Gesetztsein

Hegel (Wesenslogik)

Der Status einer Bestimmung, die durch Reflexion hervorgebracht wurde. Das Gesetzte hat sein Sein nicht in sich selbst, sondern nur durch den Akt des Setzens. Es ist "nur Gesetztsein" -- abhängig vom Setzen, nicht selbständig. In der setzenden Reflexion ist alles nur Gesetztsein (daher ihre Leere). In der bestimmenden Reflexion wird das Gesetztsein zugleich als Vorausgesetztsein erkannt -- es hat notwendigen, nicht bloß willkürlichen Charakter.

Bei Hegel

WdL II, Wesenslogik

Im System

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Im Logik-Kommentar

Kommentar zur Logik, Kapitel 8