Drittes Kapitel: Der Schluß


Der Schluß hat sich als die Wiederherstellung des Begriffes im Urteile
und somit als die Einheit und Wahrheit beider ergeben.

Der Begriff als solcher hält seine Momente in der Einheit aufgehoben;
im Urteil ist diese Einheit ein Innerliches oder, was dasselbe ist, ein Äußerliches,
und die Momente sind zwar bezogen,
aber sie sind als selbständige Extreme gesetzt.

Im Schlusse sind die Begriffsbestimmungen wie die Extreme des Urteils,
zugleich ist die bestimmte Einheit derselben gesetzt.


Der Schluß ist somit der vollständig gesetzte Begriff;
er ist daher das Vernünftige.

- Der Verstand wird als das Vermögen des bestimmten Begriffes genommen,
welcher durch ((S351)) die Abstraktion und Form der Allgemeinheit
für sich festgehalten wird.

In der Vernunft aber sind die bestimmten Begriffe in ihrer Totalität
und Einheit gesetzt.

Der Schluß ist daher nicht nur vernünftig,
sondern alles Vernünftige ist ein Schluß.

Das schließen ist von langer Zeit her der Vernunft zugeschrieben worden;
auf der andern Seite aber wird von der Vernunft an und für sich,
vernünftigen Grundsätzen und Gesetzen
so gesprochen, daß nicht erhellt,
wie jene Vernunft, welche schließt,
und diese Vernunft, welche die Quelle von Gesetzen
und sonstigen ewigen Wahrheiten und absoluten Gedanken ist,
miteinander zusammenhängen.

Wenn jene nur die formale Vernunft sein, diese aber Inhalt erzeugen soll,
so müßte nach diesem Unterschiede an der letzteren
gerade die Form der Vernunft, der Schluß, nicht fehlen können.

Dessenungeachtet pflegen beide so auseinandergehalten
und bei keiner der anderen erwähnt zu werden,
daß die Vernunft absoluter Gedanken
gleichsam sich der Vernunft des Schlusses zu schämen
und der Schluß fast nur hergebrachtermaßen
auch als ein Tun der Vernunft aufgeführt zu werden scheint.

Es muss aber, wie soeben bemerkt worden, offenbar
die logische Vernunft, wenn sie als die formelle betrachtet wird,
wesentlich auch in der Vernunft, die es mit einem Inhalte zu tun hat,
zu erkennen sein;
ja vielmehr kann aller Inhalt nur durch die vernünftige Form vernünftig sein.

An ein sehr gewöhnliches Gerede von Vernunft
kann man sich hierüber nicht wenden,
denn dasselbe enthält sich, anzugeben,
was denn unter der Vernunft zu verstehen sei;
diese vernünftig sein sollende Erkenntnis
ist meist mit ihren Gegenständen so beschäftigt,
daß sie vergißt, die Vernunft selbst zu erkennen,
und sie nur durch die Gegenstände, die sie habe, unterscheidet und bezeichnet.

Wenn die Vernunft das Erkennen sein soll,
welches von Gott, der Freiheit, dem Recht und der Pflicht,
dem Unendlichen, Unbedingten, Übersinnlichen wisse
oder auch nur Vorstellungen und Gefühle davon gebe,
so sind teils diese letzteren nur negative Gegenstände, ((S352))
teils bleibt überhaupt die erste Frage übrig,
was es in allen jenen Gegenständen ist, um dessen willen sie vernünftig sind.

- Es ist dies, daß das Unendliche derselben
nicht die leere Abstraktion vom Endlichen
und die inhalts- und bestimmungslose Allgemeinheit ist,
sondern die erfüllte Allgemeinheit, der Begriff, der bestimmt ist
und seine Bestimmtheit auf diese wahrhafte Weise an ihm hat,
daß er sich in sich unterscheidet
und als die Einheit von diesen seinen
verständigen und bestimmten Unterschieden ist.

Nur so erhebt sich die Vernunft über das Endliche, Bedingte, Sinnliche,
oder wie es sonst bestimmt werden mag,
und ist in dieser Negativität wesentlich inhaltsvoll,
denn sie ist die Einheit als von bestimmten Extremen;
so aber ist das Vernünftige nur der Schluß.


Zunächst ist nun der Schluß wie das Urteil unmittelbar;
so sind die Bestimmungen (termini) desselben einfache, abstrakte Bestimmtheiten;
es ist so Verstandesschluß.

Wenn bei dieser Gestalt desselben festgeblieben wird,
so ist freilich die Vernünftigkeit in ihm,
obzwar vorhanden und gesetzt, unscheinbar.

Das Wesentliche desselben ist die Einheit der Extreme,
die sie vereinigende Mitte und [der sie] haltende Grund.

Die Abstraktion, indem sie die Selbständigkeit der Extreme festhält,
setzt ihnen diese Einheit als eine ebenso feste
für sich seiende Bestimmtheit entgegen
und faßt dieselbe auf diese Art vielmehr als Nichteinheit denn als Einheit.

Der Ausdruck Mitte (medius terminus)
ist von räumlicher Vorstellung hergenommen
und trägt das Seinige dazu bei,
daß beim Außereinander der Bestimmungen stehengeblieben wird.

Wenn nun der Schluß darin besteht,
daß die Einheit der Extreme in ihm gesetzt ist,
wenn diese Einheit aber schlechthin
einerseits als ein Besonderes für sich,
andererseits als nur äußerliche Beziehung genommen
und zum wesentlichen Verhältnisse des Schlusses
die Nichteinheit gemacht wird,
so hilft die Vernunft, die er ist, nicht zur Vernünftigkeit.


Der Schluß des Daseins erstens, in welchem
die Bestimmungen ((S353)) so unmittelbar und abstrakt bestimmt sind,
zeigt an ihm selbst, weil er wie das Urteil die Beziehung derselben ist,
dies auf, daß sie nicht solche abstrakte Bestimmungen,
sondern jede die Beziehung auf die andere,
und die Mitte nicht nur die Besonderheit gegen die Bestimmungen der Extreme,
sondern diese an ihr gesetzt enthält.


Durch diese seine Dialektik macht er sich
zum Schlusse der Reflexion, dem zweiten Schlusse,
- mit Bestimmungen als solchen, in welchen wesentlich die andere scheint
oder die als vermittelte gesetzt sind,
was sie nach dem Schlusse überhaupt sein sollen.


Drittens, indem dies Scheinen oder Vermitteltsein sich in sich selbst reflektiert,
so ist der Schluß als Schluß der Notwendigkeit bestimmt,
worin das Vermittelnde die objektive Natur der Sache ist.

Indem dieser Schluß die Extreme des Begriffs
ebensosehr als Totalitäten bestimmt,
so ist der Schluß zum Entsprechen seines Begriffs
oder der Mitte und seines Daseins oder der extremen Unterschiede,
zu seiner Wahrheit gelangt
und ist damit aus der Subjektivität in die Objektivität übergetreten.




A. DER SCHLUSS DES DASEINS


1. Der Schluß, wie er unmittelbar ist,
hat zu seinen Momenten die Begriffsbestimmungen als unmittelbare.

Sie sind somit die abstrakten Bestimmtheiten der Form,
welche noch nicht durch Vermittlung zur Konkretion gebildet,
sondern nur die einzelnen Bestimmtheiten sind.

Der erste Schluß ist daher der eigentlich formelle.

Der Formalismus des Schließens besteht darin,
bei der Bestimmung dieses ersten Schlusses stehenzubleiben.

Der Begriff, in seine abstrakten Momente dirimiert,
hat die Einzelheit und Allgemeinheit zu seinen Extremen,
und er selbst erscheint als die zwischen ihnen stehende Besonderheit.

Sie sind um ihrer Unmittelbarkeit willen
als sich nur auf sich beziehende Bestimmtheiten
insgesamt ein einzelner Inhalt.

Die Besonderheit ((S354)) macht zunächst insofern die Mitte aus,
als sie die beiden Momente der Einzelheit und Allgemeinheit
unmittelbar in sich vereinigt.

Um ihrer Bestimmtheit willen ist sie
einerseits unter das Allgemeine subsumiert,
andererseits ist das Einzelne, gegen welches sie Allgemeinheit hat,
unter sie subsumiert.

Diese Konkretion ist aber zunächst nur eine Zweiseitigkeit;
um der Unmittelbarkeit willen,
in der der Medius Terminus in dem unmittelbaren Schlusse ist,
ist er als einfache Bestimmtheit,
und die Vermittlung, die er ausmacht, [ist] noch nicht gesetzt.

Die dialektische Bewegung des Schlusses des Daseins besteht nun darin,
daß die Vermittlung, die den Schluß allein ausmacht,
an seinen Momenten gesetzt werde.




a. Die erste Figur des Schlusses [Grundfigur]


E-B-A ist das allgemeine Schema des bestimmten Schlusses.

Die Einzelheit schließt sich durch die Besonderheit
mit der Allgemeinheit zusammen;
das Einzelne ist nicht unmittelbar allgemein, sondern durch die Besonderheit;
und umgekehrt ist ebenso das Allgemeine nicht unmittelbar einzeln,
sondern es läßt sich durch die Besonderheit dazu herab.

- Diese Bestimmungen stehen als Extreme einander gegenüber
und sind in einem verschiedenen Dritten eins.

Sie sind beide Bestimmtheit;
darin sind sie identisch;
diese ihre allgemeine Bestimmtheit ist die Besonderheit.

Sie sind aber ebenso Extreme gegen diese als gegeneinander,
weil jedes in seiner unmittelbaren Bestimmtheit ist.


Die allgemeine Bedeutung dieses Schlusses ist,
daß das Einzelne, das als solches unendliche Beziehung auf sich ist
und somit nur ein inneres wäre,
durch die Besonderheit in das Dasein als in die Allgemeinheit heraustritt,
worin es nicht mehr nur sich selbst angehört,
sondern in äußerem Zusammenhange steht;
umgekehrt, indem das Einzelne
sich ((S355)) in seine Bestimmtheit als Besonderheit abscheidet,
so ist es in dieser Trennung ein konkretes
und, als Beziehung der Bestimmtheit auf sich selbst,
ein allgemeines, sich auf sich beziehendes
und somit auch ein wahrhaft einzelnes;
es ist in dem Extreme der Allgemeinheit
aus der Äußerlichkeit in sich gegangen.

- Die objektive Bedeutung des Schlusses
ist in dem ersten Schlusse nur erst oberflächlich vorhanden,
indem darin die Bestimmungen noch nicht als die Einheit,
welche das Wesen des Schlusses ausmacht, gesetzt sind.

Insofern ist er noch ein Subjektives,
als die abstrakte Bedeutung, welche seine Termini haben,
nicht an und für sich,
sondern nur im subjektiven Bewußtsein so isoliert ist.

- Übrigens ist das Verhältnis
von Einzelheit, Besonderheit und Allgemeinheit, wie sich ergeben,
das notwendige und wesentliche Formverhältnis der Bestimmungen des Schlusses;
der Mangel besteht nicht in dieser Bestimmtheit der Form,
sondern daß nicht unter dieser Form
jede einzelne Bestimmung zugleich reicher ist.

- Aristoteles hat sich mehr an das bloße Verhältnis der Inhärenz gehalten,
indem er die Natur des Schlusses so angibt:

Wenn drei Bestimmungen sich so zueinander verhalten,
daß das eine Extrem in der ganzen mittleren Bestimmung ist
und diese mittlere Bestimmung in dem ganzen anderen Extreme,
so sind diese beiden Extreme notwendig zusammengeschlossen.

Es ist hier mehr nur die Wiederholung
des gleichen Verhältnisses der Inhärenz des einen Extrems zur Mitte
und dieser wieder zum anderen Extrem ausgedrückt
als die Bestimmtheit der drei Terminorum zueinander.

- Indem nun auf der angegebenen Bestimmtheit derselben gegeneinander
der Schluß beruht, so zeigt sich sogleich,
daß andere Verhältnisse der Terminorum, welche die anderen Figuren geben,
nur insofern eine Gültigkeit als Verstandesschlüsse haben können,
als sie sich auf jenes ursprüngliche Verhältnis zurückführen lassen;
es sind nicht verschiedene Arten von Figuren,
die neben der ((S356)) ersten stehen,
sondern einerseits, insofern sie richtige Schlüsse sein sollen,
beruhen sie nur auf der wesentlichen Form des Schlusses überhaupt,
welches die erste Figur ist;
andererseits aber, insofern sie davon abweichen, sind sie Umformungen,
in welche jene erste abstrakte Form notwendig übergeht
und sich dadurch weiter und zur Totalität bestimmt.

Es wird sich sogleich näher ergeben, welche Bewandtnis es damit hat.


E-B-A ist also das allgemeine Schema des Schlusses in seiner Bestimmtheit.

Das Einzelne ist unter das Besondere subsumiert,
dieses aber unter das Allgemeine;
daher ist auch das Einzelne unter das Allgemeine subsumiert.

Oder dem Einzelnen inhäriert das Besondere,
dem Besonderen aber das Allgemeine;
daher inhäriert dieses auch dem Einzelnen.

Das Besondere ist nach der einen Seite,
nämlich gegen das Allgemeine, Subjekt;
gegen das Einzelne ist es Prädikat;
oder gegen jenes ist es Einzelnes, gegen dieses ist es Allgemeines.

Weil in ihm die beiden Bestimmtheiten vereinigt sind,
sind die Extreme durch diese ihre Einheit zusammengeschlossen.

Das Daher erscheint als die im Subjekte vorgegangene Folgerung,
welche aus der subjektiven Einsicht
in das Verhältnis der beiden unmittelbaren Prämissen abgeleitet werde.

Indem die subjektive Reflexion
die beiden Beziehungen der Mitte auf die Extreme
als besondere und zwar unmittelbare Urteile oder Sätze ausspricht,
so ist der Schlußsatz als die vermittelte Beziehung
allerdings auch ein besonderer Satz,
und das Daher oder Also ist der Ausdruck, daß er der vermittelte ist.

Dies Daher ist aber nicht als eine an diesem Satze äußerliche Bestimmung,
welche nur ihren Grund und Sitz in der subjektiven Reflexion hätte, zu betrachten,
sondern vielmehr als in der Natur der Extreme selbst gegründet,
deren Beziehung nur zum Behuf und durch die abstrahierende Reflexion
wieder als bloßes Urteil oder Satz ausgesprochen wird,
deren wahrhafte Beziehung aber als der Terminus Medius gesetzt ist.

- »Also E ist A «;
daß dies ein Urteil ist, ist ein bloß subjektiver Umstand; ((S357))
der Schluß ist eben dieses, daß dies nicht bloß ein Urteil sei,
d. h. nicht eine durch die bloße Kopula
oder das leere Ist gemachte Beziehung,
sondern durch die bestimmte, inhaltsvolle Mitte.


Wenn deswegen der Schluß bloß angesehen wird als aus drei Urteilen bestehend,
so ist dies eine formelle Ansicht, welche
das Verhältnis der Bestimmungen, worauf es im Schluß einzig ankommt,
nicht erwähnt.

Es ist überhaupt eine bloß subjektive Reflexion,
welche die Beziehung der Terminorum in abgesonderte Prämissen
und einen davon verschiedenen Schlußsatz trennt:

        Alle Menschen sind sterblich,
        Cajus ist ein Mensch,
        Also ist er sterblich.

Man wird sogleich von Langeweile befallen,
wenn man einen solchen Schluß heranziehen hört;
- dies rührt von jener unnützen Form her,
die einen Schein von Verschiedenheit durch die abgesonderten Sätze gibt,
der sich in der Sache selbst sogleich auflöst.

Das schließen erscheint vornehmlich durch diese subjektive Gestaltung
als ein subjektiver Notbehelf, zu dem die Vernunft oder der Verstand
da ihre Zuflucht nehme, wo sie nicht unmittelbar erkennen könne.

- Die Natur der Dinge, das Vernünftige, geht allerdings nicht so zu Werke,
daß sich zuerst ein Obersatz aufstellte,
die Beziehung einer Besonderheit auf ein bestehendes Allgemeines,
und dann sich zweitens eine abgesonderte Beziehung
einer Einzelheit auf die Besonderheit vorfände,
woraus endlich drittens ein neuer Satz zutage käme.

- Dies durch abgesonderte Sätze fortschreitende Schließen
ist nichts als eine subjektive Form;
die Natur der Sache ist,
daß die unterschiedenen Begriffsbestimmungen der Sache
in der wesentlichen Einheit vereinigt sind.

Diese Vernünftigkeit ist nicht ein Notbehelf,
vielmehr ist sie gegen die Unmittelbarkeit der Beziehung,
die im Urteil noch stattfindet, das Objektive,
und jene Unmittelbarkeit des Erkennens ist vielmehr das ((S358)) bloß Subjektive;
der Schluß dagegen ist die Wahrheit des Urteils.

- Alle Dinge sind der Schluß, ein Allgemeines,
das durch die Besonderheit mit der Einzelheit zusammengeschlossen ist;
aber freilich sind sie nicht aus drei Sätzen bestehende Ganze.


2. In dem unmittelbaren Verstandesschluß
haben die Termini die Form von unmittelbaren Bestimmungen;
von dieser Seite, nach der sie Inhalt sind, ist er nun zu betrachten.

Er kann insofern als der qualitative Schluß angesehen werden,
wie das Urteil des Daseins dieselbe Seite von qualitativer Bestimmung hat.

Die Termini dieses Schlusses sind wie die Termini jenes Urteils
hierdurch einzelne Bestimmtheiten,
indem die Bestimmtheit durch ihre Beziehung auf sich,
als gleichgültig gegen die Form, somit als Inhalt gesetzt ist.

Das Einzelne ist irgendein unmittelbarer konkreter Gegenstand,
die Besonderheit eine einzelne von dessen Bestimmtheiten,
Eigenschaften oder Verhältnissen,
die Allgemeinheit wieder eine noch abstraktere,
einzelnere Bestimmtheit an dem Besonderen.

- Da das Subjekt als ein unmittelbar bestimmtes
noch nicht in seinem Begriffe gesetzt ist,
so ist seine Konkretion
nicht auf die wesentlichen Begriffsbestimmungen zurückgeführt;
seine sich auf sich beziehende Bestimmtheit
ist daher unbestimmte, unendliche Mannigfaltigkeit.

Das Einzelne hat in dieser Unmittelbarkeit
eine unendliche Menge von Bestimmtheiten,
welche zu seiner Besonderheit gehören,
deren jede daher einen Medius Terminus für dasselbe
in einem Schlusse ausmachen kann.

Durch jeden anderen Medius Terminus aber
schließt es sich mit einem anderen Allgemeinen zusammen;
durch jede seiner Eigenschaften ist es in einer anderen Berührung
und Zusammenhange des Daseins.

- Ferner ist auch der Medius Terminus ein Konkretes
in Vergleichung gegen das Allgemeine;
er enthält selbst mehrere Prädikate,
und das Einzelne kann durch denselben Medius Terminus
wieder mit mehreren Allgemeinen zusammengeschlossen werden.

Es ist daher überhaupt völlig zufällig und willkürlich,
welche der vielen ((S359)) Eigenschaften eines Dinges aufgefaßt
und von welcher aus es mit einem Prädikate verbunden werde;
andere Medii Termini sind die Übergänge zu anderen Prädikaten,
und selbst derselbe Medius Terminus
mag für sich ein Übergang zu verschiedenen Prädikaten sein,
da er als Besonderes gegen das Allgemeine mehrere Bestimmungen enthält.


Nicht nur aber ist für ein Subjekt
eine unbestimmte Menge von Schlüssen gleich möglich
und ein einzelner Schluß seinem Inhalte nach zufällig,
sondern diese Schlüsse, die dasselbe Subjekt betreffen,
müssen auch in den Widerspruch übergehen.

Denn der Unterschied überhaupt,
der zunächst gleichgültige Verschiedenheit ist,
ist ebenso wesentlich Entgegensetzung.

Das Konkrete ist nicht mehr ein bloß Erscheinendes,
sondern es ist konkret durch die Einheit der Entgegengesetzten,
welche sich zu Begriffsmomenten bestimmt haben, im Begriffe.

Indem nun nach der qualitativen Natur der Terminorum
im formellen Schlusse das Konkrete
nach einer einzelnen der Bestimmungen aufgefaßt wird, die ihm zukommt,
so teilt ihm der Schluß
das diesem Medius Terminus korrespondierende Prädikat zu;
aber indem von einer andern Seite
auf die entgegengesetzte Bestimmtheit geschlossen wird,
so zeigt sich jener Schlußsatz dadurch als falsch,
obgleich für sich dessen Prämissen
und ebenso dessen Konsequenz ganz richtig sind.

- Wenn aus dem Medius Terminus, daß eine Wand blau angestrichen worden,
geschlossen wird, daß sie hiermit blau ist, so ist dies richtig geschlossen;
aber die Wand kann dieses Schlusses unerachtet grün sein,
wenn sie auch mit gelber Farbe überzogen worden,
aus welchem letzteren Umstande für sich folgen würde, daß sie gelb sei.

- Wenn aus dem Medius Terminus der Sinnlichkeit geschlossen wird,
daß der Mensch weder gut noch böse sei,
weil vom Sinnlichen weder das eine noch das andere prädiziert werden kann,
so ist der Schluß richtig, der Schlußsatz aber falsch,
weil vom Menschen, als dem ((S360)) Konkreten,
ebensosehr auch der Medius Terminus der Geistigkeit gilt.

- Aus dem Medius Terminus der Schwere
der Planeten, Trabanten und Kometen gegen die Sonne
folgt richtig, daß diese Körper in die Sonne fallen;
aber sie fallen nicht in sie,
da sie ebensosehr für sich ein eigenes Zentrum der Schwere sind
oder, wie man es nennt, von der Zentrifugalkraft getrieben werden.

So wie aus dem Medius Terminus der Sozialität
die Gütergemeinschaft der Bürger gefolgert werden kann,
aus dem Medius Terminus der Individualität aber,
wenn er ebenso abstrakt verfolgt wird, die Auflösung des Staates folgt,
wie sie z. B. im deutschen Reich erfolgt ist,
indem sich an letzteren Medius Terminus gehalten worden.

- Es wird billig nichts für so unzureichend gehalten
als ein solcher formeller Schluß,
weil er auf dem Zufall oder der Willkür beruht,
welcher Medius Terminus gebraucht wird.

Wenn eine solche Deduktion noch so schön
durch Schlüsse sich verlaufen hat und ihre Richtigkeit völlig zugegeben ist,
so führt dies noch im geringsten zu nichts,
indem es immer übrigbleibt, daß noch andere Medii Termini sich finden,
aus denen das gerade Gegenteil ebenso richtig abgeleitet werden kann.

- Die Kantischen Antinomien der Vernunft
sind nichts anderes, als daß aus einem Begriffe
einmal die eine Bestimmung desselben zugrunde gelegt wird,
das andere Mal aber ebenso notwendig die andere.

- Diese Unzureichendheit und Zufälligkeit eines Schlusses
muss dabei nicht insofern bloß auf den Inhalt geschoben werden,
als ob sie von der Form unabhängig sei und diese allein die Logik angehe.

Es liegt vielmehr in der Form des formalen Schlusses,
daß der Inhalt eine so einseitige Qualität ist;
er ist zu dieser Einseitigkeit durch jene abstrakte Form bestimmt.

Er ist nämlich eine einzelne Qualität
von den vielen Qualitäten oder Bestimmungen
eines konkreten Gegenstandes oder Begriffs, weil er nach der Form
nichts weiter als eine so unmittelbare, einzelne Bestimmtheit sein soll.

Das Extrem der Einzelheit ist als die abstrakte Einzelheit
das unmittelbare Konkrete,
daher das ((S361)) unendlich oder unbestimmbar Mannigfaltige;
die Mitte ist die ebenso abstrakte Besonderheit,
daher eine einzelne dieser mannigfaltigen Qualitäten,
und ebenso das andere Extrem ist das abstrakte Allgemeine.

Der formale Schluß ist daher wesentlich um seiner Form willen
ein seinem Inhalte nach ganz Zufälliges,
und zwar nicht insofern, daß es für den Schluß zufällig sei,
ob ihm dieser oder ein anderer Gegenstand unterworfen werde;
von diesem Inhalte abstrahiert die Logik;
sondern insofern ein Subjekt zugrunde liegt, ist es zufällig,
was der Schluß von ihm für Inhaltsbestimmungen folgere.


3. Die Bestimmungen des Schlusses sind nach der Seite Inhaltsbestimmungen,
insofern sie unmittelbare, abstrakte, in sich reflektierte Bestimmungen sind.

Das Wesentliche derselben aber ist vielmehr,
daß sie nicht solche in sich reflektierte, gegeneinander gleichgültige,
sondern daß sie Formbestimmungen sind;
insofern sind sie wesentlich Beziehungen.

Diese Beziehungen sind erstens die der Extreme auf die Mitte,
- Beziehungen, welche unmittelbar sind, die propositiones praemissae,
und zwar teils die des Besonderen auf das Allgemeine, propositio maior,
teils die des Einzelnen auf das Besondere, propositio minor.

Zweitens ist die Beziehung der Extreme aufeinander vorhanden,
welches die vermittelte ist, conclusio.

Jene unmittelbaren Beziehungen, die Prämissen, sind Sätze oder Urteile überhaupt
und widersprechen der Natur des Schlusses,
nach welcher die unterschiedenen Begriffsbestimmungen
nicht unmittelbar bezogen, sondern ebenso deren Einheit gesetzt sein soll;
die Wahrheit des Urteils ist der Schluß.

Unmittelbare Beziehungen können die Prämissen um so weniger bleiben,
als ihr Inhalt unmittelbar unterschiedene Bestimmungen,
sie also nicht unmittelbar an und für sich identisch sind;
außer sie seien reine identische Sätze, d.i. leere zu nichts führende Tautologien.


Die Forderung an die Prämissen lautet daher gewöhnlich, sie sollen bewiesen,
d. h. sie sollen gleichfalls als Schlußsätze dargestellt werden.

Die zwei Prämissen geben somit zwei weitere ((S362)) Schlüsse.

Aber diese zwei neuen Schlüsse geben wieder zusammen vier Prämissen,
welche vier neue Schlüsse erfordern;
diese haben acht Prämissen,
deren acht Schlüsse wieder für ihre sechzehn Prämissen
sechzehn Schlüsse geben, und so fort
in einer geometrischen Progression ins Unendliche.


Es tut sich hier also der Progreß ins Unendliche wieder hervor,
der in der niedrigeren Sphäre des Seins früher vorkam
und der im Felde des Begriffes,
der absoluten Reflexion aus dem Endlichen in sich,
im Gebiete der freien Unendlichkeit und Wahrheit
nicht mehr zu erwarten war.

Es ist in der Sphäre des Seins gezeigt worden, daß,
wo die schlechte Unendlichkeit, die in den Progreß hinausläuft, sich hervortut,
der Widerspruch eines qualitativen Seins
und eines darüber hinausgehenden, ohnmächtigen Sollens vorhanden ist;
der Progreß selbst ist die Wiederholung
der gegen das Qualitative eingetretenen Forderung der Einheit
und des beständigen Rückfalls in die der Forderung nicht gemäße Schranke.

Im formalen Schlusse nun ist die unmittelbare Beziehung
oder das qualitative Urteil die Grundlage
und die Vermittlung des Schlusses
das als die höhere Wahrheit dagegen Gesetzte.

Das ins Unendliche fortgehende Beweisen der Prämissen
löst jenen Widerspruch nicht, sondern erneuert ihn nur immer
und ist die Wiederholung eines und desselben ursprünglichen Mangels.

- Die Wahrheit des unendlichen Progresses ist vielmehr, daß er selbst
und die durch ihn schon als mangelhaft bestimmte Form aufgehoben werde.

- Diese Form ist die der Vermittlung als E-B-A.

Die beiden Beziehungen E-B und B-A sollen vermittelte sein;
geschieht dies auf dieselbe Weise,
so wird nur die mangelhafte Form E-B-A verzweifacht
und so ins Unendliche fort.

B hat zu E auch die Formbestimmung eines Allgemeinen
und zu A die Formbestimmung eines Einzelnen,
weil diese Beziehungen überhaupt Urteile sind.

Sie bedürfen daher der Vermittlung;
durch jene Gestalt derselben tritt aber nur das Verhältnis wieder ein,
das aufgehoben werden soll.


Die Vermittlung muss daher auf eine andere Weise geschehen. ((S363))

Für die Vermittlung von B-A ist E vorhanden;
es muss daher die Vermittlung die Gestalt B-E-A erhalten.

E-B zu vermitteln, ist A vorhanden;
diese Vermittlung wird daher zum Schlusse: E-A-B.

Diesen Übergang näher seinem Begriffe nach betrachtet,
so ist erstlich die Vermittlung des formalen Schlusses
nach seinem Inhalte, wie vorhin gezeigt worden, zufällig.

Das unmittelbare Einzelne hat an seinen Bestimmtheiten
eine unbestimmbare Menge von Mediis Terminis,
und diese haben wieder ebenso viele Bestimmtheiten überhaupt;
so daß es ganz in einer äußerlichen Willkür
oder überhaupt in einem äußerlichen Umstande
und zufälligen Bestimmung liegt,
mit was für einem Allgemeinen das Subjekt des Schlusses
zusammengeschlossen werden soll.

Die Vermittlung ist daher dem Inhalte nach nichts Notwendiges noch Allgemeines,
sie ist nicht im Begriffe der Sache gegründet;
der Grund des Schlusses ist vielmehr das an ihr Äußerliche, d.i. das Unmittelbare;
das Unmittelbare aber ist unter den Begriffsbestimmungen das Einzelne.


In Ansehung der Form hat ebenso die Vermittlung
zur ihrer Voraussetzung die Unmittelbarkeit der Beziehung;
jene ist daher selbst vermittelt, und zwar durch das Unmittelbare,
d.i. das Einzelne.

- Näher ist durch den Schlußsatz des ersten Schlusses
das Einzelne zum Vermittelnden geworden.

Der Schlußsatz ist E-A;
das Einzelne ist hierdurch als Allgemeines gesetzt.

In der einen Prämisse, dem Untersatze E-B, ist es schon als Besonderes;
es ist somit als das, in welchem diese beiden Bestimmungen vereinigt sind.

- Oder der Schlußsatz an und für sich
drückt das Einzelne als Allgemeines aus,
und zwar nicht auf eine unmittelbare Weise,
sondern durch die Vermittlung, also als eine notwendige Beziehung.

Die einfache Besonderheit war Medius Terminus;
im Schlußsatze ist diese Besonderheit entwickelt
als die Beziehung des Einzelnen und der Allgemeinheit gesetzt. ((S364))

Aber noch ist das Allgemeine
eine qualitative Bestimmtheit, Prädikat des Einzelnen;
indem das Einzelne als Allgemeines bestimmt ist,
ist es gesetzt als die Allgemeinheit der Extreme oder als Mitte;
es ist für sich Extrem der Einzelheit,
aber weil es nunmehr als Allgemeines bestimmt ist,
ist es zugleich die Einheit beider Extreme.




b. Die zweite Figur: B-E-A [1. Umformung]


1. Die Wahrheit des ersten qualitativen Schlusses ist,
daß etwas mit einer qualitativen Bestimmtheit als einer allgemeinen
nicht an und für sich zusammengeschlossen ist,
sondern durch eine Zufälligkeit oder in einer Einzelheit.

Das Subjekt des Schlusses ist in solcher Qualität
nicht in seinen Begriff zurückgekehrt,
sondern nur in seiner Äußerlichkeit begriffen;
die Unmittelbarkeit macht den Grund der Beziehung,
somit die Vermittlung aus;
insofern ist das Einzelne in Wahrheit die Mitte.


Ferner aber ist die Schlußbeziehung die Aufhebung der Unmittelbarkeit;
der Schlußsatz ist nicht eine unmittelbare Beziehung,
sondern als durch ein Drittes;
er enthält daher eine negative Einheit;
die Vermittlung ist daher nunmehr bestimmt,
ein negatives Moment in sich zu enthalten.


In diesem zweiten Schlusse sind die Prämissen B-E und E-A;
nur die erstere dieser Prämissen ist noch eine unmittelbare;
die zweite, E-A, ist schon eine vermittelte,
nämlich durch den ersten Schluß;
der zweite Schluß setzt daher den ersten voraus,
so wie umgekehrt der erste den zweiten voraussetzt.

- Die beiden Extreme sind hierin als Besonderes und Allgemeines
gegeneinander bestimmt;
das letztere hat insofern noch seine Stelle: es ist Prädikat;
aber das Besondere hat die seinige vertauscht: es ist Subjekt
oder unter der Bestimmung des Extrems der Einzelheit gesetzt,
so wie das Einzelne mit der Bestimmung der Mitte
oder der Besonderheit gesetzt ist.

Beide sind daher nicht mehr die abstrakten Unmittelbarkeiten,
welche sie im ersten Schlusse ((S365)) waren.

Sie sind jedoch noch nicht als Konkrete gesetzt;
daß jedes an der Stelle des anderen steht,
dadurch ist es in seiner eigenen und zugleich,
jedoch nur äußerlich, in der anderen Bestimmung gesetzt.


Der bestimmte und objektive Sinn dieses Schlusses ist, daß das Allgemeine
nicht an und für sich ein bestimmtes Besonderes ist [? wie im ersten]
- denn es ist vielmehr die Totalität seiner Besonderen -,
sondern so eine seiner Arten ist durch die Einzelheit;
die anderen seiner Arten sind durch die unmittelbare Äußerlichkeit
von ihm ausgeschlossen.

Andererseits ist das Besondere ebenso nicht unmittelbar
und an und für sich das Allgemeine,
sondern die negative Einheit streift ihm die Bestimmtheit ab
und erhebt es dadurch in die Allgemeinheit.

- Die Einzelheit verhält sich insofern zum Besonderen negativ,
als sie dessen Prädikat sein soll;
es ist nicht Prädikat des Besonderen.


2. Zunächst aber sind die Termini noch unmittelbare Bestimmtheiten;
sie haben sich durch sich selbst zu keiner objektiven Bedeutung fortgebildet;
die veränderte Stellung, welche zwei derselben erhalten,
ist die Form, die nur erst äußerlich an ihnen ist;
sie sind daher noch wie im ersten Schlusse überhaupt
ein gegeneinander gleichgültiger Inhalt,
- zwei Qualitäten, die nicht an und für sich selbst,
sondern durch eine zufällige Einzelheit verknüpft sind.


Der Schluß der ersten Figur war der unmittelbare
oder ebensosehr der Schluß,
insofern er in seinem Begriffe als abstrakte Form ist,
die sich an ihren Bestimmungen noch nicht realisiert hat.

Indem diese reine Form in eine andere Figur übergegangen,
ist dies einerseits die begonnene Realisation des Begriffs,
indem das negative Moment der Vermittlung
und dadurch eine weitere Formbestimmtheit
an der zunächst unmittelbaren, qualitativen Bestimmtheit der Terminorum
gesetzt wird.

- Zugleich ist dies aber ein Anderswerden der reinen Form des Schlusses;
er entspricht ihr nicht mehr vollständig,
und die an seinen Terminis gesetzte Bestimmtheit
ist verschieden von jener ursprünglichen Formbestimmung.((S366))

- Insofern er nur als ein subjektiver Schluß betrachtet wird,
der in einer äußeren Reflexion vor sich geht,
so gilt er als eine Art des Schlusses, welche der Gattung,
nämlich dem allgemeinen Schema E-B-A, entsprechen sollte.

Diesem entspricht er aber zunächst nicht;
die zwei Prämissen desselben sind B-E, oder E-B, und E-A;
der Medius Terminus ist daher beidemal subsumiert oder beidemal Subjekt,
dem also die beiden anderen Termini inhärieren,
also nicht eine Mitte, die das eine Mal subsumierend oder Prädikat
und das andere Mal subsumiert oder Subjekt sein,
oder der der eine Terminus inhärieren,
die aber selbst dem anderen inhärieren soll.

- Daß dieser Schluß nicht der allgemeinen Form des Schlusses entspricht,
hat den wahrhaften Sinn, daß diese in ihn übergegangen ist,
indem ihre Wahrheit darin besteht,
ein subjektives zufälliges Zusammenschließen zu sein.

Wenn der Schlußsatz in der zweiten Figur
(nämlich ohne die gleich zu erwähnende Beschränkung,
die ihn zu etwas Unbestimmtem macht, zu Hilfe zu nehmen)
richtig ist, so ist er es, weil er es für sich ist,
nicht, weil er Schlußsatz dieses Schlusses ist.

Aber dasselbe ist der Fall bei dem Schlußsatze der ersten Figur;
diese seine Wahrheit ist es, die durch die zweite Figur gesetzt ist.

- In der Ansicht, daß die zweite Figur nur eine Art sein soll,
wird der notwendige Übergang der ersten in diese zweite Form übersehen
und bei jener als wahrhafter Form stehengeblieben.

Insofern daher in der zweiten Figur (welche aus alter Gewohnheit,
ohne weiteren Grund, als die dritte aufgeführt wird)
gleichfalls ein in diesem subjektiven Sinne richtiger Schluß stattfinden soll,
so müßte er dem ersten angemessen sein;
somit, da die eine Prämisse E-A das Verhältnis der Subsumtion
des Medius Terminus unter das eine Extrem hat,
so müßte die andere Prämisse B-E
das entgegengesetzte Verhältnis, das sie hat, erhalten
und B unter E subsumiert werden können.

Ein solches Verhältnis aber wäre die Aufhebung
des bestimmten Urteils »E ist B«
und könnte nur in einem unbestimmten Urteile stattfinden,
- in einem partikulären; [? vgl. 328m.]
daher ((S367)) der Schlußsatz in dieser Figur nur partikulär sein kann.

Das partikuläre Urteil ist aber, wie oben bemerkt, sowohl positiv als negativ,
- ein Schlußsatz, dem daher eben kein großer Wert zugeschrieben werden kann.

- Insofern auch das Besondere und Allgemeine die Extreme
und unmittelbare, gleichgültige Bestimmtheiten gegeneinander sind,
so ist ihr Verhältnis selbst gleichgültig;
es kann beliebig die eine oder die andere als Terminus Maior oder Minor,
daher auch die eine oder die andere Prämisse
als Ober- oder als Untersatz genommen werden.


3. Der Schlußsatz, indem er ebensosehr positiv als negativ ist, ist somit
eine gegen diese Bestimmtheiten gleichgültige, somit allgemeine Beziehung.

Näher betrachtet, so war die Vermittlung des ersten Schlusses
an sich eine zufällige;
in dem zweiten ist diese Zufälligkeit gesetzt.

Sie ist somit sich selbst aufhebende Vermittlung;
die Vermittlung hat die Bestimmung der Einzelheit und Unmittelbarkeit;
was durch diesen Schluß zusammengeschlossen ist,
muss vielmehr an sich und unmittelbar identisch sein,
denn jene Mitte, die unmittelbare Einzelheit,
ist das unendlich mannigfaltige und äußerliche Bestimmtsein.

Es ist in ihr also vielmehr die sich äußerliche Vermittlung gesetzt.

Die Äußerlichkeit der Einzelheit aber ist die Allgemeinheit;
jene Vermittlung durch das unmittelbare Einzelne
weist über sich selbst hinaus auf die ihr andere,
welche somit durch das Allgemeine geschieht.

- Oder was durch den zweiten Schluß vereinigt sein soll,
muss unmittelbar zusammengeschlossen sein;
durch die Unmittelbarkeit, die ihm zugrunde liegt,
kommt ein bestimmtes Zusammenschließen nicht zustande.

Die Unmittelbarkeit, auf welche er fortweist, ist die andere gegen die seinige
- die aufgehobene erste Unmittelbarkeit des Seins -,
also die in sich reflektierte oder an sich seiende, das abstrakte Allgemeine.


Der Übergang dieses Schlusses war nach der betrachteten Seite
ein Anderswerden wie das Übergehen des Seins,
weil ihm das Qualitative,
und zwar die unmittelbare Einzelheit ((S368)) zugrunde liegt.

Dem Begriffe nach aber schließt die Einzelheit
das Besondere und Allgemeine insofern zusammen,
als sie die Bestimmtheit des Besonderen aufhebt,
was sich als die Zufälligkeit dieses Schlusses darstellt;
die Extreme werden nicht durch ihre bestimmte Beziehung,
welche sie zum Medius Terminus haben, zusammengeschlossen;
er ist daher nicht ihre bestimmte Einheit,
und die positive Einheit, die ihm noch zukommt,
ist nur die abstrakte Allgemeinheit.

Indem die Mitte in dieser Bestimmung, welche ihre Wahrheit ist,
gesetzt wird, ist dies aber eine andere Form des Schlusses.


c. Die dritte Figur: E-A-B [2. Umformung]


1. Dieser dritte Schluß hat keine einzige unmittelbare Prämisse mehr;
die Beziehung E-A ist durch den ersten,
die Beziehung B-A durch den zweiten Schluß vermittelt worden.

Er setzt daher die beiden ersten Schlüsse voraus;
aber umgekehrt setzten beide ihn voraus,
so wie überhaupt jeder die beiden übrigen voraussetzt.

In ihm ist somit überhaupt die Bestimmung des Schlusses vollendet.

- Diese gegenseitige Vermittlung enthält eben dies,
daß jeder Schluß, obzwar für sich die Vermittlung,
zugleich nicht an ihm selbst die Totalität derselben ist,
sondern eine Unmittelbarkeit an ihm hat,
deren Vermittlung sich außer ihm befindet.


Der Schluß E-A-B, an ihm selbst betrachtet,
ist die Wahrheit des formalen Schlusses;
er drückt dies aus, daß dessen Vermittlung die abstrakt allgemeine ist
und die Extreme nach ihrer wesentlichen Bestimmtheit
nicht in der Mitte, sondern nur nach ihrer Allgemeinheit enthalten [sind],
vielmehr also das gerade nicht darin zusammengeschlossen ist,
was vermittelt sein sollte.

Es ist also hier das gesetzt, worin der Formalismus des Schlusses besteht,
dessen Termini einen unmittelbaren,
gegen die Form gleichgültigen Inhalt haben oder, was dasselbe ist,
solche Formbestimmungen sind,
die sich noch nicht zu Inhaltsbestimmungen reflektiert haben. ((S369))


2. Die Mitte dieses Schlusses ist zwar die Einheit der Extreme,
aber worin von ihrer Bestimmtheit abstrahiert ist,
das unbestimmte Allgemeine.

Insofern aber dies Allgemeine zugleich als das Abstrakte
von den Extremen als dem Bestimmten unterschieden ist,
ist es auch selbst noch ein Bestimmtes gegen sie
und das Ganze ein Schluß,
dessen Verhältnis zu seinem Begriffe zu betrachten ist.

Die Mitte ist als das Allgemeine gegen ihre beiden Extreme
subsumierend oder Prädikat,
nicht auch das eine Mal subsumiert oder Subjekt.

Insofern er daher als eine Art des Schlusses diesem entsprechen soll,
so kann dies nur [so] geschehen, daß,
indem die eine Beziehung E-A schon das gehörige Verhältnis hat,
auch die andere A-B dasselbe erhalte.

Dies geschieht in einem Urteil,
worin das Verhältnis von Subjekt und Prädikat gleichgültig ist,
in einem negativen Urteil.

So wird der Schluß legitim, aber die Konklusion notwendig negativ.


Damit ist es nun auch gleichgültig,
welche von den beiden Bestimmungen dieses Satzes
als Prädikat oder als Subjekt und,
im Schlusse, ob als Extrem der Einzelheit oder als das der Besonderheit,
hiermit ob als Terminus Minor oder als Terminus Maior genommen werde.

Indem es hiervon nach der gewöhnlichen Annahme abhängt,
welche von den Prämissen die Maior oder Minor sein soll,
so ist dies hier gleichgültig geworden.

- Dies ist der Grund der gewöhnlichen vierten Figur des Schlusses,
die Aristoteles nicht gekannt [hat]
und die vollends einen ganz leeren, interesselosen Unterschied betrifft.

Die unmittelbare Stellung der Terminorum ist darin
die umgekehrte der Stellung der ersten Figur;
da Subjekt und Prädikat des negativen Schlußsatzes
nach der formalen Betrachtung des Urteils
das bestimmte Verhältnis von Subjekt und Prädikat nicht haben,
sondern eines die Stelle des anderen einnehmen kann,
so ist es gleichgültig, welcher Terminus als Subjekt
und welcher als Prädikat genommen werde;
daher ebenso gleichgültig,
welche Prämisse als Maior oder Minor genommen wird.

- Diese Gleichgültigkeit,
zu der auch die Bestimmung der Partikularität ((S370))
(insbesondere insofern bemerkt wird,
daß sie im komprehensiven Sinne genommen werden kann)
verhilft, macht jene vierte Figur zu etwas ganz Müßigem.


3. Die objektive Bedeutung des Schlusses,
worin das Allgemeine die Mitte ist, ist,
daß das Vermittelnde als Einheit der Extreme wesentlich Allgemeines ist.

Indem die Allgemeinheit aber zunächst nur
die qualitative oder abstrakte Allgemeinheit ist,
so ist die Bestimmtheit der Extreme darin nicht enthalten;
ihr Zusammenschließen, wenn es stattfinden soll, muss ebenso
in einer außer diesem Schlusse liegenden Vermittlung ihren Grund haben
und ist in Rücksicht auf diesen ganz so zufällig
als bei den vorhergehenden Formen der Schlüsse.

Indem nun aber das Allgemeine als die Mitte bestimmt
und darin die Bestimmtheit der Extreme nicht enthalten ist,
so ist diese als eine völlig gleichgültige und äußerliche gesetzt.

- Es ist hiermit zunächst nach dieser bloßen Abstraktion
allerdings eine vierte Figur des Schlusses entstanden,
nämlich die des verhältnislosen Schlusses, A-A-A,
welcher von dem qualitativen Unterschiede der Terminorum abstrahiert
und somit die bloß äußerliche Einheit derselben,
nämlich die Gleichheit derselben zur Bestimmung hat.




d. Die vierte Figur: A-A-A, oder der mathematische Schluß


1. Der mathematische Schluß heißt:
»Wenn zwei Dinge oder Bestimmungen einem Dritten gleich sind,
so sind sie unter sich gleich«.

- Das Verhältnis von Inhärenz oder Subsumtion der Terminorum
ist darin ausgelöscht.


Ein Drittes überhaupt ist das Vermittelnde;
aber es hat ganz und gar keine Bestimmung gegen seine Extreme.

Jedes der drei kann daher gleich gut das dritte Vermittelnde sein.

Welches dazu gebraucht,
welche der drei Beziehungen daher als die unmittelbaren
und welche als die vermittelte genommen werden soll,
hängt von äußeren Umständen und sonstigen Bedingungen ab,
- nämlich davon, welche zwei ((S371)) derselben
die unmittelbar gegebenen sind.

Aber diese Bestimmung geht den Schluß selbst nichts an
und ist völlig äußerlich.


2. Der mathematische Schluß gilt als ein Axiom in der Mathematik,
- als ein an und für sich einleuchtender, erster Satz,
der keines Beweises, d. h. keiner Vermittlung fähig sei noch bedürfe,
nichts anderes voraussetze, noch daraus hergeleitet werden könne.

- Wenn der Vorzug desselben, unmittelbar einleuchtend zu sein,
näher betrachtet wird, so zeigt es sich,
daß er in dem Formalismus dieses Schlusses liegt,
der von aller qualitativen Verschiedenheit der Bestimmungen abstrahiert
und nur ihre quantitative Gleichheit oder Ungleichheit aufnimmt.

Aus eben diesem Grunde ist er aber nicht ohne Voraussetzung oder unvermittelt;
die quantitative Bestimmung, die in ihm allein in Rücksicht kommt,
ist nur durch die Abstraktion
von dem qualitativen Unterschiede und den Begriffsbestimmungen.

- Linien, Figuren, die einander gleichgesetzt werden,
werden nur nach ihrer größe verstanden;
ein Dreieck wird einem Quadrate gleichgesetzt,
aber nicht als Dreieck dem Quadrat, sondern allein der größe nach usf.

Ebenso tritt der Begriff und seine Bestimmungen
nicht in dieses schließen ein;
es wird damit überhaupt nicht begriffen;
auch hat der Verstand nicht einmal die formalen,
abstrakten Begriffsbestimmungen vor sich;
das Einleuchtende dieses Schlusses beruht daher nur darauf,
daß er an Gedankenbestimmung so dürftig und abstrakt ist.


3. Aber das Resultat des Schlusses des Daseins
ist nicht bloß diese Abstraktion von aller Begriffsbestimmtheit;
die Negativität der unmittelbaren, abstrakten Bestimmungen,
welche daraus hervorging, hat noch eine andere positive Seite,
daß nämlich in die abstrakte Bestimmtheit ihre andere gesetzt
und sie dadurch konkret geworden ist.


Fürs erste haben die sämtlichen Schlüsse des Daseins
sich gegenseitig zur Voraussetzung,
und die im Schlußsatze zusammengeschlossenen Extreme
sind nur insofern wahrhaft ((S372)) und an und für sich zusammengeschlossen,
als sie sonst durch eine anderswo gegründete Identität vereinigt sind;
der Medius Terminus wie er in den betrachteten Schlüssen beschaffen ist,
soll ihre Begriffseinheit sein,
aber ist nur eine formale Bestimmtheit,
die nicht als ihre konkrete Einheit gesetzt ist.

Aber dies Vorausgesetzte einer jeden jener Vermittlungen
ist nicht bloß eine gegebene Unmittelbarkeit überhaupt
wie im mathematischen Schlusse,
sondern es ist selbst eine Vermittlung,
nämlich für jeden der beiden anderen Schlüsse.

Was also wahrhaft vorhanden ist,
ist nicht die auf eine gegebene Unmittelbarkeit,
sondern die auf Vermittlung sich gründende Vermittlung.

Dies ist somit nicht die quantitative,
von der Form der Vermittlung abstrahierende,
sondern vielmehr die sich auf Vermittlung beziehende Vermittlung
oder die Vermittlung der Reflexion.

Der Kreis des gegenseitigen Voraussetzens,
den diese Schlüsse miteinander schließen,
ist die Rückkehr dieses Voraussetzens in sich selbst,
welches darin eine Totalität bildet
und das Andere, worauf jeder einzelne Schluß hinweist,
nicht vermöge der Abstraktion außerhalb hat,
sondern innerhalb des Kreises befaßt.


Ferner von seiten der einzelnen Formbestimmungen hat sich gezeigt,
daß in diesem Ganzen der formalen Schlüsse
jede einzelne zur Stelle der Mitte gekommen ist.

Unmittelbar war diese als die Besonderheit bestimmt;
hierauf bestimmte sie sich durch die dialektische Bewegung
als Einzelheit und Allgemeinheit.

Ebenso ging jede dieser Bestimmungen die Stellen der beiden Extreme hindurch.

Das bloß negative Resultat ist das Auslöschen der qualitativen Formbestimmungen
im bloß quantitativen, mathematischen Schlusse.

Aber was wahrhaft vorhanden ist, ist das positive Resultat,
daß die Vermittlung nicht durch eine einzelne,
qualitative Formbestimmtheit geschieht,
sondern durch die konkrete Identität derselben.

Der Mangel und Formalismus der drei betrachteten Figuren der Schlüsse
besteht eben darin, daß eine solche einzelne Bestimmtheit
die Mitte in ihnen ausmachen ((S373)) sollte.

- Die Vermittlung hat sich also als die Gleichgültigkeit
der unmittelbaren oder abstrakten Formbestimmungen
und als positive Reflexion der einen in die andere bestimmt.

Der unmittelbare Schluß des Daseins
ist hiermit in den Schluß der Reflexion übergegangen.


Anmerkung: Die gewöhnliche Ansicht des Schlusses


In der hier gegebenen Darstellung
der Natur des Schlusses und seiner verschiedenen Formen
ist auch beiläufig auf dasjenige Rücksicht genommen worden,
was in der gewöhnlichen Betrachtung und Behandlung der Schlüsse
das Hauptinteresse ausmacht,
nämlich wie in jeder Figur ein richtiger Schluß gemacht werden könne;
doch ist dabei nur das Hauptmoment angegeben
und die Fälle und Verwicklungen übergangen worden, welche entstehen,
wenn der Unterschied von positiven und negativen Urteilen
nebst der quantitativen Bestimmung, besonders der Partikularität,
mit dazugezogen wird.

- Einige Bemerkungen über die gewöhnliche Ansicht und Behandlungsweise
des Schlusses in der Logik werden hier noch an ihrem Orte stehen.

- Bekanntlich wurde diese Lehre so ins Genaue ausgebildet,
bis ihre sogenannten Spitzfindigkeiten
zum allgemeinen Verdrusse und Ekel geworden sind.

Indem der natürliche Verstand sich gegen die substanzlosen Reflexionsformen
nach allen Seiten der Geistesbildung geltend machte,
kehrte er sich auch gegen jene künstliche Kenntnis der Vernunftformen
und meinte solche Wissenschaft aus dem Grunde entbehren zu können,
weil er die darin verzeichneten einzelnen Denkoperationen
von Natur ohne besonderes Erlernen schon von selbst verrichte.

Der Mensch wäre in der Tat in Ansehung des vernünftigen Denkens
ebenso übel daran, wenn die Bedingung desselben
das mühselige Studium der Schlußformeln wäre,
als er (wie in der Vorrede schon bemerkt worden) übel daran sein würde,
wenn er nicht gehen und verdauen könnte,
ohne Anatomie und Physiologie studiert zu haben.

Wie auch das Studium dieser Wissenschaften
für das diätetische ((S374)) Verhalten nicht ohne Nutzen sein mag,
so wird auch dem Studium der Vernunftformen
ohne Zweifel ein noch wichtigerer Einfluß
auf die Richtigkeit des Denkens zuzuschreiben sein;
aber ohne in diese Seite, welche die Bildung des subjektiven Denkens,
daher eigentlich die Pädagogik angeht, hier einzugehen,
so wird zugegeben werden müssen,
daß das Studium, welches die Operationsweisen
und Gesetze der Vernunft zum Gegenstand habe,
an und für sich vom größten Interesse sein müsse,
- von einem wenigstens nicht geringeren
als die Kenntnis der Gesetze der Natur
und der besonderen Gestaltungen derselben.

Wenn es nicht gering geachtet wird,
etliche und sechzig Arten von Papageien,
hundertundsiebenunddreißig Arten der Veronika usf. aufgefunden zu haben,
so wird es noch viel weniger für gering geachtet werden dürfen,
die Vernunftformen auszufinden;
ist nicht eine Figur des Schlusses ein unendlich Höheres
als eine Papagei- oder eine Veronika-Art?


Sosehr es daher für nichts mehr als Roheit anzusehen ist,
die Kenntnisse der Vernunftformen überhaupt zu verachten,
sosehr ist zuzugeben, daß die gewöhnliche Darstellung
des Schlusses und seiner besonderen Gestaltungen
nicht eine vernünftige Erkenntnis,
nicht eine Darstellung derselben als Vernunftformen ist
und die syllogistische Weisheit
sich durch ihren Unwert die Geringschätzung zugezogen hat, die sie erfuhr.

Ihr Mangel besteht darin,
daß sie schlechterdings bei der Verstandesform des Schlusses stehenbleibt,
nach welcher die Begriffsbestimmungen
als abstrakte formelle Bestimmungen genommen werden.

Es ist um so inkonsequenter, sie als abstrakte Qualitäten festzuhalten,
da im Schlusse die Beziehungen derselben das Wesentliche ausmachen
und die Inhärenz und Subsumtion es schon enthält,
daß das Einzelne, weil ihm das Allgemeine inhäriert, selbst Allgemeines,
und das Allgemeine, weil es das Einzelne subsumiert, selbst Einzelnes ist
und näher der Schluß eben diese Einheit als Mitte ausdrücklich setzt
und seine Bestimmung gerade die Vermittlung ist,
d. i. daß die Begriffsbestimmungen
nicht ((S375)) mehr wie im Urteile ihre Äußerlichkeit gegeneinander,
sondern vielmehr ihre Einheit zur Grundlage haben.

- Es ist somit durch den Begriff des Schlusses
die Unvollkommenheit des formalen Schlusses ausgesprochen,
in welchem die Mitte nicht als Einheit der Extreme,
sondern als eine formale, von ihnen qualitativ verschiedene,
abstrakte Bestimmung festgehalten werden soll.

- Die Betrachtung wird noch dadurch gehaltleerer,
daß auch solche Beziehungen oder Urteile,
worin selbst die formellen Bestimmungen gleichgültig werden,
wie im negativen und partikulären Urteile,
und die sich daher den Sätzen nähern,
noch als vollkommene Verhältnisse angenommen werden.

- Indem nun überhaupt die qualitative Form E-B-A
als das Letzte und Absolute gilt,
so fällt die dialektische Betrachtung des Schlusses ganz hinweg;
die übrigen Schlüsse werden somit
nicht als notwendige Veränderungen jener Form,
sondern als Arten betrachtet.

- Es ist hierbei gleichgültig, ob der erste formale Schluß
selbst nur als eine Art neben den übrigen
oder aber als Gattung und Art zugleich betrachtet wird;
letzteres geschieht, indem die übrigen Schlüsse
auf den ersten zurückgebracht werden.

Geschieht diese Reduktion nicht ausdrücklich, so liegt immer
dasselbe formelle Verhältnis der äußerlichen Subsumtion zugrunde,
welche die erste Figur ausdrückt.


Dieser formelle Schluß ist der Widerspruch,
daß die Mitte die bestimmte Einheit der Extreme sein soll,
aber nicht als diese Einheit, sondern als eine von denen,
deren Einheit sie sein soll, qualitativ verschiedene Bestimmung ist.

Weil der Schluß dieser Widerspruch ist, ist er an ihm selbst dialektisch.

Seine dialektische Bewegung
stellt ihn in den vollständigen Begriffsmomenten dar,
daß nicht nur jenes Verhältnis der Subsumtion oder die Besonderheit,
sondern ebenso wesentlich die negative Einheit und die Allgemeinheit
Momente des Zusammenschließens sind.

Insofern jedes derselben für sich
ebenso nur ein einseitiges Moment der Besonderheit ist,
sind sie gleichfalls unvollkommene Mitten, ((S376))
aber zugleich machen sie die entwickelten Bestimmungen derselben aus;
der ganze Verlauf durch die drei Figuren
stellt die Mitte in jeder dieser Bestimmungen nacheinander dar,
und das wahre Resultat, das daraus hervorgeht ist,
daß die Mitte nicht eine einzelne, sondern die Totalität derselben ist.


Der Mangel des formalen Schlusses liegt daher nicht in der Form des Schlusses
- sie ist vielmehr die Form der Vernünftigkeit -,
sondern daß sie nur als abstrakte, daher begrifflose Form ist.

Es ist gezeigt worden, daß die abstrakte Bestimmung
um ihrer abstrakten Beziehung auf sich willen
ebensosehr als Inhalt betrachtet werden kann;
insofern leistet der formale Schluß weiter nichts,
als daß eine Beziehung eines Subjekts auf ein Prädikat
nur aus diesem Medius Terminus folge oder nicht folge.

Es hilft nichts, einen Satz durch einen solchen Schluß erwiesen zu haben;
um der abstrakten Bestimmtheit des Medius Terminus willen,
der eine begrifflose Qualität ist,
kann es ebensogut andere Medios Terminos geben,
aus denen das Gegenteil folgt,
ja, aus demselben Medius Terminus
können auch wieder entgegengesetzte Prädikate
durch weitere Schlüsse abgeleitet werden.

- außer dem, daß der formale Schluß nicht viel leistet,
ist er auch etwas sehr Einfaches;
die vielen Regeln, welche erfunden worden, sind schon darum lästig,
weil sie mit der einfachen Natur der Sache so sehr kontrastieren,
dann aber auch, weil sie sich auf die Fälle beziehen,
wo der formale Gehalt des Schlusses
durch die äußerliche Formbestimmung, besonders der Partikularität,
vornehmlich insofern sie zu diesem Behuf
in komprehensivem Sinne genommen werden muss, vollends vermindert [wird]
und auch der Form nach nur ganz gehaltlose Resultate herausgebracht werden.

- Die gerechteste und wichtigste Seite der Ungunst,
in welche die Syllogistik verfallen, ist aber,
daß sie eine so weitläufige begrifflose Beschäftigung
mit einem Gegenstande ist, dessen einziger Inhalt der Begriff selbst ist.

- Die vielen syllogistischen Regeln erinnern
an das Verfahren der Rechenmeister, ((S377))
welche gleichfalls eine Menge Regeln
über die arithmetischen Operationen geben, welche alle voraussetzen,
daß man den Begriff der Operation nicht habe.

- Aber die Zahlen sind ein begriffloser Stoff,
die Rechenoperation ist ein äußerliches Zusammenfassen oder Trennen,
ein mechanisches Verfahren,
wie denn Rechenmaschinen erfunden worden sind,
welche diese Operationen vollbringen;
das Härteste und Grellste dagegen ist,
wenn die Formbestimmungen des Schlusses, welche Begriffe sind,
als ein begriffloser Stoff behandelt werden.


Das Äußerste von diesem begrifflosen Nehmen
der Begriffsbestimmungen des Schlusses ist wohl, daß Leibniz (Oppera, Tom.11, P.1)
den Schluß dem kombinatorischen Kalkül unterworfen
und durch denselben berechnet hat,
wie viele Stellungen des Schlusses möglich sind,
- mit Rücksicht nämlich auf die Unterschiede von positiven und negativen,
dann von allgemeinen, partikulären, unbestimmten und singulären Urteilen;
es finden sich solcher Verbindungen 2048 möglich,
wovon nach Ausschließung der unbrauchbaren 24 brauchbare Figuren übrigbleiben.

- Leibniz macht sehr viel von der Nützlichkeit der kombinatorischen Analysis,
um nicht nur die Formen des Schlusses,
sondern auch die Verbindungen von anderen Begriffen zu finden.

Die Operation, wodurch dies gefunden wird,
ist dieselbe, wodurch berechnet wird,
wie viele Verbindungen von Buchstaben ein Alphabet zuläßt,
wie vielerlei Würfe in einem Würfelspiel,
Spiele mit einer L’hombre-Karte möglich sind usf.

Man findet hier also die Bestimmungen des Schlusses
in eine Klasse mit den Punkten des Würfels und der L’hombre-Karte gesetzt,
das Vernünftige als ein Totes und Begriffloses genommen
und das Eigentümliche des Begriffs und seiner Bestimmungen,
als geistige Wesen sich zu beziehen und durch dies Beziehen
ihre unmittelbare Bestimmung aufzuheben, auf der Seite gelassen.

- Diese Leibnizische Anwendung des kombinatorischen Kalküls
auf den Schluß und auf die Verbindung anderer Begriffe
unterschied sich von der verrufenen Lullianischen ° Kunst
durch nichts, als daß sie von seiten der Anzahl methodischer war,
übrigens an Sinnlosigkeit ihr gleichkam.

- Es hing hiermit ein Lieblingsgedanke Leibnizens zusammen,
den er in der Jugend gefaßt
und der Unreifheit und Seichtigkeit desselben unerachtet
auch späterhin nicht aufgab,
von einer allgemeinen Charakteristik der Begriffe,
- einer Schriftsprache, worin jeder Begriff dargestellt werde,
wie er eine Beziehung aus anderen ist oder sich auf andere beziehe,
- als ob in der vernünftigen Verbindung, welche wesentlich dialektisch ist,
ein Inhalt noch dieselben Bestimmungen behielte, die er hat,
wenn er für sich fixiert ist.

Der Ploucquetsche ° Kalkül
hat ohne Zweifel die konsequenteste Verfahrungsweise ergriffen,
wodurch das Verhältnis des Schlusses fähig wird,
dem Kalkül unterworfen zu werden.

Er beruht darauf, daß von dem Verhältnisunterschiede,
dem Unterschiede der Einzelheit, Besonderheit und Allgemeinheit
im Urteile abstrahiert
und die abstrakte Identität des Subjekts und Prädikats festgehalten wird,
wodurch sie in mathematischer Gleichheit sind,
- einer Beziehung, welche das schließen zu einer völlig gehaltleeren
und tautologischen Formierung von Sätzen macht.

- Im Satze »Die Rose ist rot« soll das Prädikat nicht das allgemeine Rot,
sondern nur das bestimmte Rot der Rose bedeuten;
im Satze »Alle Christen sind Menschen«
soll das Prädikat nur diejenigen Menschen bedeuten, welche Christen sind;
aus diesem und dem Satze »Die Juden sind keine Christen«
folgt dann der Schlußsatz, der diesen syllogistischen Kalkül
bei Mendelssohn nicht gut empfohlen hat:
»Also sind die Juden keine Menschen«
(nämlich diejenigen Menschen nicht, welche die Christen sind).

- Ploucquet gibt als eine Folge seiner Erfindung an, ((S379))
XXX ».. daß es möglich ist, auch Ungebildeten
auf mechanische Weise die ganze Logik beizubringen,
so wie den Knaben die Arithmetik beigebracht wird,
derart nämlich, daß sie bei ihren Berechnungen
durch keine Angst geplagt werden, sie könnten sich irren
oder Täuschungen anheimfallen, wenn sie nur im Kalkül nicht irregehen.<<

- Diese Empfehlung, daß Ungebildeten durch den Kalkül
mechanisch die ganze Logik beigebracht werden könne, ist wohl das Schlimmste,
was von einer Erfindung über die Darstellung der logischen Wissenschaft
gesagt werden kann.




B. DER SCHLUSS DER REFLEXION


Der Verlauf des qualitativen Schlusses
hat das Abstrakte der Bestimmungen desselben aufgehoben;
der Terminus hat sich dadurch als eine solche Bestimmtheit gesetzt,
in welcher auch die andere scheint.

außer den abstrakten Terminis ist im Schlusse
auch die Beziehung derselben vorhanden,
und im Schlußsatz ist sie als eine vermittelte und notwendige gesetzt;
daher ist jede Bestimmtheit in Wahrheit nicht als eine einzelne für sich,
sondern als Beziehung der anderen, als konkrete Bestimmtheit gesetzt.


Die Mitte war die abstrakte Besonderheit, für sich eine einfache Bestimmtheit,
und Mitte nur äußerlich und relativ gegen die selbständigen Extreme.

Nunmehr ist sie gesetzt als die Totalität der Bestimmungen;
so ist sie die gesetzte Einheit der Extreme,
zunächst aber die Einheit der Reflexion, welche sie in sich befaßt,
- ein Befassen, welches als erstes Aufheben der Unmittelbarkeit
und erstes Beziehen der Bestimmungen
noch nicht die absolute Identität des Begriffs ist.


Die Extreme sind die Bestimmungen des Urteils der Reflexion;
eigentliche Einzelheit und Allgemeinheit als Verhältnisbestimmung
oder eine Mannigfaltiges in sich zusammenfassende Reflexion.

Aber das einzelne Subjekt enthält ((S380)) auch,
wie beim Urteile der Reflexion gezeigt worden,
außer der bloßen Einzelheit, die der Form angehört,
die Bestimmtheit als schlechthin in sich reflektierte Allgemeinheit,
als vorausgesetzte, d. h. hier noch unmittelbar angenommene Gattung.


Aus dieser Bestimmtheit der Extreme,
welche dem Verlauf der Urteilsbestimmung angehört,
ergibt sich der nähere Inhalt der Mitte,
auf die es wesentlich beim Schlusse ankommt,
da sie ihn vom Urteile unterscheidet.

Sie enthält 1. die Einzelheit,
2. aber zur Allgemeinheit erweitert, als Alle,
3. die zum Grunde liegende, Einzelheit und abstrakte Allgemeinheit
schlechthin in sich vereinigende Allgemeinheit, die Gattung.

- Der Schluß der Reflexion hat auf diese Weise
erst die eigentliche Bestimmtheit der Form,
indem die Mitte als die Totalität der Bestimmungen gesetzt ist;
der unmittelbare Schluß ist gegen ihn deswegen der unbestimmte,
als die Mitte erst noch die abstrakte Besonderheit ist,
in welcher die Momente ihres Begriffs noch nicht gesetzt sind.

- Dieser erste Schluß der Reflexion kann der Schluß der Allheit genannt werden.




a. Der Schluß der Allheit


1. Der Schluß der Allheit ist der Verstandesschluß
in seiner Vollkommenheit, mehr aber noch nicht.

Daß die Mitte in ihm nicht abstrakte Besonderheit,
sondern in ihre Momente entwickelt und daher als konkrete ist,
ist zwar ein wesentliches Erfordernis für den Begriff,
allein die Form der Allheit faßt das Einzelne zunächst nur äußerlich
in die Allgemeinheit zusammen,
und umgekehrt erhält sie das Einzelne
noch als ein unmittelbar für sich Bestehendes in der Allgemeinheit.

Die Negation der Unmittelbarkeit der Bestimmungen,
die das Resultat des Schlusses des Daseins war,
ist nur die erste Negation,
noch nicht die Negation der Negation oder absolute Reflexion-in-sich.

Jener die einzelnen Bestimmungen in sich befassenden
Allgemeinheit der Reflexion ((S381)) liegen sie daher noch zugrunde,
- oder die Allheit ist noch nicht die Allgemeinheit des Begriffs,
sondern die äußere der Reflexion.


Der Schluß des Daseins war darum zufällig,
weil der Medius Terminus desselben
als eine einzelne Bestimmtheit des konkreten Subjekts
eine unbestimmbare Menge anderer solcher Mediorum Terminorum zuläßt
und damit das Subjekt mit unbestimmbar anderen
und mit entgegengesetzten Prädikaten zusammengeschlossen sein konnte.

Indem die Mitte aber nunmehr die Einzelheit enthält
und hierdurch selbst konkret ist,
so kann durch sie mit dem Subjekt nur ein Prädikat verbunden werden,
das ihm als konkretem zukommt.

- Wenn z. B. aus dem Medius Terminus Grün geschlossen werden sollte,
daß ein Gemälde angenehm sei,
weil das Grün dem Auge angenehm ist,
oder ein Gedicht, ein Gebäude usf. schön sei,
weil es Regelmäßigkeit besitze,
so könnte das Gemälde usf. dessenungeachtet häßlich sein
um anderer Bestimmungen willen,
aus denen auf dies letztere Prädikat geschlossen werden könnte.

Indem hingegen der Medius Terminus die Bestimmung der Allheit hat,
so enthält er das Grüne, die Regelmäßigkeit als ein Konkretes,
das eben darum nicht die Abstraktion eines bloß Grünen, Regelmäßigen usf. ist;
mit diesem Konkreten können nun nur Prädikate verbunden sein,
die der Totalität des Konkreten gemäß sind.

- In dem Urteil »Das Grüne oder Regelmäßige ist angenehm«
ist das Subjekt nur die Abstraktion von Grün, Regelmäßigkeit;
in dem Satze »Alles Grüne oder Regelmäßige ist angenehm«
ist das Subjekt dagegen:
alle wirklichen konkreten Gegenstände, die grün oder regelmäßig sind,
die also als konkrete mit allen ihren Eigenschaften,
die sie außer dem Grünen oder der Regelmäßigkeit noch haben,
genommen werden.


2. Diese Reflexionsvollkommenheit des Schlusses
macht ihn aber eben hiermit zu einem bloßen Blendwerk.

Der Medius Terminus hat die Bestimmtheit Alle;
diesen kommt im Obersatze das Prädikat unmittelbar zu,
das mit dem ((S382)) Subjekte zusammengeschlossen wird.

Aber Alle sind alle Einzelnen;
darin hat also das einzelne Subjekt jenes Prädikat schon unmittelbar
und erhält es nicht erst durch den Schluß.

- Oder das Subjekt erhält durch den Schlußsatz ein Prädikat als eine Folge;
der Obersatz aber enthält in sich schon diesen Schlußsatz;
der Obersatz ist also nicht für sich richtig
oder ist nicht ein unmittelbares, vorausgesetztes Urteil,
sondern setzt selbst schon den Schlußsatz voraus,
dessen Grund er sein sollte.

- In dem beliebten vollkommenen Schlusse:

Alle Menschen sind sterblich,
Nun ist Cajus ein Mensch,
Ergo ist Cajus sterblich,

ist der Obersatz nur darum und insofern richtig,
als der Schlußsatz richtig ist;
wäre Cajus zufälligerweise nicht sterblich,
so wäre der Obersatz nicht richtig.

Der Satz, welcher Schlußsatz sein sollte,
muss schon unmittelbar für sich richtig sein,
weil der Obersatz sonst nicht alle Einzelne befassen könnte;
ehe der Obersatz als richtig gelten kann,
ist vorher die Frage, ob nicht jener Schlußsatz selbst
eine Instanz gegen ihn sei.


3. Beim Schlusse des Daseins ergab sich aus dem Begriffe des Schlusses,
daß die Prämissen als unmittelbare dem Schlußsatze,
nämlich der durch den Begriff des Schlusses geforderten Vermittlung
widersprachen,
daß der erste Schluß daher andere
und umgekehrt diese anderen ihn voraussetzten.

Im Schlusse der Reflexion ist dies an ihm selbst gesetzt,
daß der Obersatz seinen Schlußsatz voraussetzt,
indem jener die Verbindung des Einzelnen mit einem Prädikate enthält,
welche eben erst Schlußsatz sein soll.


Was also in der Tat vorhanden ist, kann zunächst so ausgedrückt werden,
daß der Reflexionsschluß nur ein äußerlicher leerer Schein des Schließens ist,
- daß somit das Wesen dieses Schließens auf subjektiver Einzelheit beruht,
diese hiermit die Mitte ausmacht und als solche zu setzen ist,
- die Einzelheit, welche als solche ist
und nur äußerlich ((S383)) die Allgemeinheit an ihr hat.

- Oder nach dem näheren Inhalt des Reflexionsschlusses zeigte sich,
daß das Einzelne in unmittelbarer,
nicht einer erschlossenen Beziehung auf sein Prädikat steht
und daß der Obersatz,
die Verbindung eines Besonderen mit einem Allgemeinen
oder näher eines formell Allgemeinen mit einem an sich Allgemeinen,
durch die Beziehung der Einzelheit, die in jenem vorhanden ist
- der Einzelheit als Allheit - vermittelt ist.

Dies aber ist der Schluß der Induktion.




b. Der Schluß der Induktion


1. Der Schluß der Allheit steht unter dem Schema der ersten Figur, E-B-A,
der Schluß der Induktion unter dem der zweiten, A-E-B,
da er wieder die Einzelheit zur Mitte hat,
nicht die abstrakte Einzelheit, sondern als vollständig,
nämlich gesetzt mit der ihr entgegengesetzten Bestimmung,
der Allgemeinheit.

- Das eine Extrem ist irgendein Prädikat,
das allen diesen Einzelnen gemeinschaftlich ist;
die Beziehung desselben auf sie macht die unmittelbaren Prämissen aus,
dergleichen eine im vorhergehenden Schlusse Schlußsatz sein sollte.

- Das andere Extrem kann die unmittelbare Gattung sein,
wie sie in der Mitte des vorigen Schlusses
oder im Subjekte des universellen Urteils vorhanden ist
und welche in den sämtlichen Einzelnen
oder auch Arten der Mitte erschöpft ist.

Der Schluß hat hiernach die Gestalt:
    e
    e
A - - B.
    e
    e
ins Unendliche.


2. Die zweite Figur des formalen Schlusses, A-E-B,
entsprach dem Schema darum nicht, weil in der einen Prämisse ((S384))
E, das die Mitte ausmacht, nicht subsumierend oder Prädikat war.

In der Induktion ist dieser Mangel gehoben;
die Mitte ist hier:

Alle Einzelnen;
der Satz A-E, welcher das objektive Allgemeine oder [die] Gattung
als zum Extrem ausgeschieden, als Subjekt enthält,
hat ein Prädikat, das mit ihm wenigstens von gleichem Umfange,
hiermit für die äußere Reflexion identisch ist.
zzz
Der Löwe, Elefant usf. machen die Gattung des vierfüßigen Tiers aus;
der Unterschied, daß derselbe Inhalt
das eine Mal in der Einzelheit,
das andere Mal in der Allgemeinheit gesetzt ist,
ist hiermit bloße gleichgültige Formbestimmung,
- eine Gleichgültigkeit,
welche das im Reflexionsschlusse gesetzte Resultat des formalen Schlusses
und hier durch die Gleichheit des Umfangs gesetzt ist.


Die Induktion ist daher nicht der Schluß der bloßen Wahrnehmung
oder des zufälligen Daseins wie die ihm entsprechende zweite Figur,
sondern Schluß der Erfahrung,
- des subjektiven Zusammenfassens der Einzelnen in die Gattung
und des Zusammenschließens der Gattung mit einer allgemeinen Bestimmtheit,
weil sie in allen Einzelnen angetroffen wird.

Er hat auch die objektive Bedeutung, daß die unmittelbare Gattung
sich durch die Totalität der Einzelheit
zu einer allgemeinen Eigenschaft bestimmt,
in einem allgemeinen Verhältnisse oder Merkmal ihr Dasein hat.

- Allein die objektive Bedeutung dieses wie der anderen Schlüsse
ist nur erst ihr innerer Begriff und hier noch nicht gesetzt.
 

3. Die Induktion ist vielmehr noch wesentlich ein subjektiver Schluß.

Die Mitte sind die Einzelnen in ihrer Unmittelbarkeit;
das Zusammenfassen derselben in die Gattung durch die Allheit
ist eine äußerliche Reflexion.

Um der bestehenden Unmittelbarkeit der Einzelnen
und um der daraus fließenden Äußerlichkeit willen
ist die Allgemeinheit nur Vollständigkeit oder bleibt vielmehr eine Aufgabe.

- Es kommt an ihr daher wieder der Progreß
in die schlechte ((S385)) Unendlichkeit zum Vorschein;
die Einzelheit soll als identisch mit der Allgemeinheit gesetzt werden,
aber indem die Einzelnen ebensosehr als unmittelbare gesetzt sind,
so bleibt jene Einheit nur ein perennierendes Sollen;
sie ist eine Einheit der Gleichheit;
die identisch sein sollen, sollen es zugleich nicht sein.

Die a, b, c, d, e nur ins Unendliche fort
machen die Gattung aus und geben die vollendete Erfahrung.

Der Schlußsatz der Induktion bleibt insofern problematisch.


Indem sie aber dies ausdrückt,
daß die Wahrnehmung, um zur Erfahrung zu werden,
ins Unendliche fortgesetzt werden soll,
setzt sie voraus, daß die Gattung mit ihrer Bestimmtheit
an und für sich zusammengeschlossen sei.

Sie setzt damit eigentlich ihren Schlußsatz vielmehr als ein Unmittelbares voraus,
wie der Schluß der Allheit für eine seiner Prämissen den Schlußsatz voraussetzt.

- Eine Erfahrung, die auf Induktion beruht, wird als gültig angenommen,
obgleich die Wahrnehmung zugestandenermaßen nicht vollendet ist;
es kann aber nur angenommen werden,
daß sich keine Instanz gegen jene Erfahrung ergeben könne,
insofern diese an und für sich wahr sei.

Der Schluß durch Induktion gründet sich daher wohl auf eine Unmittelbarkeit,
aber nicht auf die, auf die er sich gründen sollte,
auf die seiende Unmittelbarkeit der Einzelheit,
sondern auf die an und für sich seiende, auf die allgemeine.

- Die Grundbestimmung der Induktion ist, ein Schluß zu sein;
wenn die Einzelheit als wesentliche,
die Allgemeinheit aber nur als äußerliche Bestimmung der Mitte genommen wird,
so fiele die Mitte in zwei unverbundene Teile auseinander,
und es wäre kein Schluß vorhanden;
diese Äußerlichkeit gehört vielmehr den Extremen an.

Die Einzelheit kann nur Mitte sein
als unmittelbar identisch mit der Allgemeinheit;
eine solche Allgemeinheit ist eigentlich die objektive, die Gattung.

- Dies kann auch so betrachtet werden:

Die Allgemeinheit ist an der Bestimmung der Einzelheit,
welche der Mitte der Induktion zugrunde liegt, äußerlich, aber wesentlich; ((S386))
ein solches Äußerliches ist sosehr unmittelbar sein Gegenteil, das Innerliche.

- Die Wahrheit des Schlusses der Induktion ist daher ein solcher Schluß,
der eine Einzelheit zur Mitte hat, die unmittelbar an sich selbst Allgemeinheit ist;
- der Schluß der Analogie.




c. Der Schluß der Analogie


1. Dieser Schluß hat die dritte Figur des unmittelbaren Schlusses, E-A-B,
zu seinem abstrakten Schema.

Aber seine Mitte ist nicht mehr irgendeine einzelne Qualität,
sondern eine Allgemeinheit, welche die Reflexion-in-sich eines Konkreten,
somit die Natur desselben ist;
- und umgekehrt, weil sie so die Allgemeinheit als eines Konkreten ist,
ist sie zugleich an sich selbst dies Konkrete.

- Es ist hier also ein Einzelnes die Mitte, aber nach seiner allgemeinen Natur;
ferner ist ein anderes Einzelnes Extrem,
welches mit jenem dieselbe allgemeine Natur hat.

Z. B.:
Die Erde hat Bewohner,
Der Mond ist eine Erde,
Also hat der Mond Bewohner.

2. Die Analogie ist um so oberflächlicher,
je mehr das Allgemeine, in welchem die beiden Einzelnen eins sind
und nach welchem das eine Prädikat des anderen wird, eine bloße Qualität
oder, wie die Qualität subjektiv genommen wird,
ein oder anderes Merkmal ist,
wenn die Identität beider hierin als eine bloße Ähnlichkeit genommen wird.

Dergleichen Oberflächlichkeit aber,
zu der eine Verstandes- oder Vernunftform dadurch gebracht wird,
daß man sie in die Sphäre der bloßen Vorstellung herabsetzt,
sollte in der Logik gar nicht angeführt werden.

- Auch ist es unpassend,
den Obersatz dieses Schlusses so darzustellen, daß er lauten solle:
»Was einem Objekte in einigen Merkmalen ähnlich ist,
das ist ihm auch in anderen ähnlich.«

Auf solche Weise wird die Form des Schlusses
in Gestalt eines Inhalts ausgedrückt ((S387))
und der empirische, eigentlich so zu nennende Inhalt
zusammen in den Untersatz verlegt.

So könnte auch die ganze Form z. B. des ersten Schlusses
als sein Obersatz ausgedrückt werden:
>>Was unter ein Anderes subsumiert ist, welchem ein Drittes inhäriert,
dem inhäriert auch dies Dritte; nun aber« und sofort.

Aber beim Schlusse selbst kommt es nicht auf den empirischen Inhalt an,
und seine eigene Form zum Inhalt eines Obersatzes zu machen,
ist so gleichgültig, als ob jeder andere empirische Inhalt dafür genommen würde.

Insofern es aber beim Schluß der Analogie auf jenen Inhalt,
der nichts als die eigentümliche Form des Schlusses enthält,
nicht ankommen sollte,
so käme es auch bei dem ersten Schluß ebensosehr nicht darauf an,
d. h. nicht auf das, was den Schluß zum Schlusse macht.

- Worauf es ankommt, ist immer die Form des Schlusses,
er mag nun diese selbst oder etwas anderes
zu seinem empirischen Inhalte haben.

So ist der Schluß der Analogie eine eigentümliche Form,
und es ist ein ganz leerer Grund,
ihn nicht für eine solche ansehen zu wollen,
weil seine Form zum Inhalt
oder Materie eines Obersatzes gemacht werden könne,
die Materie aber das Logische nicht angehe.

- Was beim Schlusse der Analogie, etwa auch beim Schlusse der Induktion
zu diesem Gedanken verleiten kann, ist,
daß in ihnen die Mitte und auch die Extreme weiter bestimmt sind
als in dem bloß formalen Schlusse
und daher die Formbestimmung,
weil sie nicht mehr einfach und abstrakt ist,
auch als Inhaltsbestimmung erscheinen muß.

Aber dies, daß die Form sich so zum Inhalte bestimmt,
ist erstlich ein notwendiges Fortgehen des Formalen
und betrifft daher die Natur des Schlusses wesentlich;
daher kann aber zweitens eine solche Inhaltsbestimmung
nicht als eine solche wie ein anderer empirischer Inhalt angesehen
und davon abstrahiert werden.


Wenn die Form des Schlusses der Analogie
in jenem Ausdruck seines Obersatzes betrachtet wird, daß,
wenn zwei Gegenstände in einer
oder auch einigen Eigenschaften übereinkommen,
so kommt dem einen auch eine weitere Eigenschaft ((S388)) zu,
die der andere hat,
so kann es scheinen, daß dieser Schluß vier Bestimmungen,
die quaternionem terminorum, enthalte,
- ein Umstand, der die Schwierigkeit mit sich führte,
die Analogie in die Form eines formalen Schlusses zu bringen.

- Es sind zwei Einzelne,
drittens eine unmittelbar als gemeinschaftlich angenommene Eigenschaft
und viertens die andere Eigenschaft, die das eine Einzelne unmittelbar hat,
die das andere aber erst durch den Schluß erhält.

- Dies rührt daher, daß, wie sich ergeben hat,
in dem analogischen Schlusse die Mitte als Einzelheit,
aber unmittelbar auch als deren wahre Allgemeinheit gesetzt ist.

- In der Induktion ist außer den beiden Extremen
die Mitte eine unbestimmbare Menge von Einzelnen;
in diesem Schlusse sollte daher
eine unendliche Menge von Terminis gezählt werden.

- Im Schlusse der Allheit ist die Allgemeinheit an der Mitte
nur erst als die äußerliche Formbestimmung der Allheit,
im Schlusse der Analogie dagegen als wesentliche Allgemeinheit.

Im obigen Beispiel ist der Medius Terminus, die Erde,
als ein Konkretes genommen, das nach seiner Wahrheit
ebensosehr eine allgemeine Natur oder Gattung als ein Einzelnes ist.


Nach dieser Seite machte die quaternio terminorum
die Analogie nicht zu einem unvollkommenen Schluß.

Aber er wird es durch sie nach einer andern Seite;
denn wenn zwar das eine Subjekt
dieselbe allgemeine Natur hat als das andere,
so ist es unbestimmt, ob dem einen Subjekt
die Bestimmtheit, die auch für das andere erschlossen wird,
vermöge seiner Natur oder vermöge seiner Besonderheit zukommt,
ob z. B. die Erde als Weltkörper überhaupt
oder nur als dieser besondere Weltkörper Bewohner hat.

- Die Analogie ist insofern noch ein Schluß der Reflexion,
als Einzelheit und Allgemeinheit in dessen Mitte unmittelbar vereinigt sind.

Um dieser Unmittelbarkeit willen
ist noch die Äußerlichkeit der Reflexionseinheit vorhanden;
das Einzelne ist nur an sich die Gattung,
es ist nicht in dieser Negativität gesetzt,
wodurch seine Bestimmtheit als die eigene Bestimmtheit der Gattung wäre.

Darum ist das Prädikat, ((S389)) das dem Einzelnen der Mitte zukommt,
nicht auch schon Prädikat des anderen Einzelnen,
obgleich diese beide einerlei Gattung angehören.


3. E-B (der Mond hat Bewohner) ist der Schlußsatz;
aber die eine Prämisse (die Erde hat Bewohner) ist ein ebensolches E-B;
insofern E-B ein Schlußsatz sein soll,
so liegt darin die Forderung, daß auch jene Prämisse ein solcher sei.

Dieser Schluß ist somit in sich selbst die Forderung seiner
gegen die Unmittelbarkeit, die er enthält;
oder er setzt seinen Schlußsatz voraus.

Ein Schluß des Daseins hat seine Voraussetzung
an den anderen Schlüssen des Daseins;
bei den soeben betrachteten ist sie in sie hineingerückt,
weil sie Schlüsse der Reflexion sind.

Indem also der Schluß der Analogie
die Forderung seiner Vermittlung gegen die Unmittelbarkeit ist,
mit welcher seine Vermittlung behaftet ist,
so ist es das Moment der Einzelheit, dessen Aufhebung er fordert.

So bleibt für die Mitte das objektive Allgemeine, die Gattung,
gereinigt von der Unmittelbarkeit.

- Die Gattung war im Schlusse der Analogie
Moment der Mitte nur als unmittelbare Voraussetzung;
indem der Schluß selbst die Aufhebung
der vorausgesetzten Unmittelbarkeit fordert,
so ist die Negation der Einzelheit und hiermit das Allgemeine
nicht mehr unmittelbar, sondern gesetzt.

- Der Schluß der Reflexion enthielt erst die erste Negation der Unmittelbarkeit;
es ist nunmehr die zweite eingetreten
und damit die äußerliche Reflexionsallgemeinheit
zur an und für sich seienden bestimmt.

- Von der positiven Seite betrachtet,
so zeigt sich der Schlußsatz identisch mit der Prämisse,
die Vermittlung mit ihrer Voraussetzung zusammengegangen,
hiermit eine Identität der Reflexionsallgemeinheit,
wodurch sie höhere Allgemeinheit geworden.


Übersehen wir den Gang der Schlüsse der Reflexion,
so ist die Vermittlung überhaupt
die gesetzte oder konkrete Einheit der Formbestimmungen der Extreme;
die Reflexion besteht in diesem Setzen der einen Bestimmung in der anderen;
das Vermittelnde ist so die Allheit.

Als der wesentliche ((S390)) Grund derselben aber zeigt sich die Einzelheit,
und die Allgemeinheit [zeigt sich] nur als äußerliche Bestimmung an ihr,
als Vollständigkeit.

Die Allgemeinheit ist aber dem Einzelnen wesentlich,
daß es zusammenschließende Mitte sei;
es ist daher als an sich seiendes Allgemeines zu nehmen.

Es ist aber mit ihr nicht auf diese bloß positive Weise vereinigt,
sondern in ihr aufgehoben und negatives Moment;
so ist das Allgemeine, das an und für sich Seiende, gesetzte Gattung,
und das Einzelne als Unmittelbares
ist vielmehr die Äußerlichkeit derselben, oder es ist Extrem.

- Der Schluß der Reflexion steht überhaupt genommen
unter dem Schema B-E-A ;
das Einzelne ist darin noch als solches wesentliche Bestimmung der Mitte;
indem sich seine Unmittelbarkeit aber aufgehoben hat
und die Mitte als an und für sich seiende Allgemeinheit bestimmt hat,
so ist der Schluß unter das formelle Schema E-A-B getreten
und der Schluß der Reflexion in den Schluß der Notwendigkeit übergegangen.




C. DER SCHLUSS DER NOTWENDIGKEIT


Das Vermittelnde hat sich nunmehr bestimmt
1. als einfache bestimmte Allgemeinheit,
wie die Besonderheit in dem Schlusse des Daseins ist,
aber 2. als objektive Allgemeinheit,
d. h. welche die ganze Bestimmtheit der unterschiedenen Extreme enthält,
wie die Allheit des Schlusses der Reflexion,
eine erfüllte, aber einfache Allgemeinheit,
- die allgemeine Natur der Sache, die Gattung+.


Dieser Schluß ist inhaltsvoll,
weil die abstrakte Mitte des Schlusses des Daseins
sich zum bestimmten Unterschiede gesetzt,
wie sie als Mitte des Reflexionsschlusses ist,
aber dieser Unterschied wieder in die einfache Identität sich reflektiert hat.

- Dieser Schluß ist daher Schluß der Notwendigkeit,
da seine Mitte kein sonstiger unmittelbarer Inhalt,
sondern die Reflexion der Bestimmtheit der Extreme in sich ist.

Diese haben an der Mitte ihre innere Identität, ((S391))
deren Inhaltsbestimmungen die Formbestimmungen der Extreme sind.

- Damit ist das, wodurch sich die Termini unterscheiden,
als äußerliche und unwesentliche Form,
und sie sind als Momente eines notwendigen Daseins.


Zunächst ist dieser Schluß der unmittelbare und insofern so formale,
daß der Zusammenhang der Terminorum die wesentliche Natur ist als Inhalt
und dieser an den unterschiedenen Terminis nur in verschiedener Form
und die Extreme für sich nur als ein unwesentliches Bestehen sind.

- Die Realisierung dieses Schlusses hat ihn so zu bestimmen,
daß die Extreme gleichfalls als diese Totalität,
welche zunächst die Mitte ist, gesetzt werden
und die Notwendigkeit der Beziehung,
welche zunächst nur der substantielle Inhalt ist,
eine Beziehung der gesetzten Form sei.




a. Der kategorische Schluß


1. Der kategorische Schluß hat das kategorische Urteil
zu einer oder zu seinen beiden Prämissen.

- Es wird hier mit diesem Schlusse wie mit dem Urteil
die bestimmtere Bedeutung verbunden,
daß die Mitte desselben die objektive Allgemeinheit ist.

Oberflächlicherweise wird auch der kategorische Schluß
für nicht mehr genommen als für einen bloßen Schluß der Inhärenz.


Der kategorische Schluß ist nach seiner gehaltvollen Bedeutung
der erste Schluß der Notwendigkeit,
worin ein Subjekt mit einem Prädikat
durch seine Substanz zusammengeschlossen ist.

Die Substanz aber, in die Sphäre des Begriffs erhoben, ist das Allgemeine,
gesetzt, so an und für sich zu sein, daß sie
nicht wie in ihrem eigentümlichen Verhältnisse die Akzidentalität,
sondern die Begriffsbestimmung zur Form, zur Weise ihres Seins hat.

Ihre Unterschiede sind daher die Extreme des Schlusses
und bestimmt die Allgemeinheit und Einzelheit.

Jene ist gegen die Gattung, wie die Mitte näher bestimmt ist,
abstrakte Allgemeinheit oder allgemeine Bestimmtheit,
- die Akzidentalität der Substanz ((S392)) in die einfache Bestimmtheit,
die aber ihr wesentlicher Unterschied,
die spezifische Differenz ist, zusammengefaßt.

- Die Einzelheit aber ist das Wirkliche,
an sich die konkrete Einheit der Gattung und der Bestimmtheit,
hier aber als im unmittelbaren Schlusse zunächst unmittelbare Einzelheit,
die in die Form für sich seienden Bestehens zusammengefaßte Akzidentalität.

- Die Beziehung dieses Extrems auf die Mitte
macht ein kategorisches Urteil aus;
insofern aber auch das andere Extrem nach der angegebenen Bestimmung
die spezifische Differenz der Gattung oder ihr bestimmtes Prinzip ausdrückt,
so ist auch diese andere Prämisse kategorisch.


2. Dieser Schluß steht zunächst als erster,
somit unmittelbarer Schluß der Notwendigkeit
unter dem Schema des ersten formalen Schlusses E-B-A.

Da aber die Mitte die wesentliche Natur des Einzelnen,
nicht irgendeine der Bestimmtheiten oder Eigenschaften desselben ist
und ebenso das Extrem der Allgemeinheit
nicht irgendein abstraktes Allgemeines, auch wieder nur eine einzelne Qualität,
sondern die allgemeine Bestimmtheit,
das Spezifische des Unterschiedes der Gattung ist,
so fällt die Zufälligkeit weg,
daß das Subjekt nur durch irgendeinen Medius Terminus
mit irgendeiner Qualität zusammengeschlossen wäre.

- Indem somit auch die Beziehungen der Extreme auf die Mitte
nicht diejenige äußerliche Unmittelbarkeit haben wie im Schlusse des Daseins,
so tritt die Forderung des Beweises nicht in dem Sinne ein,
der dort stattfand und zum unendlichen Progresse führte.


Dieser Schluß setzt ferner nicht, wie ein Schluß der Reflexion,
für seine Prämissen seinen Schlußsatz voraus.

Die Termini stehen nach dem substantiellen Inhalt in identischer,
als an und für sich seiender Beziehung aufeinander;
es ist ein die drei Terminos durchlaufendes Wesen vorhanden,
an welchem die Bestimmungen der Einzelheit, Besonderheit und Allgemeinheit
nur formelle Momente sind.


Der kategorische Schluß ist daher insofern nicht mehr subjektiv; ((S393))
in jener Identität fängt die Objektivität an;
die Mitte ist die inhaltsvolle Identität ihrer Extreme,
welche in derselben nach ihrer Selbständigkeit enthalten sind,
denn ihre Selbständigkeit ist jene substantielle Allgemeinheit, die Gattung.

Das Subjektive des Schlusses besteht
in dem gleichgültigen Bestehen der Extreme gegen den Begriff oder die Mitte.


3. Es ist aber noch an diesem Schlusse dies subjektiv,
daß jene Identität noch als die substantielle oder als Inhalt,
noch nicht zugleich als Identität der Form ist.

Daher ist die Identität des Begriffes noch inneres Band,
somit als Beziehung noch Notwendigkeit;
die Allgemeinheit der Mitte ist gediegene, positive Identität,
nicht ebensosehr als Negativität ihrer Extreme.


Näher ist die Unmittelbarkeit dieses Schlusses,
welche noch nicht als das, was sie an sich ist, gesetzt ist,
so vorhanden.

Das eigentlich Unmittelbare des Schlusses ist das Einzelne.

Dies ist unter seine Gattung als Mitte subsumiert;
aber unter derselben stehen noch andere, unbestimmt viele Einzelne;
es ist daher zufällig, daß nur dieses Einzelne darunter als subsumiert gesetzt ist.

- Diese Zufälligkeit gehört aber ferner nicht bloß der äußeren Reflexion an,
die das im Schlusse gesetzte Einzelne
durch die Vergleichung mit anderen zufällig findet;
vielmehr darin, daß es selbst auf die Mitte als seine objektive Allgemeinheit
bezogen ist, ist es als zufällig, als eine subjektive Wirklichkeit gesetzt.

Auf der andern Seite, indem das Subjekt ein unmittelbares Einzelnes ist,
enthält es Bestimmungen,
welche nicht in der Mitte als der allgemeinen Natur enthalten sind;
es hat somit auch eine dagegen gleichgültige, für sich bestimmte Existenz,
die von eigentümlichem Inhalt ist.

Damit hat auch umgekehrt dieser andere Terminus
eine gleichgültige Unmittelbarkeit und verschiedene Existenz von jenem.

- Dasselbe Verhältnis findet auch zwischen der Mitte
und dem anderen Extreme statt;
denn dies hat gleichfalls die Bestimmung der Unmittelbarkeit,
somit eines zufälligen Seins gegen seine Mitte. ((S394))


Was hiermit im kategorischen Schlusse gesetzt ist,
sind einerseits Extreme in solchem Verhältnis zur Mitte,
daß sie an sich objektive Allgemeinheit oder selbständige Natur haben
und zugleich als Unmittelbare sind, also gegeneinander gleichgültige Wirklichkeiten.

Andererseits aber sind sie ebensosehr als zufällige
oder ihre Unmittelbarkeit als aufgehoben in ihrer Identität bestimmt.

Diese aber ist um jener Selbständigkeit
und Totalität der Wirklichkeit willen nur die formelle, innere;
hierdurch hat der Schluß der Notwendigkeit sich zum hypothetischen bestimmt.




b. Der hypothetische Schluß


1. Das hypothetische Urteil enthält nur die notwendige Beziehung
ohne die Unmittelbarkeit der Bezogenen.

Wenn A ist, so ist B;
oder das Sein des A ist auch ebensosehr
das Sein eines Anderen, des B;
damit ist noch nicht gesagt,
weder daß A ist, noch daß B ist.

Der hypothetische Schluß fügt diese Unmittelbarkeit des Seins hinzu:

Wenn A ist, so ist B,
Nun ist A,
Also ist B.

Der Untersatz für sich spricht das unmittelbare Sein des A aus.

Aber es ist nicht bloß dies zum Urteil hinzugekommen.

Der Schluß enthält die Beziehung des Subjekts und Prädikats
nicht als die abstrakte Kopula,
sondern als die erfüllte vermittelnde Einheit.

Das Sein des A ist daher nicht als bloße Unmittelbarkeit,
sondern wesentlich als Mitte des Schlusses zu nehmen.

Dies ist näher zu betrachten.


2. Zunächst ist die Beziehung des hypothetischen Urteils
die Notwendigkeit oder innere substantielle Identität
bei äußerlicher Verschiedenheit der Existenz
oder der Gleichgültigkeit des erscheinenden Seins gegeneinander,
- ein identischer Inhalt, der innerlich zugrunde liegt.

Die beiden Seiten des ((S395)) Urteils
sind daher nicht als ein unmittelbares,
sondern in der Notwendigkeit gehaltenes Sein,
also zugleich aufgehobenes oder nur erscheinendes Sein.

Sie verhalten sich ferner als Seiten des Urteils, als Allgemeinheit und Einzelheit;
das eine ist daher jener Inhalt als Totalität der Bedingungen,
das andere als Wirklichkeit.

Es ist jedoch gleichgültig,
welche Seite als Allgemeinheit, welche als Einzelheit genommen werde.

Insofern nämlich die Bedingungen noch
das Innere, Abstrakte einer Wirklichkeit sind, sind sie das Allgemeine,
und es ist das Zusammengefaßtsein derselben in eine Einzelheit,
wodurch sie in Wirklichkeit getreten sind.

Umgekehrt sind die Bedingungen eine vereinzelte, zerstreute Erscheinung,
welche erst in der Wirklichkeit Einheit und Bedeutung
und ein allgemeingültiges Dasein gewinnt.


Das nähere Verhältnis, das hier zwischen den beiden Seiten
als Verhältnis von Bedingung zum Bedingten angenommen worden,
kann jedoch auch als Ursache und Wirkung,
Grund und Folge genommen werden;
dies ist hier gleichgültig;
aber das Verhältnis der Bedingung entspricht insofern der in dem
hypothetischen Urteile und Schlusse vorhandenen Beziehung näher,
als die Bedingung wesentlich als eine gleichgültige Existenz,
Grund und Ursache dagegen durch sich selbst übergehend ist;
auch ist die Bedingung eine allgemeinere Bestimmung,
indem sie beide Seiten jener Verhältnisse begreift,
da die Wirkung, Folge usf.
ebensosehr Bedingung der Ursache, des Grundes ist als diese von jenen.


A ist nun das vermittelnde Sein, insofern es erstens
ein unmittelbares Sein, eine gleichgültige Wirklichkeit,
aber zweitens insofern es ebensosehr
als ein an sich selbst zufälliges, sich aufhebendes Sein ist.

Was die Bedingungen in die Wirklichkeit der neuen Gestalt,
deren Bedingungen sie sind, übersetzt, ist,
daß sie nicht das Sein als das abstrakte Unmittelbare sind,
sondern das Sein in seinem Begriffe, zunächst das Werden,
- aber, da der Begriff nicht mehr das Übergehen ist,
bestimmter die Einzelheit als sich auf sich beziehende negative Einheit.

- Die Bedingungen sind ein zerstreutes, ((S396))
seine Verwendung erwartendes und forderndes Material;
diese Negativität ist das Vermittelnde, die freie Einheit des Begriffes.

Sie bestimmt sich als Tätigkeit, da diese Mitte der Widerspruch
der objektiven Allgemeinheit oder der Totalität des identischen Inhalts
und der gleichgültigen Unmittelbarkeit ist.

- Diese Mitte ist daher nicht mehr bloß innere, sondern seiende Notwendigkeit;
die objektive Allgemeinheit enthält die Beziehung auf sich selbst
als einfache Unmittelbarkeit, als Sein;
- im kategorischen Schlusse ist dies Moment zunächst Bestimmung der Extreme,
aber gegen die objektive Allgemeinheit der Mitte bestimmt es sich als Zufälligkeit,
damit als ein nur Gesetztes, auch Aufgehobenes,
d. i. in den Begriff oder in die Mitte als Einheit Zurückgegangenes,
welche selbst nun in ihrer Objektivität auch Sein ist.


Der Schlußsatz »Also ist B« drückt denselben Widerspruch aus,
daß B ein unmittelbar Seiendes,
aber ebenso durch ein Anderes oder vermittelt ist.

Seiner Form nach ist er daher derselbe Begriff, welcher die Mitte ist;
nur als das Notwendige unterschieden von der Notwendigkeit,
- in der ganz oberflächlichen Form der Einzelheit gegen die Allgemeinheit.

Der absolute Inhalt von A und B ist derselbe;
es sind nur zwei verschiedene Namen derselben Grundlage für die Vorstellung,
insofern sie die Erscheinung der verschiedenen Gestalt des Daseins festhält
und vom Notwendigen seine Notwendigkeit unterscheidet;
insofern diese aber von B getrennt sein sollte, so wäre es nicht das Notwendige.

Es ist somit die Identität des Vermittelnden und des Vermittelten darin vorhanden.


3. Der hypothetische Schluß stellt zunächst die notwendige Beziehung
als Zusammenhang durch die Form oder negative Einheit dar,
wie der kategorische durch die positive Einheit
den gediegenen Inhalt, die objektive Allgemeinheit.

Aber die Notwendigkeit geht in das Notwendige zusammen;
die Formtätigkeit des Übersetzens der bedingenden Wirklichkeit in die bedingte
ist an sich die Einheit, in welcher die vorher
zum gleichgültigen Dasein befreiten Bestimmtheiten des ((S397)) Gegensatzes
aufgehoben sind und der Unterschied des A und B ein leerer Name ist.

Sie ist daher in sich reflektierte Einheit, - somit ein identischer Inhalt,
und ist dies nicht nur an sich,
sondern es ist durch diesen Schluß auch gesetzt,
indem das Sein des A auch nicht sein eigenes, sondern des B
und umgekehrt überhaupt das Sein des einen das Sein des anderen ist
und im Schlußsatze bestimmt das unmittelbare Sein
oder gleichgültige Bestimmtheit als eine vermittelte ist,
- also die Äußerlichkeit sich aufgehoben [hat]
und deren in sich gegangene Einheit gesetzt ist.


Die Vermittlung des Schlusses hat sich hierdurch bestimmt
als Einzelheit, Unmittelbarkeit
und als sich auf sich beziehende Negativität
oder unterscheidende und aus diesem Unterschiede
sich in sich zusammennehmende Identität,
- als absolute Form und eben dadurch
als objektive Allgemeinheit, mit sich identisch seiender Inhalt.

Der Schluß ist in dieser Bestimmung der disjunktive Schluß.




c. Der disjunktive Schluß


Wie der hypothetische Schluß im allgemeinen
unter dem Schema der zweiten Figur A-E-B steht,
so steht der disjunktive unter dem Schema
der dritten Figur des formalen Schlusses E-A-B.

Die Mitte ist aber die mit der Form erfüllte Allgemeinheit;
sie hat sich als die Totalität,
als entwickelte objektive Allgemeinheit bestimmt.

Der Medius Terminus ist daher sowohl Allgemeinheit
als Besonderheit und Einzelheit.

Als jene ist er erstlich die substantielle Identität der Gattung,
aber zweitens als eine solche,
in welche die Besonderheit, aber als ihr gleich, aufgenommen ist,
also als allgemeine Sphäre, die ihre totale Besonderung enthält,
- die in ihre Arten zerlegte Gattung:
A, welches sowohl B als C als D ist.

Die Besonderung ist aber als Unterscheidung
ebensosehr das Entweder-Oder des B, C und D, negative Einheit,
das gegenseitige ausschließen der Bestimmungen.

- Dies ausschließen ist nun ferner nicht nur ein gegenseitiges ((S398))
und die Bestimmung bloß eine relative,
sondern ebensosehr wesentlich sich auf sich beziehende Bestimmung,
- das Besondere als Einzelheit mit Ausschließung der anderen.

A ist entweder B oder C oder D,
A ist aber B;
also ist A nicht C noch D.

Oder auch:
A ist entweder B oder C oder D,
A ist aber nicht C noch D;
also ist es B.

A ist nicht nur in den beiden Prämissen Subjekt, sondern auch im Schlußsatz.

In der ersten ist es Allgemeines und in seinem Prädikate
die in die Totalität ihrer Arten besonderte allgemeine Sphäre;
in der zweiten ist es als Bestimmtes oder als eine Art;
im Schlußsatz ist es als die ausschließende, einzelne Bestimmtheit gesetzt.

- Oder auch ist es schon im Untersatze als ausschließende Einzelheit
und im Schlußsatze als das Bestimmte, was es ist, positiv gesetzt.


Was hiermit überhaupt als das Vermittelte erscheint,
ist die Allgemeinheit des A mit der Einzelheit.

Das Vermittelnde aber ist dieses A,
welches die allgemeine Sphäre seiner Besonderungen
und ein als Einzelnes Bestimmtes ist.

Was die Wahrheit des hypothetischen Schlusses ist,
die Einheit des Vermittelnden und des Vermittelten,
ist somit im disjunktiven Schlusse gesetzt,
der aus diesem Grunde ebensosehr kein Schluß mehr ist.

Die Mitte, welche in ihm als die Totalität des Begriffes gesetzt ist,
enthält nämlich selbst die beiden Extreme in ihrer vollständigen Bestimmtheit.

Die Extreme, im Unterschiede von dieser Mitte, sind nur als ein Gesetztsein,
dem keine eigentümliche Bestimmtheit gegen die Mitte mehr zukommt.


Dies noch in bestimmterer Rücksicht auf den hypothetischen Schluß betrachtet,
so war in ihm eine substantielle Identität, als das innere Band der Notwendigkeit,
und eine davon unterschiedene negative Einheit
- nämlich die Tätigkeit oder ((S399)) die Form,
welche ein Dasein in ein anderes übersetzte -
vorhanden.

Der disjunktive Schluß ist überhaupt in der Bestimmung der Allgemeinheit;
seine Mitte ist das A als Gattung und als vollkommen Bestimmtes;
durch diese Einheit ist jener vorher innere Inhalt auch gesetzt,
und umgekehrt das Gesetztsein oder die Form
ist nicht die äußerliche negative Einheit gegen ein gleichgültiges Dasein,
sondern identisch mit jenem gediegenen Inhalte.

Die ganze Formbestimmung des Begriffs
ist in ihrem bestimmten Unterschied
und zugleich in der einfachen Identität des Begriffes gesetzt.


Dadurch hat sich nun der Formalismus des Schließens,
hiermit die Subjektivität des Schlusses und des Begriffes
überhaupt aufgehoben.

Dies Formelle oder Subjektive bestand darin,
daß das Vermittelnde der Extreme der Begriff als abstrakte Bestimmung
und [diese] dadurch von ihnen, deren Einheit sie ist, verschieden ist.

In der Vollendung des Schlusses dagegen,
worin die objektive Allgemeinheit
ebensosehr als Totalität der Formbestimmungen gesetzt ist,
ist der Unterschied des Vermittelnden und Vermittelten weggefallen.

Das, was vermittelt ist, ist selbst wesentliches Moment seines Vermittelnden,
und jedes Moment ist als die Totalität der Vermittelten.


Die Figuren des Schlusses stellen jede Bestimmtheit des Begriffs
einzeln als die Mitte dar, welche zugleich der Begriff als Sollen ist,
als Forderung, daß das Vermittelnde seine Totalität sei.

Die verschiedenen Gattungen der Schlüsse aber
stellen die Stufen der Erfüllung oder Konkretion der Mitte dar.

In dem formalen Schlusse wird die Mitte nur dadurch als Totalität gesetzt,
daß alle Bestimmtheiten, aber jede einzeln,
die Funktion der Vermittlung durchlaufen.

In den Schlüssen der Reflexion ist die Mitte
als die die Bestimmungen der Extreme äußerlich zusammenfassende Einheit.

Im Schlusse der Notwendigkeit hat sie sich
zur ebenso entwickelten und totalen als einfachen Einheit bestimmt,
und die Form des Schlusses,
der in dem Unterschiede der Mitte ((S400)) gegen seine Extreme bestand,
hat sich dadurch aufgehoben.


Damit ist der Begriff überhaupt realisiert worden;
bestimmter hat er eine solche Realität gewonnen, welche Objektivität ist.

Die nächste Realität war,
daß der Begriff als die in sich negative Einheit sich dirimiert
und als Urteil seine Bestimmungen
in bestimmtem und gleichgültigem Unterschiede setzt
und im Schlusse sich selbst ihnen entgegenstellt.

Indem er so noch das Innerliche dieser seiner Äußerlichkeit ist,
so wird durch den Verlauf der Schlüsse
diese Äußerlichkeit mit der innerlichen Einheit ausgeglichen;
die verschiedenen Bestimmungen kehren durch die Vermittlung,
in welcher sie zunächst nur in einem Dritten eins sind,
in diese Einheit zurück,
und die Äußerlichkeit stellt dadurch den Begriff an ihr selbst dar,
der hiermit ebensosehr nicht mehr
als innerliche Einheit von ihr unterschieden ist.


Jene Bestimmung des Begriffs aber, welche als Realität betrachtet worden,
ist umgekehrt ebensosehr ein Gesetztsein.

Denn nicht nur in diesem Resultate hat sich als die Wahrheit des Begriffs
die Identität seiner Innerlichkeit und Äußerlichkeit dargestellt,
sondern schon die Momente des Begriffs im Urteile
bleiben auch in ihrer Gleichgültigkeit gegeneinander
Bestimmungen, die ihre Bedeutung nur in ihrer Beziehung haben.

Der Schluß ist Vermittlung, der vollständige Begriff in seinem Gesetztsein.

Seine Bewegung ist das Aufheben dieser Vermittlung, in welcher
nichts an und für sich, sondern jedes nur vermittels eines Anderen ist.

Das Resultat ist daher eine Unmittelbarkeit,
die durch Aufheben der Vermittlung hervorgegangen,
ein Sein, das ebensosehr identisch mit der Vermittlung
und der Begriff ist,
der aus und in seinem Anderssein sich selbst hergestellt hat.

Dies Sein ist daher eine Sache, die an und für sich ist,
- die Objektivität. ((S401))




Zweiter Abschnitt: Die Objektivität


Im ersten Buche der objektiven Logik wurde das abstrakte Sein dargestellt
als übergehend in das Dasein, aber ebenso zurückgehend in das Wesen.

Im zweiten zeigt sich das Wesen, daß es sich zum Grunde bestimmt,
dadurch in die Existenz tritt und sich zur Substanz realisiert,
aber wieder in den Begriff zurückgeht.

Vom Begriffe ist nun zunächst gezeigt worden,
daß er sich zur Objektivität bestimmt.

Es erhellt von selbst,
daß dieser letztere Übergang seiner Bestimmung nach dasselbe ist,
was sonst in der Metaphysik als der Schluß vom Begriffe,
nämlich vom Begriffe Gottes auf sein Dasein,
oder als der sogenannte ontologische Beweis vom Dasein Gottes vorkam.

- Es ist ebenso bekannt, daß der erhabenste Gedanke Descartes’,
daß der Gott das ist, dessen Begriff sein Sein in sich schließt,
nachdem er in die schlechte Form des formalen Schlusses,
nämlich in die Form jenes Beweises herabgesunken,
endlich der Kritik der Vernunft und dem Gedanken,
daß sich das Dasein nicht aus dem Begriffe herausklauben lasse,
unterlegen ist.

Einiges diesen Beweis Betreffende ist schon früher beleuchtet worden;
im ersten Teile [1. Bd.], S. 88 ff., indem das Sein
in seinem nächsten Gegensatze, dem Nichtsein, verschwunden
und als die Wahrheit beider sich das Werden gezeigt hat,
ist die Verwechslung bemerklich gemacht worden,
wenn bei einem bestimmten Dasein nicht das Sein desselben,
sondern sein bestimmter Inhalt festgehalten
und daher gemeint wird, wenn dieser bestimmte Inhalt, z. B. hundert Taler,
mit einem anderen bestimmten Inhalte,
z. B. dem Kontexte meiner Wahrnehmung, meinem Vermögenszustand
verglichen und dabei ein Unterschied gefunden wird,
ob jener Inhalt zu diesem hinzukomme oder nicht,
- als ob dann vom Unterschiede des Seins und Nichtseins
oder gar vom Unterschiede des Seins und des Begriffes gesprochen werde.

Ferner ist ((S402)) daselbst S. 119 und II. Teil [II. Bd.], S. 78
die in dem ontologischen Beweise vorkommende
Bestimmung eines Inbegriffs aller Realitäten beleuchtet worden.

- Den wesentlichen Gegenstand jenes Beweises,
den Zusammenhang des Begriffes und des Daseins,
betrifft aber die eben geschlossene Betrachtung des Begriffs
und des ganzen Verlaufs, durch den er sich zur Objektivität bestimmt.

Der Begriff ist als absolut mit sich identische Negativität
das sich selbst Bestimmende;
es ist bemerkt worden, daß er schon,
indem er sich in der Einzelheit zum Urteil entschließt,
sich als Reales, Seiendes setzt;
diese noch abstrakte Realität vollendet sich in der Objektivität.

Wenn es nun scheinen möchte,
als ob der Übergang des Begriffs in die Objektivität
etwas anderes sei als der Übergang vom Begriff Gottes zu dessen Dasein,
so wäre einerseits zu betrachten,
daß der bestimmte Inhalt, Gott, im logischen Gange keinen Unterschied machte
und der ontologische Beweis
nur eine Anwendung dieses logischen Ganges auf jenen besonderen Inhalt wäre.

Auf der andern Seite aber ist sich wesentlich
an die oben gemachte Bemerkung zu erinnern,
daß das Subjekt erst in seinem Prädikate Bestimmtheit und Inhalt erhält,
vor demselben aber, er mag für das Gefühl, Anschauung und Vorstellung
sonst sein, was er will, für das begreifende Erkennen nur ein Name ist;
in dem Prädikate beginnt mit der Bestimmtheit
aber zugleich die Realisation überhaupt.

- Die Prädikate müssen aber gefaßt werden
als selbst noch in den Begriff eingeschlossen, somit als etwas Subjektives,
mit dem noch nicht zum Dasein herausgekommen ist;
insofern ist einerseits allerdings die Realisation des Begriffs
im Urteil noch nicht vollendet.

Andererseits bleibt aber auch
die bloße Bestimmung eines Gegenstandes durch Prädikate,
ohne daß sie zugleich die Realisation und Objektivierung des Begriffes ist,
etwas so Subjektives,
daß sie auch nicht einmal die wahrhafte Erkenntnis
und Bestimmung des Begriffs des Gegenstandes ist,
- ein Subjektives in dem Sinne von abstrakter Reflexion
und unbegriffenen ((S403)) Vorstellungen.

- Gott als lebendiger Gott und noch mehr als absoluter Geist
wird nur in seinem Tun erkannt.

Früh ist der Mensch angewiesen worden, ihn in seinen Werken zu erkennen;
aus diesen können erst die Bestimmungen hervorgehen,
welche seine Eigenschaften genannt werden,
so wie darin auch sein Sein enthalten ist.

So faßt das begreifende Erkennen seines Wirkens, d. i. seiner selbst,
den Begriff Gottes in seinem Sein und sein Sein in seinem Begriffe.

Das Sein für sich oder gar das Dasein
ist eine so arme und beschränkte Bestimmung,
daß die Schwierigkeit, sie im Begriffe zu finden,
wohl nur daher hat kommen können,
daß nicht betrachtet worden ist, was denn das Sein oder Dasein selbst ist.

- Das Sein, als die ganz abstrakte, unmittelbare Beziehung auf sich selbst,
ist nichts anderes als
das abstrakte Moment des Begriffs, welches abstrakte Allgemeinheit ist,
die auch das, was man an das Sein verlangt, leistet,
außer dem Begriff zu sein;
denn sosehr sie Moment des Begriffs ist,
ebensosehr ist sie der Unterschied oder das abstrakte Urteil desselben,
indem er sich selbst sich gegenüberstellt.

Der Begriff, auch als formaler,
enthält schon unmittelbar das Sein in einer wahreren und reicheren Form,
indem er, als sich auf sich beziehende Negativität, Einzelheit ist.


Unüberwindlich aber wird allerdings die Schwierigkeit,
im Begriffe überhaupt und ebenso im Begriffe Gottes das Sein zu finden,
wenn es ein solches sein soll, das im Kontexte der äußeren Erfahrung
oder in der Form der sinnlichen Wahrnehmung
wie die hundert Taler in meinem Vermögenszustande
nur als ein mit der Hand, nicht mit dem Geiste Begriffenes,
wesentlich dem äußeren, nicht dem inneren Auge Sichtbares
vorkommen soll,
- wenn dasjenige Sein, Realität, Wahrheit genannt wird,
was die Dinge als sinnliche, zeitliche und vergängliche haben.

- Wenn ein Philosophieren sich beim Sein nicht über die Sinne erhebt,
so gesellt sich dazu,
daß es auch beim Begriffe nicht den bloß abstrakten Gedanken verläßt;
dieser steht dem Sein gegenüber. ((S404))


Die Gewöhnung, den Begriff nur
als etwas so Einseitiges wie der abstrakte Gedanke ist, zu nehmen
wird schon Anstand finden, das, was vorhin vorgeschlagen wurde anzuerkennen,
nämlich den Übergang vom Begriffe Gottes zu seinem Sein
als eine Anwendung von dem dargestellten logischen Verlauf
der Objektivierung des Begriffs anzusehen.

Wenn jedoch, wie gewöhnlich geschieht, zugegeben wird,
daß das Logische als das Formale
die Form für das Erkennen jedes bestimmten Inhalts ausmache,
so müßte wenigstens jenes Verhältnis zugestanden werden,
wenn nicht überhaupt eben
bei dem Gegensatze des Begriffes gegen die Objektivität,
bei dem unwahren Begriffe und einer ebenso unwahren Realität
als einem Letzten stehengeblieben wird.

- Allein bei der Exposition des reinen Begriffes
ist noch weiter angedeutet worden,
daß derselbe der absolute, göttliche Begriff selbst ist,
so daß in Wahrheit nicht das Verhältnis einer Anwendung stattfinden würde,
sondern jener logische Verlauf
die unmittelbare Darstellung der Selbstbestimmung Gottes zum Sein wäre.

Es ist aber hierüber zu bemerken, daß,
indem der Begriff als der Begriff Gottes dargestellt werden soll,
er aufzufassen ist, wie er schon in die Idee aufgenommen ist.

Jener reine Begriff durchläuft
die endlichen Formen des Urteils und des Schlusses darum,
weil er noch nicht als an und für sich eins mit der Objektivität gesetzt,
sondern erst im Werden zu ihr begriffen ist.

So ist auch diese Objektivität noch nicht die göttliche Existenz,
noch nicht die in der Idee scheinende Realität.

Doch ist die Objektivität gerade um so viel reicher und höher
als das Sein oder Dasein des ontologischen Beweises,
als der reine Begriff reicher und höher ist
als jene metaphysische Leere des Inbegriffs aller Realität.

- Ich erspare es jedoch auf eine andere Gelegenheit, den vielfachen Mißverstand,
der durch den logischen Formalismus in den ontologischen
sowie in die übrigen sogenannten Beweise vom Dasein Gottes
gebracht worden ist,
wie auch die Kantische Kritik derselben näher zu beleuchten
und durch Herstellen ((S405)) ihrer wahren Bedeutung
die dabei zugrunde liegenden Gedanken
in ihren Wert und Würde zurückzuführen.


Es sind, wie bereits erinnert worden,
schon mehrere Formen der Unmittelbarkeit vorgekommen,
aber in verschiedenen Bestimmungen.

In der Sphäre des Seins ist sie das Sein selbst und das Dasein,
in der Sphäre des Wesens die Existenz
und dann die Wirklichkeit und Substantialität,
in der Sphäre des Begriffs außer der Unmittelbarkeit
als abstrakter Allgemeinheit nunmehr die Objektivität.

- Diese Ausdrücke mögen,
wenn es nicht um die Genauigkeit philosophischer Begriffsunterschiede zu tun ist,
als synonym gebraucht werden;
jene Bestimmungen sind aus der Notwendigkeit des Begriffs hervorgegangen;
- Sein ist überhaupt die erste Unmittelbarkeit
und Dasein dieselbe mit der ersten Bestimmtheit.

Die Existenz mit [?] dem Dinge ist die Unmittelbarkeit,
welche aus dem Grunde hervorgeht
- aus der sich aufhebenden Vermittlung der einfachen Reflexion des Wesens.

Die Wirklichkeit aber und die Substantialität
ist die aus dem aufgehobenen Unterschiede
der noch unwesentlichen Existenz als Erscheinung
und ihrer Wesentlichkeit hervorgegangene Unmittelbarkeit.

Die Objektivität endlich ist die Unmittelbarkeit, zu der sich der Begriff
durch Aufhebung seiner Abstraktion und Vermittlung bestimmt.

- Die Philosophie hat das Recht, aus der Sprache des gemeinen Lebens,
welche für die Welt der Vorstellungen gemacht ist,
solche Ausdrücke zu wählen,
welche den Bestimmungen des Begriffs nahezukommen scheinen.

Es kann nicht darum zu tun sein,
für ein aus der Sprache des gemeinen Lebens gewähltes Wort zu erweisen,
daß man auch im gemeinen Leben denselben Begriff damit verbinde,
für welchen es die Philosophie gebraucht,
denn das gemeine Leben hat keine Begriffe, sondern Vorstellungen,
und es ist die Philosophie selbst,
den Begriff dessen zu erkennen, was sonst bloße Vorstellung ist. ((S406))

Es muss daher genügen, wenn der Vorstellung bei ihren Ausdrücken,
die für philosophische Bestimmungen gebraucht werden,
so etwas Ungefähres von ihrem Unterschiede vorschwebt,
wie es bei jenen Ausdrücken der Fall sein mag,
daß man in ihnen Schattierungen der Vorstellung erkennt,
welche sich näher auf die entsprechenden Begriffe beziehen.

- Man wird vielleicht schwerer zugeben, daß etwas sein könne, ohne zu existieren:
aber wenigstens wird man z. B. das Sein als Kopula des Urteils
nicht wohl mit dem Ausdruck existieren vertauschen und nicht sagen:
diese Ware existiert teuer, passend usf., das Geld existiert Metall oder metallisch,
statt: diese Ware ist teuer, passend usf., das Geld ist Metall;
Sein aber und Erscheinen, Erscheinung und Wirklichkeit,
wie auch bloßes Sein gegen Wirklichkeit werden auch wohl sonst unterschieden,
so wie alle diese Ausdrücke noch mehr von der Objektivität.

- Sollten sie aber auch synonym gebraucht werden,
so wird die Philosophie ohnehin die Freiheit haben,
solchen leeren Überfluß der Sprache für ihre Unterschiede zu benutzen.


Es ist beim apodiktischen Urteil, wo, als in der Vollendung des Urteils,
das Subjekt seine Bestimmtheit gegen das Prädikat verliert,
an die daher stammende gedoppelte Bedeutung der Subjektivität
erinnert worden, nämlich des Begriffs
und ebenso der ihm sonst gegenüberstehenden Äußerlichkeit und Zufälligkeit.

So erscheint auch für die Objektivität die gedoppelte Bedeutung,
dem selbständigen Begriffe gegenüberzustehen,
aber auch das Anundfürsichseiende zu sein.

Indem das Objekt in jenem Sinne dem im subjektiven Idealismus
als das absolute Wahre ausgesprochenen Ich=Ich gegenübersteht,
ist es die mannigfaltige Welt in ihrem unmittelbaren Dasein,
mit welcher Ich oder der Begriff sich nur in den unendlichen Kampf setzt,
um durch die Negation ((S407)) dieses an sich nichtigen Anderen
der ersten Gewißheit seiner selbst
die wirkliche Wahrheit seiner Gleichheit mit sich zu geben.

- In unbestimmterem Sinne bedeutet es so einen Gegenstand überhaupt
für irgendein Interesse und Tätigkeit des Subjekts.


Im dem entgegengesetzten Sinne aber bedeutet das Objektive
das Anundfürsichseiende, das ohne Beschränkung und Gegensatz ist.

Vernünftige Grundsätze, vollkommene Kunstwerke usf.
heißen insofern objektive, als sie frei und über aller Zufälligkeit sind.

Obschon vernünftige, theoretische oder sittliche Grundsätze
nur dem Subjektivem, dem Bewußtsein angehören,
so wird das Anundfürsichseiende desselben doch objektiv genannt;
die Erkenntnis der Wahrheit wird darein gesetzt, das Objekt,
wie es als Objekt frei von Zutat subjektiver Reflexion [ist], zu erkennen,
und das Rechttun in Befolgung von objektiven Gesetzen,
die ohne subjektiven Ursprung und keiner Willkür
und ihre Notwendigkeit verkehrenden Behandlung fähig sind.


Auf dem gegenwärtigen Standpunkte unserer Abhandlung
hat zunächst die Objektivität die Bedeutung
des anundfürsichseienden Seins des Begriffes,
des Begriffes,
der die in seiner Selbstbestimmung gesetzte Vermittlung
zur unmittelbaren Beziehung auf sich selbst aufgehoben hat.

Diese Unmittelbarkeit ist dadurch selbst
unmittelbar und ganz vom Begriffe durchdrungen,
so wie seine Totalität unmittelbar mit seinem Sein identisch ist.

Aber indem ferner der Begriff ebensosehr
das freie Fürsichsein seiner Subjektivität herzustellen hat,
so tritt ein Verhältnis desselben als Zwecks zur Objektivität ein,
worin deren Unmittelbarkeit das gegen ihn Negative
und durch seine Tätigkeit zu Bestimmende wird,
hiermit die andere Bedeutung,
das an und für sich Nichtige, insofern es dem Begriff gegenübersteht,
zu sein, erhält.


Fürs erste nun ist die Objektivität in ihrer Unmittelbarkeit,
deren Momente um der Totalität aller Momente willen
in selbständiger Gleichgültigkeit als Objekte außereinander bestehen
und in ihrem Verhältnisse die subjektive Einheit ((S408)) des Begriffs
nur als innere oder als äußere haben, - der Mechanismus.

- Indem in ihm aber zweitens jene Einheit
sich als immanentes Gesetz der Objekte selbst zeigt,
so wird ihr Verhältnis ihre eigentümliche, durch ihr Gesetz begründete Differenz
und eine Beziehung, in welcher ihre bestimmte Selbständigkeit sich aufhebt,
- der Chemismus.

Drittens, diese wesentliche Einheit der Objekte
ist eben damit als unterschieden von ihrer Selbständigkeit gesetzt,
sie ist der subjektive Begriff,
aber gesetzt als an und für sich selbst bezogen auf die Objektivität, als Zweck,
- die Teleologie.


Indem der Zweck der Begriff ist, der gesetzt ist,
als an ihm selbst sich auf die Objektivität zu beziehen
und seinen Mangel, subjektiv zu sein, durch sich aufzuheben,
so wird die zunächst äußere Zweckmäßigkeit
durch die Realisierung des Zwecks zur inneren und zur Idee.




Erstes Kapitel: Der Mechanismus


Da die Objektivität
die in ihre Einheit zurückgegangene Totalität des Begriffes ist,
so ist damit ein Unmittelbares gesetzt,
das an und für sich jene Totalität und auch als solche gesetzt ist,
in der aber die negative Einheit des Begriffs sich noch nicht
von der Unmittelbarkeit dieser Totalität abgeschieden hat;
- oder die Objektivität ist noch nicht als Urteil gesetzt.

Insofern sie den Begriff immanent in sich hat,
so ist der Unterschied desselben an ihr vorhanden;
aber um der objektiven Totalität willen
sind die Unterschiedenen vollständige und selbständige Objekte,
die sich daher auch in ihrer Beziehung
nur als selbständige zueinander verhalten
und sich in jeder Verbindung äußerlich bleiben.

- Dies macht den Charakter des Mechanismus aus, daß,
welche Beziehung zwischen den Verbundenen stattfindet,
diese Beziehung ihnen eine fremde ist,
welche ihre Natur ((S409)) nichts angeht und,
wenn sie auch mit dem Schein eines Eins verknüpft ist,
nichts weiter als Zusammensetzung, Vermischung, Haufen usf. bleibt.

Wie der materielle Mechanismus, so besteht auch der geistige darin,
daß die im Geiste Bezogenen sich einander und ihm selbst äußerlich bleiben.

Eine mechanische Vorstellungsweise, ein mechanisches Gedächtnis,
die Gewohnheit, eine mechanische Handlungsweise bedeuten,
daß die eigentümliche Durchdringung und Gegenwart des Geistes
bei demjenigen fehlt, was er auffaßt oder tut.

Obzwar sein theoretischer oder praktischer Mechanismus
nicht ohne seine Selbsttätigkeit, einen Trieb und Bewußtsein stattfinden kann,
so fehlt darin doch die Freiheit der Individualität,
und weil sie nicht darin erscheint, erscheint solches Tun als ein bloß äußerliches.




A. DAS MECHANISCHE OBJEKT


Das Objekt ist, wie sich ergeben hat, der Schluß, dessen Vermittlung
ausgeglichen und daher unmittelbare Identität geworden ist.

Es ist daher an und für sich Allgemeines;
die Allgemeinheit nicht im Sinne einer Gemeinschaftlichkeit von Eigenschaften,
sondern welche die Besonderheit durchdringt


und in ihr unmittelbare Einzelheit ist.


1. Fürs erste unterscheidet sich daher das Objekt nicht in Materie und Form,
deren jene das selbständige Allgemeine des Objekts,
diese aber das Besondere und Einzelne sein würde;
ein solcher abstrakter Unterschied von Einzelheit und Allgemeinheit
ist nach seinem Begriffe an ihm nicht vorhanden;
wenn es als Materie betrachtet wird,
so muss es als an sich selbst geformte Materie genommen werden.

Ebenso kann es als Ding mit Eigenschaften,
als Ganzes aus Teilen bestehend, als Substanz mit Akzidenzen
und nach den anderen Verhältnissen der Reflexion bestimmt werden;
aber diese Verhältnisse sind überhaupt schon im Begriffe untergegangen;
das Objekt hat daher nicht Eigenschaften noch Akzidenzen,
denn solche sind vom Dinge oder der Substanz ((S410)) trennbar;
im Objekt ist aber die Besonderheit schlechthin in die Totalität reflektiert.

In den Teilen eines Ganzen ist zwar diejenige Selbständigkeit vorhanden,
welche den Unterschieden des Objekts zukommt,
aber diese Unterschiede sind sogleich wesentlich selbst Objekte, Totalitäten,
welche nicht wie die Teile diese Bestimmtheit gegen das Ganze haben.


Das Objekt ist daher zunächst insofern unbestimmt,
als es keinen bestimmten Gegensatz an ihm hat;
denn es ist die zur unmittelbaren Identität zusammengegangene Vermittlung.

Insofern der Begriff wesentlich bestimmt ist,
hat es die Bestimmtheit als eine zwar vollständige,
übrigens aber unbestimmte, d. i. verhältnislose Mannigfaltigkeit an ihm,
welche eine ebenso zunächst nicht weiter bestimmte Totalität ausmacht;
Seiten, Teile, die an ihm unterschieden werden können,
gehören einer äußeren Reflexion an.

Jener ganz unbestimmte Unterschied ist daher nur,
daß es mehrere Objekte gibt,
deren jedes seine Bestimmtheit nur in seine Allgemeinheit reflektiert enthält
und nicht nach außen scheint.

- Weil ihm diese unbestimmte Bestimmtheit wesentlich ist,
ist es in sich selbst eine solche Mehrheit
und muss daher als Zusammengesetztes, als Aggregat betrachtet werden.

- Es besteht jedoch nicht aus Atomen,
denn diese sind keine Objekte, weil sie keine Totalitäten sind.

Die Leibnizische Monade würde mehr ein Objekt sein,
weil sie eine Totalität der Weltvorstellung ist,
aber in ihre intensive Subjektivität eingeschlossen
soll sie wenigstens wesentlich eins in sich sein.

Jedoch ist die Monade, als ausschließendes Eins bestimmt,
nur ein von der Reflexion angenommenes Prinzip.

Sie ist aber teils insofern Objekt,
als der Grund ihrer mannigfaltigen Vorstellungen,
der entwickelten, d. h. der gesetzten Bestimmungen
ihrer bloß an sich seienden Totalität, außer ihr liegt,
teils insofern es der Monade ebenso gleichgültig ist,
mit anderen zusammen ein Objekt auszumachen;
es ist somit in der Tat nicht ein ausschließendes,
für sich selbst bestimmtes. ((S411))


 


2. Indem das Objekt nun Totalität des Bestimmtseins ist,
aber um seiner Unbestimmtheit und Unmittelbarkeit willen
nicht die negative Einheit desselben,
so ist es gegen die Bestimmungen als einzelne, an und für sich bestimmte,
sowie diese selbst gegeneinander gleichgültig.

Diese sind daher nicht aus ihm, noch aus einander begreiflich;
seine Totalität ist die Form des allgemeinen Reflektiertseins seiner Mannigfaltigkeit
in die an sich selbst nicht bestimmte Einzelheit überhaupt.

Die Bestimmtheiten, die es an ihm hat, kommen ihm also zwar zu;
aber die Form, welche ihren Unterschied ausmacht
und sie zu einer Einheit verbindet, ist eine äußerliche, gleichgültige;
sie sei eine Vermischung oder weiter eine Ordnung,
ein gewisses Arrangement von Teilen und Seiten,
so sind dies Verbindungen, die den so Bezogenen gleichgültig sind.


Das Objekt hat hiermit, wie ein Dasein überhaupt,
die Bestimmtheit seiner Totalität außer ihm, in anderen Objekten,
diese ebenso wieder außer ihnen und sofort ins Unendliche.

Die Rückkehr dieses Hinausgehens ins Unendliche in sich
muss zwar gleichfalls angenommen
und als eine Totalität vorgestellt werden, als eine Welt,
die aber nichts als die durch die unbestimmte Einzelheit in sich
abgeschlossene Allgemeinheit, ein Universum ist.


Indem also das Objekt in seiner Bestimmtheit
ebenso gleichgültig gegen sie ist,
weist es durch sich selbst für sein Bestimmtsein außer sich hinaus,
wieder zu Objekten,
denen es aber auf gleiche Weise gleichgültig ist, bestimmend zu sein.

Es ist daher nirgend ein Prinzip der Selbstbestimmung vorhanden;
der Determinismus
- der Standpunkt, auf dem das Erkennen steht, insofern ihm das Objekt,
wie es sich hier zunächst ergeben hat, das Wahre ist -
gibt für jede Bestimmung desselben die eines anderen Objekts an;
aber dieses andere ist gleichfalls indifferent,
sowohl gegen sein Bestimmtsein als gegen sein aktives Verhalten.

- Der Determinismus ist darum selbst auch so unbestimmt,
ins Unendliche fortzugehen;
er kann beliebig allenthalben stehenbleiben ((S412)) und befriedigt sein,
weil das Objekt, zu welchem er übergegangen,
als eine formale Totalität in sich beschlossen
und gleichgültig gegen das Bestimmtsein durch ein anderes ist.

Darum ist das Erklären der Bestimmung eines Objekts
und das zu diesem Behufe gemachte Fortgehen dieser Vorstellung
nur ein leeres Wort, weil in dem anderen Objekt, zu dem sie fortgeht,
keine Selbstbestimmung liegt.




3. Indem nun die Bestimmtheit eines Objekts in einem anderen liegt,
so ist keine bestimmte Verschiedenheit zwischen ihnen vorhanden;
die Bestimmtheit ist nur doppelt,
einmal an dem einen, dann an dem anderen Objekt,
ein schlechthin nur Identisches,
und die Erklärung oder das Begreifen insofern tautologisch.

Diese Tautologie ist das äußerliche, leere Hin- und Hergehen;
da die Bestimmtheit von den dagegen gleichgültigen Objekten
keine eigentümliche Unterschiedenheit erhält
und deswegen nur identisch ist, ist nur eine Bestimmtheit vorhanden;
und daß sie doppelt sei,
drückt eben diese Äußerlichkeit und Nichtigkeit eines Unterschiedes aus.

Aber zugleich sind die Objekte selbständig gegeneinander;
sie bleiben sich darum in jener Identität schlechthin äußerlich.

- Es ist hiermit der Widerspruch vorhanden
zwischen der vollkommenen Gleichgültigkeit der Objekte gegeneinander
und der Identität der Bestimmtheit derselben
oder ihrer vollkommenen Äußerlichkeit in der Identität ihrer Bestimmtheit.

Dieser Widerspruch ist somit die negative Einheit
mehrerer sich in ihr schlechthin abstoßender Objekte,
- der mechanische Prozeß.




B. DER MECHANISCHE PROZESS


Wenn die Objekte nur
als in sich abgeschlossene Totalitäten betrachtet werden,
so können sie nicht aufeinander wirken.

Sie sind in dieser Bestimmung dasselbe, was die Monaden,
die eben deswegen ohne alle Einwirkung aufeinander gedacht worden.

Aber der Begriff einer Monade ist eben darum eine mangelhafte Reflexion.

Denn erstlich ist sie eine ((S413)) bestimmte Vorstellung
ihrer nur an sich seienden Totalität;
als ein gewisser Grad der Entwicklung
und des Gesetztseins ihrer Weltvorstellung ist sie ein Bestimmtes;
indem sie nun die in sich geschlossene Totalität ist,
so ist sie gegen diese Bestimmtheit auch gleichgültig;
es ist daher nicht ihre eigene,
sondern eine durch ein anderes Objekt gesetzte Bestimmtheit.

Zweitens ist sie ein Unmittelbares überhaupt,
insofern sie ein nur Vorstellendes sein soll;
ihre Beziehung auf sich ist daher die abstrakte Allgemeinheit;
dadurch ist sie ein für andere offenes Dasein.

- Es ist nicht hinreichend, um die Freiheit der Substanz zu gewinnen,
sie als eine Totalität vorzustellen,
die, in sich vollständig, nichts von außen her zu erhalten habe.

Vielmehr ist gerade die begrifflose, bloß vorstellende
Beziehung auf sich selbst eine Passivität gegen Anderes.

- Ebenso ist die Bestimmtheit,
sie mag nun als die Bestimmtheit eines Seienden
oder eines Vorstellenden, als ein Grad eigener,
aus dem Innern kommender Entwicklung gefaßt werden,
ein Äußerliches;
- der Grad, welchen die Entwicklung erreicht,
hat seine Grenze in einem Anderen.

Die Wechselwirkung der Substanzen
in eine vorherbestimmte Harmonie hinauszuschieben heißt weiter nichts,
als sie zu einer Voraussetzung machen,
d. i. zu etwas, das dem Begriffe entzogen wird.

- Das Bedürfnis, der Einwirkung der Substanzen zu entgehen, gründete sich
auf das Moment der absoluten Selbständigkeit und Ursprünglichkeit,
welches zugrunde gelegt wurde. [? A#]

Aber da diesem Ansichsein
das Gesetztsein, der Grad der Entwicklung nicht entspricht,
so hat es eben darum seinen Grund in einem Anderen.


Vom Substantialitätsverhältnisse ist seinerzeit gezeigt worden,
daß es in das Kausalitätsverhältnis übergeht.

Aber das Seiende hat hier nicht mehr die Bestimmung einer Substanz,
sondern eines Objekts;
das Kausalitätsverhältnis ist im Begriffe untergegangen;
die Ursprünglichkeit einer Substanz gegen die andere hat sich als ein Schein,
ihr Wirken als ein Übergehen in das Entgegengesetzte gezeigt.

Dies Verhältnis hat daher keine Objektivität.

Insofern daher das eine Objekt ((S414))
in der Form der subjektiven Einheit als wirkende Ursache gesetzt ist,
so gilt dies nicht mehr für eine ursprüngliche Bestimmung,
sondern als etwas Vermitteltes;
das wirkende Objekt hat diese seine Bestimmung
nur vermittels eines anderen Objekts.

- Der Mechanismus, da er der Sphäre des Begriffs angehört,
hat an ihm dasjenige gesetzt,
was sich als die Wahrheit des Kausalitätsverhältnisses erwies,
daß die Ursache, die das Anundfürsichseiende sein soll,
wesentlich ebensowohl Wirkung, Gesetztsein ist.

Im Mechanismus ist daher unmittelbar
die Ursächlichkeit des Objekts eine Nichtursprünglichkeit;
es ist gleichgültig gegen diese seine Bestimmung;
daß es Ursache ist, ist ihm daher etwas Zufälliges.

- Insofern könnte man wohl sagen,
daß die Kausalität der Substanzen nur ein Vorgestelltes ist.

Aber eben diese vorgestellte Kausalität ist der Mechanismus,
indem er dies ist, daß die Kausalität,
als identische Bestimmtheit verschiedener Substanzen,
somit als das Untergehen ihrer Selbständigkeit in dieser Identität,
ein bloßes Gesetztsein ist;
die Objekte sind gleichgültig gegen diese Einheit
und erhalten sich gegen sie.

Aber ebensosehr ist auch diese ihre gleichgültige Selbständigkeit
ein bloßes Gesetztsein;
sie sind darum fähig, sich zu vermischen und zu aggregieren
und als Aggregat zu einem Objekte zu werden.

Durch diese Gleichgültigkeit ebensowohl gegen ihren Übergang
als gegen ihre Selbständigkeit sind die Substanzen Objekte.




a. Der formale mechanische Prozeß


Der mechanische Prozeß ist das Setzen dessen,
was im Begriffe des Mechanismus enthalten ist,
zunächst also eines Widerspruchs.

1. Das Einwirken der Objekte ergibt sich aus dem aufgezeigten Begriffe so,
daß es das Setzen der identischen Beziehung der Objekte ist.

Dies besteht nur darin, daß der Bestimmtheit, welche bewirkt wird,
die Form der Allgemeinheit gegeben wird,
- was die Mitteilung ist,
welche ((S415)) ohne Übergehen ins Entgegengesetzte ist.

- Die geistige Mitteilung, die ohnehin in dem Elemente vorgeht,
welches das Allgemeine in der Form der Allgemeinheit ist,
ist für sich selbst eine ideelle Beziehung,
worin sich ungetrübt eine Bestimmtheit
von einer Person in die andere kontinuiert
und ohne alle Veränderung sich verallgemeinert,
- wie ein Duft in der widerstandslosen Atmosphäre sich frei verbreitet.

Aber auch in der Mitteilung zwischen materiellen Objekten
macht sich ihre Bestimmtheit auf eine ebenso ideelle Weise sozusagen breit;
die Persönlichkeit ist eine unendlich intensivere Härte, als die Objekte haben.

Die formelle Totalität des Objekts überhaupt, welche
gegen die Bestimmtheit gleichgültig, somit keine Selbstbestimmung ist,
macht es zum Ununterschiedenen vom anderen
und die Einwirkung daher zunächst
zu einer ungehinderten Kontinuierung der Bestimmtheit
des einen in dem anderen.


Im Geistigen ist es nun ein unendlich mannigfaltiger Inhalt,
der mitteilungsfähig ist, indem er, in die Intelligenz aufgenommen,
diese Form der Allgemeinheit erhält, in der er ein Mitteilbares wird.

Aber das nicht nur durch die Form, sondern an und für sich Allgemeine
ist das Objektive als solches, sowohl im Geistigen als im Körperlichen,
wogegen die Einzelheit der äußeren Objekte wie auch der Personen
ein Unwesentliches ist, das ihm keinen Widerstand leisten kann.

Die Gesetze, Sitten, vernünftige Vorstellungen überhaupt [? Sprache]
sind im Geistigen solche Mitteilbare,
welche die Individuen auf eine bewußtlose Weise durchdringen
und sich in ihnen geltend machen.

Im Körperlichen sind es Bewegung, Wärme, Magnetismus,
Elektrizität und dergleichen, die,
wenn man sie auch als Stoffe oder Materien sich vorstellen will,
als imponderable Agentien bestimmt werden müssen
- Agentien, die dasjenige der Materialität nicht haben,
was ihre Vereinzelung begründet.


2. Wenn nun im Einwirken der Objekte aufeinander
zuerst ihre identische Allgemeinheit gesetzt wird,
so ist ebenso notwendig das andere Begriffsmoment,
die Besonderheit ((S416)) zu setzen;
die Objekte beweisen daher auch ihre Selbständigkeit,
erhalten sich als einander äußerlich
und stellen die Einzelheit in jener Allgemeinheit her.

Diese Herstellung ist die Reaktion überhaupt.

Zunächst ist sie nicht zu fassen als ein bloßes Aufheben der Aktion
und der mitgeteilten Bestimmtheit;
das Mitgeteilte ist als Allgemeines positiv in den besonderen Objekten
und besondert sich nur an ihrer Verschiedenheit.

Insofern bleibt also das Mitgeteilte, was es ist;
nur verteilt es sich an die Objekte
oder wird durch deren Partikularität bestimmt.

- Die Ursache geht in ihrem Anderen, der Wirkung,
die Aktivität der ursächlichen Substanz in ihrem Wirken verloren;
das einwirkende Objekt aber wird nur ein Allgemeines;
sein Wirken ist zunächst nicht ein Verlust seiner Bestimmtheit,
sondern eine Partikularisation, wodurch es,
welches zuerst jene ganze, an ihm einzelne Bestimmtheit war,
nun eine Art derselben
und die Bestimmtheit erst dadurch als ein Allgemeines gesetzt wird.

Beides,
die Erhebung der einzelnen Bestimmtheit zur Allgemeinheit in der Mitteilung
und die Partikularisation derselben
oder die Herabsetzung derselben, die nur eine war,
zu einer Art in der Verteilung, ist ein und dasselbe.


Die Reaktion ist nun der Aktion gleich.

- Dies erscheint zunächst so,
daß das andere Objekt das ganze Allgemeine in sich aufgenommen [hat]
und nun so Aktives gegen das erste ist.

So ist seine Reaktion dieselbe als die Aktion,
ein gegenseitiges Abstoßen des Stoßes.

Zweitens ist das Mitgeteilte das Objektive;
es bleibt also substantielle Bestimmung der Objekte
bei der Voraussetzung ihrer Verschiedenheit;
das Allgemeine spezifiziert sich somit zugleich in ihnen,
und jedes Objekt gibt daher nicht die ganze Aktion nur zurück,
sondern hat seinen spezifischen Anteil.

Aber drittens ist die Reaktion insofern ganz negative Aktion,
als jedes durch die Elastizität seiner Selbständigkeit
das Gesetztsein eines Anderen in ihm ausstößt
und seine Beziehung auf sich erhält.

Die spezifische Besonderheit der mitgeteilten Bestimmtheit in den Objekten,
was vorhin Art genannt wurde, ((S417)) geht zur Einzelheit zurück,
und das Objekt behauptet seine Äußerlichkeit gegen die mitgeteilte Allgemeinheit.

Die Aktion geht dadurch in Ruhe über.

Sie erweist sich als eine
an der in sich geschlossenen gleichgültigen Totalität des Objekts
nur oberflächliche, transiente Veränderung.


3. Dieses Rückgehen macht das Produkt des mechanischen Prozesses aus.
Unmittelbar ist das Objekt vorausgesetzt als Einzelnes,
ferner als Besonderes gegen andere,
drittens aber als Gleichgültiges gegen seine Besonderheit, als Allgemeines.

Das Produkt ist jene vorausgesetzte Totalität des Begriffes
nun als eine gesetzte.

Es ist der Schlußsatz,
worin das mitgeteilte Allgemeine durch die Besonderheit des Objekts
mit der Einzelheit zusammengeschlossen ist;
aber zugleich ist in der Ruhe die Vermittlung
als eine solche gesetzt, die sich aufgehoben hat,
oder daß das Produkt gegen dies sein Bestimmtwerden gleichgültig
und die erhaltene Bestimmtheit eine äußerliche an ihm ist.


Sonach ist das Produkt dasselbe,
was das in den Prozeß erst eingehende Objekt.

Aber zugleich ist es erst durch diese Bewegung bestimmt;
das mechanische Objekt ist überhaupt nur Objekt als Produkt,
weil das, was es ist, erst durch Vermittlung eines Anderen an ihm ist.

So als Produkt ist es, was es an und für sich sein sollte,
ein Zusammengesetztes, Vermischtes,
eine gewisse Ordnung und Arrangement der Teile, überhaupt ein solches,
dessen Bestimmtheit nicht Selbstbestimmung, sondern ein Gesetztes ist.


Auf der andern Seite ist ebensosehr das Resultat des mechanischen Prozesses
nicht schon vor ihm selbst vorhanden;
sein Ende ist nicht in seinem Anfang wie beim Zwecke.

Das Produkt ist eine Bestimmtheit am Objekt als äußerlich gesetzte.

Dem Begriffe nach ist daher dies Produkt wohl dasselbe,
was das Objekt schon von Anfang ist.

Aber im Anfange ist die äußerliche Bestimmtheit noch nicht als gesetzte.

Das Resultat ist insofern ein ganz anderes als das erste Dasein des Objekts
und ist als etwas schlechthin für dasselbe Zufälliges. ((S418))




b. Der reale mechanische Prozeß


Der mechanische Prozeß geht in Ruhe über.

Die Bestimmtheit nämlich, welche das Objekt durch ihn erhält,
ist nur eine äußerliche.

Ein ebenso Äußerliches ist ihm diese Ruhe selbst,
indem dies die dem Wirken des Objekts entgegengesetzte Bestimmtheit,
aber jede dem Objekte gleichgültig ist;
die Ruhe kann daher auch angesehen werden
als durch eine äußerliche Ursache hervorgebracht,
sosehr es dem Objekte gleichgültig war, wirkendes zu sein.


Indem nun ferner die Bestimmtheit eine gesetzte
und der Begriff des Objekts durch die Vermittlung hindurch
zu sich selbst zurückgegangen ist,
so hat das Objekt die Bestimmtheit als eine in sich reflektierte an ihm.

Die Objekte haben daher nunmehr im mechanischen Prozesse
und dieser selbst ein näher bestimmtes Verhältnis.

Sie sind nicht bloß verschiedene, sondern bestimmt unterschiedene gegeneinander.

Das Resultat des formalen Prozesses,
welches einerseits die bestimmungslose Ruhe ist,
ist somit andererseits durch die in sich reflektierte Bestimmtheit
die Verteilung des Gegensatzes,
den das Objekt überhaupt an ihm hat,
unter mehrere sich mechanisch zueinander verhaltende Objekte.

Das Objekt, einerseits das Bestimmungslose,
das sich unelastisch und unselbständig verhält,
hat andererseits eine für andere undurchbrechbare Selbständigkeit.

Die Objekte haben nun auch gegeneinander
diesen bestimmteren Gegensatz der selbständigen Einzelheit
und der unselbständigen Allgemeinheit.

- Der nähere Unterschied kann als ein bloß
quantitativer der verschiedenen Größe
der Masse im Körperlichen oder der Intensität
oder auf vielfache andere Weise gefaßt werden.

Überhaupt aber ist er nicht bloß in jener Abstraktion festzuhalten;
beide sind auch als Objekte positive Selbständige.


Das erste Moment dieses realen Prozesses
ist nun wie vorhin die Mitteilung.

Das Schwächere kann vom Stärkeren nur insofern
gefaßt und durchdrungen werden,
als es dasselbe ((S419)) aufnimmt und eine Sphäre mit ihm ausmacht.

Wie im Materiellen das Schwache
gegen das unverhältnismäßig Starke gesichert ist
(wie ein in der Luft freihängendes Leintuch
von einer Flintenkugel nicht durchschossen,
eine schwache organische Rezeptivität nicht sowohl von den starken
als von den schwachen Reizmitteln angegriffen wird),
so ist der ganz schwache Geist sicherer gegen den starken
als ein solcher, der diesem nähersteht;
wenn man sich ein ganz Dummes, Unedles vorstellen will,
so kann auf dasselbe hoher Verstand, kann das Edle keinen Eindruck machen;
das einzig konsequente Mittel gegen die Vernunft ist,
sich mit ihr gar nicht einzulassen.

- Insofern das Unselbständige mit dem Selbständigen
nicht zusammengehen und keine Mitteilung zwischen ihnen stattfinden kann,
kann das letztere auch keinen Widerstand leisten,
d. h. das mitgeteilte Allgemeine nicht für sich spezifizieren.

- Wenn sie sich nicht in einer Sphäre befänden,
so wäre ihre Beziehung aufeinander ein unendliches Urteil
und kein Prozeß zwischen ihnen möglich.


Der Widerstand ist das nähere Moment
der Überwältigung des einen Objekts durch das andere,
indem er das beginnende Moment
der Verteilung des mitgeteilten Allgemeinen
und des Setzens der sich auf sich beziehenden Negativität,
der herzustellenden Einzelheit ist.

Der Widerstand wird überwältigt, insofern seine Bestimmtheit
dem mitgeteilten Allgemeinen, welches
vom Objekte aufgenommen worden und sich in ihm singularisieren soll,
nicht angemessen ist.

Seine relative Unselbständigkeit manifestiert sich darin,
daß seine Einzelheit nicht die Kapazität für das Mitgeteilte hat,
daher von demselben zersprengt wird,
weil es sich an diesem Allgemeinen nicht als Subjekt konstituieren,
dasselbe nicht zu seinem Prädikate machen kann.

- Die Gewalt gegen ein Objekt ist nur nach dieser zweiten Seite
Fremdes für dasselbe.

Die Macht wird dadurch zur Gewalt,
daß sie, eine objektive Allgemeinheit,
mit der Natur des Objekts identisch ist,
aber ihre Bestimmtheit oder Negativität ((S420))
nicht dessen eigene negative Reflexion-in-sich ist,
nach welcher es ein Einzelnes ist.

Insofern die Negativität des Objekts
nicht an der Macht sich in sich reflektiert,
die Macht nicht dessen eigene Beziehung auf sich ist,
ist sie gegen dieselbe nur abstrakte Negativität,
deren Manifestation der Untergang ist.


Die Macht, als die objektive Allgemeinheit
und als Gewalt gegen das Objekt, ist, was Schicksal genannt wird,
- ein Begriff, der innerhalb des Mechanismus fällt,
insofern es blind genannt, d. h. dessen objektive Allgemeinheit
vom Subjekte in seiner spezifischen Eigenheit nicht erkannt wird.

- Um einiges Weniges hierüber zu bemerken,
so ist das Schicksal des Lebendigen überhaupt die Gattung,
welche sich durch die Vergänglichkeit der lebendigen Individuen,
die sie in ihrer wirklichen Einzelheit nicht als Gattung haben, manifestiert.

Als bloße Objekte haben die nur lebendigen Naturen
wie die übrigen Dinge von niedrigerer Stufe kein Schicksal;
was ihnen widerfährt, ist eine Zufälligkeit;
aber sie sind in ihrem Begriffe als Objekte sich äußerliche;
die fremde Macht des Schicksals ist daher
ganz nur ihre eigene unmittelbare Natur,
die Äußerlichkeit und Zufälligkeit selbst.

Ein eigentliches Schicksal hat nur das Selbstbewußtsein, weil es frei,
in der Einzelheit seines Ich daher schlechthin an und für sich ist
und seiner objektiven Allgemeinheit sich gegenüberstellen
und sich gegen sie entfremden kann.

Aber durch diese Trennung selbst erregt es gegen sich
das mechanische Verhältnis eines Schicksals.

Damit also ein solches Gewalt über dasselbe haben könne,
muss es irgendeine Bestimmtheit gegen die wesentliche Allgemeinheit
sich gegeben, eine Tat begangen haben.

Hierdurch hat es sich zu einem Besonderen gemacht,
und dies Dasein ist als die abstrakte Allgemeinheit zugleich
die für die Mitteilung seines ihm entfremdeten Wesens offene Seite;
an dieser wird es in den Prozeß gerissen.

Das tatlose Volk ist tadellos;
es ist in die objektive, sittliche Allgemeinheit eingehüllt und darin aufgelöst,
ohne die Individualität, welche das Unbewegte ((S421)) bewegt,
sich eine Bestimmtheit nach außen
und eine von der objektiven abgetrennte abstrakte Allgemeinheit gibt,
womit aber auch das Subjekt
zu einem seines Wesens Entäußerten, einem Objekte wird
und in das Verhältnis der Äußerlichkeit gegen seine Natur
und des Mechanismus getreten ist.




c. Das Produkt des mechanischen Prozesses


Das Produkt des formalen Mechanismus ist das Objekt überhaupt,
eine gleichgültige Totalität, an welcher die Bestimmtheit als gesetzte ist.

Indem hierdurch das Objekt als Bestimmtes in den Prozeß eingetreten ist,
so ist einerseits in dem Untergange desselben
die Ruhe als der ursprüngliche Formalismus des Objekts,
die Negativität seines Für-sich-Bestimmtseins, das Resultat.

Andererseits aber ist das Aufheben des Bestimmtseins,
als positive Reflexion desselben in sich,
die in sich gegangene Bestimmtheit oder die gesetzte Totalität des Begriffs,
die wahrhafte Einzelheit des Objekts.

Das Objekt, zuerst in seiner unbestimmten Allgemeinheit,
dann als Besonderes, ist nun als objektiv Einzelnes bestimmt,
so daß darin jener Schein von Einzelheit, welche nur eine sich
der substantiellen Allgemeinheit gegenüberstellende Selbständigkeit ist,
aufgehoben worden.


Diese Reflexion-in-sich ist nun, wie sie sich ergeben hat,
das objektive Einssein der Objekte,
welches individuelle Selbständigkeit, - das Zentrum ist.

Zweitens ist die Reflexion der Negativität die Allgemeinheit,
die nicht ein der Bestimmtheit gegenüberstehendes,
sondern in sich bestimmtes, vernünftiges Schicksal ist,
- eine Allgemeinheit, die sich an ihr selbst besondert,
der ruhige, in der unselbständigen Besonderheit
der Objekte und ihrem Prozesse feste Unterschied, das Gesetz.

Dies Resultat ist die Wahrheit,
somit auch die Grundlage des mechanischen Prozesses. ((S422))




C. DER ABSOLUTE MECHANISMUS a. Das Zentrum


Die leere Mannigfaltigkeit des Objekts ist nun
erstens in die objektive Einzelheit,
in den einfachen selbstbestimmenden Mittelpunkt gesammelt.

Insofern zweitens das Objekt als unmittelbare Totalität
seine Gleichgültigkeit gegen die Bestimmtheit behält,
so ist diese an ihm auch als unwesentliche
oder als ein Außereinander von vielen Objekten vorhanden.

Die erstere, die wesentliche Bestimmtheit
macht dagegen die reelle Mitte
zwischen den vielen mechanisch aufeinander wirkenden Objekten aus,
durch welche sie an und für sich zusammengeschlossen sind,
und ist deren objektive Allgemeinheit.

Die Allgemeinheit zeigte sich zuerst im Verhältnisse der Mitteilung
als eine nur durchs Setzen vorhandene;
als objektive aber ist sie das durchdringende, immanente Wesen der Objekte.


In der materiellen Welt ist es der Zentralkörper,
der die Gattung, aber individuelle Allgemeinheit
der einzelnen Objekte und ihres mechanischen Prozesses ist.

Die unwesentlichen einzelnen Körper
verhalten sich stoßend und drückend zueinander;
solches Verhältnis findet nicht
zwischen dem Zentralkörper und den Objekten statt, deren Wesen er ist;
denn ihre Äußerlichkeit macht nicht mehr ihre Grundbestimmung aus.

Ihre Identität mit ihm ist also vielmehr die Ruhe,
nämlich das Sein in ihrem Zentrum;
diese Einheit ist ihr an und für sich seiender Begriff.

Sie bleibt jedoch nur ein Sollen,
da die zugleich noch gesetzte Äußerlichkeit der Objekte
jener Einheit nicht entspricht.

Das Streben, das sie daher nach dem Zentrum haben,
ist ihre absolute, nicht durch Mitteilung gesetzte Allgemeinheit;
sie macht die wahre, selbst konkrete, nicht von außen gesetzte Ruhe aus,
in welche der Prozeß der Unselbständigkeit zurückgehen muß.

- Es ist deswegen eine leere Abstraktion,
wenn in der Mechanik angenommen wird,
daß ein in Bewegung gesetzter ((S423)) Körper überhaupt
sich in gerader Linie ins Unendliche fortbewegen würde,
wenn er nicht durch äußerlichen Widerstand seine Bewegung verlöre.

Die Reibung, oder welche Form der Widerstand sonst hat,
ist nur die Erscheinung der Zentralität;
diese ist es, welche ihn absolut zu sich zurückbringt;
denn das, woran sich der bewegte Körper reibt,
hat allein die Kraft eines Widerstands durch sein Einssein mit dem Zentrum.

- Im Geistigen nimmt das Zentrum und das Einssein mit demselben
höhere Formen an;
aber die Einheit des Begriffs und deren Realität,
welche hier zunächst mechanische Zentralität ist,
muss auch dort die Grundbestimmung ausmachen.


Der Zentralkörper hat insofern aufgehört, ein bloßes Objekt zu sein,
da an diesem die Bestimmtheit ein Unwesentliches ist;
denn er hat nicht mehr nur das Ansich-,
sondern auch das Fürsichsein der objektiven Totalität.

Er kann deswegen als ein Individuum angesehen werden.

Seine Bestimmtheit ist wesentlich von einer bloßen Ordnung
oder Arrangement und äußerlichem Zusammenhang von Teilen verschieden;
sie ist als an und für sich seiende Bestimmtheit eine immanente Form,
selbstbestimmendes Prinzip, welchem die Objekte inhärieren
und wodurch sie zu einem wahrhaften Eins verbunden sind.


Dieses Zentralindividuum ist aber so nur erst Mitte,
welche noch keine wahrhaften Extreme hat;
als negative Einheit des totalen Begriffs dirimiert es sich aber in solche.

Oder die vorhin unselbständigen, sich äußerlichen Objekte
werden durch den Rückgang des Begriffs gleichfalls zu Individuen bestimmt;
die Identität des Zentralkörpers mit sich, die noch ein Streben ist,
ist mit Äußerlichkeit behaftet,
welcher, da sie in seine objektive Einzelheit aufgenommen ist,
diese mitgeteilt ist.

Durch diese eigene Zentralität sind sie, außer jenem ersten Zentrum gestellt,
selbst Zentra für die unselbständigen Objekte.

Diese zweiten Zentra und die unselbständigen Objekte
sind durch jene absolute Mitte zusammengeschlossen. ((S424))


Die relativen Zentralindividuen
machen aber auch selbst die Mitte eines zweiten Schlusses aus,
welche einerseits unter ein höheres Extrem,
die objektive Allgemeinheit und Macht des absoluten Zentrums,
subsumiert ist,
auf der andern Seite die unselbständigen Objekte unter sich subsumiert,
deren oberflächliche oder formale Vereinzelung von ihr getragen werden.

- Auch diese Unselbständigen
sind die Mitte eines dritten, des formalen Schlusses,
indem sie das Band zwischen der absoluten und der relativen Zentralindividualität
insofern sind, als die letztere in ihnen ihre Äußerlichkeit hat,
durch welche die Beziehung auf sich
zugleich ein Streben nach einem absoluten Mittelpunkt ist.

Die formalen Objekte haben zu ihrem Wesen
die identische Schwere ihres unmittelbaren Zentralkörpers,
dem sie als ihrem Subjekte und Extreme der Einzelheit inhärieren;
durch die Äußerlichkeit, welche sie ausmachen,
ist er unter den absoluten Zentralkörper subsumiert;
sie sind also die formale Mitte der Besonderheit.

- Das absolute Individuum aber ist die objektiv allgemeine Mitte,
welche das Insichsein des relativen Individuums
und seine Äußerlichkeit zusammenschließt und festhält.

- So sind auch die Regierung, die Bürgerindividuen
und die Bedürfnisse oder das äußerliche Leben der Einzelnen
drei Termini, deren jeder die Mitte der zwei anderen ist.

Die Regierung ist das absolute Zentrum, worin das Extrem der Einzelnen
mit ihrem äußerlichen Bestehen zusammengeschlossen wird;
ebenso sind die Einzelnen Mitte,
welche jenes allgemeine Individuum zur äußerlichen Existenz betätigen
und ihr sittliches Wesen in das Extrem der Wirklichkeit übersetzen.

Der dritte Schluß ist der formale, der Schluß des Scheins,
daß die Einzelnen durch ihre Bedürfnisse und das äußerliche Dasein
an diese allgemeine absolute Individualität geknüpft sind,
- ein Schluß, der als der bloß subjektive in die anderen übergeht
und in ihnen seine Wahrheit hat.


Diese Totalität, deren Momente selbst
die vollständigen Verhältnisse des Begriffes, die Schlüsse, sind,
worin jedes der drei unterschiedenen Objekte
die Bestimmung der Mitte und ((S425)) der Extreme durchläuft,
macht den freien Mechanismus aus.

In ihm haben die unterschiedenen Objekte die objektive Allgemeinheit,
die durchdringende, in der Besonderung sich identisch erhaltende Schwere
zu ihrer Grundbestimmung.

Die Beziehungen von Druck, Stoß, Anziehen und dergleichen
sowie Aggregierungen oder Vermischungen
gehören dem Verhältnisse der Äußerlichkeit an,
die den dritten der zusammengestellten Schlüsse begründet.

Die Ordnung, welches die bloß äußerliche Bestimmtheit der Objekte ist,
ist in die immanente und objektive Bestimmung übergegangen;
diese ist das Gesetz.




b. Das Gesetz


In dem Gesetze tut sich der bestimmtere Unterschied
von ideeller Realität der Objektivität gegen die äußerliche hervor.

Das Objekt hat als unmittelbare Totalität des Begriffs
die Äußerlichkeit noch nicht als von dem Begriffe unterschieden,
der nicht für sich gesetzt ist.

Indem es durch den Prozeß in sich gegangen, ist der Gegensatz
der einfachen Zentralität gegen eine Äußerlichkeit eingetreten,
welche nun als Äußerlichkeit bestimmt,
d. i. als nicht Anundfürsichseiendes gesetzt ist.

Jenes Identische oder Ideelle der Individualität
ist um der Beziehung auf die Äußerlichkeit willen ein Sollen;
es ist die an und für sich bestimmte
und selbstbestimmende Einheit des Begriffs,
welcher jene äußerliche Realität nicht entspricht
und [die] daher nur bis zum Streben kommt.

Aber die Individualität ist an und für sich
das konkrete Prinzip der negativen Einheit, als solches selbst Totalität,
eine Einheit, die sich in die bestimmten Begriffsunterschiede dirimiert
und in ihrer sich selbst gleichen Allgemeinheit bleibt,
somit der innerhalb seiner reinen Idealität
durch den Unterschied erweiterte Mittelpunkt.

- Diese Realität, die dem Begriffe entspricht, ist die ideelle,
von jener nur strebenden unterschieden,
der Unterschied, der zunächst eine Vielheit von Objekten ist,
in seiner Wesentlichkeit und ((S426)) in die reine Allgemeinheit aufgenommen.

Diese reelle Idealität ist die Seele
der vorhin entwickelten objektiven Totalität,
die an und für sich bestimmte Identität des Systems.


Das objektive Anundfürsichsein ergibt sich daher in seiner Totalität
bestimmter als die negative Einheit des Zentrums, welche sich
in die subjektive Individualität und die äußerliche Objektivität teilt,
in dieser jene erhält und in ideellem Unterschiede bestimmt.

Diese selbstbestimmende,
die äußerliche Objektivität in die Idealität absolut zurückführende
Einheit ist Prinzip von Selbstbewegung;
die Bestimmtheit dieses Beseelenden,
welche der Unterschied des Begriffes selbst ist, ist das Gesetz.

- Der tote Mechanismus war der betrachtete mechanische Prozeß von Objekten,
die unmittelbar als selbständig erschienen,
aber eben deswegen in Wahrheit unselbständig sind
und ihr Zentrum außer ihnen haben;
dieser Prozeß, der in Ruhe übergeht,
zeigt entweder Zufälligkeit und unbestimmte Ungleichheit
oder formale Gleichförmigkeit.

Diese Gleichförmigkeit ist wohl eine Regel, aber nicht Gesetz.

Nur der freie Mechanismus hat ein Gesetz,
die eigene Bestimmung der reinen Individualität
oder des für sich seienden Begriffes;
es ist als Unterschied an sich selbst
unvergängliche Quelle sich selbst entzündender Bewegung,
indem es in der Idealität seines Unterschiedes sich nur auf sich bezieht,
freie Notwendigkeit.




c. Übergang des Mechanismus


Diese Seele ist jedoch in ihren Körper noch versenkt;
der nunmehr bestimmte, aber innere Begriff der objektiven Totalität
ist so freie Notwendigkeit,
daß das Gesetz seinem Objekte noch nicht gegenübergetreten ist;
es ist die konkrete Zentralität
als in ihre Objektivität unmittelbar verbreitete Allgemeinheit.

Jene Idealität hat daher nicht die Objekte ((S427)) selbst
zu ihrem bestimmten Unterschied;
diese sind selbständige Individuen der Totalität
oder auch, wenn wir auf die formale Stufe zurücksehen,
nicht individuelle, äußerliche Objekte.

Das Gesetz ist ihnen wohl immanent und macht ihre Natur und Macht aus;
aber sein Unterschied ist in seine Idealität eingeschlossen,
und die Objekte sind nicht selbst in die ideelle Differenz des Gesetzes unterschieden.

Aber das Objekt hat an der ideellen Zentralität und deren Gesetze
allein seine wesentliche Selbständigkeit;
es hat daher keine Kraft, dem Urteile des Begriffs Widerstand zu tun
und sich in abstrakter, unbestimmter Selbständigkeit
und Verschlossenheit zu erhalten.

Durch den ideellen, ihm immanenten Unterschied
ist sein Dasein eine durch den Begriff gesetzte Bestimmtheit.

Seine Unselbständigkeit ist auf diese Weise
nicht mehr nur ein Streben nach dem Mittelpunkte,
gegen den es eben, weil seine Beziehung nur ein Streben ist,
noch die Erscheinung eines selbständigen äußerlichen Objektes hat;
sondern es ist ein Streben nach dem bestimmt ihm entgegengesetzten Objekt;
so wie das Zentrum dadurch selbst auseinander-
und seine negative Einheit in den objektivierten Gegensatz übergegangen ist.

Die Zentralität ist daher jetzt Beziehung
dieser gegeneinander negativen und gespannten Objektivitäten.

So bestimmt sich der freie Mechanismus zum Chemismus.




Zweites Kapitel: Der Chemismus


Der Chemismus macht im ganzen der Objektivität das Moment
des Urteils, der objektiv gewordenen Differenz und des Prozesses aus.

Da er mit der Bestimmtheit und dem Gesetztsein schon beginnt
und das chemische Objekt zugleich objektive Totalität ist,
ist sein nächster Verlauf einfach
und durch seine Voraussetzung vollkommen bestimmt.((S428))




A. DAS CHEMISCHE OBJEKT


Das chemische Objekt unterscheidet sich von dem mechanischen dadurch,
daß das letztere eine Totalität ist,
welche gegen die Bestimmtheit gleichgültig ist;
bei dem chemischen dagegen gehört die Bestimmtheit,
somit die Beziehung auf Anderes und die Art und Weise dieser Beziehung
seiner Natur an.

- Diese Bestimmtheit ist wesentlich zugleich Besonderung,
d. h. in die Allgemeinheit aufgenommen;
sie ist so Prinzip, - die allgemeine Bestimmtheit,
nicht nur die des einen einzelnen Objekts, sondern auch die des anderen.

Es unterscheidet sich daher nun an demselben sein Begriff,
als die innere Totalität beider Bestimmtheiten,
und die Bestimmtheit, welche die Natur des einzelnen Objekts
in seiner Äußerlichkeit und Existenz ausmacht.

Indem es auf diese Weise an sich der ganze Begriff ist,
so hat es an ihm selbst die Notwendigkeit und den Trieb,
sein entgegengesetztes, einseitiges Bestehen aufzuheben
und sich zu dem realen Ganzen im Dasein zu machen,
welches es seinem Begriffe nach ist.


Über den Ausdruck Chemismus
für das Verhältnis der Differenz der Objektivität,
wie es sich ergeben hat, kann übrigens bemerkt werden,
daß er hier nicht so verstanden werden muss,
als ob sich dies Verhältnis nur in derjenigen Form
der elementarischen Natur darstellte,
welche der eigentliche sogenannte Chemismus heißt.

Schon das meteorologische Verhältnis muss als ein Prozeß angesehen werden,
dessen Partien mehr die Natur von physikalischen
als chemischen Elementen haben.

Im Lebendigen steht das Geschlechtsverhältnis unter diesem Schema,
so wie es auch für die geistigen Verhältnisse der Liebe, Freundschaft usf.
die formale Grundlage ausmacht.


Näher betrachtet ist das chemische Objekt zunächst,
als eine selbständige Totalität überhaupt, ein in sich reflektiertes,
das insofern von seinem Reflektiertsein nach außen unterschieden ist,
- eine gleichgültige Basis,
das noch nicht als different ((S429)) bestimmte Individuum;
auch die Person ist eine solche sich erst nur auf sich beziehende Basis.

Die immanente Bestimmtheit aber, welche seine Differenz ausmacht,
ist erstlich so in sich reflektiert,
daß diese Zurücknahme der Beziehung nach außen
nur formale abstrakte Allgemeinheit ist;
so ist die Beziehung nach außen
Bestimmung seiner Unmittelbarkeit und Existenz.

Nach dieser Seite geht es nicht an ihm selbst
in die individuelle Totalität zurück;
und die negative Einheit hat die beiden Momente ihres Gegensatzes
an zwei besonderen Objekten.

Sonach ist ein chemisches Objekt nicht aus ihm selbst begreiflich,
und das Sein des einen ist das Sein eines anderen.

- Zweitens aber ist die Bestimmtheit absolut in sich reflektiert
und das konkrete Moment des individuellen Begriffs des Ganzen,
der das allgemeine Wesen, die reale Gattung des besonderen Objekts ist.

Das chemische Objekt,
hiermit der Widerspruch seines unmittelbaren Gesetztseins
und seines immanenten individuellen Begriffs,
ist ein Streben, die Bestimmtheit seines Daseins aufzuheben
und der objektiven Totalität des Begriffes die Existenz zu geben.

Es ist daher zwar gleichfalls ein unselbständiges, aber so,
daß es hiergegen durch seine Natur selbst gespannt ist
und den Prozeß selbstbestimmend anfängt.




B. DER CHEMISCHE PROZESS


1. Er beginnt mit der Voraussetzung, daß die gespannten Objekte,
sosehr sie es gegen sich selbst, es zunächst eben damit gegeneinander sind,
- ein Verhältnis, welches ihre Verwandtschaft heißt.

Indem jedes durch seinen Begriff
im Widerspruch gegen die eigene Einseitigkeit seiner Existenz steht,
somit diese aufzuheben strebt,
ist darin unmittelbar das Streben gesetzt,
die Einseitigkeit des anderen aufzuheben
und durch diese gegenseitige Ausgleichung und Verbindung
die Realität dem Begriffe, der beide Momente enthält, gemäß zu setzen.


Insofern jedes gesetzt ist als
an ihm selbst sich widersprechend ((S430)) und aufhebend,
so sind sie nur durch äußere Gewalt in der Absonderung voneinander
und von ihrer gegenseitigen Ergänzung gehalten.

Die Mitte, wodurch nun diese Extreme zusammengeschlossen werden,
ist erstlich die ansichseiende Natur beider,
der ganze, beide in sich haltende Begriff.

Aber zweitens, da sie in der Existenz gegeneinanderstehen,
so ist ihre absolute Einheit auch
ein unterschieden von ihnen existierendes, noch formales Element
- das Element der Mitteilung,
worin sie in äußerliche Gemeinschaft miteinander treten.

Da der reale Unterschied den Extremen angehört,
so ist diese Mitte nur die abstrakte Neutralität, die reale Möglichkeit derselben,
- gleichsam das theoretische Element der Existenz
von den chemischen Objekten, ihres Prozesses und seines Resultats;
- im Körperlichen hat das Wasser die Funktion dieses Mediums;
im Geistigen, insofern in ihm das Analogon
eines solchen Verhältnisses stattfindet,
ist das Zeichen überhaupt und näher die Sprache dafür anzusehen.


Das Verhältnis der Objekte ist als bloße Mitteilung
in diesem Elemente einerseits ein ruhiges Zusammengehen,
aber andererseits ebensosehr ein negatives Verhalten,
indem der konkrete Begriff, welcher ihre Natur ist,
in der Mitteilung in Realität gesetzt,
hiermit die realen Unterschiede der Objekte zu seiner Einheit reduziert werden.

Ihre vorherige selbständige Bestimmtheit wird damit
in der dem Begriffe, der in beiden ein und derselbe ist,
gemäßen Vereinigung aufgehoben,
ihr Gegensatz und Spannung hierdurch abgestumpft,
womit das Streben in dieser gegenseitigen Ergänzung
seine ruhige Neutralität erlangt.


Der Prozeß ist auf diese Weise erloschen;
indem der Widerspruch des Begriffes und der Realität ausgeglichen [ist],
haben die Extreme des Schlusses ihren Gegensatz verloren,
hiermit aufgehört, Extreme gegeneinander und gegen die Mitte zu sein.

Das Produkt ist ein neutrales, d. h. ein solches,
in welchem die Ingredienzien,
die nicht mehr Objekte genannt werden können,
ihre Spannung und damit die Eigenschaften ((S431))
nicht mehr haben, die ihnen als gespannten zukamen, worin sich aber
die Fähigkeit ihrer vorigen Selbständigkeit und Spannung erhalten hat.

Die negative Einheit des Neutralen
geht nämlich von einer vorausgesetzten Differenz aus;
die Bestimmtheit des chemischen Objekts
ist identisch mit seiner Objektivität, sie ist ursprünglich.

Durch den betrachteten Prozeß ist diese Differenz nur erst unmittelbar aufgehoben,
die Bestimmtheit ist daher noch nicht als absolut in sich reflektierte,
somit das Produkt des Prozesses nur eine formale Einheit.




2. In diesem Produkte ist nun zwar die Spannung des Gegensatzes
und die negative Einheit als Tätigkeit des Prozesses erloschen.

Da diese Einheit aber dem Begriffe wesentlich
und zugleich selbst zur Existenz gekommen ist,
so ist sie noch vorhanden, aber außer dem neutralen Objekte getreten.

Der Prozeß facht sich nicht von selbst wieder an, insofern
er die Differenz nur zu seiner Voraussetzung hatte, nicht sie selbst setzte.

- Diese außer dem Objekte selbständige Negativität,
die Existenz der abstrakten Einzelheit,
deren Fürsichsein seine Realität an dem indifferenten Objekte hat,
ist nun in sich selbst gegen ihre Abstraktion gespannt,
eine in sich unruhige Tätigkeit, die sich verzehrend nach außen kehrt.

Sie bezieht sich unmittelbar auf das Objekt,
dessen ruhige Neutralität die reale Möglichkeit ihres Gegensatzes ist;
dasselbe ist nunmehr die Mitte der vorhin bloß formalen Neutralität,
nun in sich selbst konkret und bestimmt.


Die nähere unmittelbare Beziehung
des Extrems der negativen Einheit auf das Objekt ist,
daß dieses durch sie bestimmt und hierdurch dirimiert wird.

{Diese Diremtion kann zunächst für die Herstellung
des Gegensatzes der gespannten Objekte angesehen werden,
mit welchem der Chemismus begonnen.

Aber diese Bestimmung macht nicht das andere Extrem des Schlusses aus,
sondern gehört zur unmittelbaren Beziehung
des differentiierenden Prinzips auf die Mitte,
an der sich dieses seine unmittelbare Realität gibt;
es ist die Bestimmtheit, ((S432)) welche im disjunktiven Schlusse
die Mitte, außer dem, daß sie allgemeine Natur des Gegenstandes ist,
zugleich hat,
wodurch dieser ebensowohl objektive Allgemeinheit
als bestimmte Besonderheit ist.}

Das andere Extrem des Schlusses
steht dem äußeren selbständigen Extrem der Einzelheit gegenüber;
es ist daher das ebenso selbständige Extrem der Allgemeinheit;
die Diremtion,
welche die reale Neutralität der Mitte daher in ihm erfährt, ist,
daß sie nicht in gegeneinander differente,
sondern indifferente Momente zerlegt wird.

Diese Momente sind hiermit die abstrakte, gleichgültige Basis einerseits
und das begeistende Prinzip derselben andererseits,
welches durch seine Trennung von der Basis
ebenfalls die Form gleichgültiger Objektivität erlangt.

Dieser disjunktive Schluß ist die Totalität des Chemismus,
in welcher dasselbe objektive Ganze
sowohl als die selbständige negative Einheit,
dann in der Mitte als reale Einheit,
- endlich aber die chemische Realität,
in ihre abstrakten Momente aufgelöst, dargestellt ist.

In diesen letzteren ist die Bestimmtheit nicht wie im Neutralen
an einem Anderen zu ihrer Reflexion-in-sich gekommen,
sondern ist an sich in ihre Abstraktion zurückgegangen,
ein ursprünglich bestimmtes Element.




3. Diese elementarischen Objekte sind hiermit
von der chemischen Spannung befreit;
es ist in ihnen die ursprüngliche Grundlage derjenigen Voraussetzung,
mit welcher der Chemismus begann, durch den realen Prozeß gesetzt worden.

Insofern nun weiter einerseits
ihre innerliche Bestimmtheit als solche wesentlich der Widerspruch
ihres einfachen gleichgültigen Bestehens und ihrer als Bestimmtheit
und der Trieb nach außen ist, der sich dirimiert
und an ihrem Objekte und an einem anderen die Spannung setzt,
um ein solches zu haben, wogegen es sich als differentes verhalten,
an dem es sich neutralisieren
und seiner einfachen Bestimmtheit die daseiende Realität geben könne,
so ist damit der Chemismus in seinen Anfang zurückgegangen,
in welchem ((S433)) gegeneinander gespannte Objekte einander suchen
und dann durch eine formale, äußerliche Mitte
zu einem Neutralen sich vereinigen.

Auf der andern Seite hebt der Chemismus
durch diesen Rückgang in seinen Begriff sich auf
und ist in eine höhere Sphäre übergegangen.




C. ÜBERGANG DES CHEMISMUS


Die gewöhnliche Chemie schon zeigt Beispiele von chemischen Veränderungen,
worin ein Körper z.B. einem Teil seiner Masse eine höhere Oxydation zuteilt
und dadurch einen andern Teil in einen geringeren Grad derselben herabsetzt,
in welchem er erst mit einem an ihn gebrachten anderen differenten Körper
eine neutrale Verbindung eingehen kann, für die er
in jenem ersten unmittelbaren Grade nicht empfänglich gewesen wäre.

Was hier geschieht, ist, daß sich das Objekt
nicht nach einer unmittelbaren, einseitigen Bestimmtheit
auf ein anderes bezieht,
sondern nach der inneren Totalität eines ursprünglichen Verhältnisses
die Voraussetzung, deren es zu einer realen Beziehung bedarf, setzt
und dadurch sich eine Mitte gibt,
durch welche es seinen Begriff mit seiner Realität zusammenschließt;
es ist die an und für sich bestimmte Einzelheit,
der konkrete Begriff als Prinzip der Disjunktion in Extreme,
deren Wiedervereinigung die Tätigkeit desselben negativen Prinzips ist,
das dadurch zu seiner ersten Bestimmung, aber objektiviert zurückkehrt.


Der Chemismus selbst ist die erste Negation
der gleichgültigen Objektivität und der Äußerlichkeit der Bestimmtheit;
er ist also noch mit der unmittelbaren Selbständigkeit des Objekts
und mit der Äußerlichkeit behaftet.

Er ist daher für sich noch nicht jene Totalität der Selbstbestimmung,
welche aus ihm hervorgeht und in welcher er sich vielmehr aufhebt.

- Die drei Schlüsse, welche sich ergeben haben, machen seine Totalität aus;
der erste hat zur Mitte die formale Neutralität
und zu den Extremen die gespannten Objekte,
der zweite hat das Produkt des ersten, die reelle Neutralität zur Mitte
und die dirimierende Tätigkeit
und ihr Produkt, das gleichgültige Element, zu den Extremen;
der dritte aber ist der sich realisierende Begriff,
der sich die Voraussetzung setzt,
durch welche der Prozeß seiner Realisierung bedingt ist,
- ein Schluß, der das Allgemeine zu seinem Wesen hat.

Um der Unmittelbarkeit und Äußerlichkeit willen jedoch,
in deren Bestimmung die chemische Objektivität steht,
fallen diese Schlüsse noch auseinander.

Der erste Prozeß,
dessen Produkt die Neutralität der gespannten Objekte ist,
erlischt in seinem Produkte,
und es ist eine äußerlich hinzukommende Differentiierung,
welche ihn wieder anfacht;
bedingt durch eine unmittelbare Voraussetzung erschöpft er sich in ihr.

- Ebenso muss die Ausscheidung der differenten Extreme aus dem Neutralen,
ingleichen ihre Zerlegung in ihre abstrakten Elemente,
von äußerlich hinzukommenden Bedingungen
und Erregungen der Tätigkeit ausgehen.

Insofern aber auch die beiden wesentlichen Momente des Prozesses,
einerseits die Neutralisierung, andererseits die Scheidung und Reduktion,
in einem und demselben Prozesse verbunden sind
und Vereinigung und Abstumpfung der gespannten Extreme
auch eine Trennung in solche ist,
so machen sie um der noch zugrunde liegenden Äußerlichkeit willen
zwei verschiedene Seiten aus;
die Extreme, welche in demselben Prozesse ausgeschieden werden,
sind andere Objekte oder Materien als diejenigen, welche sich in ihm einigen;
insofern jene daraus wieder different hervorgehen,
müssen sie sich nach außen wenden;
ihre neue Neutralisierung ist ein anderer Prozeß als die,
welche in dem ersten statthatte.


Aber diese verschiedenen Prozesse, welche sich als notwendig ergeben haben,
sind ebenso viele Stufen,
wodurch die Äußerlichkeit und das Bedingtsein aufgehoben wird,
woraus der Begriff als an und für sich bestimmte
und von der Äußerlichkeit nicht bedingte Totalität hervorgeht.

Im ersten hebt sich die Äußerlichkeit
der die ganze Realität ausmachenden, ((S435)) differenten Extreme gegeneinander
oder die Unterschiedenheit des ansichseienden bestimmten Begriffes
von seiner daseienden Bestimmtheit auf;
im zweiten wird die Äußerlichkeit der realen Einheit,
die Vereinigung als bloß neutrale aufgehoben;
- näher hebt sich die formale Tätigkeit zunächst
in ebenso formalen Basen oder indifferenten Bestimmtheiten auf,
deren innerer Begriff nun die in sich gegangene, absolute Tätigkeit
als an ihr selbst sich realisierend ist,
d. i. die in sich die bestimmten Unterschiede setzt
und durch diese Vermittlung sich als reale Einheit konstituiert
- eine Vermittlung, welche somit
die eigene Vermittlung des Begriffs, seine Selbstbestimmung
und, in Rücksicht auf seine Reflexion daraus in sich,
immanentes Voraussetzen ist.

Der dritte Schluß, der einerseits
die Wiederherstellung der vorhergehenden Prozesse ist,
hebt andererseits noch das letzte Moment gleichgültiger Basen auf,
- die ganz abstrakte äußerliche Unmittelbarkeit, welche auf diese Weise
eigenes Moment der Vermittlung des Begriffes durch sich selbst wird.

Der Begriff, welcher hiermit alle Momente
seines objektiven Daseins als äußerliche aufgehoben
und in seine einfache Einheit gesetzt hat,
ist dadurch von der objektiven Äußerlichkeit vollständig befreit,
auf welche er sich nur als eine unwesentliche Realität bezieht;
dieser objektive freie Begriff ist der Zweck.




Drittes Kapitel: Teleologie


Wo Zweckmäßigkeit wahrgenommen wird,
wird ein Verstand als Urheber derselben angenommen,
für den Zweck also die eigene, freie Existenz des Begriffes gefordert.

Die Teleologie wird vornehmlich dem Mechanismus entgegengestellt,
in welchem die an dem Objekt gesetzte Bestimmtheit
wesentlich als äußerliche eine solche ist,
an der sich keine Selbstbestimmung manifestiert.

Der Gegensatz von causis ((S436)) efficientibus und causis finalibus,
bloß wirkenden und Endursachen, bezieht sich auf jenen Unterschied,
auf den, in konkreter Form genommen, auch die Untersuchung zurückgeht,
ob das absolute Wesen der Welt als blinder Naturmechanismus
oder als ein nach Zwecken sich bestimmender Verstand zu fassen sein.

Die Antinomie des Fatalismus mit dem Determinismus und der Freiheit
betrifft ebenfalls den Gegensatz des Mechanismus und der Teleologie;
denn das Freie ist der Begriff in seiner Existenz.


Die vormalige Metaphysik ist mit diesen Begriffen
wie mit ihren anderen verfahren;
sie hat teils eine Weltvorstellung vorausgesetzt
und sich bemüht zu zeigen, daß der eine oder der andere Begriff
auf sie passe und der entgegengesetzte mangelhaft sei,
weil sie sich nicht aus ihm erklären lasse;
teils hat sie dabei den Begriff der mechanischen Ursache und des Zwecks
nicht untersucht, welcher an und für sich Wahrheit habe.

Wenn dies für sich festgestellt ist,
so mag die objektive Welt mechanische und Endursachen darbieten;
ihre Existenz ist nicht der Maßstab des Wahren,
sondern das Wahre vielmehr das Kriterium,
welche von diesen Existenzen ihre wahrhafte sei.

Wie der subjektive Verstand auch Irrtümer an ihm zeigt,
so zeigt die objektive Welt auch diejenigen Seiten und Stufen der Wahrheit,
welche für sich erst einseitig, unvollständig
und nur Erscheinungsverhältnisse sind.

Wenn Mechanismus und Zweckmäßigkeit sich gegenüberstehen,
so können sie eben deswegen nicht als gleichgültige genommen [werden],
deren jedes für sich ein richtiger Begriff sei
und so viele Gültigkeit habe als der andere, wobei es nur darauf ankomme,
wo der eine oder der andere angewendet werden könne.

Diese gleiche Gültigkeit beider beruht nur darauf,
weil sie sind, nämlich weil wir beide haben.

Aber die notwendige erste Frage ist, weil sie entgegengesetzt sind,
welcher von beiden der wahre sei;
und die höhere eigentliche Frage ist, ob nicht
ein Drittes ihre Wahrheit oder ob einer die Wahrheit des anderen ist.

- Die Zweckbeziehung hat sich aber
als die Wahrheit des Mechanismus ((S437)) erwiesen.

- Das, was sich als Chemismus darstellte,
wird mit dem Mechanismus insofern zusammengenommen,
als der Zweck der Begriff in freier Existenz ist
und ihm überhaupt die Unfreiheit desselben,
sein Versenktsein in die Äußerlichkeit gegenübersteht;
beides, Mechanismus sowie Chemismus,
wird also unter der Naturnotwendigkeit zusammengefaßt,
indem im ersten der Begriff nicht am Objekte existiert,
weil es als mechanisches die Selbstbestimmung nicht enthält,
im anderen, aber der Begriff
entweder eine gespannte, einseitige Existenz hat
oder, insofern er als die Einheit hervortritt,
welche das neutrale Objekt in die Extreme spannt,
sich selbst, insofern er diese Trennung aufhebt, äußerlich ist.


Je mehr das teleologische Prinzip mit dem Begriffe eines
außerweltlichen Verstandes zusammengehängt
und insofern von der Frömmigkeit begünstigt wurde,
desto mehr schien es sich von der wahren Naturforschung zu entfernen,
welche die Eigenschaften der Natur nicht als fremdartige,
sondern als immanente Bestimmtheiten erkennen will
und nur solches Erkennen als ein Begreifen gelten läßt.

Da der Zweck der Begriff selbst in seiner Existenz ist,
so kann es sonderbar scheinen,
daß das Erkennen der Objekte aus ihrem Begriffe
vielmehr als ein unberechtigter Überschritt
in ein heterogenes Element erscheint,
der Mechanismus dagegen, welchem die Bestimmtheit eines Objekts
als eine äußerlich an ihm und durch ein Anderes gesetzte Bestimmtheit ist,
für eine immanentere Ansicht gilt als die Teleologie.

Der Mechanismus, wenigstens der gemeine unfreie,
sowie der Chemismus muss allerdings
insofern als ein immanentes Prinzip angesehen werden,
als das bestimmende Äußerliche selbst wieder nur ein solches Objekt,
ein äußerlich bestimmtes und gegen solches Bestimmtwerden gleichgültiges,
oder im Chemismus das andere Objekt
ein gleichfalls chemisch bestimmtes ist,
überhaupt ein wesentliches Moment der Totalität
immer in einem äußeren liegt.

Diese Prinzipien bleiben daher
innerhalb derselben Naturform der Endlichkeit stehen;
ob sie ((S438)) aber gleich das Endliche nicht überschreiten wollen
und für die Erscheinungen nur zu endlichen Ursachen,
die selbst das Weitergehen verlangen, führen,
so erweitern sie sich doch zugleich teils zu einer formellen Totalität
in dem Begriffe von Kraft, Ursache und dergleichen Reflexionsbestimmungen,
die eine Ursprünglichkeit bezeichnen sollen,
teils aber durch die abstrakte Allgemeinheit von einem All der Kräfte,
einem Ganzen von gegenseitigen Ursachen.

Der Mechanismus zeigt sich selbst dadurch als ein Streben der Totalität,
daß er die Natur für sich als ein Ganzes zu fassen sucht,
das zu seinem Begriffe keines Anderen bedarf,
- eine Totalität, die sich in dem Zwecke und dem damit
zusammenhängenden außerweltlichen Verstand nicht findet.


Die Zweckmäßigkeit nun zeigt sich zunächst als ein Höheres überhaupt,
als ein Verstand, der äußerlich die Mannigfaltigkeit der Objekte
durch eine an und für sich seiende Einheit bestimmt,
so daß die gleichgültigen Bestimmtheiten der Objekte
durch diese Beziehung wesentlich werden.

Im Mechanismus werden sie es durch die bloße Form der Notwendigkeit,
wobei ihr Inhalt gleichgültig ist,
denn sie sollen äußerliche bleiben
und nur der Verstand als solcher sich befriedigen,
indem er seinen Zusammenhang, die abstrakte Identität, erkennt.

In der Teleologie dagegen wird der Inhalt wichtig,
weil sie einen Begriff, ein an und für sich Bestimmtes
und damit Selbstbestimmendes voraussetzt,
also von der Beziehung der Unterschiede
und ihres Bestimmtseins durch einander,
von der Form die in sich reflektierte Einheit,
ein an und für sich Bestimmtes, somit einen Inhalt unterschieden hat.

Wenn dieser aber sonst ein endlicher und unbedeutender ist,
so widerspricht er dem, was er sein soll,
denn der Zweck ist seiner Form nach eine in sich unendliche Totalität,
- besonders wenn das nach Zwecken wirkende Handeln
als absoluter Wille und Verstand angenommen ist.

Die Teleologie hat sich den Vorwurf des Läppischen
deswegen so sehr zugezogen, weil die Zwecke, die sie aufzeigte,
wie es sich trifft, bedeutender oder auch geringfügiger sind,
und die ((S439)) Zweckbeziehung der Objekte
musste so häufig als eine Spielerei erscheinen,
weil diese Beziehung so äußerlich und daher zufällig erscheint.

Der Mechanismus dagegen läßt den Bestimmtheiten der Objekte
dem Gehalte nach ihren Wert von zufälligen,
gegen welche das Objekt gleichgültig ist
und die weder für sie noch für den subjektiven Verstand
ein höheres Gelten haben sollen.

Dies Prinzip gibt daher in seinem Zusammenhange von äußerer Notwendigkeit
das Bewußtsein unendlicher Freiheit gegen die Teleologie,
welche die Geringfügigkeiten und selbst Verächtlichkeiten ihres Inhalts
als etwas Absolutes aufstellt, in dem sich der allgemeinere Gedanke
nur unendlich beengt und selbst ekelhaft affiziert finden kann.


Der formelle Nachteil, in welchem diese Teleologie zunächst steht,
ist, daß sie nur bis zur äußeren Zweckmäßigkeit kommt.

Indem der Begriff hierdurch als ein Formelles gesetzt ist,
so ist ihr der Inhalt auch ein ihm äußerlich
in der Mannigfaltigkeit oder objektiven Welt Gegebenes,
- in eben jenen Bestimmtheiten, welche auch Inhalt des Mechanismus,
aber als ein Äußerliches, Zufälliges sind.

Um dieser Gemeinschaftlichkeit willen macht die Form der Zweckmäßigkeit
für sich allein das Wesentliche des Teleologischen aus.

In dieser Rücksicht, ohne noch auf den Unterschied
von äußerer und innerer Zweckmäßigkeit zu sehen,
hat sich die Zweckbeziehung überhaupt an und für sich
als die Wahrheit des Mechanismus erwiesen.

- Die Teleologie hat im Allgemeinen das höhere Prinzip,
den Begriff in seiner Existenz,
der an und für sich das Unendliche und Absolute ist,
- ein Prinzip der Freiheit, das seiner Selbstbestimmung schlechthin gewiß,
dem äußerlichen Bestimmtwerden des Mechanismus absolut entrissen ist.


Eines der großen Verdienste Kants um die Philosophie besteht in der Unterscheidung,
die er zwischen relativer oder äußerer
und innerer Zweckmäßigkeit aufgestellt hat;
in letzterer hat er den Begriff des Lebens, die Idee, aufgeschlossen
und damit die Philosophie,
was die Kritik der ((S440)) Vernunft nur unvollkommen,
in einer sehr schiefen Wendung und nur negativ tut,
positiv über die Reflexionsbestimmungen
und die relative Welt der Metaphysik erhoben.

- Es ist erinnert worden, daß der Gegensatz der Teleologie und des Mechanismus
zunächst der allgemeinere Gegensatz von Freiheit und Notwendigkeit ist.

Kant hat den Gegensatz in dieser Form unter den Antinomien der Vernunft,
und zwar als den dritten Widerstreit der transzendentalen Ideen aufgeführt.

- Ich führe seine Darstellung, auf welche früher verwiesen worden,
ganz kurz an, indem das Wesentliche derselben so einfach ist,
daß es keiner weitläufigen Auseinandersetzung bedarf,
und die Art und Weise der Kantischen Antinomien
anderwärts ausführlicher beleuchtet worden ist.


Die Thesis der hier zu betrachtenden lautet:
»Die Kausalität nach Gesetzen der Natur ist nicht die einzige,
aus welcher die Erscheinungen der Welt insgesamt abgeleitet werden können.

Es ist noch eine Kausalität durch Freiheit
zu Erklärung derselben anzunehmen notwendig.«

Die Antithesis:
»Es ist keine Freiheit, sondern alles in der Welt
geschieht lediglich nach Gesetzen der Natur.«

Der Beweis geht wie bei den übrigen Antinomien erstens apagogisch zu Werke,
es wird das Gegenteil jeder Thesis angenommen;
zweitens, um das Widersprechende dieser Annahme zu zeigen,
wird umgekehrt das Gegenteil derselben,
das ist somit der zu beweisende Satz,
angenommen und als geltend vorausgesetzt;
- der ganze Umweg des Beweisens konnte daher erspart werden;
es besteht in nichts als der assertorischen Behauptung
der beiden gegenüberstehenden Sätze.


Zum Beweise der Thesis soll nämlich zuerst angenommen werden,
es gebe keine andere Kausalität als nach Gesetzen der Natur,
d. i. nach der Notwendigkeit des Mechanismus ((S441)) überhaupt,
den Chemismus mit eingeschlossen.

Dieser Satz widerspreche sich aber darum,
weil das Gesetz der Natur gerade darin bestehe,
daß ohne hinreichend a priori bestimmte Ursache,
welche somit eine absolute Spontaneität in sich enthalte, nichts geschehe;
- d. h. die der Thesis entgegengesetzte Annahme
ist darum widersprechend, weil sie der Thesis widerspricht.


Zum Behufe des Beweises der Antithesis solle man setzen,
es gebe eine Freiheit als eine besondere Art von Kausalität,
einen Zustand, mithin auch eine Reihe von Folgen desselben,
schlechthin anzufangen.

Da nun aber ein solches Anfangen einen Zustand voraussetzt,
der mit dem vorhergehenden derselben
gar keinen Zusammenhang der Kausalität hat,
so widerspricht es dem Gesetze der Kausalität,
nach welchem allein Einheit der Erfahrung
und Erfahrung überhaupt möglich ist;
- d. h. die Annahme der Freiheit, die der Antithesis entgegen ist,
kann darum nicht gemacht werden, weil sie der Antithesis widerspricht.


Dem Wesen nach kehrt dieselbe Antinomie
in der Kritik der teleologischen Urteilskraft als der Gegensatz wieder,
daß alle Erzeugung materieller Dinge
nach bloß mechanischen Gesetzen geschieht,
und daß einige Erzeugung derselben
nach solchen Gesetzen nicht möglich ist.

- Die Kantische Auflösung dieser Antinomie ist dieselbige
wie die allgemeine Auflösung der übrigen:
daß nämlich die Vernunft weder den einen
noch den anderen Satz beweisen könne,
weil wir von [der] Möglichkeit der Dinge
nach bloß empirischen Gesetzen der Natur
kein bestimmendes Prinzip a priori haben können,
- daß daher ferner beide nicht als objektive Sätze,
sondern als subjektive Maximen angesehen werden müssen,
daß ich einerseits jederzeit über alle Naturereignisse
nach dem Prinzip des bloßen Naturmechanismus reflektieren solle,
daß aber dies nicht hindere, bei gelegentlicher Veranlassung
einigen Naturformen nach einer anderen Maxime, ((S442))
nämlich nach dem Prinzip der Endursachen nachzuspüren,
- als ob nun diese zwei Maximen,
die übrigens bloß für die menschliche Vernunft nötig sein sollen,
nicht in demselben Gegensatze wären, in dem sich jene Sätze befinden.

- Es ist, wie vorhin bemerkt,
auf diesem ganzen Standpunkte dasjenige nicht untersucht,
was allein das philosophische Interesse fordert,
nämlich welches von beiden Prinzipien an und für sich Wahrheit habe;
für diesen Gesichtspunkt aber macht es keinen Unterschied,
ob die Prinzipien als objektive,
das heißt hier äußerlich existierende Bestimmungen der Natur,
oder als bloße Maximen eines subjektiven Erkennens betrachtet werden sollen;
- es ist vielmehr dies ein subjektives, d. h. zufälliges Erkennen,
welches auf gelegentliche Veranlassung die eine oder andere Maxime anwendet,
je nachdem es sie für gegebene Objekte für passend hält,
übrigens [aber] nach der Wahrheit dieser Bestimmungen selbst,
sie seien beide Bestimmungen der Objekte oder des Erkennens, nicht fragt.


So ungenügend daher die Kantische Erörterung des teleologischen Prinzips
in Ansehung des wesentlichen Gesichtspunkts ist,
so ist immer die Stellung bemerkenswert, welche Kant demselben gibt.

Indem er es einer reflektierenden Urteilskraft zuschreibt,
macht er es zu einem verbindenden Mittelgliede
zwischen dem Allgemeinen der Vernunft und dem Einzelnen der Anschauung;
- er unterscheidet ferner jene reflektierende Urteilskraft von der bestimmenden,
welche letztere das Besondere bloß unter das Allgemeine subsumiere.

Solches Allgemeine, welches nur subsumierend ist, ist ein Abstraktes,
welches erst an einem Anderen, am Besonderen, konkret wird.

Der Zweck dagegen ist das konkrete Allgemeine,
das in ihm selbst das Moment der Besonderheit und Äußerlichkeit hat,
daher tätig und der Trieb ist, sich von sich selbst abzustoßen.

Der Begriff ist als Zweck allerdings ein objektives Urteil,
worin die eine Bestimmung das Subjekt,
nämlich der konkrete Begriff als durch sich selbst bestimmt,
die andere aber nicht nur ein Prädikat, ((S443))
sondern die äußerliche Objektivität ist.

Aber die Zweckbeziehung ist darum nicht ein reflektierendes Urteilen,
das die äußerlichen Objekte nur nach einer Einheit betrachtet,
als ob ein Verstand sie zum Behuf unseres Erkenntnisvermögens
gegeben hätte,
sondern sie ist das anundfürsichseiende Wahre,
das objektiv urteilt und die äußerliche Objektivität absolut bestimmt.

Die Zweckbeziehung ist dadurch mehr als Urteil;
sie ist der Schluß des selbständigen freien Begriffs,
der sich durch die Objektivität mit sich selbst zusammenschließt.


Der Zweck hat sich als das Dritte zum Mechanismus
und Chemismus ergeben; er ist ihre Wahrheit.

Indem er selbst noch innerhalb der Sphäre der Objektivität
oder der Unmittelbarkeit des totalen Begriffs steht,
ist er von der Äußerlichkeit als solcher noch affiziert
und hat eine objektive Welt sich gegenüber, auf die er sich bezieht.

Nach dieser Seite erscheint die mechanische Kausalität,
wozu im allgemeinen auch der Chemismus zu nehmen ist,
noch bei dieser Zweckbeziehung, welche die äußerliche ist,
aber als ihr untergeordnet, als an und für sich aufgehoben.

Was das nähere Verhältnis betrifft, so ist das mechanische Objekt
als unmittelbare Totalität gegen sein Bestimmtsein
und damit dagegen, ein Bestimmendes zu sein, gleichgültig.

Dies äußerliche Bestimmtsein ist nun zur Selbstbestimmung fortgebildet
und damit der im Objekte nur innere oder, was dasselbe ist,
nur äußere Begriff nunmehr gesetzt;
der Zweck ist zunächst eben dieser
dem mechanischen äußerliche Begriff selbst.

So ist der Zweck auch für den Chemismus das Selbstbestimmende,
welches das äußerliche Bestimmtwerden, durch welches er bedingt ist,
zur Einheit des Begriffes zurückbringt.

- Die Natur der Unterordnung
der beiden vorherigen Formen des objektiven Prozesses ergibt sich hieraus;
das Andere, das an ihnen in dem unendlichen Progreß liegt,
ist der ihnen zunächst als äußerlich gesetzte Begriff, welcher Zweck ist;
der Begriff ist nicht nur ihre Substanz,
sondern auch die Äußerlichkeit ist das ihnen wesentliche,
ihre Bestimmtheit ausmachende Moment.

Die mechanische oder ((S444)) chemische Technik
bietet sich also durch ihren Charakter, äußerlich bestimmt zu sein,
von selbst der Zweckbeziehung dar, die nun näher zu betrachten ist.




A. DER SUBJEKTIVE ZWECK


Der subjektive Begriff hat in der Zentralität der objektiven Sphäre,
die eine Gleichgültigkeit gegen die Bestimmtheit ist,
zunächst den negativen Einheitspunkt wieder gefunden und gesetzt,
in dem Chemismus aber die Objektivität der Begriffsbestimmungen,
wodurch er erst als konkreter objektiver Begriff gesetzt ist.

Seine Bestimmtheit oder sein einfacher Unterschied
hat nunmehr an ihm selbst die Bestimmtheit der Äußerlichkeit,
und seine einfache Einheit ist dadurch
die sich von sich selbst abstoßende und darin sich erhaltende Einheit.

Der Zweck ist daher der subjektive Begriff,
als wesentliches Streben und Trieb, sich äußerlich zu setzen.

Er ist dabei dem Übergehen entnommen.

Er ist weder eine Kraft, die sich äußert,
noch eine Substanz und Ursache,
die in Akzidenzen und Wirkungen sich manifestiert.

Die Kraft ist nur ein abstrakt Inneres,
indem sie sich nicht geäußert hat;
oder sie hat erst in der Äußerung, zu der sie sollizitiert werden muss, Dasein,
ebenso die Ursache und die Substanz;
weil sie nur in den Akzidenzen und in der Wirkung Wirklichkeit haben,
ist ihre Tätigkeit der Übergang, gegen den sie sich nicht in Freiheit erhalten.

Der Zweck kann wohl auch als Kraft und Ursache bestimmt werden,
aber diese Ausdrücke erfüllen nur eine unvollkommene Seite seiner Bedeutung;
wenn sie von ihm nach seiner Wahrheit ausgesprochen werden sollen,
so können sie es nur auf eine Weise, welche ihren Begriff aufhebt,
- als eine Kraft, welche sich selbst zur Äußerung sollizitiert,
als eine Ursache, welche Ursache ihrer selbst
oder deren Wirkung unmittelbar die Ursache ist.


Wenn das Zweckmäßige einem Verstande zugeschrieben wird,
wie vorhin angeführt wurde,
so ist dabei auf das Bestimmte des Inhaltes Rücksicht genommen.

Er ist aber überhaupt ((S445)) als das Vernünftige in seiner Existenz zu nehmen.

Er manifestiert darum Vernünftigkeit, weil er der konkrete Begriff ist,
der den objektiven Unterschied in seiner absoluten Einheit hält.

Er ist daher wesentlich der Schluß an ihm selbst.

Er ist das sich gleiche Allgemeine,
und zwar als die sich von sich abstoßende Negativität enthaltend,
zunächst die allgemeine, insofern noch unbestimmte Tätigkeit;
aber weil diese die negative Beziehung auf sich selbst ist,
bestimmt sie sich unmittelbar und gibt sich das Moment der Besonderheit,
welche als die gleichfalls in sich reflektierte Totalität der Form
Inhalt gegen die gesetzten Unterschiede der Form ist.

Eben[so] unmittelbar ist diese Negativität durch ihre Beziehung
auf sich selbst absolute Reflexion der Form in sich und Einzelheit.

Einerseits ist diese Reflexion die innere Allgemeinheit des Subjekts,
andererseits aber Reflexion nach außen;
und insofern ist der Zweck noch ein Subjektives
und seine Tätigkeit gegen äußerliche Objektivität gerichtet.


Der Zweck ist nämlich
der an der Objektivität zu sich selbst gekommene Begriff;
die Bestimmtheit, die er sich an ihr gegeben,
ist die der objektiven Gleichgültigkeit und Äußerlichkeit des Bestimmtseins;
seine sich von sich abstoßende Negativität ist daher eine solche,
deren Momente, indem sie nur die Bestimmungen des Begriffs selbst sind,
auch die Form von objektiver Gleichgültigkeit gegeneinander haben.

- Im formellen Urteile sind Subjekt und Prädikat
schon als Selbständige gegeneinander bestimmt;
aber ihre Selbständigkeit ist nur erst abstrakte Allgemeinheit;
sie hat nunmehr die Bestimmung von Objektivität erlangt;
aber als Moment des Begriffs ist diese vollkommene Verschiedenheit
in die einfache Einheit des Begriffs eingeschlossen.

Insofern nun der Zweck diese totale Reflexion der Objektivität in sich
und zwar unmittelbar ist,
so ist erstlich die Selbstbestimmung oder die Besonderheit
als einfache Reflexion-in-sich von der konkreten Form unterschieden
und ist ein bestimmter Inhalt.

Der Zweck ist hiernach endlich,
ob er gleich seiner ((S446)) Form nach unendliche Subjektivität ist.

Zweitens,
weil seine Bestimmtheit die Form objektiver Gleichgültigkeit hat,
hat sie die Gestalt einer Voraussetzung,
und seine Endlichkeit besteht nach dieser Seite darin,
daß er eine objektive, mechanische und chemische Welt vor sich hat,
auf welche sich seine Tätigkeit als auf ein Vorhandenes bezieht;
seine selbstbestimmende Tätigkeit ist so in ihrer Identität
unmittelbar sich selbst äußerlich und
sosehr als Reflexion-in-sich, sosehr Reflexion nach außen.

Insofern hat er noch eine wahrhaft außerweltliche Existenz,
insofern ihm nämlich jene Objektivität gegenübersteht,
so wie diese dagegen als ein mechanisches und chemisches,
noch nicht vom Zweck bestimmtes und durchdrungenes Ganzes
ihm gegenübersteht.


Die Bewegung des Zwecks kann daher nun so ausgedrückt werden,
daß sie darauf gehe, seine Voraussetzung aufzuheben,
d. i. die Unmittelbarkeit des Objekts,
und es zu setzen als durch den Begriff bestimmt.

Dieses negative Verhalten gegen das Objekt
ist ebensosehr ein negatives gegen sich selbst,
ein Aufheben der Subjektivität des Zwecks.

Positiv ist es die Realisation des Zwecks,
nämlich die Vereinigung des objektiven Seins mit demselben,
so daß dasselbe, welches als Moment des Zwecks
unmittelbar die mit ihm identische Bestimmtheit ist, als äußerliche sei,
und umgekehrt das Objektive als Voraussetzung vielmehr
als durch [den] Begriff bestimmt gesetzt werde.

- Der Zweck ist in ihm selbst der Trieb seiner Realisierung;
die Bestimmtheit der Begriffsmomente ist die Äußerlichkeit;
die Einfachheit derselben in der Einheit des Begriffes
ist aber dem, was sie ist, unangemessen,
und der Begriff stößt sich daher von sich selbst ab.

Dies Abstoßen ist der Entschluß überhaupt
der Beziehung der negativen Einheit auf sich,
wodurch sie ausschließende Einzelheit ist;
aber durch dies ausschließen entschließt sie sich
oder schließt sich auf, weil es Selbstbestimmen, Setzen seiner selbst ist.

Einerseits, indem die Subjektivität sich bestimmt, macht sie sich zur Besonderheit,
gibt sich einen Inhalt, der in die Einheit des Begriffs eingeschlossen
noch ein ((S447)) innerlicher ist;
dies Setzen, die einfache Reflexion-in-sich, ist aber, wie sich ergeben,
unmittelbar zugleich ein Voraussetzen;
und in demselben Momente, in welchem das Subjekt des Zwecks sich bestimmt,
ist es auf eine gleichgültige, äußerliche Objektivität bezogen,
die von ihm jener inneren Bestimmtheit gleichgemacht,
d. h. als ein durch den Begriff Bestimmtes gesetzt werden soll,
zunächst als Mittel.




B. DAS MITTEL


Das erste unmittelbare Setzen im Zwecke
ist zugleich das Setzen eines Innerlichen, d.h. als gesetzt Bestimmten,
und zugleich das Voraussetzen einer objektiven Welt,
welche gleichgültig gegen die Zweckbestimmung ist.

Die Subjektivität des Zwecks ist aber die absolute negative Einheit;
ihr zweites Bestimmen ist daher das Aufheben dieser Voraussetzung überhaupt;
dies Aufheben ist insofern die Rückkehr in sich,
als dadurch jenes Moment der ersten Negation,
das Setzen des Negativen gegen das Subjekt, das äußerliche Objekt
aufgehoben wird.

Aber gegen die Voraussetzung oder
gegen die Unmittelbarkeit des Bestimmens, gegen die objektive Welt
ist es nur erst die erste, selbst unmittelbare und daher äußerliche Negation.

Dies Setzen ist daher noch nicht der ausgeführte Zweck selbst,
sondern erst der Anfang dazu.

Das so bestimmte Objekt ist erst das Mittel.


Der Zweck schließt sich durch ein Mittel mit der Objektivität
und in dieser mit sich selbst zusammen.

Das Mittel ist die Mitte des Schlusses.

Der Zweck bedarf eines Mittels zu seiner Ausführung, weil er endlich ist,
- eines Mittels, d.h. einer Mitte,
welche zugleich die Gestalt eines äußerlichen,
gegen den Zweck selbst und dessen Ausführung gleichgültigen Daseins hat.

Der absolute Begriff [? dagegen] hat in sich selbst so die Vermittlung,
daß das erste Setzen desselben nicht ein Voraussetzen ist,
in dessen Objekt die gleichgültige Äußerlichkeit die Grundbestimmung wäre;
sondern die Welt als Geschöpf hat nur die Form solcher Äußerlichkeit,
aber ihre ((S448)) Negativität und das Gesetztsein
macht vielmehr deren Grundbestimmung aus.

- Die Endlichkeit des Zweckes besteht sonach darin,
daß sein Bestimmen überhaupt sich selbst äußerlich ist,
somit sein erstes, wie wir gesehen,
in ein Setzen und in ein Voraussetzen zerfällt;
die Negation dieses Bestimmens ist daher auch nur
nach einer Seite schon Reflexion-in-sich,
nach der andern ist sie vielmehr nur erste Negation;
- oder: die Reflexion-in-sich ist selbst auch sich äußerlich
und Reflexion nach außen.


Das Mittel ist daher die formale Mitte eines formalen Schlusses;
es ist ein Äußerliches gegen das Extrem des subjektiven Zwecks
sowie daher auch gegen das Extrem des objektiven Zwecks;
wie die Besonderheit im formalen Schlusse ein gleichgültiger medius terminus ist,
an dessen Stelle auch andere treten können.

Wie dieselbe ferner Mitte nur dadurch ist,
daß sie in Beziehung auf das eine Extrem Bestimmtheit,
in Beziehung aber auf das andere Extrem Allgemeines ist,
ihre vermittelnde Bestimmung also relativ durch andere hat,
so ist auch das Mittel die vermittelnde Mitte nur
erstlich, daß es ein unmittelbares Objekt ist,
zweitens, daß es Mittel durch die ihm äußerliche Beziehung
auf das Extrem des Zweckes [ist],
- welche Beziehung für dasselbe eine Form ist, wogegen es gleichgültig ist.


Begriff und Objektivität sind daher im Mittel nur äußerlich verbunden;
es ist insofern ein bloß mechanisches Objekt.

Die Beziehung des Objekts auf den Zweck ist eine Prämisse,
oder die unmittelbare Beziehung, welche in Ansehung des Zwecks,
wie gezeigt, Reflexion in sich selbst ist,
das Mittel, ist inhärierendes Prädikat;
seine Objektivität ist unter die Zweckbestimmung,
welche [um] ihrer Konkretion willen Allgemeinheit ist,
subsumiert.

Durch diese Zweckbestimmung, welche an ihm ist, ist es nun auch
gegen das andere Extrem der vorerst noch unbestimmten Objektivität
subsumierend.

- Umgekehrt hat das Mittel gegen den subjektiven Zweck,
als unmittelbare Objektivität, Allgemeinheit des Daseins,
welches die subjektive Einzelheit des ((S449)) Zweckes noch entbehrt.

- Indem so zunächst der Zweck
nur als äußerliche Bestimmtheit am Mittel ist,
ist er selbst als die negative Einheit außer demselben,
sowie das Mittel mechanisches Objekt,
das ihn nur als eine Bestimmtheit,
nicht als einfache Konkretion der Totalität an ihm hat.

Als das Zusammenschließende aber muss die Mitte selbst
die Totalität des Zwecks sein.

Es hat sich gezeigt, daß die Zweckbestimmung am Mittel
zugleich Reflexion in sich selbst ist;
insofern ist sie formelle Beziehung auf sich,
da die Bestimmtheit, als reale Gleichgültigkeit,
als die Objektivität des Mittels gesetzt ist.

Aber eben deswegen ist diese einerseits reine Subjektivität [?Zweckbst+g]
zugleich auch Tätigkeit.

- Im subjektiven Zweck ist die negative Beziehung auf sich selbst
noch identisch mit der Bestimmtheit als solcher,
dem Inhalt und der Äußerlichkeit.

In der beginnenden Objektivierung des Zweckes aber,
einem Anderswerden des einfachen Begriffes,
treten jene Momente auseinander,
oder umgekehrt besteht hierin dies Anderswerden
oder die Äußerlichkeit selbst.


Diese ganze Mitte ist somit selbst die Totalität des Schlusses,
worin die abstrakte Tätigkeit und das äußere Mittel die Extreme ausmachen,
deren Mitte die Bestimmtheit des Objekts durch den Zweck,
durch welche es Mittel ist, ausmacht.

- Ferner aber ist die Allgemeinheit
die Beziehung der Zwecktätigkeit und des Mittels.

Das Mittel ist Objekt, an sich die Totalität des Begriffs;
es hat keine Kraft des Widerstands gegen den Zweck,
wie es zunächst gegen ein anderes unmittelbares Objekt hat.

Dem Zweck, welcher der gesetzte Begriff ist,
ist es daher schlechthin durchdringlich
und dieser Mitteilung empfänglich,
weil es an sich identisch mit ihm ist.

Es ist aber nunmehr auch gesetzt als das dem Begriffe Durchdringliche,
denn in der Zentralität ist es ein Strebendes nach der negativen Einheit;
ebenso im Chemismus ist es als Neutrales sowie als Differentes
ein Unselbständiges geworden.

- Seine Unselbständigkeit besteht eben darin,
daß es nur an sich die Totalität des Begriffs ist;
dieser ((S450)) aber ist das Fürsichsein.

Das Objekt hat daher gegen den Zweck den Charakter,
machtlos zu sein und ihm zu dienen;
er ist dessen Subjektivität oder Seele, die an ihm ihre äußerliche Seite hat.


Das Objekt, auf diese Weise dem Zwecke unmittelbar unterworfen,
ist nicht ein Extrem des Schlusses;
sondern diese Beziehung macht eine Prämisse desselben aus.

Aber das Mittel hat auch eine Seite,
nach welcher es noch Selbständigkeit gegen den Zweck hat.

Die im Mittel mit ihm verbundene Objektivität ist,
weil sie es nur unmittelbar ist, ihm noch äußerlich;
und die Voraussetzung besteht daher noch.

Die Tätigkeit des Zwecks durch das Mittel
ist deswegen noch gegen diese gerichtet,
und der Zweck ist eben insofern Tätigkeit,
nicht mehr bloß Trieb und Streben,
als im Mittel das Moment der Objektivität
in seiner Bestimmtheit als Äußerliches gesetzt ist
und die einfache Einheit des Begriffs sie als solche nun an sich hat.




C. DER AUSGEFÜHRTE ZWECK


1. Der Zweck ist in seiner Beziehung auf das Mittel schon in sich reflektiert;
aber es ist seine objektive Rückkehr in sich noch nicht gesetzt.

Die Tätigkeit des Zwecks durch sein Mittel
ist noch gegen die Objektivität als ursprüngliche Voraussetzung gerichtet;
sie ist eben dies, gleichgültig gegen die Bestimmtheit zu sein.

Insofern die Tätigkeit wieder bloß darin bestünde,
die unmittelbare Objektivität zu bestimmen,
so würde das Produkt wieder nur ein Mittel sein und so fort ins Unendliche;
es käme nur ein zweckmäßiges Mittel heraus,
aber nicht die Objektivität des Zweckes selbst.

Der in seinem Mittel tätige Zweck muss daher
nicht als ein Äußerliches das unmittelbare Objekt bestimmen,
somit dieses durch sich selbst zur Einheit des Begriffes zusammengehen;
oder jene äußerliche Tätigkeit des Zwecks durch sein Mittel
muss sich als Vermittlung bestimmen und selbst aufheben. ((S451))


Die Beziehung der Tätigkeit des Zwecks durch das Mittel
auf das äußerliche Objekt
ist zunächst die zweite Prämisse des Schlusses,
- eine unmittelbare Beziehung der Mitte auf das andere Extrem.

Unmittelbar ist sie, weil die Mitte ein äußerliches Objekt an ihr hat
und das andere Extrem ein ebensolches ist.

Das Mittel ist wirksam und mächtig gegen letzteres,
weil sein Objekt mit der selbstbestimmenden Tätigkeit verbunden,
diesem aber die unmittelbare Bestimmtheit, welche es hat,
eine gleichgültige ist.

Ihr Prozeß in dieser Beziehung ist kein anderer
als der mechanische oder chemische;
es treten in dieser objektiven Äußerlichkeit die vorigen Verhältnisse,
aber unter der Herrschaft des Zweckes hervor.

- Diese Prozesse aber gehen durch sich selbst,
wie sich an ihnen gezeigt, in den Zweck zurück.

Wenn also zunächst die Beziehung des Mittels
auf das zu bearbeitende äußere Objekt eine unmittelbare ist,
so hat sie sich schon früher als ein Schluß dargestellt,
indem sich der Zweck als ihre wahrhafte Mitte und Einheit erwiesen hat.

Indem das Mittel also das Objekt ist,
welches auf der Seite des Zwecks steht und dessen Tätigkeit in sich hat,
so ist der Mechanismus, der hier stattfindet,
zugleich die Rückkehr der Objektivität in sich selbst, in den Begriff,
der aber schon als der Zweck vorausgesetzt ist;
das negative Verhalten der zweckmäßigen Tätigkeit gegen das Objekt
ist insofern nicht ein äußerliches, sondern
die Veränderung und der Übergang der Objektivität an ihr selbst in ihn.


Daß der Zweck sich unmittelbar auf ein Objekt bezieht
und dasselbe zum Mittel macht,
wie auch daß er durch dieses ein anderes bestimmt,
kann als Gewalt betrachtet werden,
insofern der Zweck als von ganz anderer Natur erscheint als das Objekt
und die beiden Objekte ebenso gegeneinander selbständige Totalitäten sind.

Daß der Zweck sich aber in die mittelbare Beziehung mit dem Objekt setzt
und zwischen sich und dasselbe ein anderes Objekt einschiebt,
kann als die List der Vernunft angesehen werden.

Die Endlichkeit der Vernünftigkeit hat, wie bemerkt, diese Seite,
daß der Zweck ((S452)) sich zu der Voraussetzung,
d. h. zur Äußerlichkeit des Objekts verhält.

In der unmittelbaren Beziehung auf dasselbe
träte er selbst in den Mechanismus oder Chemismus
und wäre damit der Zufälligkeit
und dem Untergange seiner Bestimmung,
an und für sich seiender Begriff zu sein, unterworfen.

So aber stellt er ein Objekt als Mittel hinaus,
läßt dasselbe statt seiner sich äußerlich abarbeiten,
gibt es der Aufreibung preis
und erhält sich hinter ihm gegen die mechanische Gewalt.


Indem der Zweck endlich ist, hat er ferner einen endlichen Inhalt;
hiernach ist er nicht ein Absolutes
oder schlechthin an und für sich ein Vernünftiges.

Das Mittel aber ist die äußerliche Mitte des Schlusses,
welcher die Ausführung des Zweckes ist;
an demselben gibt sich daher die Vernünftigkeit in ihm als solche kund,
in diesem äußerlichen Anderen
und gerade durch diese Äußerlichkeit sich zu erhalten.

Insofern ist das Mittel ein Höheres
als die endlichen Zwecke der äußeren Zweckmäßigkeit;
- der Pflug ist ehrenvoller, als unmittelbar die Genüsse sind,
welche durch ihn bereitet werden und die Zwecke sind.

Das Werkzeug erhält sich,
während die unmittelbaren Genüsse vergehen und vergessen werden.

An seinen Werkzeugen besitzt der Mensch die Macht
über die äußerliche Natur,
wenn er auch nach seinen Zwecken ihr vielmehr unterworfen ist.


Der Zweck hält sich aber nicht nur außerhalb des mechanischen Prozesses,
sondern erhält sich in demselben und ist dessen Bestimmung.

Der Zweck als der Begriff,
der frei gegen das Objekt und dessen Prozeß existiert
und sich selbst bestimmende Tätigkeit ist,
geht, da er
ebensosehr die an und für sich seiende Wahrheit des Mechanismus ist,
in demselben nur mit sich selbst zusammen.

Die Macht des Zwecks über das Objekt ist diese für sich seiende Identität,
und seine Tätigkeit ist die Manifestation derselben.

Der Zweck als Inhalt ist die an und für sich seiende Bestimmtheit,
welche am Objekt als gleichgültige und äußerliche ist;
die Tätigkeit desselben aber ist einerseits die Wahrheit des Prozesses
und ((S453)) als negative Einheit das Aufheben des Scheins der Äußerlichkeit.

Nach der Abstraktion ist es die gleichgültige Bestimmtheit des Objekts,
welche ebenso äußerlich durch eine andere ersetzt wird;
aber die einfache Abstraktion der Bestimmtheit
ist in ihrer Wahrheit die Totalität des Negativen,
der konkrete und in sich die Äußerlichkeit setzende Begriff.


Der Inhalt des Zwecks ist seine Negativität
als einfache in sich reflektierte Besonderheit,
von seiner Totalität als Form unterschieden.

Um dieser Einfachheit willen,
deren Bestimmtheit an und für sich die Totalität des Begriffes ist,
erscheint der Inhalt als das identisch Bleibende in der Realisierung des Zweckes.

Der teleologische Prozeß ist Übersetzung
des distinkt als Begriff existierenden Begriffs in die Objektivität;
es zeigt sich, daß dieses Übersetzen in ein vorausgesetztes Anderes
das Zusammengehen des Begriffes durch sich selbst mit sich selbst ist.

Der Inhalt des Zwecks ist nun
diese in der Form des Identischen existierende Identität.

In allem Übergehen erhält sich der Begriff;
z. B. indem die Ursache zur Wirkung wird,
ist es die Ursache, die in der Wirkung nur mit sich selbst zusammengeht;
im teleologischen Übergehen ist es aber der Begriff,
der als solcher schon als Ursache existiert, als die absolute,
gegen die Objektivität und ihre äußerliche Bestimmbarkeit
freie konkrete Einheit.

Die Äußerlichkeit, in welche sich der Zweck übersetzt, ist, wie wir gesehen,
schon selbst als Moment des Begriffs,
als Form seiner Unterscheidung in sich, gesetzt.

Der Zweck hat daher an der Äußerlichkeit sein eigenes Moment;
und der Inhalt, als Inhalt der konkreten Einheit, ist seine einfache Form,
welche sich in den unterschiedenen Momenten des Zwecks
- als subjektiver Zweck, als Mittel und vermittelte Tätigkeit, und als objektiver -
nicht nur an sich gleichbleibt,
sondern auch als das sich Gleichbleibende existiert.


Man kann daher von der teleologischen Tätigkeit sagen, daß in ihr
das Ende der Anfang, die Folge der Grund, die Wirkung die Ursache sei,
daß sie ein Werden des Gewordenen ((S454)) sei,
daß in ihr nur das schon Existierende in die Existenz komme usf.,
d. h. daß überhaupt alle Verhältnisbestimmungen,
die der Sphäre der Reflexion oder des unmittelbaren Seins angehören,
ihre Unterschiede verloren haben und,
was als ein Anderes wie Ende, Folge, Wirkung usf. ausgesprochen wird,
in der Zweckbeziehung nicht mehr die Bestimmung eines Anderen habe,
sondern vielmehr als identisch mit dem einfachen Begriffe gesetzt ist.


2. Das Produkt der teleologischen Tätigkeit nun näher betrachtet,
so hat es den Zweck nur äußerlich an ihm,
insofern es absolute Voraussetzung gegen den subjektiven Zweck ist,
insofern nämlich dabei stehengeblieben wird,
daß die zweckmäßige Tätigkeit durch ihr Mittel
sich nur mechanisch gegen das Objekt verhält
und statt einer gleichgültigen Bestimmtheit desselben
eine andere, ihm ebenso äußerliche setzt.

Eine solche Bestimmtheit, welche ein Objekt durch den Zweck hat,
unterscheidet sich im allgemeinen von einer anderen
bloß mechanischen [dadurch],daß jenes [Objekt] Moment einer Einheit, somit,
ob sie wohl dem Objekte äußerlich,
doch in sich selbst nicht ein bloß Äußerliches ist.

Das Objekt, das eine solche Einheit zeigt, ist ein Ganzes,
wogegen seine Teile, seine eigene Äußerlichkeit gleichgültig ist;
eine bestimmte, konkrete Einheit,
welche unterschiedene Beziehungen und Bestimmtheiten in sich vereinigt.

Diese Einheit, welche aus der spezifischen Natur des Objekts
nicht begriffen werden kann
und dem bestimmten Inhalte nach ein anderer ist
als der eigentümliche Inhalt des Objekts,
ist für sich selbst nicht eine mechanische Bestimmtheit,
aber sie ist am Objekte noch mechanisch.

Wie an diesem Produkte der zweckmäßigen Tätigkeit
der Inhalt des Zwecks und der Inhalt des Objekts sich äußerlich sind,
so verhalten sich auch in den anderen Momenten des Schlusses
die Bestimmungen derselben gegeneinander,
- in der zusammenschließenden Mitte
die zweckmäßige Tätigkeit und das Objekt, welches Mittel ist [?],
und im subjektiven Zweck, dem anderen Extreme,
die unendliche Form als Totalität des Begriffes und sein ((S455)) Inhalt.

Nach der Beziehung, durch welche der subjektive Zweck
mit der Objektivität zusammengeschlossen wird,
ist sowohl die eine Prämisse,
nämlich die Beziehung des als Mittel bestimmten Objekts
auf das noch äußerliche Objekt,
als die andere, nämlich des subjektiven Zwecks
auf das Objekt, welches zum Mittel gemacht wird,
eine unmittelbare Beziehung.

Der Schluß hat daher den Mangel des formalen Schlusses überhaupt,
daß die Beziehungen, aus welchen er besteht,
nicht selbst Schlußsätze oder Vermittlungen sind,
daß sie vielmehr den Schlußsatz,
zu dessen Hervorbringung sie als Mittel dienen sollen, schon voraussetzen.


Wenn wir die eine Prämisse,
die unmittelbare Beziehung des subjektiven Zwecks
auf das Objekt, welches dadurch zum Mittel wird, betrachten,
so kann jener sich nicht unmittelbar auf dieses beziehen;
denn dieses ist ein ebenso Unmittelbares als das des anderen Extrems,
in welchem der Zweck durch Vermittlung ausgeführt werden soll.

Insofern sie so als Verschiedene gesetzt sind,
muss zwischen diese Objektivität und den subjektiven Zweck
ein Mittel ihrer Beziehung eingeschoben werden;
aber dieses Mittel ist ebenso
ein schon durch den Zweck bestimmtes Objekt;
zwischen dessen Objektivität und teleologische Bestimmung
ist ein neues Mittel, und so fort ins Unendliche, einzuschieben.

Damit ist der unendliche Progreß der Vermittlung gesetzt.

- Dasselbe findet statt in Ansehung der anderen Prämisse,
der Beziehung des Mittels auf das noch unbestimmte Objekt.

Da sie schlechthin Selbständige sind, so können sie nur
in einem Dritten, und so fort ins Unendliche, vereinigt sein.

Oder umgekehrt, da die Prämissen den Schlußsatz schon voraussetzen,
so kann dieser, wie er durch jene nur unmittelbaren Prämissen ist,
nur unvollkommen sein.

Der Schlußsatz oder das Produkt des zweckmäßigen Tuns
ist nichts als ein durch einen ihm äußerlichen Zweck bestimmtes Objekt;
es ist somit dasselbe, was das Mittel.

Es ist daher in solchem Produkt selbst nur ein Mittel,
nicht ein ausgeführter Zweck herausgekommen,
oder der Zweck hat in ihm keine Objektivität ((S456)) wahrhaft erreicht.

- Es ist daher ganz gleichgültig,
ein durch den äußeren Zweck bestimmtes Objekt
als ausgeführten Zweck oder nur als Mittel zu betrachten;
es ist dies eine relative, dem Objekte selbst äußerliche, nicht objektive Bestimmung.

Alle Objekte also, an welchen ein äußerer Zweck ausgeführt ist,
sind ebensowohl nur Mittel des Zwecks.

Was zur Ausführung eines Zwecks gebraucht
und wesentlich als Mittel genommen werden soll,
ist Mittel, nach seiner Bestimmung aufgerieben zu werden.

Aber auch das Objekt, das den ausgeführten Zweck enthalten
und sich als dessen Objektivität darstellen soll, ist vergänglich;
es erfüllt seinen Zweck ebenfalls
nicht durch ein ruhiges, sich selbst erhaltendes Dasein,
sondern nur insofern es aufgerieben wird,
denn nur insofern entspricht es der Einheit des Begriffs,
indem sich seine Äußerlichkeit, d.i. seine Objektivität in derselben aufhebt.

- Ein Haus, eine Uhr können als die Zwecke erscheinen
gegen die zu ihrer Hervorbringung gebrauchten Werkzeuge;
aber die Steine, Balken, oder Räder, Achsen usf.,
welche die Wirklichkeit des Zweckes ausmachen,
erfüllen ihn nur durch den Druck, den sie erleiden,
durch die chemischen Prozesse,
denen sie mit Luft, Licht, Wasser preisgegeben sind
und die sie dem Menschen abnehmen durch ihre Reibung usf.

Sie erfüllen also ihre Bestimmung nur durch ihren Gebrauch und Abnutzung
und entsprechen nur durch ihre Negation dem, was sie sein sollen.

Sie sind nicht positiv mit dem Zwecke vereinigt,
weil sie die Selbstbestimmung nur äußerlich an ihnen haben,
und sind nur relative Zwecke oder wesentlich auch nur Mittel.


Diese Zwecke haben überhaupt, wie gezeigt, einen beschränkten Inhalt;
ihre Form ist die unendliche Selbstbestimmung des Begriffs,
der sich durch ihn zur äußerlichen Einzelheit beschränkt hat.

Der beschränkte Inhalt macht diese Zwecke
der Unendlichkeit des Begriffes unangemessen und zur Unwahrheit;
solche Bestimmtheit ist schon durch die Sphäre der Notwendigkeit,
durch das Sein, dem Werden und der Veränderung preisgegeben
und ein Vergängliches. ((S457))


3. Als Resultat ergibt sich hiermit, daß die äußere Zweckmäßigkeit,
welche nur erst die Form der Teleologie hat, eigentlich nur zu Mitteln,
nicht zu einem objektiven Zwecke kommt,
- weil der subjektive Zweck als eine äußerliche, subjektive Bestimmung bleibt;
oder insofern er tätig ist und sich, obzwar nur in einem Mittel, vollführt,
ist er noch unmittelbar mit der Objektivität verbunden, in sie versenkt;
er ist selbst ein Objekt,
und der Zweck, kann man sagen, kommt insofern nicht zum Mittel,
weil es der Ausführung des Zwecks schon vorher bedarf,
ehe sie durch ein Mittel zustandekommen könnte. [? I+-?]


In der Tat aber ist das Resultat nicht nur eine äußere Zweckbeziehung,
sondern die Wahrheit derselben,
innere Zweckbeziehung und ein objektiver Zweck.

Die gegen den Begriff selbständige Äußerlichkeit des Objekts,
welche der Zweck sich voraussetzt,
ist in dieser Voraussetzung als ein unwesentlicher Schein gesetzt
und auch an und für sich schon aufgehoben;
die Tätigkeit des Zwecks ist daher eigentlich
nur Darstellung dieses Scheins und Aufheben desselben.

- Wie sich durch den Begriff gezeigt hat,
wird das erste Objekt durch die Mitteilung Mittel,
weil es an sich Totalität des Begriffes ist
und seine Bestimmtheit,
welche keine andere als die Äußerlichkeit selbst ist,
nur als Äußerliches, Unwesentliches gesetzt,
daher im Zwecke selbst als dessen eigenes Moment,
nicht als ein gegen ihn selbständiges ist.

Dadurch ist [die] Bestimmung des Objekts zum Mittel
schlechthin eine unmittelbare.

Es bedarf für den subjektiven Zweck daher keiner Gewalt
oder sonstigen Bekräftigung gegen dasselbe
als der Bekräftigung seiner selbst, um es zum Mittel zu machen;
der Entschluß, Aufschluß, diese Bestimmung seiner selbst
ist die nur gesetzte Äußerlichkeit des Objekts,
welches darin unmittelbar als dem Zwecke unterworfen ist
und keine andere Bestimmung gegen ihn hat
als die der Nichtigkeit des Anundfürsichseins.


Das zweite Aufheben der Objektivität durch die Objektivität
ist hiervon so verschieden, daß jenes, als das erste,
der ((S458)) Zweck in objektiver Unmittelbarkeit ist,
dieses daher nicht nur das Aufheben von einer ersten Unmittelbarkeit,
sondern von beidem,
dem Objektiven als einem nur Gesetzten und dem Unmittelbaren.

Die Negativität kehrt auf diese Weise so in sich selbst zurück,
daß sie ebenso Wiederherstellen der Objektivität,
aber als einer mit ihr identischen,
und darin zugleich auch Setzen der Objektivität
als einer vom Zwecke nur bestimmten, äußerlichen ist.

Durch letzteres bleibt dies Produkt, wie vorhin, auch Mittel;
durch ersteres ist es die mit dem Begriffe identische Objektivität,
der realisierte Zweck,
in dem die Seite, Mittel zu sein, die Realität des Zwecks selbst ist.

Im ausgeführten Zwecke verschwindet das Mittel darum,
weil es die nur erst unmittelbar
unter den Zweck subsumierte Objektivität wäre,
die im realisierten Zwecke als Rückkehr des Zwecks in sich selbst ist;
es verschwindet ferner damit auch die Vermittlung selbst,
als welche ein Verhalten von Äußerlichem ist,
teils in die konkrete Identität des objektiven Zwecks,
teils in dieselbe als abstrakte Identität und Unmittelbarkeit des Daseins.


Hierin ist auch die Vermittlung enthalten, welche für die erste Prämisse,
die unmittelbare Beziehung des Zwecks auf das Objekt, gefordert wurde.

Der ausgeführte Zweck ist auch Mittel, und umgekehrt
ist die Wahrheit des Mittels ebenso dies, realer Zweck selbst zu sein,
und das erste Aufheben der Objektivität ist schon auch das zweite,
- wie sich das zweite zeigte, auch das erste zu enthalten.

Der Begriff bestimmt sich nämlich;
seine Bestimmtheit ist die äußerliche Gleichgültigkeit,
die unmittelbar in dem Entschlusse
als aufgehobene, nämlich als innerliche, subjektive,
und zugleich als vorausgesetztes Objekt bestimmt ist.

Sein weiteres Hinausgehen aus sich,
welches nämlich als unmittelbare Mitteilung
und Subsumtion des vorausgesetzten Objekts unter ihn erschien,
ist zugleich Aufheben jener innerlichen, in den Begriff eingeschlossenen,
d. i. als aufgehoben gesetzten Bestimmtheit der Äußerlichkeit
und zugleich der Voraussetzung eines Objekts;
somit ist dieses anscheinend erste ((S459)) Aufheben
der gleichgültigen Objektivität auch schon das zweite,
eine durch die Vermittlung hindurchgegangene Reflexion-in-sich
und der ausgeführte Zweck.


Indem hier der Begriff in der Sphäre der Objektivität,
wo seine Bestimmtheit die Form gleichgültiger Äußerlichkeit hat,
in Wechselwirkung mit sich selbst ist,
so wird die Darstellung seiner Bewegung hier doppelt schwierig und verwickelt,
weil sie unmittelbar selbst das Gedoppelte
und [weil] immer ein Erstes auch ein Zweites ist.

Im Begriff für sich, d.h. in seiner Subjektivität,
ist der Unterschied seiner von sich
als unmittelbare identische Totalität für sich;
da hier aber seine Bestimmtheit gleichgültige Äußerlichkeit ist,
so ist die Identität darin mit sich selbst
auch unmittelbar wieder das Abstoßen von sich,
daß das als ihr Äußerliches und Gleichgültiges Bestimmte vielmehr sie selbst
und sie als sie selbst, als in sich reflektiert, vielmehr ihr Anderes ist.

Nur indem dies festgehalten wird,
wird die objektive Rückkehr des Begriffs in sich,
d. i. die wahrhafte Objektivierung desselben aufgefaßt,
- aufgefaßt, daß jedes der einzelnen Momente,
durch welche sich diese Vermittlung verläuft,
selbst der ganze Schluß derselben ist.

So ist die ursprüngliche innere Äußerlichkeit des Begriffs,
durch welche er die sich von sich abstoßende Einheit,
Zweck und dessen Hinausstreben zur Objektivierung ist,
das unmittelbare Setzen oder die Voraussetzung eines äußerlichen Objekts;
die Selbstbestimmung [? 1. Bz+g] ist auch Bestimmung
eines als nicht durch den Begriff bestimmten, äußerlichen Objekts,
und umgekehrt ist sie Selbstbestimmung,
d. i. die aufgehobene, als innere gesetzte Äußerlichkeit
- oder die Gewißheit der Unwesentlichkeit des äußeren Objekts.

- Von der zweiten Beziehung, der Bestimmung des Objekts als Mittel,
ist soeben gezeigt worden, wie sie an ihr selbst
die Vermittlung des Zwecks in dem Objekte mit sich ist.

- Ebenso ist das Dritte, der Mechanismus,
welcher unter der Herrschaft des Zwecks vor sich geht
und das Objekt durch das Objekt aufhebt,
einerseits Aufheben des Mittels,
des schon als aufgehoben gesetzten Objekts, ((S460))
somit zweitens Aufheben und Reflexion-in-sich,
andererseits erstes Bestimmen des äußerlichen Objekts.

Letzteres ist, wie bemerkt worden,
wieder im ausgeführten Zwecke die Hervorbringung nur eines Mittels;
indem die Subjektivität des endlichen Begriffs das Mittel verächtlich wegwirft,
hat sie in ihrem Ziel nichts Besseres erreicht.

Diese Reflexion aber, daß der Zweck in dem Mittel erreicht
und im erfüllten Zwecke das Mittel und die Vermittlung erhalten ist,
ist das letzte Resultat der äußerlichen Zweckbeziehung,
worin sie selbst sich aufgehoben
und das sie als ihre Wahrheit dargestellt hat.

- Der zuletzt betrachtete dritte Schluß ist dadurch unterschieden,
daß er erstens die subjektive Zwecktätigkeit der vorhergehenden Schlüsse,
aber auch die Aufhebung der äußerlichen Objektivität
und damit der Äußerlichkeit überhaupt durch sich selbst,
hiermit die Totalität in ihrem Gesetztsein ist.


Nachdem wir nun die Subjektivität, das Fürsichsein des Begriffes,
in das Ansichsein desselben, die Objektivität übergehen gesehen,
so hat sich ferner in der letzteren
die Negativität seines Fürsichseins wieder hervorgetan;
der Begriff hat sich in ihr so bestimmt,
daß seine Besonderheit äußerliche Objektivität ist,
oder als die einfache konkrete Einheit,
deren Äußerlichkeit ihre Selbstbestimmung ist.

Die Bewegung des Zweckes hat nun dies erreicht,
daß das Moment der Äußerlichkeit nicht nur im Begriff gesetzt,
er nicht nur ein Sollen und Streben,
sondern als konkrete Totalität identisch
mit der unmittelbaren Objektivität ist.

Diese Identität ist einerseits der einfache Begriff
und [die] ebenso unmittelbare Objektivität,
aber andererseits gleich wesentlich Vermittlung
und nur durch sie als sich selbst aufhebende Vermittlung
jene einfache Unmittelbarkeit;
so ist er wesentlich dies, als fürsichseiende Identität
von seiner ansichseienden Objektivität unterschieden zu sein
und dadurch Äußerlichkeit zu haben,
aber in dieser äußerlichen Totalität
die selbstbestimmende Identität derselben zu sein.

So ist der Begriff nun die Idee. ((S461))