverweise

Begriffsurteil; Begriff; Kategorie; Freiheit; Sollen; Beschaffenheit; Gewalt

Nicht gemeint

Nicht Angemessenheit im Sinne von Schicklichkeit, Verhältnismäßigkeit oder Brauchbarkeit. Gemessen wird eine Sache an ihrem eigenen Begriff, nicht daran, wozu sie jemandem taugt; "gut für" ist ein ärmeres Urteil und gehört an eine andere Stelle.

Im kommentar zu hegels logik

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