1. Hegels Programm
Die Rechtsphilosophie ist weder Gesetzeskunde noch Soziologie. Sie unternimmt etwas anderes: Sie zeigt, wie der freie Wille sich seine eigene Welt geben muss, um wirklich frei zu sein. Ein Wille, der nur “in sich” frei ist, ohne sich in der Welt eine Gestalt zu geben, ist nicht eigentlich frei, sondern bloß möglich. Freiheit ist nicht ein Zustand des Inneren, sondern ein Verhältnis — und ein Verhältnis braucht ein Anderes, an dem es sich verwirklicht.
Das ist die treibende Bewegung des ganzen Werkes: Der Wille setzt sich in einer Sache (Eigentum), in einem anderen Willen (Vertrag), in seinem eigenen Inneren (Moralität), und schließlich in dauerhaften gemeinschaftlichen Formen (Sittlichkeit). Jede dieser Stufen ist ein bestimmter Begriff von Freiheit, und keine ist die letzte, bis der Wille sich in der Welt vollständig wiederfindet.
Der objektive Geist steht innerhalb von Hegels System zwischen subjektivem Geist (dem einzelnen Bewusstsein) und absolutem Geist (Kunst, Religion, Philosophie als Selbsterkenntnis der Menschheit). Er ist die Sphäre, in der das Innere sich ein dauerhaftes Äußeres gibt — Recht, Moral, Institutionen — und damit aufhört, bloß subjektiv zu sein.