Beschaffenheit

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Wie eine Sache unter äußeren Einflüssen ausgefallen ist, im Unterschied zu ihrer Bestimmung, dem, was sie an sich ist und sein soll: "So oder anders beschaffen ist Etwas als in äußerem Einfluß und Verhältnissen begriffen" (TWA 5, 132). In der Seinslogik steht die Beschaffenheit zwischen Bestimmung und Grenze (TWA 5, 131 ff.). Was an ihr zufällig scheint, gehört doch zur Sache: "es ist Qualität des Etwas, dieser Äußerlichkeit preisgegeben zu sein und eine Beschaffenheit zu haben" (TWA 5, 132). Auf einen Menschen angewandt: Seine Bestimmung ist nach Hegel "die denkende Vernunft" (ebd.); seine Beschaffenheit ist, wie er durch Umstände geworden ist --- Herkunft, Prägung, Zufall. In der Urteilslehre wird daraus der Grund des Werturteils: Ein Haus ist gut, "je nachdem es beschaffen ist" --- damit enthält die Sache selbst den Grund, ob sie so ist, wie sie sein soll (TWA 6, 347). Im apodiktischen Urteil ist die Beschaffenheit der Mittelbegriff, der das Einzelne mit dem Prädikat verbindet. Wer bewertet, schuldet also die Angabe der Beschaffenheit; ein Werturteil ohne sie ist eine Versicherung.

Bei Hegel: WdL, TWA 5, 131 ff. (Bestimmung, Beschaffenheit und Grenze); TWA 6, 347

Querverweise: Bestimmung; Schranke; Sollen; Begriffsurteil; Apodiktisches Urteil

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