1. Äußeres Staatsrecht — die horizontale Dimension
Die Staaten treten nicht nur in der Zeit (das ist die Weltgeschichte), sondern auch nebeneinander auf, gleichzeitig, in einem Raum gemeinsamer Welt. Das äußere Staatsrecht ist die Sphäre dieser horizontalen Dimension: das Verhältnis der Staaten zueinander, die Form, in der sie sich gegenseitig anerkennen oder bekämpfen, die Strukturen, in denen sich aus vielen Staaten überhaupt eine gemeinsame Welt bildet.
Hegel hat diese Sphäre eher knapp behandelt; bei ihm ist sie der Ort, an dem der Krieg seinen begrifflichen Ort hat — als die Probe, in der die Staaten ihre Einzelheit gegen andere behaupten — und an dem das Völkerrecht als bloß formelles Recht ohne übergeordnete Instanz erscheint. Diese Behandlung ist heute in mehreren Punkten zu erweitern, ohne dass sie aufgegeben werden müsste.
Erstens ist die Wirklichkeit der Staaten heute durchsetzt von kommunikativen, ökonomischen und ökologischen Vernetzungen, die Hegel so nicht vor Augen hatte. Das Stoffwechselverhältnis, das im Prelude (II.3) entwickelt wurde, vollzieht sich heute überwiegend grenzüberschreitend — durch globale Lieferketten, durch internationale Finanzmärkte, durch Migration, durch geteilte ökologische Bedingungen. Die geographischen Unterschiede, die früher die Lebensformen voneinander isolierten, werden durch Verkehr und Kommunikation zunehmend überbrückt (vgl. II.3); die Staaten leben nicht mehr in einer Welt, in der ihre Innenseite klar von der Außenseite getrennt wäre, sondern in einem Zusammenhang, in dem die innere Reproduktion auf die äußere angewiesen ist und umgekehrt.
Zweitens hat sich daraus eine begrenzte, aber reale Praxis übernationaler Strukturen entwickelt — von völkerrechtlichen Verträgen über internationale Organisationen (Vereinte Nationen, WTO, IWF, regionale Bündnisse wie die EU) bis zu transnationalen Standards (in Technik, in Recht, in Ökologie). Diese Strukturen haben nicht den Status eines übergeordneten Staates — den Hegel zu Recht für nicht möglich hielt —, aber sie sind auch nicht das, was er als bloß formelles Völkerrecht bezeichnet hat. Sie sind eine eigene Form der Vermittlung zwischen Staaten, die zugleich das Konfliktrisiko begrenzt und neue Konfliktebenen erzeugt.
Drittens — und das ist methodisch der wichtigste Punkt — sind die Staaten nicht das einzige Organisationsprinzip, in dem sich die horizontale Dimension gliedert. Eine zweite Ebene, die quer zu den einzelnen Staaten liegt, ist die der Zivilisationen. Sie wird im folgenden Abschnitt zum absoluten Geist deutlicher; hier ist nur festzuhalten, dass das Verhältnis von Zivilisation und Staat historisch verschieden ist. In der römischen Welt fielen Zivilisation und Staat in der imperialen Phase weitgehend zusammen; im klassischen Griechenland gehörten viele Stadtstaaten einer Zivilisation an; in der chinesischen Geschichte wechseln Phasen einer einheitlichen Reichsstruktur mit Phasen eines Mehrstaatensystems innerhalb derselben Zivilisation. Heute lassen sich grob mehrere große Zivilisationskreise unterscheiden — die westliche (selbst noch unterteilt in katholische, protestantische, orthodoxe Linien, die innerhalb Europas bis heute spürbare Grenzen markieren), die islamische, die indische, die chinesische, sowie die regionalen Verflechtungen Süd- und Südostasiens, Subsahara-Afrikas, Lateinamerikas. Die Staaten bewegen sich innerhalb dieser Zivilisationskreise und werden durch sie geprägt. Sprache und Religion sind die zwei Hauptachsen, an denen sich die Zivilisationen sortieren — wobei Sprache nicht nur Kommunikationsmittel ist, sondern auch Spur historischer Ausbreitungen (die romanischen Länder, die englischsprachige Welt, die hispanophone Welt sind Spuren kolonialer Expansion).
Eine ausführliche Analyse, wie Staaten und Zivilisationen heute aufeinander wirken — Konflikt und Kooperation, Konkurrenz und Integration, der Umgang mit ökologischen und technologischen Bedrohungen, die ungleichen Machtverhältnisse zwischen den Zivilisationskreisen — gehört in eine eigene Untersuchung. Die Pointe an dieser Stelle ist methodisch: Die horizontale Dimension der Staaten ist nicht nur das Verhältnis der Staaten als solcher, sondern immer schon ihr Eingebettetsein in zivilisatorische Zusammenhänge, die ihren Ort im absoluten Geist haben.