Die ethische Dimension der Wesenslogik
Drei Konsequenzen, die über bloße Diagnose hinausgehen — die erste bei Hegel ausgeführt (Rechtsphilosophie §§137–140), die zweite aus der Wesenslogik gezogen, ohne dass Hegel sie dort zieht, die dritte ein Vorgriff auf die Rechtsphilosophie: (1) Gegen die Innerlichkeitsmoral: Wer „gute Absichten" behauptet, aber schlecht handelt, ist schlecht. Das Innere ohne Äußeres ist nichts. (2) Gegen den Atomismus: Niemand ist „selbstgemacht". Wir sind durch Verhältnisse konstituiert. Das verändert Verantwortungszuschreibung. (3) Für die Sittlichkeit: Die bestimmende Reflexion hat ein praktisches Analogon — die bewusste Einheit von subjektiver Absicht und objektiver Institution. Was daraus für das Handeln folgt, entwickelt [[handeln]] (optional); wie es sich in Recht, Familie, Gesellschaft und Staat entfaltet, [[hegel-recht]] (optional).