ZWEITER TEIL DIE SUBJEKTIVE LOGIK ODER DIE LEHRE VOM BEGRIFF Vorbericht


Dieser Teil der Logik, der die Lehre vom Begriffe enthält
und den dritten Teil des Ganzen ausmacht °,
wird auch unter dem besonderen Titel System der subjektiven Logik
zur Bequemlichkeit derjenigen Freunde dieser Wissenschaft ausgegeben,
die für die hier abgehandelten,
in dem Umfange der gewöhnlich so genannten Logik befaßten Materien
ein größeres Interesse zu haben gewöhnt sind
als für die weiteren logischen Gegenstände,
die in den beiden ersten Teilen abgehandelt worden.

- Für diese früheren Teile konnte ich auf die Nachsicht billiger Beurteiler
wegen der wenigen Vorarbeiten Anspruch machen,
die mir einen Anhalt, Materialien und einen Faden des Fortgangs
hätten gewähren können.

Bei dem gegenwärtigen darf ich diese Nachsicht
vielmehr aus dem entgegengesetzten Grunde ansprechen,
indem sich für die Logik des Begriffs
ein völlig fertiges und festgewordenes,
man kann sagen verknöchertes Material vorfindet
und die Aufgabe darin besteht, dasselbe in Flüssigkeit zu bringen
und den lebendigen Begriff in solchem toten Stoffe wieder zu entzünden;
wenn es seine Schwierigkeiten hat,
in einem öden Lande eine neue Stadt zu erbauen,
so findet sich zwar Material genug,
aber desto mehr Hindernisse anderer Art,
wenn es darum zu tun ist, einer alten, festgebauten,
in fortwährendem Besitz und Bewohnung erhaltenen Stadt
eine neue Anlage zu geben;
man muss sich unter anderem auch entschließen,
von vielem sonst Wertgeachteten des Vorrats gar keinen Gebrauch zu machen.


Vornehmlich aber darf die größe des Gegenstandes selbst zur Entschuldigung
der unvollkommenen Ausführung angeführt ((S243)) werden.

Denn welcher Gegenstand ist erhabener für die Erkenntnis
als die Wahrheit selbst?

- Der Zweifel aber, ob nicht dieser Gegenstand es eben sei,
der einer Entschuldigung bedürfe, liegt nicht aus dem Wege,
wenn man sich des Sinns erinnert,
in welchem Pilatus die Frage >>was ist Wahrheit?<< sagte
- nach dem Dichter:
        mit der Miene des Hofmanns,
Die kurzsichtig, doch lächelnd des Ernstes Sache verdammet. [Klopstock] °

Jene Frage schließt dann den Sinn,
der als ein Moment der Höflichkeit angesehen werden kann,
und die Erinnerung daran in sich,
daß das Ziel, die Wahrheit zu erkennen, etwas bekanntlich Aufgegebenes,
längst Abgetanes, und die Unerreichbarkeit der Wahrheit
auch unter Philosophen und Logikern von Profession
etwas Anerkanntes sei!

- Wenn aber die Frage der Religion
nach dem Werte der Dinge, der Einsichten und Handlungen,
die dem Inhalte nach einen gleichen Sinn hat,
in unseren Zeiten ihr Recht sich wieder mehr vindiziert,
so muss wohl die Philosophie hoffen,
daß es auch nicht mehr so auffallend gefunden werde,
wenn sie wieder, zunächst in ihrem unmittelbaren Felde,
ihr wahrhaftes Ziel geltend macht
und, nachdem sie in die Art und Weise
und in die Anspruchslosigkeit anderer Wissenschaften auf Wahrheit herabgefallen,
sich wieder zu demselben zu erheben strebt.

Wegen dieses Versuchs kann es eigentlich nicht erlaubt sein,
eine Entschuldigung zu machen;
aber wegen der Ausführung desselben darf ich für eine solche noch erwähnen,
daß meine Amtsverhältnisse und andere persönliche Umstände
mir nur eine zerstreute Arbeit in einer Wissenschaft gestatteten,
welche einer unzerstreuten und ungeteilten Anstrengung
bedarf und würdig ist.

Nürnberg, den 21. Juli 1816 ((S244))




Vom Begriff im allgemeinen


Was die Natur des Begriffes sei,
kann so wenig unmittelbar angegeben werden,
als der Begriff irgendeines anderen Gegenstandes
unmittelbar aufgestellt werden kann.

Es könnte etwa scheinen, daß, um den Begriff eines Gegenstandes anzugeben,
das Logische vorausgesetzt werde
und dieses somit nicht wieder etwas anderes zu seinem Voraus haben,
noch ein Abgeleitetes sein könne, wie in der Geometrie logische Sätze,
wie sie in Anwendung auf die größe erscheinen
und in dieser Wissenschaft gebraucht werden, in der Form von Axiomen,
unabgeleiteten und unableitbaren Erkenntnisbestimmungen
vorangeschickt werden.

Ob nun wohl der Begriff nicht nur als eine subjektive Voraussetzung,
sondern als absolute Grundlage anzusehen ist,
so kann er dies doch nicht sein,
als insofern er sich zur Grundlage gemacht hat.

Das abstrakt Unmittelbare ist wohl ein Erstes ;
als dies Abstrakte ist es aber vielmehr ein Vermitteltes,
von dem also, wenn es in seiner Wahrheit gefaßt werden soll,
seine Grundlage erst zu suchen ist.

Diese muss daher zwar ein Unmittelbares sein,
aber so, daß es aus der Aufhebung der Vermittlung
sich zum Unmittelbaren gemacht hat.


Der Begriff ist von dieser Seite zunächst überhaupt
als das Dritte zum Sein und Wesen,
zum Unmittelbaren und zur Reflexion anzusehen.

Sein und Wesen sind insofern die Momente seines Werdens ;
er aber ist ihre Grundlage und Wahrheit
als die Identität, in welcher sie untergegangen und enthalten sind.

Sie sind in ihm, weil er ihr Resultat ist, enthalten,
aber nicht mehr als Sein und als Wesen ;
diese Bestimmung haben sie nur, insofern sie noch nicht
in diese ihre Einheit zurückgegangen sind.


Die objektive Logik, welche das Sein und Wesen betrachtet,
macht daher eigentlich die genetische Exposition des Begriffes aus.

Näher ist die Substanz schon das reale Wesen ((S245))
oder das Wesen, insofern es mit dem Sein vereinigt
und in Wirklichkeit getreten ist.

Der Begriff hat daher die Substanz zu seiner unmittelbaren Voraussetzung,
sie ist das an sich was er als Manifestiertes ist.

Die dialektische Bewegung der Substanz
durch die Kausalität und Wechselwirkung hindurch
ist daher die unmittelbare Genesis des Begriffes,
durch welche sein Werden dargestellt wird.

Aber sein Werden hat, wie das Werden überall, die Bedeutung,
daß es die Reflexion des Übergehenden in seinen Grund ist
und daß das zunächst anscheinend Andere,
in welches das erstere übergegangen, dessen Wahrheit ausmacht.

So ist der Begriff die Wahrheit der Substanz,
und indem die bestimmte Verhältnisweise der Substanz
die Notwendigkeit ist,
zeigt sich die Freiheit als die Wahrheit der Notwendigkeit
und als die Verhältnisweise des Begriffs.


Die eigene, notwendige Fortbestimmung der Substanz
ist das Setzen dessen, was an und für sich ist ;
der Begriff nun ist diese absolute Einheit des Seins und der Reflexion,
daß das Anundfürsichsein erst dadurch ist,
daß es ebensosehr Reflexion oder Gesetztsein ist
und daß das Gesetztsein das Anundfürsichsein ist.

- Dies abstrakte Resultat erläutert sich
durch die Darstellung seiner konkreten Genesis;
sie enthält die Natur des Begriffes;
sie muss aber dessen Abhandlung vorangegangen sein.

Die Hauptmomente dieser Exposition
(welche im zweiten Buch der objektiven Logik
ausführlich abgehandelt worden ist)
sind daher hier kürzlich zusammenzustellen:


Die Substanz ist das Absolute, das an und für sich seiende Wirkliche,
- an sich als die einfache Identität der Möglichkeit und Wirklichkeit,
absolutes, alle Wirklichkeit und Möglichkeit in sich enthaltendes Wesen,
- für sich diese Identität als absolute Macht
oder schlechthin sich auf sich beziehende Negativität.

- Die Bewegung der Substantialität,
welche durch diese Momente gesetzt ist, besteht darin,
1. daß die Substanz als absolute Macht oder sich auf sich beziehende Negativität
sich zu einem Verhältnisse unterscheidet, ((S246))
worin jene zunächst nur einfachen Momente als Substanzen
und als ursprüngliche Voraussetzungen sind.

- Das bestimmte Verhältnis derselben ist das einer passiven Substanz,
    der Ursprünglichkeit des einfachen Ansichseins,
    welches machtlos sich nicht selbst setzend,
    nur ursprüngliches Gesetztsein ist,
- und von aktiver Substanz der sich auf sich beziehenden Negativität,
welche als solche sich als Anderes [? voraus-] gesetzt hat
und auf dies Andere bezieht.

Dies Andere ist eben die passive Substanz,
welche sie sich in der Ursprünglichkeit ihrer Macht
als Bedingung vorausgesetzt hat.

- Dies Voraussetzen ist so zu fassen, daß die Bewegung der Substanz selbst
zunächst unter der Form des einen Moments ihres Begriffs,
des Ansichseins ist,
daß die Bestimmtheit der einen der im Verhältnis stehenden Substanzen
auch Bestimmtheit dieses Verhältnisses selbst ist.


2. Das andere Moment ist das Fürsichsein, oder
daß die Macht sich als sich auf sich selbst beziehende Negativität setzt,
wodurch sie das Vorausgesetzte wieder aufhebt.

- Die aktive Substanz ist die Ursache ;
sie wirkt, d.h. sie ist nun das Setzen,
wie sie vorher das Voraussetzen war, daß
a) der Macht auch der Schein der Macht,
dem Gesetztsein auch der Schein des Gesetztseins gegeben wird.

Das, was in der Voraussetzung Ursprüngliches war,
wird in der Kausalität durch die Beziehung auf Anderes
das, was es an sich ist;
die Ursache bringt eine Wirkung, und zwar an einer anderen Substanz hervor;
sie ist nunmehr Macht in Beziehung auf ein Anderes,
erscheint insofern als Ursache, aber ist es erst durch dies Erscheinen.

- b) An die passive Substanz tritt die Wirkung,
wodurch sie als Gesetztsein nun auch erscheint,
aber erst darin passive Substanz ist.


3. Aber es ist noch mehr hierin vorhanden als nur diese Erscheinung,
nämlich a) die Ursache wirkt auf die passive Substanz,
sie verändert deren Bestimmung;
aber diese ist das Gesetztsein, sonst ist nichts an ihr zu verändern;
die andere Bestimmung aber, die sie erhält, ist die Ursächlichkeit;
die passive Substanz wird also zur Ursache, Macht und Tätigkeit. ((S247))

b) Es wird die Wirkung an ihr gesetzt von der Ursache;
das aber von der Ursache Gesetzte
ist die im Wirken mit sich identische Ursache selbst;
es ist diese, welche sich an die Stelle der passiven Substanz setzt.

- Ebenso in Ansehung der aktiven Substanz ist
a) das Wirken das Übersetzen der Ursache in die Wirkung,
in ihr Anderes, das Gesetztsein, und
b) in der Wirkung zeigt sich die Ursache als das, was sie ist;
die Wirkung ist identisch mit der Ursache, nicht ein anderes;
die Ursache zeigt also im Wirken das Gesetztsein
als das, was sie wesentlich ist.

- Nach beiden Seiten also, des identischen sowohl
als des negativen Beziehens der anderen auf sie,
wird jede das Gegenteil ihrer selbst;
dies Gegenteil aber wird jede [so],
daß die andere, also auch jede, identisch mit sich selbst bleibt.

- Aber beides, das identische und das negative Beziehen, ist ein und dasselbe;
die Substanz ist nur in ihrem Gegenteil identisch mit sich selbst,
und dies macht die absolute Identität der als zwei gesetzten Substanzen aus.

Die aktive Substanz wird durch das Wirken,
d.h. indem sie sich als das Gegenteil ihrer selbst setzt,
was zugleich das Aufheben ihres vorausgesetzten Andersseins,
der passiven Substanz ist,
als Ursache oder ursprüngliche Substantialität manifestiert.

Umgekehrt wird durch das Einwirken
das Gesetztsein als Gesetztsein, das Negative als Negatives,
somit die passive Substanz als sich auf sich beziehende Negativität manifestiert,
und die Ursache geht in diesem anderen ihrer selbst
schlechthin nur mit sich zusammen.

Durch dies Setzen wird also
die vorausgesetzte oder an sich seiende Ursprünglichkeit für sich ;
aber dies Anundfürsichsein ist nur dadurch,
daß dies Setzen ebensosehr ein Aufheben des Vorausgesetzten ist
oder die absolute Substanz nur aus und in ihrem Gesetztsein
zu sich selbst zurückgekommen und dadurch absolut ist.

Diese Wechselwirkung ist hiermit die sich wieder aufhebende Erscheinung;
die Offenbarung des Scheins der Kausalität,
    worin die Ursache als Ursache ist,
daß er Schein ist.

Diese unendliche Reflexion in sich selbst,
daß das Anundfürsichsein erst dadurch ist, daß es Gesetztsein ist,
ist ((S248)) die Vollendung der Substanz.

Aber diese Vollendung ist nicht mehr die Substanz selbst,
sondern ist ein Höheres, der Begriff, das Subjekt.

Der Übergang des Substantialitätsverhältnisses
geschieht durch seine eigene immanente Notwendigkeit
und ist weiter nichts als die Manifestation ihrer selbst,
daß der Begriff ihre Wahrheit
und die Freiheit die Wahrheit der Notwendigkeit ist.

Es ist schon früher im zweiten Buch der objektiven Logik
S. 195 Anm. erinnert worden, daß die Philosophie, welche sich
auf den Standpunkt der Substanz stellt und darauf stehenbleibt,
das System des Spinoza ist.


Es ist daselbst zugleich der Mangel dieses Systems
sowohl der Form als [der] Materie nach aufgezeigt worden.

Ein anderes aber ist die Widerlegung desselben.

In Rücksicht auf die Widerlegung eines philosophischen Systems
ist anderwärts gleichfalls die allgemeine Bemerkung gemacht worden,
daß daraus die schiefe Vorstellung zu verbannen ist,
als ob das System als durchaus falsch dargestellt werden solle
und als ob das wahre System dagegen
dem falschen nur entgegengesetzt sei.

Aus dem Zusammenhange, in welchem hier das spinozistische System vorkommt,
geht von selbst der wahre Standpunkt desselben
und der Frage, ob es wahr oder falsch sei, hervor.

Das Substantialitätsverhältnis erzeugte sich durch die Natur des Wesens ;
dies Verhältnis sowie seine zu einem Ganzen erweiterte Darstellung
in einem Systeme ist daher ein notwendiger Standpunkt,
auf welchen das absolute sich stellt.

Ein solcher Standpunkt ist daher nicht als eine Meinung,
eine subjektive, beliebige Vorstellungs- und Denkweise eines Individuums,
als eine Verirrung der Spekulation anzusehen;
diese findet sich vielmehr auf ihrem Wege notwendig darauf versetzt,
und insofern ist das System vollkommen wahr.
- aber es ist nicht der höchste Standpunkt.

Allein insofern kann das System nicht als falsch,
als der Widerlegung bedürftig und fähig angesehen werden;
sondern nur dies daran ist als das Falsche zu betrachten,
daß es der höchste Standpunkt sei.

Das wahre System kann daher auch ((S249)) nicht
das Verhältnis zu ihm haben, ihm nur entgegengesetzt zu sein;
denn so wäre dies Entgegengesetzte selbst ein Einseitiges.

Vielmehr als das Höhere muss es das Untergeordnete in sich enthalten.

Ferner muss die Widerlegung nicht von außen kommen,
d.h. nicht von Annahmen ausgehen, welche außer jenem Systeme liegen,
denen es nicht entspricht.

Es braucht jene Annahmen nur nicht anzuerkennen;
der Mangel ist nur für den ein Mangel,
welcher von den auf sie gegründeten Bedürfnissen und Forderungen ausgeht.

Insofern ist gesagt worden, daß,
wer die Freiheit und Selbständigkeit des selbstbewußten Subjekts
nicht für sich als entschieden voraussetze,
für den könne keine Widerlegung des Spinozismus stattfinden.

Ohnehin ignoriert ein so hoher und in sich schon so reicher Standpunkt
als das Substantialitätsverhältnis jene Annahmen nicht,
sondern enthält sie auch;
eins der Attribute der spinozistischen Substanz ist das Denken.

Er versteht vielmehr die Bestimmungen,
unter welchen diese Annahmen ihm widerstreiten,
aufzulösen und in sich zu ziehen, so daß sie in demselben,
aber in den ihm angemessenen Modifikationen, erscheinen.

Der Nerv des äußerlichen Widerlegens beruht dann allein darauf,
die entgegengesetzten Formen jener Annahmen,
z.B. das absolute Selbstbestehen des denkenden Individuums
gegen die Form des Denkens, wie es in der absoluten Substanz
mit der Ausdehnung identisch gesetzt wird, seinerseits steif und fest zu halten.

Die wahrhafte Widerlegung muss in die Kraft des Gegners eingehen
und sich in den Umkreis seiner Stärke stellen;
ihn außerhalb seiner selbst anzugreifen
und da Recht zu behalten, wo er nicht ist, fördert die Sache nicht.

Die einzige Widerlegung des Spinozismus kann daher nur darin bestehen,
daß sein Standpunkt zuerst als wesentlich und notwendig anerkannt werde,
daß aber zweitens dieser Standpunkt aus sich selbst
auf den höheren gehoben werde.

Das Substantialitätsverhältnis, ganz nur an und für sich selbst betrachtet,
führt sich zu seinem Gegenteil, dem Begriffe, über.

Die im letzten ((S250)) Buch enthaltene Exposition der Substanz,
welche zum Begriffe überführt,
ist daher die einzige und wahrhafte Widerlegung des Spinozismus.

Sie ist die Enthüllung der Substanz
und diese ist die Genesis des Begriffs,
deren Hauptmomente oben zusammengestellt worden.

- Die Einheit der Substanz ist ihr Verhältnis der Notwendigkeit ;
aber so ist sie nur innere Notwendigkeit ;
indem sie durch das Moment der absoluten Negativität sich setzt,
wird sie manifestierte oder gesetzte Identität
und damit die Freiheit, welche die Identität des Begriffs ist.

Dieser, die aus der Wechselwirkung resultierende Totalität,
ist die Einheit der beiden Substanzen der Wechselwirkung,
so daß sie aber nunmehr der Freiheit angehören,
indem sie nicht mehr ihre Identität als ein Blindes, d.h. Innerliches,
sondern daß sie wesentlich die Bestimmung haben,
als Schein oder Reflexionsmomente zu sein,
wodurch jede mit ihrem Anderen oder ihrem Gesetztsein
ebenso unmittelbar zusammengegangen [ist]
und jede ihr Gesetztsein in sich selbst enthält,
somit in ihrem anderen schlechthin nur als identisch mit sich gesetzt ist.


Im Begriffe hat sich daher das Reich der Freiheit eröffnet.

Er ist das Freie, weil die an und für sich seiende Identität,
welche die Notwendigkeit der Substanz ausmacht,
zugleich als aufgehoben oder als Gesetztsein ist
und dies Gesetztsein, als sich auf sich selbst beziehend,
eben jene Identität ist.

Die Dunkelheit der im Kausalverhältnisse stehenden Substanzen füreinander
ist verschwunden, denn die Ursprünglichkeit ihres Selbstbestehens
ist in Gesetztsein übergegangen
und dadurch zur sich selbst durchsichtigen Klarheit geworden;
die Ursprüngliche Sache ist dies,
indem sie nur die Ursache ihrer selbst ist,
und dies ist die zum Begriffe befreite Substanz.


Es ergibt sich hieraus für den Begriff sogleich folgende nähere Bestimmung.

Weil das Anundfürsichsein unmittelbar als Gesetztsein ist,
ist der Begriff in seiner einfachen Beziehung auf sich selbst absolute Bestimmtheit,
aber welche ebenso als sich nur auf sich beziehend
unmittelbar einfache ((S251)) Identität ist.

Aber diese Beziehung der Bestimmtheit auf sich selbst,
als das Zusammengehen derselben mit sich,
ist ebensosehr die Negation der Bestimmtheit,
und der Begriff ist als diese Gleichheit mit sich selbst das Allgemeine.

Aber diese Identität hat so sehr die Bestimmung der Negativität;
sie ist die Negation oder Bestimmtheit, welche sich auf sich bezieht;
so ist der Begriff Einzelnes.

Jedes von ihnen ist die Totalität,
jedes enthält die Bestimmung des Anderen in sich,
und darum sind diese Totalitäten ebenso schlechthin nur eine,
als diese Einheit die Diremtion ihrer selbst
in den freien Schein dieser Zweiheit ist
- einer Zweiheit, welche in dem Unterschied des Einzelnen und Allgemeinen
als vollkommener Gegensatz erscheint,
der aber so sehr Schein ist, daß,
indem das eine begriffen und ausgesprochen wird,
darin das andere unmittelbar begriffen und ausgesprochen ist.

Das soeben Vorgetragene ist als der Begriff des Begriffes zu betrachten.

Wenn derselbe von demjenigen abzuweichen scheinen kann,
was man sonst unter Begriff verstehe,
so könnte verlangt werden, daß aufgezeigt würde,
wie dasselbe, was hier als der Begriff sich ergeben hat,
in anderen Vorstellungen oder Erklärungen enthalten sei.

Einerseits kann es jedoch nicht um eine
durch die Autorität des gewöhnlichen Verstehens
begründete Bestätigung zu tun sein;
in der Wissenschaft des Begriffes kann dessen Inhalt und Bestimmung
allein durch die immanente Deduktion bewährt werden,
welche seine Genesis enthält und welche bereits hinter uns liegt.

Auf der andern Seite muss wohl an sich in demjenigen,
was sonst als der Begriff des Begriffs vorgelegt wird,
der hier deduzierte zu erkennen sein.

Aber es ist nicht so leicht, das aufzufinden,
was andere von der Natur des Begriffes gesagt haben.

Denn meistens befassen sie sich mit dieser Aufsuchung gar nicht
und setzen voraus, daß jeder es schon von selbst verstehe,
wenn man von dem Begriffe spreche.

Neuerlich konnte man sich der Bemühung mit dem Begriffe
um so mehr überhoben glauben, da, wie es eine Zeitlang Ton war,
der Einbildungskraft, dann dem Gedächtnisse ((S253))
alles mögliche Schlimme nachzusagen,
es in der Philosophie seit geraumer Zeit zur Gewohnheit geworden
und zum Teil noch gegenwärtig ist,
auf den Begriff alle üble Nachrede zu häufen,
ihn, der das Höchste des Denkens ist, verächtlich zu machen
und dagegen für den höchsten sowohl szientifischen als moralischen Gipfel
das Unbegreifliche und das Nichtbegreifen anzusehen.

Ich beschränke mich hier auf eine Bemerkung,
die für das Auffassen der hier entwickelten Begriffe dienen kann
und es erleichtern mag, sich darein zu finden.

Der Begriff, insofern er zu einer solchen Existenz gediehen ist,
welche selbst frei ist, ist nichts anderes als Ich oder das reine Selbstbewußtsein.

Ich habe wohl Begriffe, d.h. bestimmte Begriffe;
aber Ich ist der reine Begriff selbst,
der als Begriff zum Dasein gekommen ist.

Wenn man daher an die Grundbestimmungen,
welche die Natur des Ich ausmachen, erinnert,
so darf man voraussetzen, daß an etwas Bekanntes,
d.i. der Vorstellung Geläufiges erinnert wird.

 Ich aber ist erstlich diese reine sich auf sich beziehende Einheit,
und dies nicht unmittelbar,
sondern indem es von aller Bestimmtheit und Inhalt abstrahiert
und in die Freiheit der schrankenlosen Gleichheit mit sich selbst zurückgeht.

So ist es Allgemeinheit ;
Einheit, welche nur durch jenes negative Verhalten,
welches als das Abstrahieren erscheint, Einheit mit sich ist
und dadurch alles Bestimmtsein in sich aufgelöst enthält.

 Zweitens ist Ich ebenso unmittelbar
als die sich auf sich selbst beziehende Negativität
 Einzelheit, absolutes Bestimmtsein,
welches sich Anderem gegenüberstellt und es ausschließt;
 individuelle Persönlichkeit.

Jene absolute Allgemeinheit,
die ebenso unmittelbar absolute Vereinzelung ist,
und ein Anundfürsichsein, welches schlechthin Gesetztsein
und nur dies Anundfürsichsein
durch die Einheit mit dem Gesetztsein ist,
macht ebenso die Natur des Ich als des Begriffes aus;
von dem einen und dem anderen ist nichts zu begreifen,
wenn nicht die angegebenen beiden Momente zugleich in ihrer Abstraktion
und zugleich in ihrer vollkommenen Einheit aufgefaßt werden. ((S253))


Wenn nach der gewöhnlichen Weise
von dem Verstande, den Ich habe, gesprochen wird,
so versteht man darunter ein Vermögen oder Eigenschaft,
die in dem Verhältnisse zu Ich stehe
wie die Eigenschaft des Dings zum Dinge selbst,
- einem unbestimmten Substrate, welches nicht der wahrhafte Grund
und das Bestimmende seiner Eigenschaft sei.

Nach dieser Vorstellung habe Ich Begriffe und den Begriff,
wie ich auch einen Rock, Farbe und andere äußerliche Eigenschaften habe.

- Kant ist über dieses äußerliche Verhältnis
des Verstandes als des Vermögens der Begriffe und des Begriffes selbst
zum Ich hinausgegangen.

Es gehört zu den tiefsten und richtigsten Einsichten,
die sich in der Kritik der Vernunft finden,
daß die Einheit, die das Wesen des Begriffs ausmacht,
als die ursprünglich-synthetische Einheit der Apperzeption,
als Einheit des >>Ich denke<< oder des Selbstbewußtseins erkannt wird.

- Dieser Satz macht die sogenannte
 transzendentale Deduktion der Kategorie[n] aus;
sie hat aber von jeher für eines der schwersten Stücke
der Kantischen Philosophie gegolten,
- wohl aus keinem anderen Grunde, als weil sie fordert,
daß über die bloße Vorstellung des Verhältnisses,
in welchem Ich und der Verstand oder die Begriffe
zu einem Ding und seinen Eigenschaften oder Akzidenzen stehen,
zum Gedanken hinausgegangen werden soll.

- >>Objekt<<, sagt Kant, Kritik der reinen Vernunft, 2. Ausg. [B], S. 137,
>>ist das, in dessen Begriff das Mannigfaltige einer gegebenen Anschauung
 vereinigt ist.

Alle Vereinigung der Vorstellungen erfordert aber
 Einheit des Bewußtseins in der Synthesis derselben.

Folglich ist diese Einheit des Bewußtseins dasjenige,
was allein die Beziehung der Vorstellungen auf einen Gegenstand,
mithin ihre objektive Gültigkeit.. ausmacht
und worauf selbst die Möglichkeit des Verstandes beruht.<<

Kant unterscheidet die subjektive Einheit des Bewußtseins hiervon,
die Einheit der Vorstellung, ob ich mir eines Mannigfaltigen
als zugleich oder nacheinander bewußt bin,
was von empirischen Bedingungen abhänge.

Die Prinzipien dagegen ((S254)) der objektiven Bestimmung der Vorstellungen
seien allein aus dem Grundsatze
der transzendentalen Einheit der Apperzeption abzuleiten.

Durch die Kategorien, welche diese objektiven Bestimmungen sind,
werde das Mannigfaltige gegebener Vorstellungen so bestimmt,
daß es zur Einheit desBewußtseins gebracht werde.

- Nach dieser Darstellung ist die Einheit des Begriffs dasjenige,
wodurch etwas nicht bloße Gefühlsbestimmung, Anschauung
oder auch bloße Vorstellung, sondern Objekt ist,
welche objektive Einheit die Einheit des Ich mit sich selbst ist.

- Das Begreifen eines Gegenstandes besteht in der Tat in nichts anderem,
als daß Ich denselben sich zu eigen macht, ihn durchdringt
und ihn in seine eigene Form,
d.i. in die Allgemeinheit, welche unmittelbar Bestimmtheit,
oder Bestimmtheit, welche unmittelbar Allgemeinheit ist, bringt.

Der Gegenstand in der Anschauung oder auch in der Vorstellung
ist noch ein Äußerliches, Fremdes.

Durch das Begreifen wird das Anundfürsichsein,
das er im Anschauen und Vorstellen hat, in ein Gesetztsein verwandelt;
Ich durchdringt ihn denkend.

Wie er aber im Denken ist, so ist er erst an und für sich ;
wie er in der Anschauung oder Vorstellung ist, ist er Erscheinung ;
das Denken hebt seine Unmittelbarkeit,
mit der er zunächst vor uns kommt, auf
und macht so ein Gesetztsein aus ihm;
dies sein Gesetztsein aber ist sein Anundfürsichsein
oder seine Objektivität.

Diese Objektivität hat der Gegenstand somit im Begriffe,
und dieser ist die Einheit des Selbstbewußtseins,
in die er aufgenommen worden;
seine Objektivität oder der Begriff ist daher selbst nichts anderes
als die Natur des Selbstbewußtseins,
hat keine anderen Momente oder Bestimmungen als das Ich selbst.


Hiernach rechtfertigt es sich durch einen Hauptsatz der Kantischen Philosophie,
daß, um das zu erkennen, was der Begriff sei,
an die Natur des Ich erinnert wird.

Umgekehrt aber ist hierzu notwendig,
den Begriff des Ich aufgefaßt zu haben, wie er vorhin angeführt worden.

Wenn bei der bloßen Vorstellung des Ich stehengeblieben wird,
wie sie ((S255)) unserem gewöhnlichen Bewußtsein vorschwebt,
so ist Ich nur das einfache Ding, welches auch Seele genannt wird,
dem der Begriff als ein Besitz oder Eigenschaft inhäriert.

Diese Vorstellung, welche sich nicht damit einläßt,
weder Ich noch den Begriff zu begreifen,
kann nicht dazu dienen, das Begreifen des Begriffs zu erleichtern oder näherzubringen.


Die angeführte Kantische Darstellung enthält noch zwei Seiten,
die den Begriff betreffen und einige weitere Bemerkungen notwendig machen.

Fürs erste sind der Stufe des Verstandes
die Stufen des Gefühls und der Anschauung vorausgeschickt,
und es ist ein wesentlicher Satz der Kantischen Transzendentalphilosophie,
daß die Begriffe ohne Anschauung leer sind
und allein als Beziehungen
des durch die Anschauung gegebenen Mannigfaltigen Gültigkeit haben.

Zweitens ist der Begriff als das Objektive der Erkenntnis angegeben worden,
somit als die Wahrheit.

Aber auf der andern Seite wird derselbe als etwas bloß Subjektives genommen,
aus dem sich die Realität, unter welcher,
da sie der Subjektivität gegenübergestellt wird,
die Objektivität zu verstehen ist, nicht herausklauben lasse;
und überhaupt wird der Begriff und das Logische
für etwas nur Formelles erklärt,
das, weil es von dem Inhalt abstrahiere, die Wahrheit nicht enthalte.


Was nun erstens jenes Verhältnis des Verstandes oder Begriffs
zu den ihm vorausgesetzten Stufen betrifft,
so kommt es darauf an, welches die Wissenschaft ist,
die abgehandelt wird, um die Form jener Stufen zu bestimmen.

In unserer Wissenschaft, als der reinen Logik,
sind diese Stufen Sein und Wesen.

In der Psychologie sind es das Gefühl und die Anschauung
und dann die Vorstellung überhaupt,
welche dem Verstande vorausgeschickt werden.

In der Phänomenologie des Geistes, als der Lehre vom Bewußtsein,
wurde durch die Stufen des sinnlichen Bewußseins
und dann des Wahrnehmens zum Verstande aufgestiegen.

Kant schickt ihm nur Gefühl und Anschauung voraus.

Wie unvollständig zunächst diese Stufenleiter ist,
gibt er schon selbst dadurch zu ((S256)) erkennen,
daß er als Anhang zu der transzendentalen Logik oder Verstandeslehre
noch eine Abhandlung über die Reflexionsbegriffe hinzufügt,
- eine Sphäre, welche zwischen der Anschauung, und dem Verstande
oder dem Sein und Begriffe liegt.


Über die Sache selbst ist fürs erste zu bemerken,
daß jene Gestalten von Anschauung, Vorstellung und dergleichen
dem selbstbewußten Geiste angehören,
der als solcher nicht in der logischen Wissenschaft betrachtet wird.

Die reinen Bestimmungen von Sein, Wesen und Begriff
machen zwar auch die Grundlage
und das innere einfache Gerüst der Formen des Geistes aus;
der Geist als anschauend, ebenso als sinnliches Bewußtsein
ist in der Bestimmtheit des unmittelbaren Seins,
so wie der Geist als vorstellend wie auch als wahrnehmendes Bewußtsein
sich vom Sein auf die Stufe des Wesens oder der Reflexion erhoben hat.

Allein diese konkreten Gestalten gehen die logische Wissenschaft
sowenig an als die konkreten Formen,
welche die logischen Bestimmungen in der Natur annehmen
und welche Raum und Zeit, alsdann der sich erfüllende Raum und Zeit
als unorganische Natur, und die organische Natur sein würden.

Ebenso ist hier auch der Begriff nicht als Aktus des selbstbewußten Verstandes,
nicht der subjektive Verstand zu betrachten,
sondern der Begriff an und für sich,
welcher ebensowohl eine Stufe der Natur als des Geistes ausmacht.

Das Leben oder die organische Natur ist diese Stufe der Natur,
auf welcher der Begriff hervortritt;
aber als blinder, sich selbst nicht fassender, d.h. nicht denkender Begriff;
als solcher kommt er nur dem Geiste zu.

Von jener ungeistigen aber sowohl als von dieser geistigen Gestalt des Begriffs
ist seine logische Form unabhängig,
es ist hierüber schon in der Einleitung
die nötige Vorerinnerung gemacht worden;
es ist dies eine Bedeutung, welche nicht erst
innerhalb der Logik zu rechtfertigen ist,
sondern mit der man vor derselben im reinen sein muß.


Wie nun aber auch die Formen gestaltet sein möchten,
welche dem Begriffe vorangehen,
so kommt es zweitens auf das ((S257)) Verhältnis an,
in welchem der Begriff zu denselben gedacht wird.

Dies Verhältnis wird sowohl in der gewöhnlichen psychologischen Vorstellung
als auch in der Kantischen Transzendentalphilosophie so angenommen,
daß der empirische Stoff, das Mannigfaltige der Anschauung und Vorstellung,
zuerst für sich da ist und daß dann der Verstand dazu hintrete,
Einheit in denselben bringe und ihn durch Abstraktion
in die Form der Allgemeinheit erhebe.

Des Verstand ist auf diese Weise eine für sich leere Form,
welche teils nur durch jenen gegebenen Inhalt Realität erhält,
teils von ihm abstrahiert,
nämlich ihn als etwas, aber nur für den Begriff Unbrauchbares wegläßt.

Der Begriff ist in dem einen und und dem anderen Tun nicht das Unabhängige,
nicht das Wesentliche und Wahre jenes vorausgehenden Stoffes,
welches vielmehr die Realität an und für sich ist,
die sich aus dem Begriffe nicht herausklauben läßt.


Es muss nun allerdings zugegeben werden,
daß der Begriff als solcher noch nicht vollständig ist,
sondern in die Idee sich erbeben muss,
welche erst die Einheit des Begriffs und der Realität ist;
wie sich in dem Verfolge durch die Natur des Begriffs
 selbst ergeben muß.

Denn die Realität, die er sich gibt,
darf nicht als ein Äußerliches aufgenommen,
sondern muss nach wissenschaftlicher Forderung
aus ihm selbst abgeleitet werden.

Aber es ist wahrhaftig nicht jener
durch die Anschauung und die Vorstellung gegebene Stoff,
welcher gegen den Begriff als das Reale geltend gemacht werden darf.

>> Es ist nur ein Begriff <<, pflegt man zu sagen,
indem man nicht nur die Idee,
sondern das sinnliche, räumliche und zeitliche handgreifliche Dasein
als etwas gegenüberstellt, das vortrefflicher sei als der Begriff.

Das Abstrakte hält man dann darum für geringer als das Konkrete,
weil aus jenem so viel dergleichen Stoff weggelassen worden sei.

Das Abstrahieren hat in dieser Meinung die Bedeutung,
daß aus dem Konkreten nur zu unserern subjektiven Behuf
ein oder das andere Merkmal so herausgenommen werden,
daß mit dem Weglassen so vieler anderer
 Eigenschaften und ((S258)) Beschaffenheiten des Gegenstandes
denselben an ihrem Werte und ihrer Würde
nichts benommen sein solle,
sondern sie als das Reelle, nur auf der andern Seite drüben,
noch immer als völlig Geltendes gelassen werden,
so daß es nur das Unvermögen des Verstandes sei,
solchen Reichtum nicht aufzunehmen
und sich mit der dürftigen Abstraktion begnügen zu müssen.

Wenn nun der gegebene Stoff der Anschauung
und das Mannigfaltige der Vorstellung als das Reelle
gegen das Gedachte und den Begriff genommen wird,
so ist dies eine Ansicht, welche abgelegt zu haben
nicht nur Bedingung des Philosophierens ist,
sondern schon von der Religion vorausgesetzt wird;
wie ist ein Bedürfnis und der Sinn derselben möglich,
wenn die flüchtige und oberflächliche Erscheinung des Sinnlichen und Einzelnen
noch für das Wahre gehalten wird?

Die Philosophie aber gibt die begriffene Einsicht,
was es mit der Realität des sinnlichen Seins für eine Bewandtnis habe,
und schickt jene Stufen des Gefühls und der Anschauung,
des sinnlichen Bewußtseins usf. insofern dem Verstande voraus,
als sie in dessen Werden seine Bedingungen,
aber nur so sind, daß der Begriff aus ihrer Dialektik und Nichtigkeit
als ihr Grund hervongeht,
nicht aber, daß er durch ihre Realität bedingt wäre.

Das abstrahierende Denken ist daher nicht
als bloßes Auf-die-Seite-Stellen des sinnlichen Stoffes zu betrachten,
welcher dadurch in seiner Realität keinen Eintrag leide,
sondern es ist vielmehr
das Aufheben und die Reduktion desselben als bloßer Erscheinung
auf das Wesentliche, welches nun im Begriff sich manifestiert.

Wenn das freilich nur als ein Merkmal oder Zeichen dienen soll,
was von der konkreten Erscheinung in den Begriff aufzunehmen sei,
so darf es allerdings auch irgendeine
nur sinnliche einzelne Bestimmung des Gegenstandes sein,
die wegen irgendeines äußerlichen Interesses
aus den anderen herausgewählt wird
und von gleicher Art und Natur wie die übrigen ist.


Ein hauptsächlicher Mißverstand, welcher hierbei obwaltet, ist,
als ob das natürliche Prinzip oder der Anfang,
von dem ((S259)) in der natürlichen Entwicklung
oder in der Geschichte des sich bildenden Individuums ausgegangen wird,
das Wahre und im Begriffe Erste sei.

Anschauung oder Sein sind wohl der Natur nach das Erste
oder die Bedingung für den Begriff,
aber sie sind darum nicht das an und für sich Unbedingte;
im Begriffe hebt sich vielmehr ihre Realität
und damit zugleich der Schein auf, den sie als das bedingende Reelle hatten.

Wenn es nicht um die Wahrheit,
sondern nur um die Historie zu tun ist,
wie es im Vorstellen und dem erscheinenden Denken zugehe,
so kann man allerdings bei der Erzählung stehenbleiben,
daß wir mit Gefühlen und Anschauungen anfangen
und der Verstand aus dem Mannigfaltigen derselben
eine Allgemeinheit oder ein Abstraktes herausziehe
und begreiflich jene Grundlage dazu nötig habe,
welche bei diesem Abstrahieren noch in der ganzen Realität,
mit welcher sie sich zuerst zeigte, dem Vorstellen stehenbleibe.

Aber die Philosophie soll keine Erzählung dessen sein, was geschieht,
sondern eine Erkenntnis dessen, was wahr darin ist,
und aus dem Wahren soll sie ferner das begreifen,
was in der Erzählung als ein bloßes Geschehen erscheint.


Wenn in der oberflächlichen Vorstellung von dem, was der Begriff ist,
alle Mannigfaltigkeit außer dem Begriffe steht
und diesem nur die Form der abstrakten Allgemeinheit
oder der leeren Reflexionsidentität zukommt,
so kann schon zunächst daran erinnert werden,
daß auch sonst für die Angabe eines Begriffs
oder die Definition zu der Gattung,
welche selbst schon eigentlich nicht rein abstrakte Allgemeinheit ist,
ausdrücklich auch die spezifische Bestimmtheit gefordert wird.

Wenn nur mit etwas denkender Betrachtung darauf reflektiert würde,
was dies sagen will, so würde sich ergeben,
daß damit das Unterscheiden
als ein ebenso wesentliches Moment des Begriffs angesehen wird.

 Kant hat diese Betrachtung durch den höchst wichtigen Gedanken eingeleitet,
daß es synthetische Urteile a priori gebe.

Diese ursprüngliche Synthesis der Apperzeption
ist eines der tiefsten Prinzipien für die spekulative Entwicklung;
sie enthält den Anfang ((S260)) zum wahrhaften Auffassen der Natur des Begriffs
und ist jener leeren Identität oder abstrakten Allgemeinheit,
welche keine Synthesis in sich ist, vollkommen entgegengesetzt.

- Diesem Anfange entspricht jedoch die weitere Ausführung wenig.

Schon der Ausdruck Synthesis leitet leicht wieder
zur Vorstellung einer äußerlichen Einheit und bloßen Verbindung
von solchen, die an und für sich getrennt sind.

Alsdann ist die Kantische Philosophie
nur bei dem psychologischen Reflexe des Begriffs stehengeblieben
und ist wieder zur Behauptung der bleibenden Bedingtheit des Begriffs
durch ein Mannigfaltiges der Anschauung zurückgegangen.

Sie hat die Verstandeserkenntnisse und die Erfahrung
nicht darum als einen erscheinenden Inhalt ausgesprochen,
weil die Kategorien selbst nur endliche sind,
sondern aus dem Grunde eines psychologischen Idealismus,
weil sie nur Bestimmungen seien, die vom Selbstbewußtsein herkommen.

Auch gehört hierher, daß der Begriff wieder ohne
das Mannigfaltige der Anschauung inhaltslos und leer sein soll,
ungeachtet er apriori eine Synthesis sei;
indem er dies ist, hat er ja die Bestimmtheit und den Unterschied in sich selbst.

Indem sie die Bestimmtheit des Begriffs,
damit die absolute Bestimmtheit, die Einzelheit, ist,
ist der Begriff Grund und Quelle aller endlichen Bestimmtheit und Mannigfaltigkeit.


Die formelle Stellung, welche er als Verstand behält,
wird in der Kantischen Darstellung dessen, was Vernunft sei, vollendet.

In der Vernunft, der höchsten Stufe des Denkens,
sollte man erwarten, der Begriff werde die Bedingtheit,
in welcher er auf der Stufe des Verstandes noch erscheint,
verlieren und zur vollendeten Wahrheit kommen.

Diese Erwartung wird aber getäuscht.

Dadurch, daß Kant das Verhalten der Vernunft zu den Kategorien
als nur dialektisch bestimmt,
und zwar das Resultat dieser Dialektik schlechthin nur
als das unendliche Nichts auffaßt,
so verliert die unendliche Einheit der Vernunft auch noch die Synthesis
und damit jenen Anfang eines spekulativen, wahrhaft unendlichen Begriffs;
sie wird zu der bekannten ganz formellen, ((S261))
bloß regulativen Einheit des systematischen Verstandesgebrauchs.

Es wird für einen Mißbrauch erklärt, daß die Logik,
die bloß ein Kanon der Beurteilung sein solle,
als ein Organon zur Hervorbringung objektiver Einsichten
angesehen werde.

Die Vernunftbegriffe,
in denen man eine höhere Kraft und tieferen Inhalt ahnen musste,
haben nichts Konstitutives mehr wie noch die Kategorien;
sie sind bloße Ideen;
es soll ganz wohl erlaubt sein, sie zu gebrauchen,
aber mit diesen intelligiblen Wesen,
in denen sich alle Wahrheit ganz aufschließen sollte,
soll weiter nichts gemeint sein als Hypothesen,
denen eine Wahrheit an und für sich zuzuschreiben
eine völlige Willkür und Tollkühnheit sein würde,
da sie - in keiner Erfahrung vorkommen können.

- Hätte man es je denken sollen, daß die Philosophie
den intelligiblen Wesen darum die Wahrheit absprechen würde,
weil sie des räumlichen und zeitlichen Stoffes der Sinnlichkeit entbehren?


Es hängt hiermit unmittelbar der Gesichtspunkt zusammen,
in Rücksicht auf welchen der Begriff
und die Bestimmung der Logik überhaupt zu betrachten ist
und der in der Kantischen Philosophie
auf die gleiche Weise wie insgemein genommen wird:
das Verhältnis nämlich des Begriffs und seiner Wissenschafl
zur Wahrheit selbst.

Es ist vorhin aus der Kantischen Deduktion der Kategorien angeführt worden,
daß nach derselben das Objekt,
als in welchem das Mannigfaltige der Anschauung vereinigt ist,
nur diese Einheit ist durch die Einheit des Selbstbewußtseins.

Die Objektivität des Denkens ist also hier bestimmt ausgesprochen,
eine Identität des Begriffs und des Dinges, welche die Wahrheit ist.

Auf gleiche Weise wird auch insgemein zugegeben,
daß, indem das Denken einen gegebenen Gegenstand sich aneignet,
dieser dadurch eine Veränderung erleidet
und aus einem sinnlichen zu einem gedachten gemacht werde,
daß aber diese Veränderung nicht nur nichts an seiner Wesentlichkeit ändere,
sondern daß er vielmehr erst in seinem Begriffe in seiner Wahrheit,
in der Unmittelbarkeit, in welcher er gegeben ist, aber
nur Erscheinung und Zufälligkeit ((S262)) [sei],
daß die Erkenntnis des Gegenstandes, welche ihn begreift,
die Erkenntnis desselben, wie er an und für sich ist,
und der Begriff seine Objektivität selbst sei.

Auf der andern Seite wird aber ebenso wieder behauptet,
 wir können die Dinge doch nicht erkennen, wie sie an und für sich seien,
und die Wahrheit sei für die erkennende Vernunft unzugänglich ;
jene Wahrheit, welche in der Einheit des Objektes und des Begriffs besteht,
sei doch nur Erscheinung, und zwar nun wieder aus dem Grunde,
weil der Inhalt nur das Mannigfaltige der Anschauung sei.

Es ist hierüber schon daran erinnert worden,
daß eben im Begriffe vielmehr diese Mannigfaltigkeit,
insofern sie der Anschauung im Gegensatze gegen den Begriff angehört,
aufgehoben werde und der Gegenstand durch den Begriff
in seine nicht zufällige Wesenheit zurückgeführt sei;
diese tritt in die Erscheinung,
darum eben ist die Erscheinung nicht bloß ein Wesenloses,
sondern Manifestation des Wesens.

Die aber ganz frei gewordene Manifestation desselben ist der Begriff.

- Diese Sätze an welche hier erinnert wird,
sind darum keine dogmatischen Assertionen,
weil sie aus der ganzen Entwicklung des Wesens
durch sich selbst hervorgegangene Resultate sind.

Der jetzige Standpunkt, auf welchen diese Entwicklung geführt hat,
ist, daß die Form des Absoluten,
welche höher als Sein und Wesen, der Begriff ist.

Indem er nach dieser Seite Sein und Wesen,
wozu auch bei anderen Ausgangspunkten
Gefühl und Anschauung und Vorstellung gehören
und welche als seine vorangehenden Bedingungen erschienen,
 sich unterworfen und sich als ihren unbedingten Grund erwiesen hat,
so ist nun noch die zweite Seite übrig,
deren Abhandlung dieses dritte Buch der Logik gewidmet ist,
die Darstellung nämlich, wie er die Realität, welche in ihm verschwunden,
in und aus sich bildet.

Es ist daher allerdings zugegeben worden, daß die Erkenntnis,
welche nur bei dem Begriff rein als solchem steht, noch unvollständig ist
und nur erst zur abstrakten Wahrheit gekommen ist.

Aber ihre Unvollständigkeit liegt nicht darin,
daß sie jener vermeintlichen ((S263)) Realität,
die im Gefühl und Anschauung gegeben sei, entbehre,
sondern daß der Begriff noch nicht
seine eigene aus ihm selbst erzeugte Realität sich gegeben hat.

Darin besteht die gegen und an dem empirischen Stoff
und genauer an seinen Kategorien und Reflexionsbestimmungen
erwiesene Absolutheit des Begriffes, daß derselbe
nicht, wie er außer und vor dem Begriffe erscheint, Wahrheit habe,
sondern allein in seiner Idealität oder Identität mit dem Begriffe.

Die Herleitung des Reellen aus ihm,
wenn man es Herleitung nennen will, besteht zunächst wesentlich darin,
daß der Begriff in seiner formellen Abstraktion sich als unvollendet zeigt
und durch die in ihm selbst gegründete Dialektik zur Realität so übergeht,
daß er sie aus sich erzeugt,
aber nicht, daß er zu einer fertigen,
ihm gegenüber gefundenen Realität wieder zurückfällt
und zu etwas, das sich als das unwesentliche der Erscheinung kundgetan,
seine Zuflucht nimmt, weil er, nachdem er sich um ein Besseres umgesehen,
doch dergleichen nicht gefunden habe.

- Es wird immer als etwas Verwundernswürdiges ausgezeichnet werden,
wie die Kantische Philosophie [zwar]
dasjenige Verhältnis des Denkens zum sinnlichen Dasein, bei dem sie stehenblieb,
für ein nur relatives Verhältnis der bloßen Erscheinung erkannte
und eine höhere Einheit beider in der Idee überhaupt
und z.B. in der Idee eines anschauenden Verstandes
sehr wohl anerkannte und aussprach,
doch bei jenem relativen Verhältnisse
und bei der Behauptung stehengeblieben ist,
daß der Begriff schlechthin von der Realität getrennt sei und bleibe,
- somit als die Wahrheit dasjenige behauptete,
was sie als endliche Erkenntnis aussprach,
und das für überschwenglich, unerlaubt und für Gedankendinge erklärt,
was sie als Wahrheit erkannte
und wovon sie den bestimmten Begriff aufstellte.


Indem es zunächst hier die Logik, nicht die Wissenschaft überhaupt ist,
von deren Verhältnisse zur Wahrheit die Rede ist,
so muss ferner noch zugegeben werden,
daß jene als die formelle Wissenschafl
nicht auch diejenige Realität enthalten könne und solle,
welche der Inhalt weiterer Teile der Philosophie, ((S264))
der Wissenschaften der Natur und des Geistes, ist.

Diese konkreten Wissenschaften treten allerdings
zu einer reelleren Form der Idee heraus als die Logik,
aber zugleich nicht so, daß sie zu jener Realität sich wieder umwendeten,
welche das über seine Erscheinung zur Wissenschaft erhobene Bewußtsein
aufgegeben [hat],
oder auch zum Gebrauch von Formen,
wie die Kategorien und Reflexionsbestimmungen sind,
deren Endlichkeit und Unwahrheit sich in der Logik dargestellt hat,
wieder zurückkehrten.

Vielmehr zeigt die Logik die Erhebung der Idee zu der Stufe,
von der aus sie die Schöpferin der Natur wird
und zur Form einer konkreten Unmittelbarkeit überschreitet,
deren Begriff aber auch diese Gestalt wieder zerbricht,
um zu sich selbst, als konkreter Geist, zu werden.

Gegen diese konkreten Wissenschaften, welche aber
das Logische oder den Begriff zum inneren Bildner haben und behalten,
wie sie es zum Vorbildner hatten,
ist die Logik selbst allerdings die formelle Wissenschaft,
aber die Wissenschaft der absoluten Form,
welche in sich Totalität ist und die reine Idee der Wahrheit selbst enthält.

Diese absolute Form hat an ihr selbst ihren Inhalt oder Realität;
der Begriff, indem er nicht die triviale, leere Identität ist,
hat in dem Momente seiner Negativität oder des absoluten Bestimmens
die unterschiedenen Bestimmungen;
der Inhalt ist überhaupt nichts anderes
als solche Bestimmungen der absoluten Form,
- der durch sie selbst gesetzte und daher auch ihr angemessene Inhalt.

- Diese Form ist darum auch von ganz anderer Natur,
als gewöhnlich die logische Form genommen wird.

Sie ist schon für sich selbst die Wahrheit,
indem dieser Inhalt seiner Form
oder diese Realität ihrem Begriffe angemessen ist,
und die reine Wahrheit, weil dessen Bestimmungen
noch nicht die Form eines absoluten Andersseins
oder der absoluten Unmittelbarkeit haben.

- Kant, indem er [in der] Kritik der reinen Vernunft, [B], S. 83
in Beziehung auf die Logik auf die ((S265)) alte und berühmte Frage,
 was die Wahrheit sei, zu reden kommt,
 schenkt fürs erste als etwas Triviales die Namenerklärung,
daß sie die Übereinstimmung der Erkenntnis mit ihrem Gegenstande sei,
- eine Definition, die von großem, ja von dem höchsten Werte ist.

Wenn man sich derselben
bei der Grundbehauptung des transzendentalen Idealismus erinnert,
daß die Vernunfterkenntnis die Dinge an sich zu erfassen
nicht vermögend sei,
daß die Realität schlechthin außer dem Begriffe liege,
so zeigt sich sogleich, daß eine solche Vernunft,
die sich mit ihrem Gegenstande, den Dingen an sich,
 nicht in Übereinstimmung zu setzen vermag,
und die Dinge an sich, die nicht mit dem Vernunftbegriffe,
der Begriff, der nicht mit der Realität,
eine Realität, die nicht mit dem Begriffe in Übereinstimmung ist,
 unwahre Vorstellungen sind.

Wenn Kant die Idee eines anschauenden Verstandes
an jene Definition der Wahrheit gehalten hätte,
so würde er diese Idee, welche die geforderte Übereinstimmung ausdrückt,
nicht als ein Gedankending,
sondern vielmehr als Wahrheit behandelt haben.


>Das, was man zu wissen verlange<, gibt Kant ferner an,
>sei ein allgemeines und sicheres Kriterium der Wahrheit
einer jeden Erkenntnis ;
es würde ein solches sein, welches von allen Erkenntnissen,
 ohne Unterschied ihrer Gegenstände, gültig wäre;
da man aber bei demselben von allem Inhalt der Erkenntnis
 (Beziehung auf ihr Objekt) abstrahiert
und Wahrheit gerade diesen Inhalt angeht,
so würde es ganz unmöglich und ungereimt sein,
nach einem Merkmal der Wahrheit dieses Inhalts der Erkenntnisse zu fragen.<

- Es ist hier die gewöhnliche Vorstellung
von der formellen Funktion der Logik sehr bestimmt ausgedrückt,
und das angeführte Räsonnement scheint sehr einleuchtend zu sein.

Fürs erste aber ist zu bemerken,
daß es solchem formellen Räsonnement gewöhnlich so geht,
in seinem Reden die Sache zu vergessen,
die es zur Grundlage gemacht und von der es spricht.

Es würde ungereimt sein, heißt es, nach einem Kriterium
der Wahrheit des Inhalts der Erkenntnis ((S266)) zu fragen;
- aber nach der Definition macht nicht der Inhalt die Wahrheit aus,
sondern die Übereinstimmung desselben mit dem Begriffe.

Ein Inhalt, wie von ihm hier gesprochen wird, ohne den Begriff
ist ein Begriffloses, somit Wesenloses;
nach dem Kriterium der Wahrheit eines solchen
kann freilich nicht gefragt werden,
aber aus dem entgegengesetzten Grunde, darum nämlich nicht,
weil er um seiner Begrifflosigkeit willen
nicht die geforderte Übereinstimnung ist, sondern weiter nichts
als ein der wahrheitslosen Meinung Angehöriges sein kann.

- Lassen wir die Erwähnung des Inhalts beiseite,
der hier die Verwirrung verursacht
- in welche aber der Formalismus jedesmal verfällt
und die ihn das Gegenteil dessen sagen läßt, was er vorbringen will,
sooft er sich auf Erläuterung einläßt -,
und bleiben bei der abstrakten Ansicht stehen,
daß das Logische nur formell sei und von allem Inhalt vielmehr abstrahiere,
so haben wir eine einseitige Erkenntnis,
welche keinen Gegenstand enthalten soll,
eine leere, bestimmungslose Form,
die also ebensowenig eine Übereinstimmung
- da zur Übereinstimmung wesentlich zwei gehören -,
ebensowenig Wahrheit ist.

- An der apriorischen Synthesis des Begriffs
hatte Kant ein höheres Prinzip, worin die Zweiheit in der Einheit,
somit dasjenige erkannt werden konnte, was zur Wahrheit gefordert wird;
aber der sinnliche Stoff, das Mannigfaltige der Anschauung
war ihm zu mächtig, um davon weg zur Betrachtung des Begriffs
und der Kategorien an und für sich
und zu einem spekulativen Philosophieren kommen zu können.


Indem die Logik Wissenschaft der absoluten Form ist,
so muss dies Formelle, damit es ein Wahres sei,
an ihm selbst einen Inhalt haben, welcher seiner Form gemäß sei,
und um so mehr, da das logische Formelle die reine Form,
also das logische Wahre die reine Wahrheit selbst sein muß.

Dieses Formelle muss daher
in sich viel reicher an Bestimmungen und Inhalt sowie auch
von unendlich größerer Wirksamkeit auf das Konkrete gedacht werden,
als es gewöhnlich genommen ((S267)) wird.

Die logischen Gesetze für sich
(das ohnehin Heterogene, die angewandte Logik
und [das] übrige psychologische und anthropologische Material weggerechnet)
werden gewöhnlich außer dem Satze des Widerspruchs
auf einige dürftige Sätze,
die Umkehrung der Urteile und die Formen der Schlüsse betreffend, beschränkt.

Die selbst hierbei vorkommenden Formen
sowie weitere Bestimmungen derselben
werden nur gleichsam historisch aufgenommen,
nicht der Kritik, ob sie an und für sich ein Wahres seien, unterworfen.

So gilt z.B. die Form des positiven Urteils für etwas an sich völlig Richtiges,
wobei es ganz allein auf den Inhalt ankomme,
ob ein solches Urteil wahr sei.

Ob diese Form an und für sich eine Form der Wahrheit,
ob der Satz, den sie ausspricht, >>das Einzelne ist ein Allgemeines<<,
nicht in sich dialektisch sei, an diese Untersuchung wird nicht gedacht.

Es wird geradezu dafür gehalten,
daß dies Urteil für sich fähig, Wahrheit zu enthalten,
und jener Satz, den jedes positive Urteil ausspricht, ein wahrer sei,
obschon unmittelbar erhellt, daß ihm dasjenige fehlt,
was die Definition der Wahrheit fordert,
nämlich die Übereinstimmung des Begriffs und seines Gegenstandes;
das Prädikat, welches hier das Allgemeine ist, als den Begriff,
das Subjekt, welches das Einzelne ist, als den Gegenstand genommen,
so stimmt das eine mit dem anderen nicht überein.

Wenn aber das abstrakte Allgemeine, welches das Prädikat ist,
noch nicht einen Begriff ausmacht,
als zu welchem allerdings mehr gehört
- so wie auch solches Subjekt noch nicht viel weiter
als ein grammatisches ist -,
wie sollte das Urteil Wahrheit enthalten können,
da sein Begriff und Gegenstand nicht übereinstimmen
oder ihm der Begriff, wohl auch der Gegenstand gar fehlt?

- Dies ist daher vielmehr das Unmögliche und Ungereimte,
in dergleichen Formen, wie ein positives Urteil
und wie das Urteil überhaupt ist, die Wahrheit fassen zu wollen.

So wie die Kantische Philosophie die Kategorien
nicht an und für sich betrachtete,
sondern sie nur aus dem schiefen Grunde,
weil sie subjektive Formen des Selbstbewußtseins ((S268)) seien,
für endliche Bestimmungen, die das Wahre zu enthalten unfähig seien, erklärte,
so hat sie noch weniger die Formen des Begriffs,
welche der Inhalt der gewöhnlichen Logik sind, der Kritik unterworfen;
sie hat vielmehr einen Teil derselben, nämlich die Funktionen der Urteile
für die Bestimmung der Kategorie aufgenommen
und sie als gültige Voraussetzungen gelten lassen.

Soll in den logischen Formen auch weiter nichts gesehen werden
als formelle Funktionen des Denkens,
so wären sie schon darum der Untersuchung,
inwiefern sie für sich der Wahrheit entsprechen, würdig.

Eine Logik, welche dies nicht leistet, kann höchstens auf den Wert
einer naturhistorischen Beschreibung der Erscheinungen des Denkens,
wie sie sich vorfinden, Anspruch machen.

Es ist ein unendliches Verdienst des Aristoteles,
welches uns mit der höchsten Bewunderung
für die Stärke dieses Geistes erfüllen muss,
diese Beschreibung zuerst unternommen zu haben.

Aber es ist nötig, daß weitergegangen und
teils der systematische Zusammenhang, teils aber der Wert der Formen
erkannt werde.



Einteilung


Der Begriff zeigt sich obenhin betrachtet
als die Einheit des Seins und Wesens.

Das Wesen ist die erste Negation des Seins,
das dadurch zum Schein geworden ist;
der Begriff ist die zweite oder die Negation dieser Negation,
also das wiederhergestellte Sein, aber als
die unendliche Vermittlung und Negativität desselben in sich selbst.

- Sein und Wesen haben daher im Begriffe nicht mehr die Bestimmung,
in welcher sie als Sein und Wesen sind,
noch sind sie nur in solcher Einheit, daß jedes in dem anderen scheine.

Der Begriff unterscheidet sich daher nicht in diese Bestimmungen.

Er ist die Wahrheit des substantiellen Verhältnisses,
in welchem Sein und Wesen ihre erfüllte Selbständigkeit
und Bestimmung durcheinander erreichen.

Als die Wahrheit der Substantialität ((S269))
erwies sich die substantielle Identität,
welche ebensosehr und nur als das Gesetztsein ist.

Das Gesetztsein ist das Dasein und Unterscheiden;
das Anundfürsichsein hat daher im Begriffe
ein sich gemäßes und wahres Dasein erreicht,
denn jenes Gesetztsein ist das Anundfürsichsein selbst.

Dies Gesetztsein macht den Unterschied des Begriffes in ihm selbst aus;
seine Unterschiede, weil es unmittelbar das Anundfürsichsein ist,
sind selbst der ganze Begriff,
- in ihrer Bestimmtheit allgemeine und identisch mit ihrer Negation.


Dies ist nun der Begriff selbst des Begriffes.

Aber es ist nur erst sein Begriff;
- oder er ist selbst auch nur der Begriff.

Weil er das Anundfürsichsein ist, insofern es Gesetztsein ist,
oder die absolute Substanz, insofern sie
die Notwendigkeit unterschiedener Substanzen als Identität offenbart,
so muss diese Identität das, was sie ist, selbst setzen.

Die Momente der Bewegung des Substantialitätsverhältnisses,
wodurch der Begriff geworden ist, und die dadurch dargestellte Realität
ist erst im Übergange zum Begriffe;
sie ist noch nicht als seine eigene, aus ihm hervorgegangene Bestimmung;
sie fiel in die Sphäre der Notwendigkeit,
die seinige kann nur seine freie Bestimmung, ein Dasein sein,
in welchem er als identisch mit sich [ist],
dessen Momente Begriffe und durch ihn selbst gesetzte sind.


Zuerst ist also der Begriff nur an sich die Wahrheit;
weil er nur ein Inneres ist, so ist er ebensosehr nur ein Äußeres.

Er ist zuerst überhaupt ein Unmittelbares,
und in dieser Gestalt haben seine Momente
die Form von unmittelbaren, festen Bestimmungen.

Er erscheint als der bestimmte Begriff, als die Sphäre des bloßen Verstandes.

- Weil diese Form der Unmittelbarkeit
ein seiner Natur noch nicht angemessenes Dasein ist,
da er das sich nur auf sich selbst beziehende Freie ist,
so ist sie eine äußerliche Form,
in der der Begriff nicht als Anundfürsichseiendes,
sondern als nur Gesetztes oder ein Subjektives gelten kann.

- Die Gestalt des unmittelbaren ((S270)) Begriffes macht den Standpunkt aus,
nach welchem der Begriff ein subjektives Denken,
eine der Sache äußerliche Reflexion ist.

Diese Stufe macht daher die Subjektivität oder den formellen Begriff aus.

Die Äußerlichkeit desselben erscheint in dem festen Sein seiner Bestimmungen,
wodurch jede für sich als ein Isoliertes, Qualitatives auftritt,
das nur in äußerer Beziehung auf sein Anderes ist.

Die Identität des Begriffes aber,
die eben das innere oder subjektive Wesen derselben ist,
setzt sie in dialektische Bewegung,
durch welche sich ihre Vereinzelung
und damit die Trennung des Begriffs von der Sache aufhebt
und als ihre Wahrheit die Totalität hervorgeht,
welche der objektive Begriff ist. >

Zweitens. Der Begriff in seiner Objektivität
ist die anundfürsichseiende Sache selbst.

Durch seine notwendige Fortbestimmung
macht der formelle Begriff sich selbst zur Sache
und verliert dadurch das Verhältnis der Subjektivität
und Äußerlichkeit gegen sie.

Oder umgekehrt ist die Objektivität der aus seiner Innerlichkeit hervorgetretene
und in das Dasein übergegangene reelle Begriff.

- In dieser Identität mit der Sache hat er somit eigenes und freies Dasein.

Aber es ist dies noch eine unmittelbare, noch nicht negative Freiheit.

Eins mit der Sache ist er in sie versenkt;
seine Unterschiede sind objektive Existenzen,
in denen er selbst wieder das Innere ist.

Als die Seele des objektiven Daseins
muss er sich die Form der Subjektivität geben,
die er als formeller Begriff unmittelbar hatte;
so tritt er in der Form des Freien,
die er in der Objektivität noch nicht hatte, ihr gegenüber
und macht darin die Identität mit ihr,
die er an und für sich als objektiver Begriff mit ihr hat,
zu einer auch gesetzten.


In dieser Vollendung,
worin er in seiner Objektivität ebenso die Form der Freiheit hat,
ist der adäquate Begriff die Idee.

Die Vernunft, welche die Sphäre der Idee ist,
ist die sich selbst enthüllte Wahrheit,
worin der Begriff die schlechthin ihm angemessene Realisation hat
und insofern frei ist,
als er diese seine objektive Welt in seiner Subjektivität
und diese in jener erkennt. ((S271))




Erster Abschnitt: Die Subjektivität


Der Begriff ist zuerst der formelle,
der Begriff im Anfang oder der als unmittelbarer ist.

- In der unmittelbaren Einheit ist sein Unterschied oder Gesetztsein
zuerst zunächst selbst einfach und nur ein Schein,
so daß die Momente des Unterschiedes
unmittelbar die Totalität des Begriffes sind
und nur der Begriff als solcher sind. >


Zweitens aber, weil er die absolute Negativität ist,
so dirimiert er sich und setzt sich als das Negative
oder als das Andere seiner selbst;
und zwar, weil er erst der unmittelbare ist,
hat dies Setzen oder Unterscheiden die Bestimmung,
daß die Momente gleichgültig gegeneinander und jedes für sich wird;
seine Einheit ist in dieser Teilung nur noch äußere Beziehung.

So als Beziehung seiner als selbständig und gleichgültig gesetzten Momente
ist er das Urteil.


Drittens, das Urteil enthält wohl die Einheit
des in seine selbständigen Momente verlorenen Begriffs,
aber sie ist nicht gesetzt.

Sie wird dies durch die dialektische Bewegung des Urteils,
das hierdurch der Schluß geworden ist,
zum vollständig gesetzten Begriff,
indem im Schluß ebensowohl die Momente desselben
als selbständige Extreme wie auch deren vermittelnde Einheit gesetzt ist.


Indem aber unmittelbar diese Einheit selbst als die vereinigende Mitte
und die Momente als selbständige Extreme zunächst einander gegenüberstehen,
so hebt dies widersprechende Verhältnis,
das im formalen Schlusse stattfindet, sich auf,
und die Vollständigkeit des Begriffs geht in die Einheit der Totalität über,
die Subjektivität des Begriffes in seine Objektivität. ((S272))




Erstes Kapitel: Der Begriff


Durch den Verstand pflegt das Vermögen der Begriffe überhaupt
ausgedrückt zu werden;
er wird insofern von der Urteilskraft und dem Vermögen der Schlüsse
als der formellen Vernunft unterschieden.

Vornehmlich aber wird er der Vernunft entgegengesetzt;
insofern aber bedeutet er nicht das Vermögen des Begriffs überhaupt,
sondern der bestimmten Begriffe,
wobei die Vorstellung herrscht, als ob der Begriff nur ein Bestimmtes sei.

Wenn der Verstand in dieser Bedeutung von der formellen Urteilskraft
und der formellen Vernunft unterschieden wird,
so ist er als Vermögen des einzelnen bestimmten Begriffs zu nehmen.

Denn das Urteil und der Schluß oder die Vernunft sind selbst,
als Formales, nur ein Verständiges,
indem sie unter der Form der abstrakten Begriffsbestimmtheit stehen.

Der Begriff gilt aber hier überhaupt nicht als bloß abstrakt Bestimmtes;
der Verstand ist daher von der Vernunft nur so zu unterscheiden,
daß jener nur das Vermögen des Begriffes überhaupt sei.


Dieser allgemeine Begriff, der nun hier zu betrachten ist,
enthält die drei Momente:
Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelheit.

Der Unterschied
und die Bestimmungen, die er sich in dem Unterscheiden gibt,
machen die Seite aus, welche vorhin Gesetztsein genannt wurde.

Da dieses in dem Begriffe identisch mit dem Anundfürsichsein ist,
so ist jedes jener Momente
sosehr ganzer Begriff
als bestimmter Begriff
und als eine Bestimmung des Begriffs.


Zuerst ist er reiner Begriff oder die Bestimmung der Allgemeinheit.

Der reine oder allgemeine Begriff
ist aber auch nur ein bestimmter oder besonderer Begriff,
der sich auf die Seite neben die anderen stellt.

Weil der Begriff die Totalität ist,
also in seiner Allgemeinheit oder rein identischen Beziehung auf sich selbst
wesentlich das Bestimmen und Unterscheiden ist,
so hat er in ihm selbst den Maßstab,
wodurch ((S273)) diese Form seiner Identität mit sich,
indem sie alle Momente durchdringt und in sich faßt,
ebenso unmittelbar sich bestimmt,
nur das Allgemeine gegen die Unterschiedenheit der Momente zu sein. >

Zweitens ist der Begriff dadurch als dieser besondere
oder als [der] bestimmte Begriff,
welcher als gegen andere unterschieden gesetzt ist. >

Drittens, die Einzelheit ist der aus dem Unterschiede
in die absolute Negativität sich reflektierende Begriff.

Dies ist zugleich das Moment, worin er aus seiner Identität
in sein Anderssein übergetreten ist und zum Urteil wird. >




A. DER ALLGEMEINE BEGRIFF


Der reine Begriff ist das absolut Unendliche, Unbedingte und Freie.

Es ist hier, wo die Abhandlung, welche den Begriff zu ihrem Inhalte hat,
beginnt, noch einmal nach seiner Genesis zurückzusehen.

Das Wesen ist aus dem Sein und der Begriff aus dem Wesen,
somit auch aus dem Sein geworden.

Dies Werden hat aber die Bedeutung des Gegenstoßes seiner selbst,
so daß das Gewordene vielmehr das Unbedingte und Ursprüngliche ist.

Das Sein ist in seinem Übergange zum Wesen
zu einem Schein oder Gesetztsein
und das Werden oder das Übergehen in Anderes zu einem Setzen geworden,
und umgekehrt hat das Setzen oder die Reflexion des Wesens
sich aufgehoben und sich zu einem Nichtgesetzten,
einem ursprünglichen Sein hergestellt.

Der Begriff ist die Durchdringung dieser Momente,
daß das Qualitative und ursprünglich Seiende
nur als Setzen und nur als Rückkehr-in-sich ist
und diese reine Reflexion-in-sich schlechthin das Anderswerden
oder die Bestimmtheit ist,
welche ebenso daher unendliche, sich auf sich beziehende Bestimmtheit ist.


Der Begriff ist daher zuerst so die absolute Identität mit sich,
daß sie dies nur ist als die Negation der Negation
oder als die unendliche Einheit der Negativität mit sich selbst.

Diese reine Beziehung des Begriffs auf sich,
welche dadurch ((S274)) diese Beziehung ist,
als durch die Negativität sich setzend,
ist die Allgemeinheit des Begriffs.


Die Allgemeinheit, da sie die höchst einfache Bestimmung ist,
scheint keiner Erklärung fähig zu sein;
denn eine Erklärung muss sich
auf Bestimmungen und Unterscheidungen einlassen
und von ihrem Gegenstande prädizieren;
das Einfache aber wird hierdurch viel mehr verändert als erklärt.

Es ist aber gerade die Natur des Allgemeinen,
ein solches Einfaches zu sein, welches durch die absolute Negativität
den höchsten Unterschied und Bestimmtheit in sich enthält.

Das Sein ist einfaches, als unmittelbares;
deswegen ist es ein nur Gemeintes
und kann man von ihm nicht sagen, was es ist;
es ist daher unmittelbar eins mit seinem Anderen, dem Nichtsein.

Eben dies ist sein Begriff, ein solches Einfaches zu sein,
das in seinem Gegenteil unmittelbar verschwindet;
er ist das Werden.

Das Allgemeine dagegen ist das Einfache,
welches ebensosehr das Reichste in sich selbst ist, weil es der Begriff ist.


Es ist daher erstens die einfache Beziehung auf sich selbst;
es ist nur in sich.

Aber diese Identität ist zweitens
in sich absolute Vermittlung, nicht aber ein Vermitteltes.

Vom Allgemeinen, welches ein vermitteltes, nämlich das abstrakte,
dem Besonderen und Einzelnen entgegengesetzte Allgemeine ist,
ist erst bei dem bestimmten Begriffe zu reden.

- Aber auch schon das Abstrakte enthält dies, daß, um es zu erhalten,
erfordert werde, andere Bestimmungen des Konkreten wegzulassen.

Diese Bestimmungen sind als Determinationen überhaupt Negationen;
ebenso ist ferner das Weglassen derselben ein Negieren.

Es kommt also beim Abstrakten gleichfalls die Negation der Negation vor.

Diese gedoppelte Negation aber wird vorgestellt,
als ob sie demselben äußerlich sei
und sowohl die weggelassenen weiteren Eigenschaften des Konkreten
von der beibehaltenen, welche der Inhalt des Abstrakten ist,
verschieden seien,
als auch diese Operation des Weglassens der übrigen
und des Beibehaltens der einen
außer derselben vorgehe.

Zu solcher Äußerlichkeit hat sich das Allgemeine
gegen jene Bewegung noch nicht bestimmt;
es ist noch selbst in sich jene absolute Vermittlung,
welche eben die Negation der Negation oder absolute Negativität ist.


Nach dieser ursprünglichen Einheit ist fürs erste
das erste Negative oder die Bestimmung keine Schranke für das Allgemeine,
sondern es erhält sich darin und ist positiv mit sich identisch.

Die Kategorien des Seins waren, als Begriffe,
wesentlich diese Identitäten der Bestimmungen mit sich selbst,
in ihrer Schranke oder ihrem Anderssein;
diese Identität war aber nur an sich der Begriff;
sie war noch nicht manifestiert.

Daher die qualitative Bestimmung als solche in ihrer anderen unterging
und eine von ihr verschiedene Bestimmung zu ihrer Wahrheit hatte.

Das Allgemeine hingegen, wenn es sich auch in eine Bestimmung setzt,
bleibt es darin, was es ist.

Es ist die Seele des Konkreten, dem es inwohnt,
ungehindert und sich selbst gleich in dessen Mannigfaltigkeit und Verschiedenheit.

Es wird nicht mit in das Werden gerissen,
sondern kontinuiert sich ungetrübt durch dasselbe
und hat die Kraft unveränderlicher, unsterblicher Selbsterhaltung.


Ebenso scheint es aber nicht nur in sein Anderes wie die Reflexionsbestimmung.

Diese als ein Relatives bezieht sich nicht nur auf sich, sondern ist ein Verhalten.

Sie gibt sich in ihrem Anderen kund, aber scheint nur erst an ihm,
und das Scheinen eines jeden an dem Anderen
oder ihr gegenseitiges Bestimmen
hat bei ihrer Selbständigkeit die Form eines äußerlichen Tuns.

- Das Allgemeine dagegen ist gesetzt als das Wesen seiner Bestimmung,
die eigene positive Natur derselben.

Denn die Bestimmung, die sein Negatives ausmacht,
ist im Begriffe schlechthin nur als ein Gesetztsein
oder wesentlich nur zugleich als das Negative des Negativen,
und sie ist nur als diese Identität des Negativen mit sich,
welche das Allgemeine ist.

Dieses ist insofern auch die Substanz seiner Bestimmungen;
aber so, daß das, was für die Substanz als solche ein Zufälliges war,
die eigene Vermittlung ((S276)) des Begriffes mit sich selbst,
seine eigene immanente Reflexion ist.

Diese Vermittlung,
welche das Zufällige zunächst zur Notwendigkeit erhebt,
ist aber die manifestierte Beziehung;
der Begriff ist nicht der Abgrund der formlosen Substanz
oder die Notwendigkeit als die innere Identität
voneinander verschiedener und sich beschränkender Dinge oder Zustände,
sondern als absolute Negativität das Formierende und Erschaffende,
und weil die Bestimmung nicht als Schranke,
sondern schlechthin so sehr als aufgehobene, als Gesetztsein ist,
so ist der Schein die Erscheinung als des Identischen.


Das Allgemeine ist daher die freie Macht;
es ist es selbst und greift über sein Anderes über;
aber nicht als ein Gewaltsames,
sondern das vielmehr in demselben ruhig und bei sich selbst ist.

Wie es die freie Macht genannt worden,
so könnte es auch die freie Liebe und schrankenlose Seligkeit genannt werden,
denn es ist ein Verhalten seiner zu dem Unterschiedenen nur als zu sich selbst;
in demselben ist es zu sich selbst zurückgekehrt.


Es ist soeben der Bestimmtheit erwähnt worden,
obgleich der Begriff nur erst als das Allgemeine
und nur mit sich Identische noch nicht dazu fortgegangen ist.

Es kann aber von dem Allgemeinen nicht ohne die Bestimmtheit,
welche näher die Besonderheit und Einzelheit ist, gesprochen werden;
denn es enthält sie in seiner absoluten Negativität an und für sich;
die Bestimmtheit wird also nicht von außen dazu genommen,
wenn beim Allgemeinen von ihr gesprochen wird.

Als Negativität überhaupt oder nach der ersten, unmittelbaren Negation
hat es die Bestimmtheit überhaupt als Besonderheit an ihm;
als Zweites, als Negation der Negation
ist es absolute Bestimmtheit oder Einzelheit und Konkretion.

- Das Allgemeine ist somit die Totalität des Begriffes,
es ist Konkretes, ist nicht ein Leeres,
sondern hat vielmehr durch seinen Begriff Inhalt
- einen Inhalt, in dem es sich nicht nur erhält,
sondern der ihm eigen und immanent ist.

Es kann von dem Inhalte wohl abstrahiert werden;
so ((S277)) erhält man aber nicht das Allgemeine des Begriffs,
sondern das Abstrakte,
welches ein isoliertes, unvollkommenes Moment des Begriffes ist
und keine Wahrheit hat.


Näher ergibt sich das Allgemeine so als diese Totalität.

Insofern es die Bestimmtheit in sich hat,
ist sie nicht nur die erste Negation,
sondern auch die Reflexion derselben in sich.

Mit jener ersten Negation für sich genommen, ist es Besonderes,
wie es sogleich wird betrachtet werden;
aber es ist in dieser Bestimmtheit wesentlich noch Allgemeines;
diese Seite muss hier noch aufgefaßt werden.

- Diese Bestimmtheit ist nämlich als im Begriffe
die totale Reflexion, der Doppelschein,
einmal der Schein nach außen, die Reflexion-in-Anderes,
das andere Mal der Schein nach innen, die Reflexion-in-sich.

Jenes äußerliche Scheinen macht einen Unterschied gegen Anderes;
das Allgemeine hat hiernach eine Besonderheit,
welche ihre Auflösung in einem höheren Allgemeinen hat.

Insofern es nun auch nur ein relativ Allgemeines ist,
verliert es seinen Charakter des Allgemeinen nicht;
es erhält sich in seiner Bestimmtheit, nicht nur so,
daß es in der Verbindung mit ihr nur gleichgültig gegen sie bliebe
- so wäre es nur mit ihr zusammengesetzt -,
sondern daß es das ist,
was soeben das Scheinen nach innen genannt wurde.

Die Bestimmtheit ist als bestimmter Begriff
aus der Äußerlichkeit in sich zurückgebogen;
sie ist der eigene, immanente Charakter,
der dadurch ein Wesentliches ist,
daß er, in die Allgemeinheit aufgenommen und von ihr durchdrungen,
von gleichem Umfange, identisch mit ihr, sie ebenso durchdringt;
es ist der Charakter, welcher der Gattung angehört,
als die von dem Allgemeinen ungetrennte Bestimmtheit.

Er ist insofern nicht eine nach außen gehende Schranke, sondern positiv,
indem er durch die Allgemeinheit
in der freien Beziehung auf sich selbst steht.

Auch der bestimmte Begriff bleibt so in sich unendlich freier Begriff.


In Ansehung der andern Seite aber,
nach welcher die Gattung durch ihren bestimmten Charakter begrenzt ist,
ist bemerkt worden, daß sie als niedrigere Gattung
in einem ((S278)) höheren Allgemeinern ihre Auflösung habe.

Dieses kann auch wieder als Gattung,
aber als eine abstraktere aufgefaßt werden,
gehört aber immer wieder nur der Seite des bestimmten Begriffes an,
die nach außen geht.

Das wahrhaft höhere Allgemeine ist,
worin diese nach außen gehende Seite nach innen zurückgenommen ist,
die zweite Negation, in welcher die Bestimmtheit
schlechthin nur als Gesetztes oder als Schein ist.

Leben, Ich, Geist, absoluter Begriff
sind nicht Allgemeine nur als höhere Gattungen,
sondern Konkrete, deren Bestimmtheiten
auch nicht nur Arten oder niedrige Gattungen sind,
sondern die in ihrer Realität schlechthin nur in sich und davon erfüllt sind.

Insofern Leben, Ich, endlicher Geist
wohl auch nur bestimmte Begriffe sind,
so ist ihre absolute Auflösung in demjenigen Allgemeinen,
welches als wahrhaft absoluter Begriff,
als Idee des unendlichen Geistes zu fassen ist,
dessen Gesetztsein die unendliche, durchsichtige Realität ist,
worin er seine Schöpfung und in ihr sich selbst anschaut.


Das wahrhafte, unendliche Allgemeine,
welches unmittelbar ebensosehr Besonderheit als Einzelheit in sich ist,
ist nun zunächst näher als Besonderheit zu betrachten.

Es bestimmt sich frei;
seine Verendlichung ist kein Übergehen, das nur in der Sphäre des Seins statthat;
es ist schöpferische Macht
als die absolute Negativität, die sich auf sich selbst bezieht.

Es ist als solche das Unterscheiden in sich,
und dieses ist Bestimmen dadurch,
daß das Unterscheiden mit der Allgemeinheit eins ist.

Somit ist es ein Setzen der Unterschiede selbst als allgemeiner,
sich auf sich beziehender.

Hierdurch werden sie fixierte, isolierte Unterschiede.

Das isolierte Bestehen des Endlichen,
das sich früher als sein Fürsichsein,
auch als Dingheit, als Substanz bestimmte,
ist in seiner Wahrheit die Allgemeinheit,
mit welcher Form der unendliche Begriff seine Unterschiede bekleidet,
- eine Form, die eben einer seiner Unterschiede selbst ist.

Hierin besteht das Schaffen des Begriffs,
das nur in diesem Innersten desselben selbst zu begreifen ist. ((S279))




B. DER BESONDERE BEGRIFF


Die Bestimmtheit als solche gehört dem Sein und dem Qualitativen an;
als Bestimmtheit des Begriffs ist sie Besonderheit.

Sie ist keine Grenze,
so daß sie sich zu einem Anderen als einem Jenseits ihrer verhielte,
vielmehr, wie sich soeben zeigte,
das eigene immanente Moment des Allgemeinen;
dieses ist daher in der Besonderheit nicht bei einem Anderen,
sondern schlechthin bei sich selbst.


Das Besondere enthält die Allgemeinheit, welche dessen Substanz ausmacht;
die Gattung ist unverändert in ihren Arten;
die Arten sind nicht von dem Allgemeinen, sondern nur gegeneinander verschieden.

Das Besondere hat mit den anderen Besonderen, zu denen es sich verhält,
eine und dieselbe Allgemeinheit.

Zugleich ist die Verschiedenheit derselben
um ihrer Identität mit dem Allgemeinen willen als solche allgemein;
sie ist Totalität.

- Das Besondere enthält also nicht nur das Allgemeine,
sondern stellt dasselbe auch durch seine Bestimmtheit dar;
dieses macht insofern eine Sphäre aus,
welche das Besondere erschöpfen muß.

Diese Totalität erscheint,
insofern die Bestimmtheit des Besonderen
als bloße Verschiedenheit genommen wird,
als Vollständigkeit.

Vollständig sind in dieser Rücksicht die Arten,
insofern es deren eben nicht mehrere gibt.

Es ist für sie kein innerer Maßstab oder Prinzip vorhanden,
weil die Verschiedenheit eben der einheitslose Unterschied ist,
an welchem die Allgemeinheit, die für sich absolute Einheit ist,
bloß äußerlicher Reflex
und eine unbeschränkte, zufällige Vollständigkeit ist.

Die Verschiedenheit aber geht in Entgegensetzung,
in eine immanente Beziehung der Verschiedenen über.

Die Besonderheit aber ist als Allgemeinheit an und für sich selbst,
nicht durch Übergehen solche immanente Beziehung;
sie ist Totalität an ihr selbst und einfache Bestimmtheit,
wesentlich Prinzip.

Sie hat keine andere Bestimmtheit,
als welche durch das Allgemeine selbst gesetzt ist
und sich aus demselben folgendermaßen ergibt. ((S280))
 

Das Besondere ist das Allgemeine selbst,
aber es ist dessen Unterschied oder Beziehung auf ein Anderes,
sein Scheinen nach außen;
es ist aber kein Anderes vorhanden,
wovon das Besondere unterschieden wäre,
als das Allgemeine selbst.

- Das Allgemeine bestimmt sich, so ist es selbst das Besondere;
die Bestimmtheit ist sein Unterschied;
es ist nur von sich selbst unterschieden.

Seine Arten sind daher nur
a) das Allgemeine selbst und
b) das Besondere.

Das Allgemeine als der Begriff ist es selbst und sein Gegenteil,
was wieder es selbst als seine gesetzte Bestimmtheit ist;
es greift über dasselbe über und ist in ihm bei sich.

So ist es die Totalität und Prinzip seiner Verschiedenheit,
die ganz nur durch es selbst bestimmt ist.


Es gibt daher keine andere wahrhafte Einteilung,
als daß der Begriff sich selbst auf die Seite stellt
als die unmittelbare, unbestimmte Allgemeinheit;
eben dies Unbestimmte macht seine Bestimmtheit [?aus],
oder daß er ein Besonderes ist.

Beides ist das Besondere und ist daher koordiniert.

Beides ist auch als Besonderes das Bestimmte gegen das Allgemeine;
es heißt demselben insofern subordiniert.

Aber eben dies Allgemeine,
gegen welches das Besondere bestimmt ist,
ist damit vielmehr selbst auch nur eines der Gegenüberstehenden.

Wenn wir von zwei Gegenüberstehenden sprechen,
so müssen wir also auch wieder sagen,
daß sie beide das Besondere ausmachen,
nicht nur zusammen, daß sie nur für die äußere Reflexion
darin gleich wären, Besondere zu sein,
sondern ihre Bestimmtheit gegeneinander
ist wesentlich zugleich nur eine Bestimmtheit,
die Negativität, welche im Allgemeinen einfach ist.


Wie sich der Unterschied hier zeigt,
ist er in seinem Begriffe und damit in seiner Wahrheit.

Aller frühere Unterschied hat diese Einheit im Begriffe.

Wie er unmittelbarer Unterschied im Sein ist,
ist er als die Grenze eines Anderen;
wie er in der Reflexion ist, ist er relativer,
gesetzt als sich auf sein Anderes wesentlich beziehend;
hier beginnt somit die Einheit des Begriffs gesetzt zu werden;
aber zunächst ist sie nur der Schein an einem Anderen.

- Das Übergehen und die ((S281)) Auflösung dieser Bestimmungen
hat nur diesen wahren Sinn,
daß sie ihren Begriff, ihre Wahrheit erreichen;
Sein, Dasein, Etwas oder Ganzes und Teile usf.,
Substanz und Akzidenzen, Ursache und Wirkung
sind für sich Gedankenbestimmungen;
als bestimmte Begriffe werden sie aufgefaßt,
insofern jede in der Einheit mit ihrer anderen
oder entgegengesetzten erkannt wird.

- Das Ganze und die Teile, Ursache und Wirkung z. B. usf.
sind noch nicht Verschiedene,
die als Besondere gegeneinander bestimmt wären,
weil sie an sich zwar einen Begriff ausmachen,
aber ihre Einheit noch nicht die Form der Allgemeinheit erreicht hat;
so hat auch der Unterschied, der in diesen Verhältnissen ist,
noch nicht die Form, daß er eine Bestimmtheit ist.

Ursache und Wirkung z. B. sind nicht zwei verschiedene Begriffe,
sondern nur ein bestimmter Begriff,
und die Kausalität ist, wie jeder Begriff, ein einfacher.


In Absicht auf Vollständigkeit hat sich ergeben,
daß das Bestimmte der Besonderheit
vollständig in dem Unterschiede des Allgemeinen und Besonderen ist
und daß nur diese beiden die besonderen Arten ausmachen.

In der Natur finden sich freilich in einer Gattung mehr als zwei Arten,
so wie diese vielen Arten
auch nicht das aufgezeigte Verhältnis zueinander haben können.

Es ist dies die Ohnmacht der Natur,
die Strenge des Begriffs nicht festhalten und darstellen zu können
und in diese begrifflose blinde Mannigfaltigkeit sich zu verlaufen.

Wir können die Natur in der Mannigfaltigkeit ihrer Gattungen und Arten
und der unendlichen Verschiedenheit ihrer Gestaltungen bewundern,
denn die Bewunderung ist ohne Begriff,
und ihr Gegenstand ist das Vernunftlose.

Der Natur, weil sie das Außersichsein des Begriffes ist,
ist es freigegeben, in dieser Verschiedenheit sich zu ergehen,
wie der Geist,
ob er gleich den Begriff in der Gestalt des Begriffes hat,
auch aufs Vorstellen sich einläßt
und in einer unendlichen Mannigfaltigkeit desselben sich herumtreibt.

Die vielfachen Naturgattungen oder Arten
müssen für nichts Höheres geachtet werden
als die willkürlichen Einfälle des Geistes in seinen Vorstellungen.

Beide ((S282)) zeigen wohl allenthalben Spuren und Ahnungen des Begriffs,
aber stellen ihn nicht in treuem Abbild dar,
weil sie die Seite seines freien Außersichseins sind;
er ist die absolute Macht gerade darum,
daß er seinen Unterschied frei zur Gestalt selbständiger Verschiedenheit,
äußerlicher Notwendigkeit, Zufälligkeit, Willkür, Meinung entlassen kann,
welche aber für nicht mehr als die abstrakte Seite
der Nichtigkeit genommen werden muß.


Die Bestimmtheit des Besonderen ist einfach als Prinzip,
wie wir gesehen haben,
aber sie ist es auch als Moment der Totalität,
als Bestimmtheit gegen die andere Bestimmtheit.

Der Begriff, insofern er sich bestimmt oder unterscheidet,
ist er negativ auf seine Einheit gerichtet
und gibt sich die Form eines seiner ideellen Momente des Seins;
als bestimmter Begriff hat er ein Dasein überhaupt.

Dies Sein hat aber nicht mehr den Sinn der bloßen Unmittelbarkeit,
sondern der Allgemeinheit,
der durch die absolute Vermittlung sich selbst gleichen Unmittelbarkeit,
die ebensosehr auch das andere Moment,
das Wesen oder die Reflexion-in-sich enthält.

Diese Allgemeinheit, mit welcher das Bestimmte bekleidet ist, ist die abstrakte.

Das Besondere hat die Allgemeinheit in ihm selbst als sein Wesen;
insofern aber die Bestimmtheit des Unterschieds gesetzt ist
und dadurch Sein hat, ist sie Form an demselben,
und die Bestimmtheit als solche ist der Inhalt.

Zur Form wird die Allgemeinheit,
insofern der Unterschied als das Wesentliche ist,
wie er im Gegenteil im rein Allgemeinen
nur als absolute Negativität, nicht als Unterschied ist,
der als solcher gesetzt ist.


Die Bestimmtheit ist nun zwar das Abstrakte gegen die andere Bestimmtheit;
die andere ist aber nur die Allgemeinheit selbst;
diese ist insofern auch die abstrakte,
und die Bestimmtheit des Begriffs oder die Besonderheit
ist wieder weiter nichts als die bestimmte Allgemeinheit.

Der Begriff ist in ihr außer sich;
insofern er es ist, der darin außer sich ist,
so enthält das abstrakt Allgemeine alle Momente des Begriffs;
es ist a) Allgemeinheit, b) Bestimmtheit,
c) die ((S283)) einfache Einheit von beiden;
aber diese Einheit ist unmittelbare,
und die Besonderheit ist darum nicht als die Totalität.

An sich ist sie auch diese Totalität und Vermittlung;
sie ist wesentlich ausschließende Beziehung auf Anderes
oder Aufhebung der Negation,
nämlich der anderen Bestimmtheit
- der anderen, die aber nur als Meinung vorschwebt,
denn unmittelbar verschwindet sie und zeigt sich als dasselbe,
was die ihr andere sein sollte.

Dies macht also diese Allgemeinheit zur abstrakten,
daß die Vermittlung nur Bedingung ist
oder nicht an ihr selbst gesetzt ist.

Weil sie nicht gesetzt ist,
hat die Einheit des Abstrakten die Form der Unmittelbarkeit,
und der Inhalt [hat] die Form der Gleichgültigkeit gegen seine Allgemeinheit,
weil er nicht als diese Totalität ist,
welche die Allgemeinheit der absoluten Negativität ist.

Das abstrakt Allgemeine ist somit zwar der Begriff,
aber als Begriffloses, als Begriff, der nicht als solcher gesetzt ist.


Wenn vom bestimmten Begriffe die Rede ist, so ist es gewöhnlich
rein nur ein solches abstrakt Allgemeines, was gemeint ist.

Auch unter dem Begriffe überhaupt
wird meist nur dieser begrifflose Begriff verstanden,
und der Verstand bezeichnet das Vermögen solcher Begriffe.

Die Demonstration gehört diesem Verstande an,
insofern sie an Begriffen fortgehe, d. h. nur an Bestimmungen.

Solches Fortgehen an Begriffen
kommt daher nicht über die Endlichkeit und Notwendigkeit hinaus;
ihr Höchstes ist das negative Unendliche,
die Abstraktion des höchsten Wesens,
welches selbst die Bestimmtheit der Unbestimmtheit ist.

Auch die absolute Substanz ist zwar nicht diese leere Abstraktion,
dem Inhalte nach vielmehr die Totalität,
aber sie ist darum abstrakt, weil sie ohne die absolute Form ist;
ihre innerste Wahrheit macht nicht der Begriff aus;
ob sie zwar die Identität der Allgemeinheit und Besonderheit
oder des Denkens und des Außereinander ist,
so ist diese Identität nicht die Bestimmtheit des Begriffes;
außer ihr ist vielmehr ein
- und zwar, eben weil er außer ihr ist, ein zufälliger - Verstand,
in und für welchen sie in verschiedenen Attributen und Modis ist. ((S284))


Leer ist übrigens die Abstraktion nicht, wie sie gewöhnlich genannt wird;
sie ist der bestimmte Begriff;
sie hat irgendeine Bestimmtheit zum Inhalt;
auch das höchste Wesen, die reine Abstraktion,
hat, wie erinnert, die Bestimmtheit der Unbestimmtheit;
eine Bestimmtheit aber ist die Unbestimmtheit,
weil sie dem Bestimmten gegenüberstehen soll.

Indem man aber ausspricht, was sie ist,
hebt sich dies selbst auf, was sie sein soll;
sie wird als eins mit der Bestimmtheit ausgesprochen
und auf diese Weise aus der Abstraktion
der Begriff und ihre Wahrheit hergestellt.

- Insofern aber ist jeder bestimmte Begriff allerdings leer, als er
nicht die Totalität, sondern nur eine einseitige Bestimmtheit enthält.

Wenn er auch sonst konkreten Inhalt hat, z.B. Mensch, Staat, Tier usf.,
so bleibt er ein leerer Begriff,
insofern seine Bestimmtheit nicht das Prinzip seiner Unterschiede ist;
das Prinzip enthält den Anfang
und das Wesen seiner Entwicklung und Realisation;
irgendeine andere Bestimmtheit des Begriffs aber ist unfruchtbar.

Wenn der Begriff daher überhaupt als leer gescholten ist,
so wird jene absolute Bestimmtheit desselben verkannt,
welche der Begriffsunterschied
und der einzig wahre Inhalt in seinem Element ist.


Hierher gehört der Umstand,
um dessen willen der Verstand in neueren Zeiten gering geachtet
und gegen die Vernunft so sehr zurückgesetzt wird;
es ist die Festigkeit,
welche er den Bestimmtheiten und somit den Endlichkeiten erteilt.

Dies Fixe besteht in der betrachteten Form der abstrakten Allgemeinheit;
durch sie werden sie unveränderlich.

Denn die qualitative Bestimmtheit sowie die Reflexionsbestimmung
sind wesentlich als begrenzte
und haben durch ihre Schranke eine Beziehung auf ihr Anderes,
somit die Notwendigkeit des Übergehens und Vergehens.

Die Allgemeinheit aber, welche sie im Verstande haben,
gibt ihnen die Form der Reflexion-in-sich,
wodurch sie der Beziehung auf Anderes entnommen
und unvergänglich geworden sind.

Wenn nun am reinen Begriffe diese Ewigkeit zu seiner Natur gehört,
so wären seine abstrakten Bestimmungen
nur ihrer ((S285)) Form nach ewige Wesenheiten;
aber ihr Inhalt ist dieser Form nicht angemessen;
sie sind daher nicht Wahrheit und Unvergänglichkeit.

Ihr Inhalt ist der Form nicht angemessen,
weil er nicht die Bestimmtheit selbst als allgemein,
d. i. nicht als Totalität des Begriffsunterschieds
oder nicht selbst die ganze Form ist;
die Form des beschränkten Verstandes
ist darum aber selbst die unvollkommene, nämlich abstrakte Allgemeinheit.

- Es ist aber ferner als die unendliche Kraft des Verstandes zu achten,
das Konkrete in die abstrakten Bestimmtheiten zu trennen
und die Tiefe des Unterschieds zu fassen,
welche allein zugleich die Macht ist, die ihren Übergang bewirkt.

Das Konkrete der Anschauung ist Totalität, aber die sinnliche,
- ein realer Stoff, der in Raum und Zeit gleichgültig außereinander besteht;
diese Einheitslosigkeit des Mannigfaltigen,
in der es der Inhalt der Anschauung ist,
sollte ihm doch wohl nicht als Verdienst
und Vorzug vor dem Verständigen angerechnet werden.

Die Veränderlichkeit, die es in der Anschauung zeigt,
deutet schon auf das Allgemeine hin;
was davon zur Anschauung kommt,
ist nur ein anderes ebenso Veränderliches, also nur das Nämliche;
es ist nicht das Allgemeine, das an dessen Stelle träte und erschiene.

Am wenigsten aber sollte der Wissenschaft,
z. B. der Geometrie und Arithmetik,
das Anschauliche, das ihr Stoff mit sich bringt,
zu einem Verdienste angerechnet
und ihre Sätze als hierdurch begründet vorgestellt werden.

Vielmehr ist der Stoff solcher Wissenschaften darum von niedrigerer Natur;
das Anschauen der Figuren oder Zahlen
verhilft nicht zur Wissenschaft derselben;
nur das Denken darüber vermag eine solche hervorzubringen.

- Insofern aber unter Anschauung nicht bloß das Sinnliche,
sondern die objektive Totalität verstanden wird,
so ist sie eine intellektuelle, d. i. sie hat das Dasein
nicht in seiner äußerlichen Existenz zum Gegenstande,
sondern das, was in ihm unvergängliche Realität und Wahrheit ist,
- die Realität, nur insofern sie
wesentlich im Begriffe und durch ihn bestimmt ist,
die Idee, deren nähere Natur sich später zu ergeben hat. ((S286))

Was die Anschauung als solche vor dem Begriffe voraushaben soll,
ist die äußerliche Realität,
das Begrifflose, das erst einen Wert durch ihn erhält.

Indem daher der Verstand die unendliche Kraft darstellt,
welche das Allgemeine bestimmt
oder umgekehrt dem an und für sich Haltungslosen der Bestimmtheit
durch die Form der Allgemeinheit das fixe Bestehen erteilt,
so ist es nun nicht Schuld des Verstandes, wenn nicht weitergegangen wird.

Es ist eine subjektive Ohnmacht der Vernunft,
welche diese Bestimmtheiten so gelten läßt
und sie nicht durch die jener abstrakten Allgemeinheit
entgegengesetzte dialektische Kraft,
d. h. durch die eigentümliche Natur,
nämlich durch den Begriff jener Bestimmtheiten,
zur Einheit zurückzuführen vermag.

Der Verstand gibt ihnen zwar durch die Form der abstrakten Allgemeinheit
sozusagen eine solche Härte des Seins,
als sie in der qualitativen Sphäre
und in der Sphäre der Reflexion nicht haben;
aber durch diese Vereinfachung begeistet er sie zugleich
und schärft sie so zu,
daß sie eben nur auf dieser Spitze die Fähigkeit erhalten,
sich aufzulösen und in ihr Entgegengesetztes überzugehen.

Die höchste Reife und Stufe, die irgend etwas erreichen kann,
ist diejenige, in welcher sein Untergang beginnt.

Das Feste der Bestimmtheiten, in welche sich der Verstand einzurennen scheint,
die Form des Unvergänglichen
ist die der sich auf sich beziehenden Allgemeinheit.

Aber sie gehört dem Begriffe zu eigen an;
und daher liegt in ihr selbst die Auflösung des Endlichen ausgedrückt
und in unendlicher Nähe.

Diese Allgemeinheit arguiert unmittelbar die Bestimmtheit des Endlichen
und drückt seine Unangemessenheit zu ihr aus.

- Oder vielmehr ist seine Angemessenheit schon vorhanden;
das abstrakte Bestimmte ist als eins mit der Allgemeinheit gesetzt,
- eben darum als nicht für sich, insofern es nur Bestimmtes wäre,
sondern nur als Einheit seiner und des Allgemeinen, d. i. als Begriff.


Es ist daher in jeder Rücksicht zu verwerfen,
Verstand und Vernunft so, wie gewöhnlich geschieht, zu trennen.

Wenn der ((S287)) Begriff als vernunftlos betrachtet wird,
so muss es vielmehr als eine Unfähigkeit der Vernunft betrachtet werden,
sich in ihm zu erkennen.

Der bestimmte und abstrakte Begriff ist die Bedingung
oder vielmehr wesentliches Moment der Vernunft;
er ist begeistete Form, in welcher das Endliche
durch die Allgemeinheit, in der es sich auf sich bezieht,
sich in sich entzündet, als dialektisch gesetzt
und hiermit der Anfang selbst der Erscheinung der Vernunft ist.


Indem der bestimmte Begriff in dem Bisherigen
in seiner Wahrheit dargestellt ist,
so ist nur noch übrig, anzuzeigen, als was er hiermit schon gesetzt ist.

- Der Unterschied, welcher wesentliches Moment des Begriffs,
aber im rein Allgemeinen noch nicht als solcher gesetzt ist,
erhält im bestimmten Begriffe sein Recht.

Die Bestimmtheit in der Form der Allgemeinheit
ist zum Einfachen mit derselben verbunden;
dies bestimmte Allgemeine
ist die sich auf sich selbst beziehende Bestimmtheit;
die bestimmte Bestimmtheit oder absolute Negativität für sich gesetzt.

Die sich auf sich selbst beziehende Bestimmtheit aber ist die Einzelheit.

So unmittelbar die Allgemeinheit
schon an und für sich selbst Besonderheit ist,
so unmittelbar an und für sich ist die Besonderheit auch Einzelheit,
welche zunächst als drittes Moment des Begriffes,
insofern sie gegen die beiden ersten festgehalten wird,
aber auch als die absolute Rückkehr desselben in sich
und zugleich als der gesetzte Verlust seiner selbst zu betrachten ist.


Anmerkung: Die gewöhnlichen Arten der Begriffe


Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelheit sind nach dem Bisherigen
die drei bestimmten Begriffe, wenn man sie nämlich zählen will.

Es ist schon früher gezeigt worden, daß die Zahl eine unpassende Form ist,
um Begriffsbestimmungen darein zu fassen,
aber am unpassendsten vollends für Bestimmungen des Begriffs selbst;
die Zahl, da sie das Eins zum Prinzip hat,
macht die gezählten zu ganz abgesonderten und einander ganz gleichgültigen.

Es hat sich im Bisherigen ((S288)) ergeben,
daß die verschiedenen bestimmten Begriffe
schlechthin vielmehr nur einer und derselbe Begriff sind,
als daß sie in die Zahl auseinanderfallen.


In der sonst gewöhnlichen Abhandlung der Logik
kommen mancherlei Einteilungen und Arten von Begriffen vor.

Es fällt sogleich die Inkonsequenz daran in die Augen,
daß die Arten so eingeführt werden:

Es gibt der Quantität, Qualität usf. nach folgende Begriffe.

»Es gibt« drückt keine andere Berechtigung aus als die,
daß man solche Arten vorfindet und sie sich nach der Erfahrung zeigen.

Man erhält auf diese Weise eine empirische Logik,
- eine sonderbare Wissenschaft, eine irrationelle Erkenntnis des Rationellen.

Die Logik gibt hierdurch ein sehr übles Beispiel
der Befolgung ihrer eigenen Lehren;
sie erlaubt sich für sich selbst das Gegenteil dessen zu tun,
was sie als Regel vorschreibt, daß die Begriffe abgeleitet
und die wissenschaftlichen Sätze
(also auch der Satz »es gibt so und so vielerlei Arten von Begriffen«)
bewiesen werden sollen.

- Die Kantische Philosophie begeht hierin eine weitere Inkonsequenz:
sie entlehnt für die transzendentale Logik
die Kategorien als sogenannte Stammbegriffe aus der subjektiven Logik,
in welcher sie empirisch aufgenommen worden.

Da sie letzteres zugibt, so ist nicht abzusehen,
warum die transzendentale Logik
sich zum Entlehnen aus solcher Wissenschaft entschließt
und nicht gleich selbst empirisch zugreift.


Um einiges hiervon anzuführen, so werden die Begriffe vornehmlich
nach ihrer Klarheit eingeteilt, und zwar in klare und dunkle,
deutliche und undeutliche, in adäquate und nicht-adäquate.

Auch können hierher die vollständigen, überfließenden
und andere dergleichen Überflüssigkeiten genommen werden.

- Was jene Einteilung nach der Klarheit betrifft, so zeigt sich bald,
daß dieser Gesichtspunkt und die sich auf ihn beziehenden Unterschiede
aus psychologischen, nicht aus logischen Bestimmungen genommen sind.

Der sogenannte klare Begriff soll hinreichen,
einen Gegenstand von einem anderen zu unterscheiden;
ein solches ist noch kein ((S288)) Begriff zu nennen,
es ist weiter nichts als die subjektive Vorstellung.

Was ein dunkler Begriff sei, muss auf sich beruhen bleiben,
denn sonst wäre er kein dunkler, er würde ein deutlicher Begriff.

- Der deutliche Begriff soll ein solcher sein,
von welchem man die Merkmale angeben könne.

Sonach ist er eigentlich der bestimmte Begriff.

Das Merkmal, wenn nämlich das, was darin Richtiges liegt, aufgefaßt wird,
ist nichts anderes als die Bestimmtheit oder der einfache Inhalt des Begriffs,
insofern er von der Form der Allgemeinheit unterschieden wird.

Aber das Merkmal hat zunächst nicht gerade diese genauere Bedeutung,
sondern ist überhaupt nur eine Bestimmung,
wodurch ein Dritter sich einen Gegenstand oder den Begriff merkt;
es kann daher ein sehr zufälliger Umstand sein.

Überhaupt drückt es nicht sowohl
die Immanenz und Wesentlichkeit der Bestimmung aus,
sondern deren Beziehung auf einen äußeren Verstand.

Ist dieser wirklich ein Verstand, so hat er den Begriff vor sich
und merkt sich denselben durch nichts anderes als durch das,
was im Begriffe ist.

Soll es aber hiervon unterschieden sein,
so ist es ein Zeichen oder sonst eine Bestimmung,
welche zur Vorstellung der Sache, nicht zu ihrem Begriffe gehört.

- Was der undeutliche Begriff sei, kann als überflüssig übergangen werden.


Der adäquate Begriff aber ist ein Höheres;
es schwebt dabei eigentlich
die Übereinstimmung des Begriffs mit der Realität vor,
was nicht der Begriff als solcher, sondern die Idee ist.

Wenn das Merkmal des deutlichen Begriffs
wirklich die Begriffsbestimmung selbst sein sollte,
so würde die Logik mit den einfachen Begriffen in Verlegenheit kommen,
welche nach einer anderen Einteilung
den zusammengesetzten gegenübergestellt werden.

Denn wenn vom einfachen Begriffe ein wahres,
d. i. ein immanentes Merkmal angegeben werden sollte,
so würde man ihn nicht als einen einfachen ansehen wollen;
insofern aber keines von ihm angegeben würde,
wäre er kein deutlicher Begriff.

Da hilft aber nun der klare Begriff aus.

Einheit, Realität und dergleichen Bestimmungen ((S290))
sollen einfache Begriffe sein, wohl nur aus dem Grunde,
daß die Logiker nicht damit zustande kamen,
die Bestimmung derselben aufzufinden, sich daher begnügten,
einen bloß klaren Begriff, d. h. gar keinen davon zu haben.

Zur Definition, d. i. zur Angabe des Begriffs wird allgemein
die Angabe der Gattung und der spezifischen Differenz gefordert.

Sie gibt also den Begriff nicht als etwas Einfaches,
sondern in zwei zählbaren Bestandstücken.

Aber darum wird solcher Begriff
doch wohl nicht ein Zusammengesetztes sein sollen.

- Es scheint beim einfachen Begriffe die abstrakte Einfachheit vorzuschweben,
eine Einheit, welche den Unterschied und die Bestimmtheit nicht in sich enthält,
welche daher auch nicht diejenige ist, die dem Begriffe zukommt.

Sofern ein Gegenstand
in der Vorstellung, insbesondere im Gedächtnisse ist
oder auch die abstrakte Gedankenbestimmung ist, kann er ganz einfach sein.

Selbst der in sich reichste Gegenstand
- z. B. Geist, Natur, Welt, auch Gott ganz begrifflos
in die einfache Vorstellung des ebenso einfachen Ausdruckes
Geist, Natur, Welt, Gott gefaßt -
ist wohl etwas Einfaches, bei dem das Bewußtsein stehenbleiben kann,
ohne sich die eigentümliche Bestimmung oder ein Merkmal weiter herauszuheben;
aber die Gegenstände des Bewußtseins sollen nicht diese einfachen,
nicht Vorstellungen oder abstrakte Gedankenbestimmungen bleiben,
sondern begriffen werden,
d. h. ihre Einfachheit soll mit ihrem inneren Unterschied bestimmt sein.

- Der zusammengesetzte Begriff aber
ist wohl nicht mehr als ein hölzernes Eisen.

Von etwas Zusammengesetztem kann man wohl einen Begriff haben;
aber ein zusammengesetzter Begriff wäre etwas Schlimmeres als der Materialismus,
welcher nur die Substanz der Seele als ein Zusammengesetztes annimmt,
aber das Denken doch als einfach auffaßt.

Die ungebildete Reflexion verfällt auf die Zusammensetzung
als die ganz äußerliche Beziehung,
die schlechteste Form, in der die Dinge betrachtet werden können;
auch die niedrigsten Naturen müssen eine innere Einheit sein.

Daß vollends die ((S291)) Form des unwahrsten Daseins
auf Ich, auf den Begriff übertragen wird, ist mehr, als zu erwarten war,
ist als unschicklich und barbarisch zu betrachten.


Die Begriffe werden ferner vornehmlich
in konträre und kontradiktorische eingeteilt.

- Wenn es bei der Abhandlung des Begriffs darum zu tun wäre,
anzugeben, was es für bestimmte Begriffe gebe,
so wären alle möglichen Bestimmungen anzuführen
- denn alle Bestimmungen sind Begriffe, somit bestimmte Begriffe -,
und alle Kategorien des Seins wie alle Bestimmungen des Wesens
wären unter den Arten der Begriffe aufzuführen.

Wie denn auch in den Logiken,
in der einen nach Belieben mehr, in der anderen weniger erzählt wird,
daß es bejahende, verneinende, identische, bedingte, notwendige usf.
Begriffe gebe.

Da solche Bestimmungen der Natur des Begriffes
selbst schon im Rücken liegen und daher,
wenn sie bei demselben aufgeführt werden,
nicht in ihrer eigentümlichen Stelle vorkommen,
so lassen sie nur oberflächliche Worterklärungen zu
und erscheinen hier ohne alles Interesse.

- Den konträren und kontradiktorischen Begriffen
- ein Unterschied, der hier vornehmlich beachtet wird -
liegt die Reflexionsbestimmung
der Verschiedenheit und Entgegensetzung zugrunde.

Sie werden als zwei besondere Arten angesehen,
d. h. jeder als fest für sich und gleichgültig gegen den anderen,
ohne allen Gedanken der Dialektik und der inneren Nichtigkeit dieser Unterschiede;
als ob das, was konträr ist,
nicht ebensosehr als kontradiktorisch bestimmt werden müßte.

Die Natur und der wesentliche Übergang der Reflexionsformen,
die sie ausdrücken, ist an ihrer Stelle betrachtet worden.

In dem Begriffe ist die Identität zur Allgemeinheit,
der Unterschied zur Besonderheit,
die Entgegensetzung, die in den Grund zurückgeht,
zur Einzelheit fortgebildet [? t].

In diesen Formen sind jene Reflexionsbestimmungen,
wie sie in ihrem Begriffe sind.

Das Allgemeine erwies sich nicht nur als das Identische,
sondern zugleich als das Verschiedene oder Konträre
gegen das Besondere und Einzelne,
ferner auch als ihnen entgegengesetzt ((S292)) oder kontradiktorisch;
in dieser Entgegensetzung aber ist es identisch mit ihnen
und ihr wahrhafter Grund, in welchem sie aufgehoben sind.

Ein Gleiches gilt von der Besonderheit und Einzelheit,
welche ebenso die Totalität der Reflexionsbestimmungen sind.


Weiter werden die Begriffe in subordinierte und koordinierte eingeteilt,
- ein Unterschied, der die Begriffsbestimmung näher angeht,
nämlich das Verhältnis von Allgemeinheit und Besonderheit,
wo diese Ausdrücke auch beiläufig erwähnt worden sind.

Nur pflegen sie gewöhnlich gleichfalls als ganz feste Verhältnisse betrachtet
und hiernach mehrfache unfruchtbare Sätze von denselben
aufgestellt zu werden.

Die weitläufigste Verhandlung darüber betrifft wieder die Beziehung
der Kontrarietät und Kontradiktorietät auf die Sub- und Koordination.

Indem das Urteil die Beziehung der bestimmten Begriffe ist,
so hat sich erst bei demselben das wahre Verhältnis zu ergeben.

Jene Manier, diese Bestimmungen zu vergleichen
ohne Gedanken an ihre Dialektik
und an die fortgehende Änderung ihrer Bestimmung oder vielmehr
an die in ihnen vorhandene Verknüpfung entgegengesetzter Bestimmungen,
macht die ganze Betrachtung, was in ihnen einstimmig sei oder nicht,
gleichsam als ob diese Einstimmigkeit oder Nichteinstimmigkeit
etwas Gesondertes und Bleibendes sei,
zu etwas nur Unfruchtbarem und Gehaltlosem.

- Der große, in dem Auffassen und Kombinieren der tieferen Verhältnisse
der algebraischen Größen unendlich fruchtbare und scharfsinnige Euler,
besonders der trocken verständige Lambert ° und andere
haben für diese Art von Verhältnissen der Begriffsbestimmungen
eine Bezeichnung durch Linien, Figuren und dergleichen versucht;
man beabsichtigte überhaupt,
die logischen Beziehungsweisen zu einem Kalkül zu erheben
- oder vielmehr in der Tat herabzusetzen.

Schon der Versuch der Bezeichnung stellt sich sogleich
als an und für sich nichtig dar, wenn man die Natur des Zeichens
und dessen, was bezeichnet werden soll, miteinander vergleicht.

Die Begriffsbestimmungen, Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelheit
sind allerdings verschieden, wie Linien oder die Buchstaben der Algebra;
- sie sind ferner auch entgegengesetzt
und ließen insofern auch die Zeichen von plus und minus zu.

Aber sie selbst und vollends deren Beziehungen
- wenn auch nur bei der Subsumtion und Inhärenz stehengeblieben wird -
sind von ganz anderer wesentlicher Natur als die Buchstaben und Linien
und deren Beziehungen, die Gleichheit oder Verschiedenheit der größe,
das plus und minus oder eine Stellung der Linien übereinander
oder ihre Verbindung zu Winkeln
und die Stellungen von Räumen, die sie einschließen.

Dergleichen Gegenstände haben gegen sie das Eigentümliche,
daß sie einander äußerlich sind, eine fixe Bestimmung haben.

Wenn Begriffe nun in der Weise genommen worden,
daß sie solchen Zeichen entsprechen, so hören sie auf, Begriffe zu sein.

Ihre Bestimmungen sind nicht so ein Totliegendes wie Zahlen und Linien,
denen ihre Beziehung nicht selbst angehört;
sie sind lebendige Bewegungen;
die unterschiedene Bestimmtheit der einen Seite
ist unmittelbar auch der anderen innerlich;
was bei Zahlen und Linien ein vollkommener Widerspruch wäre,
ist der Natur des Begriffes wesentlich.

- Die höhere Mathematik, welche auch zum Unendlichen fortgeht
und sich Widersprüche erlaubt, kann für die Darstellung solcher Bestimmungen
ihre sonstigen Zeichen nicht mehr gebrauchen;
für Bezeichnung der noch sehr begrifflosen Vorstellung
der unendlichen Annäherung zweier Ordinaten,
oder wenn sie einen Bogen einer unendlichen Anzahl
von unendlich kleinen geraden Linien gleichsetzt,
tut sie weiter nichts, als die zwei geraden Linien außereinander zu zeichnen
und in einen Bogen gerade Linien, aber als verschieden von ihm [zu] ziehen;
für das Unendliche, worauf es dabei ankommt, verweist sie an das Vorstellen.

Was zu jenem Versuche zunächst verleitet hat,
ist vornehmlich ((S294)) das quantitative Verhältnis, in welchem
Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelheit zueinander stehen sollen;
das Allgemeine heißt weiter als das Besondere und Einzelne
und das Besondere weiter als das Einzelne.

Der Begriff ist das Konkrete und Reichste,
weil er der Grund und die Totalität der früheren Bestimmungen,
der Kategorien des Seins und der Reflexionsbestimmungen ist;
dieselben kommen daher wohl auch an ihm hervor.

Aber seine Natur wird gänzlich verkannt,
wenn sie an ihm noch in jener Abstraktion festgehalten werden;
wenn der weitere Umfang des Allgemeinen so genommen wird,
daß es ein Mehreres oder ein größeres Quantum sei
als das Besondere und Einzelne.

Als absoluter Grund ist er die Möglichkeit der Quantität,
aber ebensosehr der Qualität,
d. h. seine Bestimmungen sind ebensowohl qualitativ unterschieden;
sie werden daher dann schon gegen ihre Wahrheit betrachtet,
wenn sie unter der Form der Quantität allein gesetzt werden.

So ist ferner die Reflexionsbestimmung ein Relatives,
in der ihr Gegenteil scheint;
sie ist nicht im äußerlichen Verhältnisse wie ein Quantum.

Aber der Begriff ist mehr als alles dieses;
seine Bestimmungen sind bestimmte Begriffe,
wesentlich selbst die Totalität aller Bestimmungen.

Es ist daher völlig unpassend, um solche innige Totalität zu fassen,
Zahlen- und Raumverhältnisse anwenden zu wollen,
in welchen alle Bestimmungen auseinanderfallen;
sie sind vielmehr das letzte und schlechteste Medium,
welches gebraucht werden könnte.

Naturverhältnisse, wie z. B. Magnetismus, Farbenverhältnisse,
würden unendlich höhere und wahrere Symbole dafür sein.

Da der Mensch die Sprache hat als das der Vernunft eigentümliche Bezeichnungsmittel,
so ist es ein müßiger Einfall, sich nach einer unvollkommeneren Darstellungsweise
umsehen und damit quälen zu wollen.

Der Begriff kann als solcher wesentlich nur mit dem Geiste aufgefaßt werden,
dessen Eigentum nicht nur, sondern dessen reines Selbst er ist.

Es ist vergeblich, ihn durch Raumfiguren und algebraische Zeichen
zum Behufe des äußerlichen Auges ((S295)) und einer begrifflosen,
mechanischen Behandlungsweise, eines Kalküls, festhalten zu wollen.

Auch jedes Andere, was als Symbol dienen sollte,
kann höchstens, wie Symbole für die Natur Gottes,
Ahnungen und Anklänge des Begriffes erregen;
aber wenn es Ernst sein sollte,
den Begriff dadurch auszudrücken und zu erkennen,
so ist die äußerliche Natur aller Symbole unangemessen dazu,
und vielmehr ist das Verhältnis umgekehrt,
daß, was in den Symbolen Anklang einer höheren Bestimmung ist,
erst durch den Begriff erkannt
und allein durch die Absonderung jenes sinnlichen Beiwesens
ihm genähert werden [kann], das ihn ausdrücken sollte.



C. DAS EINZELNE


Die Einzelheit ist, wie sich ergeben,
schon durch die Besonderheit gesetzt;
diese ist die bestimmte Allgemeinheit,
also die sich auf sich beziehende Bestimmtheit,
das bestimmte Bestimmte.


1. Zunächst erscheint daher die Einzelheit
als die Reflexion des Begriffs aus seiner Bestimmtheit in sich selbst.

Sie ist die Vermittlung desselben durch sich,
insofern sein Anderssein sich wieder zu einem Anderen gemacht [hat],
wodurch der Begriff als sich selbst Gleiches hergestellt,
aber in der Bestimmung der absoluten Negativität ist.

- Das Negative am Allgemeinen, wodurch dieses ein Besonderes ist,
wurde vorhin als der Doppelschein bestimmt;
insofern es Scheinen nach innen ist,
bleibt das Besondere ein Allgemeines;
durch das Scheinen nach außen ist es Bestimmtes;
die Rückkehr dieser Seite in das Allgemeine ist die gedoppelte,
entweder durch die Abstraktion,
welche dasselbe wegläßt und zur höheren und höchsten Gattung aufsteigt,
oder aber durch die Einzelheit,
zu welcher das Allgemeine in der Bestimmtheit selbst heruntersteigt.

- Hier geht der Abweg ab,
auf welchem ((S296)) die Abstraktion vom Wege des Begriffs abkommt
und die Wahrheit verläßt.

Ihr höheres und höchstes Allgemeines, zu dem sie sich erhebt,
ist nur die immer inhaltsloser werdende Oberfläche;
die von ihr verschmähte Einzelheit ist die Tiefe,
in der der Begriff sich selbst erfaßt und als Begriff gesetzt ist.


Die Allgemeinheit und die Besonderheit
erschienen einerseits als die Momente des Werdens der Einzelheit.

Aber es ist schon gezeigt worden,
daß sie an ihnen selbst der totale Begriff sind,
somit in der Einzelheit nicht in ein Anderes übergehen,
sondern daß darin nur gesetzt ist, was sie an und für sich sind.

Das Allgemeine ist für sich,
weil es an ihm selbst die absolute Vermittlung,
Beziehung auf sich nur als absolute Negativität ist.

Es ist abstraktes Allgemeines, insofern dies Aufheben
ein äußerliches Tun und hierdurch ein Weglassen der Bestimmtheit ist.

Diese Negativität ist daher wohl an dem Abstrakten,
aber sie bleibt außerhalb, als eine bloße Bedingung desselben;
sie ist die Abstraktion selbst, welche ihr Allgemeines sich gegenüber hält,
das daher die Einzelheit nicht in sich selbst hat und begrifflos bleibt.

- Leben, Geist, Gott - sowie den reinen Begriff -
vermag die Abstraktion deswegen nicht zu fassen,
weil sie von ihren Erzeugnissen
die Einzelheit, das Prinzip der Individualität und Persönlichkeit, abhält
und so zu nichts als leb- und geistlosen,
farb- und gehaltlosen Allgemeinheiten kommt.


Aber die Einheit des Begriffs ist so untrennbar,
daß auch diese Produkte der Abstraktion,
indem sie die Einzelheit weglassen sollen, selbst vielmehr einzelne sind.

Indem sie das Konkrete in die Allgemeinheit erhebt,
das Allgemeine aber nur als bestimmte Allgemeinheit faßt,
so ist eben dies die Einzelheit,
welche sich als die sich auf sich beziehende Bestimmtheit ergeben hat.

Die Abstraktion ist daher eine Trennung des Konkreten
und eine Vereinzelung seiner Bestimmungen;
durch sie werden nur einzelne Eigenschaften oder Momente aufgefaßt,
denn ihr Produkt muss das enthalten, ((S297)) was sie selbst ist.

Der Unterschied aber dieser Einzelheit ihrer Produkte
und der Einzelheit des Begriffs ist,
daß in jenen das Einzelne als Inhalt
und das Allgemeine als Form voneinander verschieden sind,
- weil eben jener nicht als die absolute Form, als der Begriff selbst,
oder diese nicht als die Totalität der Form ist.

- Diese nähere Betrachtung aber zeigt das Abstrakte selbst
als Einheit des einzelnen Inhalts und der abstrakten Allgemeinheit,
somit als Konkretes, als das Gegenteil dessen, was es sein will.


Das Besondere ist aus demselben Grunde,
weil es nur das bestimmte Allgemeine ist, auch Einzelnes,
und umgekehrt, weil das Einzelne das bestimmte Allgemeine ist,
ist es ebensosehr ein Besonderes.

Wenn an dieser abstrakten Bestimmtheit festgehalten wird,
so hat der Begriff die drei besonderen Bestimmungen,
das Allgemeine, Besondere und Einzelne;
nachdem vorhin nur das Allgemeine und Besondere
als die Arten des Besonderen angegeben wurden.

Indem die Einzelheit
die Rückkehr des Begriffs als des Negativen in sich ist,
so kann diese Rückkehr selbst von der Abstraktion,
die darin eigentlich aufgehoben ist,
als ein gleichgültiges Moment neben die anderen gestellt und gezählt werden.


Wenn die Einzelheit
als eine der besonderen Begriffsbestimmungen aufgeführt wird,
so ist die Besonderheit die Totalität, welche alle in sich begreift;
als diese Totalität eben ist sie das Konkrete derselben
oder die Einzelheit selbst.

Sie ist das Konkrete aber auch nach der vorhin bemerkten Seite
als bestimmte Allgemeinheit;
so ist sie als die unmittelbare Einheit, in welcher keines dieser Momente
als unterschieden oder als das Bestimmende gesetzt ist,
und in dieser Form wird sie die Mitte des formalen Schlusses ausmachen.
zzz

Es fällt von selbst auf, daß jede Bestimmung,
die in der bisherigen Exposition des Begriffs gemacht worden,
sich unmittelbar aufgelöst und in ihre andere verloren hat. ((S298))

Jede Unterscheidung konfundiert sich in der Betrachtung,
welche sie isolieren und festhalten soll.

Nur die bloße Vorstellung, für welche sie das Abstrahieren isoliert hat,
vermag sich das Allgemeine, Besondere und Einzelne fest auseinanderzuhalten;
so sind sie zählbar, und für einen weiteren Unterschied
hält sie sich an den völlig äußerlichen des Seins, die Quantität,
die nirgend weniger als hierher gehört.

- In der Einzelheit ist jenes wahre Verhältnis,
die Untrennbarkeit der Begriffsbestimmungen, gesetzt;
denn als Negation der Negation enthält sie den Gegensatz derselben
und ihn zugleich in seinem Grunde oder Einheit,
das Zusammengegangensein einer jeden mit ihrer anderen.

Weil in dieser Reflexion an und für sich die Allgemeinheit ist,
ist sie [? E+h] wesentlich die Negativität der Begriffsbestimmungen
nicht nur so, daß sie nur ein drittes Verschiedenes gegen sie wäre,
sondern es ist dies nunmehr gesetzt,
daß das Gesetztsein das Anundfürsichsein ist,
d. h. daß die dem Unterschiede angehörigen Bestimmungen
selbst jede die Totalität ist.

Die Rückkehr des bestimmten Begriffes in sich ist,
daß er die Bestimmung hat,
in seiner Bestimmtheit der ganze Begriff zu sein.


2. Die Einzelheit ist aber nicht nur die Rückkehr des Begriffes in sich selbst,
sondern unmittelbar sein Verlust.

Durch die Einzelheit, wie er darin in sich ist,
wird er außer sich und tritt in Wirklichkeit.

Die Abstraktion, welche als die Seele der Einzelheit
die Beziehung des Negativen auf das Negative ist,
ist, wie sich gezeigt, dem Allgemeinen und Besonderen
nichts Äußerliches, sondern immanent,
und sie sind durch sie Konkretes, Inhalt, Einzelnes.

Die Einzelheit aber ist als diese Negativität
die bestimmte Bestimmtheit, das Unterscheiden als solches;
durch diese Reflexion des Unterschiedes in sich wird er ein fester;
das Bestimmen des Besonderen ist erst durch die Einzelheit,
denn sie ist jene Abstraktion,
die nunmehr, eben als Einzelheit, gesetzte Abstraktion ist.


Das Einzelne also ist als sich auf sich beziehende Negativität ((S299))
unmittelbare Identität des Negativen mit sich;
es ist Fürsichseiendes.

Oder es ist die Abstraktion, welche den Begriff
nach seinem ideellen Momente des Seins als ein Unmittelbares bestimmt.

- So ist das Einzelne ein qualitatives Eins oder Dieses.

Nach dieser Qualität ist es erstlich Repulsion seiner von sich selbst,
wodurch die vielen anderen Eins vorausgesetzt werden;
zweitens ist es nun gegen diese vorausgesetzten Anderen negative Beziehung
und das Einzelne insofern ausschließend.

Die Allgemeinheit auf diese Einzelnen als gleichgültige Eins bezogen
- und bezogen muss sie darauf werden,
weil sie Moment des Begriffs der Einzelheit ist -,
ist sie nur das Gemeinsame derselben.

Wenn unter dem Allgemeinen das verstanden wird,
was mehreren Einzelnen gemeinschaftlich ist,
so wird von dem gleichgültigen Bestehen derselben ausgegangen
und in die Begriffsbestimmung die Unmittelbarkeit des Seins eingemischt.

Die niedrigste Vorstellung, welche man vom Allgemeinen haben kann,
wie es in der Beziehung auf das Einzelne ist,
ist dies äußerliche Verhältnis desselben als eines bloß Gemeinschaftlichen.


Das Einzelne, welches in der Reflexionssphäre der Existenz als Dieses ist,
hat nicht die ausschließende Beziehung auf anderes Eins,
welche dem qualitativen Fürsichsein zukommt.

Dieses ist als das in sich reflektierte Eins für sich ohne Repulsion;
oder die Repulsion ist in dieser Reflexion mit der Abstraktion in eins
und ist die reflektierende Vermittlung, welche so an ihm ist, daß dasselbe
eine gesetzte, von einem Äußerlichen gezeigte Unmittelbarkeit ist.

Dieses ist;
es ist unmittelbar;
es ist aber nur Dieses, insofern es monstriert wird.

Das Monstrieren ist die reflektierende Bewegung,
welche sich in sich zusammennimmt und die Unmittelbarkeit setzt,
aber als ein sich Äußerliches.

- Das Einzelne nun ist wohl auch Dieses
als das aus der Vermittlung hergestellte Unmittelbare;
es hat sie aber nicht außer ihm,
- es ist selbst repellierende Abscheidung, die gesetzte Abstraktion,
aber in seiner Abscheidung selbst positive Beziehung.


Dieses Abstrahieren des Einzelnen
ist als die Reflexion des ((S300)) Unterschiedes in sich
erstlich ein Setzen der Unterschiedenen als selbständiger, in sich reflektierter.

Sie sind unmittelbar;
aber ferner ist dieses Trennen Reflexion überhaupt,
das Scheinen des einen im anderen;
so stehen sie in wesentlicher Beziehung.

Sie sind ferner nicht bloß seiende Einzelne gegeneinander;
solche Vielheit gehört dem Sein an;
die sich als bestimmt setzende Einzelheit
setzt sich nicht in einem äußerlichen, sondern im Begriffsunterschiede;
sie schließt also das Allgemeine von sich aus;
aber da dieses [ein] Moment ihrer selbst ist,so bezieht [es] sich ebenso wesentlich auf sie.


Der Begriff als diese Beziehung seiner selbständigen Bestimmungen
hat sich verloren;
denn so ist er nicht mehr die gesetzte Einheit derselben,
und sie [sind] nicht mehr als Momente, als der Schein desselben,
sondern als an und für sich bestehende.

- Als Einzelheit kehrt er in der Bestimmtheit in sich zurück;
damit ist das Bestimmte selbst Totalität geworden.

Seine Rückkehr in sich ist daher die absolute, ursprüngliche Teilung seiner,
oder als Einzelheit ist er als Urteil gesetzt.




Zweites Kapitel: Das Urteil


Das Urteil ist die am Begriffe selbst gesetzte Bestimmtheit desselben.

Die Begriffsbestimmungen oder - was, wie sich gezeigt hat, dasselbe ist -
die bestimmten Begriffe sind schon für sich betrachtet worden;
aber diese Betrachtung war mehr
eine subjektive Reflexion oder subjektive Abstraktion.

Der Begriff ist aber selbst dieses Abstrahieren;
das Gegeneinanderstellen seiner Bestimmungen ist sein eigenes Bestimmen.

Das Urteil ist dies Setzen der bestimmten Begriffe durch den Begriff selbst.


Das Urteilen ist insofern eine andere Funktion als das Begreifen
oder vielmehr die andere Funktion des Begriffes, ((S301))
als es das Bestimmen des Begriffes durch sich selbst ist,
und der weitere Fortgang des Urteils in die Verschiedenheit der Urteile
ist diese Fortbestimmung des Begriffes.

Was es für bestimmte Begriffe gibt
und wie sich diese Bestimmungen desselben notwendig ergeben,
dies hat sich im Urteil zu zeigen.


Das Urteil kann daher die nächste Realisierung des Begriffs genannt werden,
insofern die Realität
das Treten ins Dasein als bestimmtes Sein überhaupt bezeichnet.

Näher hat sich die Natur dieser Realisierung so ergeben,
daß fürs erste die Momente des Begriffs
durch seine Reflexion-in-sich oder seine Einzelheit
selbständige Totalitäten sind,
fürs andere aber die Einheit des Begriffes als deren Beziehung ist.

Die in sich reflektierten Bestimmungen sind bestimmte Totalitäten,
ebenso wesentlich in gleichgültigem beziehungslosen Bestehen
als durch die gegenseitige Vermittlung miteinander.

Das Bestimmen selbst ist nur die Totalität,
indem es diese Totalitäten und deren Beziehung enthält.

Diese Totalität ist das Urteil.

- Es enthält erstlich also die beiden Selbständigen,
welche Subjekt und Prädikat heißen.

Was jedes ist, kann eigentlich noch nicht gesagt werden;
sie sind noch unbestimmt,
denn erst durch das Urteil sollen sie bestimmt werden.

Indem es der Begriff als bestimmter ist,
so ist nur der allgemeine Unterschied gegeneinander vorhanden,
daß das Urteil den bestimmten Begriff gegen den noch unbestimmten enthält.

Das Subjekt kann also zunächst gegen das Prädikat
als das Einzelne gegen das Allgemeine
oder auch als das Besondere gegen das Allgemeine
oder als das Einzelne gegen das Besondere genommen werden,
insofern sie nur überhaupt als das Bestimmtere
und das Allgemeinere einander gegenüberstehen.


Es ist daher passend und Bedürfnis,
für die Urteilsbestimmungen diese Namen, Subjekt und Prädikat, zu haben;
als Namen sind sie etwas Unbestimmtes,
das erst noch seine Bestimmung erhalten soll;
und mehr als Namen sind sie daher nicht.

Begriffsbestimmungen selbst könnten für die ((S302)) zwei Seiten des Urteils
teils aus diesem Grunde nicht gebraucht werden,
teils aber noch mehr darum nicht,
weil die Natur der Begriffsbestimmung sich hervortut,
nicht ein Abstraktes und Festes zu sein,
sondern ihre entgegengesetzte in sich zu haben und an sich zu setzen;
indem die Seiten des Urteils selbst Begriffe,
also die Totalität seiner Bestimmungen sind,
so müssen sie dieselben alle durchlaufen und an sich zeigen,
es sei in abstrakter oder konkreter Form.

Um nun doch bei dieser Veränderung ihrer Bestimmung
die Seiten des Urteils auf eine allgemeine Weise festzuhalten,
sind Namen am dienlichsten, die sich darin gleichbleiben.

- Der Name aber steht der Sache oder dem Begriffe gegenüber;
diese Unterscheidung kommt an dem Urteile als solchem selbst vor;
indem das Subjekt überhaupt das Bestimmte
und daher mehr das unmittelbar Seiende,
das Prädikat aber das Allgemeine, das Wesen oder den Begriff ausdrückt,
so ist das Subjekt als solches zunächst nur eine Art von Name;
denn was es ist, drückt erst das Prädikat aus,
welches das Sein im Sinne des Begriffs enthält.

Was ist dies, oder was ist dies für eine Pflanze usf.?
- unter dem Sein, nach welchem gefragt wird,
wird oft bloß der Name verstanden,
und wenn man denselben erfahren,
ist man befriedigt und weiß nun, was die Sache ist.

Dies ist das Sein im Sinne des Subjekts.

Aber der Begriff oder wenigstens das Wesen und das Allgemeine überhaupt
gibt erst das Prädikat, und nach diesem wird im Sinne des Urteils gefragt.

- Gott, Geist, Natur, oder was es sei,
ist daher als das Subjekt eines Urteils nur erst der Name;
was ein solches Subjekt ist, dem Begriffe nach, ist erst im Prädikate vorhanden.

Wenn gesucht wird, was solchem Subjekte für ein Prädikat zukomme,
so müßte für die Beurteilung schon ein Begriff zugrunde liegen;
aber diesen spricht erst das Prädikat selbst aus.

Es ist deswegen eigentlich die bloße Vorstellung,
welche die vorausgesetzte Bedeutung des Subjekts ausmacht
und die zu einer Namenerklärung führt,
wobei es zufällig und ein historisches Faktum ist,
was unter einem Namen verstanden ((S303)) werde oder nicht.

So viele Streitigkeiten,
ob einem gewissen Subjekte ein Prädikat zukomme oder nicht,
sind darum nichts mehr als Wortstreitigkeiten,
weil sie von jener Form ausgehen;
das Zugrundeliegende (subjectum, XXX) ist noch nichts weiter als der Name.


Es ist nun näher zu betrachten,
wie zweitens die Beziehung des Subjekts und Prädikats im Urteile
und wie sie selbst eben dadurch zunächst bestimmt sind.

Das Urteil hat zu seinen Seiten überhaupt Totalitäten,
welche zunächst als wesentlich selbständig sind.

Die Einheit des Begriffes ist daher nur erst eine Beziehung von Selbständigen;
noch nicht die konkrete,
aus dieser Realität in sich zurückgekehrte, erfüllte Einheit,
sondern außer der sie als nicht in ihr aufgehobene Extreme bestehen.

- Es kann nun die Betrachtung des Urteils
von der ursprünglichen Einheit des Begriffes
oder von der Selbständigkeit der Extreme ausgehen.

Das Urteil ist die Diremtion des Begriffs durch sich selbst;
diese Einheit ist daher der Grund,
von welchem aus es nach seiner wahrhaften Objektivität betrachtet wird.

Es ist insofern die ursprüngliche Teilung des ursprünglich Einen;
das Wort Urteil bezieht sich hiermit auf das, was es an und für sich ist.

Daß aber der Begriff im Urteil als Erscheinung ist,
indem seine Momente darin Selbständigkeit erlangt haben,
- an diese Seite der Äußerlichkeit hält sich mehr die Vorstellung.


Nach dieser subjektiven Betrachtung werden daher Subjekt und Prädikat
jedes als außer dem anderen für sich fertig betrachtet:
das Subjekt als ein Gegenstand, der auch wäre,
wenn er dieses Prädikat nicht hätte;
das Prädikat als eine allgemeine Bestimmung, die auch wäre,
wenn sie diesem Subjekte nicht zukäme.

Mit dem Urteilen ist hernach die Reflexion verbunden,
ob dieses oder jenes Prädikat, das im Kopfe ist,
dem Gegenstande, der draußen für sich ist, beigelegt werden könne und solle;
das Urteilen selbst besteht darin,
daß erst durch dasselbe ein Prädikat mit dem Subjekte verbunden wird,
so daß, wenn diese Verbindung nicht stattfände,
Subjekt und Prädikat jedes für sich doch bliebe, ((S304)) was es ist,
jenes ein existierender Gegenstand, dieses eine Vorstellung im Kopfe.

- Das Prädikat, welches dem Subjekte beigelegt wird,
soll ihm aber auch zukommen,
d. h. an und für sich identisch mit demselben sein.

Durch diese Bedeutung des Beilegens
wird der subjektive Sinn des Urteilens
und das gleichgültige äußerliche Bestehen des Subjekts und Prädikats
wieder aufgehoben:
diese Handlung ist gut;
die Kopula zeigt an, daß das Prädikat zum Sein des Subjekts gehört
und nicht bloß äußerlich damit verbunden wird.

Im grammatischen Sinne hat jenes subjektive Verhältnis,
in welchem von der gleichgültigen Äußerlichkeit
des Subjekts und Prädikats ausgegangen wird, sein vollständiges Gelten;
denn es sind Worte, die hier äußerlich verbunden werden.

- Bei dieser Gelegenheit kann auch angeführt werden,
daß ein Satz zwar im grammatischen Sinne ein Subjekt und Prädikat hat,
aber darum noch kein Urteil ist.

Zu letzterem gehört, daß das Prädikat sich zum Subjekt
nach dem Verhältnis von Begriffsbestimmungen,
also als ein Allgemeines zu einem Besonderen oder Einzelnen verhalte.

Drückt das, was vom einzelnen Subjekte gesagt wird,
selbst nur etwas Einzelnes aus, so ist dies ein bloßer Satz.

Z.B. »Aristoteles ist im 73. Jahre seines Alters,
in dem 4. Jahr der 115. Olympiade gestorben«
ist ein bloßer Satz, kein Urteil.

Es wäre von letzterem nur dann etwas darin,
wenn einer der Umstände, die Zeit des Todes oder das Alter jenes Philosophen
in Zweifel gestellt gewesen,
aus irgendeinem Grunde aber die angegebenen Zahlen behauptet würden.

Denn in diesem Falle würden dieselben als etwas Allgemeines,
[als die] auch ohne jenen bestimmten Inhalt des Todes des Aristoteles bestehende,
mit anderem erfüllte oder auch leere Zeit genommen.

So ist die Nachricht »mein Freund N. ist gestorben«
ein Satz und wäre nur dann ein Urteil,
wenn die Frage wäre, ob er wirklich tot oder nur scheintot wäre.


Wenn das Urteil gewöhnlich so erklärt wird,
daß es die Verbindung zweier Begriffe sei,
so kann man für die äußerliche Kopula
wohl den unbestimmten Ausdruck Verbindung ((S305)) gelten lassen,
ferner daß die Verbundenen wenigstens Begriffe sein sollen.

Sonst aber ist diese Erklärung wohl höchst oberflächlich;
nicht nur daß z. B. im disjunktiven Urteile
mehr als zwei sogenannte Begriffe verbunden sind,
sondern daß vielmehr die Erklärung viel besser ist als die Sache;
denn es sind überhaupt keine Begriffe, die gemeint sind,
kaum Begriffs-, eigentlich nur Vorstellungsbestimmungen;
beim Begriffe überhaupt und beim bestimmten Begriff ist bemerkt worden,
daß das, was man so zu benennen pflegt,
keineswegs den Namen von Begriffen verdient;
wo sollten nun beim Urteile Begriffe herkommen?

- Vornehmlich ist in jener Erklärung das Wesentliche des Urteils,
nämlich der Unterschied seiner Bestimmungen übergangen;
noch weniger das Verhältnis des Urteils zum Begriffe berücksichtigt.


Was die weitere Bestimmung des Subjekts und Prädikats betrifft,
so ist erinnert worden,
daß sie im Urteil eigentlich erst ihre Bestimmung zu erhalten haben.

Insofern dasselbe aber die gesetzte Bestimmtheit des Begriffs ist,
so hat sie die angegebenen Unterschiede unmittelbar und abstrakt,
als Einzelheit und Allgemeinheit.

- Insofern es aber überhaupt das Dasein oder das Anderssein des Begriffs [ist],
welcher sich noch nicht zu der Einheit, wodurch er als Begriff ist,
wieder hergestellt hat,
so tritt auch die Bestimmtheit hervor, welche begrifflos ist,
der Gegensatz des Seins und der Reflexion oder des Ansichseins.

Indem aber der Begriff den wesentlichen Grund des Urteils ausmacht,
so sind jene Bestimmungen wenigstens so gleichgültig, daß,
indem jede, die eine dem Subjekte, die andere dem Prädikate zukommt,
dies Verhältnis umgekehrt ebensosehr statthat.

Das Subjekt als das Einzelne erscheint zunächst als das Seiende
oder Fürsichseiende nach der bestimmten Bestimmtheit des Einzelnen,
als ein wirklicher Gegenstand,
wenn er auch nur Gegenstand in der Vorstellung ist
- wie z. B. die Tapferkeit, das Recht, Übereinstimmung usf. -,
über welchen geurteilt ((S306)) wird;
das Prädikat dagegen als das Allgemeine
erscheint als diese Reflexion über ihn
oder auch vielmehr als dessen Reflexion in sich selbst,
welche über jene Unmittelbarkeit hinausgeht
und die Bestimmtheiten als bloß seiende aufhebt, - als sein Ansichsein.

Insofern wird vom Einzelnen als dem Ersten, Unmittelbaren ausgegangen
und dasselbe durch das Urteil in die Allgemeinheit erhoben,
so wie umgekehrt das nur an sich seiende Allgemeine
im Einzelnen ins Dasein heruntersteigt oder ein Fürsichseiendes wird.


Diese Bedeutung des Urteils ist als der objektive Sinn desselben
und zugleich als die wahre der früheren Formen des Übergangs zu nehmen.

Das Seiende wird und verändert sich, das Endliche geht im Unendlichen unter;
das Existierende geht aus seinem Grunde hervor
in die Erscheinung und geht zugrunde;
die Akzidenz manifestiert den Reichtum der Substanz sowie deren Macht;
im Sein ist Übergang in Anderes,
im Wesen Scheinen an einem Anderen,
wodurch die notwendige Beziehung sich offenbart.

Dies Übergehen und Scheinen
ist nun in das ursprüngliche Teilen des Begriffes übergegangen,
welcher, indem er das Einzelne in das Ansichsein seiner Allgemeinheit zurückführt,
ebensosehr das Allgemeine als Wirkliches [E+] bestimmt.

Dies beides ist ein und dasselbe,
daß die Einzelheit in ihre Reflexion-in-sich
und das Allgemeine als Bestimmtes gesetzt wird.


Zu dieser objektiven Bedeutung gehört nun aber ebensowohl,
daß die angegebenen Unterschiede,
indem sie in der Bestimmtheit des Begriffes wieder hervortreten,
zugleich nur als Erscheinende gesetzt seien, d. h. daß sie nichts Fixes sind,
sondern der einen Begriffsbestimmung ebensogut zukommen als der anderen.

Das Subjekt ist daher ebensowohl als das Ansichsein,
das Prädikat dagegen als das Dasein zu nehmen.

Das Subjekt ohne Prädikat ist,
was in der Erscheinung das Ding ohne Eigenschaften,
das Ding-an-sich ist, ein leerer unbestimmter Grund;
es ist so der Begriff in sich selbst,
welcher erst am Prädikate eine Unterscheidung und Bestimmtheit erhält;
dieses macht hiermit die Seite des Daseins ((S307)) des Subjekts aus.

Durch diese bestimmte Allgemeinheit
steht das Subjekt in Beziehung auf Äußerliches,
ist für den Einfluß anderer Dinge offen
und tritt dadurch in Tätigkeit gegen sie.

Was da ist, tritt aus seinem Insichsein
in das allgemeine Element des Zusammenhanges und der Verhältnisse,
in die negativen Beziehungen und das Wechselspiel der Wirklichkeit,
was eine Kontinuation des Einzelnen in andere und daher Allgemeinheit ist.


Die soeben aufgezeigte Identität, daß die Bestimmung des Subjekts
ebensowohl auch dem Prädikat zukommt und umgekehrt,
fällt jedoch nicht nur in unsere Betrachtung;
sie ist nicht nur an sich, sondern ist auch im Urteile gesetzt,
denn das Urteil ist die Beziehung beider;
die Kopula drückt aus, daß das Subjekt das Prädikat ist.

Das Subjekt ist die bestimmte Bestimmtheit,
und das Prädikat ist diese gesetzte Bestimmtheit desselben;
das Subjekt ist nur in seinem Prädikat bestimmt,
oder nur in demselben ist es Subjekt;
es ist im Prädikat in sich zurückgekehrt und ist darin das Allgemeine.

- Insofern nun aber das Subjekt das Selbständige ist,
so hat jene Identität das Verhältnis,
daß das Prädikat nicht ein selbständiges Bestehen für sich,
sondern sein Bestehen nur in dem Subjekte hat;
es inhäriert diesem.

Insofern hiernach das Prädikat vom Subjekte unterschieden wird,
so ist es nur eine vereinzelte Bestimmtheit desselben,
nur eine seiner Eigenschaften;
das Subjekt selbst aber ist das Konkrete,
die Totalität von mannigfaltigen Bestimmtheiten, wie das Prädikat eine enthält;
es ist das Allgemeine.

- Aber andererseits ist auch das Prädikat selbständige Allgemeinheit
und das Subjekt umgekehrt nur eine Bestimmung desselben.

Das Prädikat subsumiert insofern das Subjekt;
die Einzelheit und Besonderheit ist nicht für sich,
sondern hat ihr Wesen und ihre Substanz im Allgemeinen.

Das Prädikat drückt das Subjekt in seinem Begriffe aus;
das Einzelne und Besondere sind zufällige Bestimmungen an demselben;
es ist deren absolute Möglichkeit.

Wenn beim Subsumieren an eine äußerliche Beziehung
des Subjekts und Prädikats gedacht ((S308))
und das Subjekt als ein Selbständiges vorgestellt wird,
so bezieht sich das Subsumieren auf das oben erwähnte subjektive Urteilen,
worin von der Selbständigkeit beider ausgegangen wird.

Die Subsumtion ist hiernach nur die Anwendung des Allgemeinen
auf ein Besonderes oder Einzelnes,
das unter dasselbe nach einer unbestimmten Vorstellung
als von minderer Quantität gesetzt wird.


Wenn die Identität des Subjekts und Prädikats so betrachtet worden,
daß das eine Mal jenem die eine Begriffsbestimmung zukommt
und diesem die andere,
aber das andere Mal ebensosehr umgekehrt,
so ist die Identität hiermit immer noch erst eine an sich seiende;
um der selbständigen Verschiedenheit der beiden Seiten des Urteils willen
hat ihre gesetzte Beziehung auch diese zwei Seiten, zunächst als verschiedene.

Aber die unterschiedslose Identität
macht eigentlich die wahre Beziehung des Subjekts auf das Prädikat aus.

Die Begriffsbestimmung ist wesentlich selbst Beziehung,
denn sie ist ein Allgemeines;
dieselben Bestimmungen also, welche das Subjekt und Prädikat hat,
hat damit auch ihre Beziehung selbst.

Sie ist allgemein, denn sie ist die positive Identität beider,
des Subjekts und Prädikats;
sie ist aber auch bestimmte,
denn die Bestimmtheit des Prädikats ist die des Subjekts;
sie ist ferner auch einzelne,
denn in ihr sind die selbständigen Extreme
als in ihrer negativen Einheit aufgehoben.

- Im Urteile aber ist diese Identität noch nicht gesetzt;
die Kopula ist als die noch unbestimmte Beziehung des Seins überhaupt:
A ist B;
denn die Selbständigkeit der Bestimmtheiten des Begriffs
oder [der] Extreme ist im Urteile die Realität, welche der Begriff in ihm hat.

Wäre das Ist der Kopula schon gesetzt
als jene bestimmte und erfüllte Einheit
des Subjekts und Prädikats, als ihr Begriff,
so wäre es bereits der Schluß.


Diese Identität des Begriffs wieder herzustellen
oder vielmehr zu setzen, ist das Ziel der Bewegung des Urteils.

Was im Urteil schon vorhanden ist,
ist teils die Selbständigkeit,
aber auch die Bestimmtheit des Subjekts und Prädikats ((S309)) gegeneinander,
teils aber ihre jedoch abstrakte Beziehung.

Das Subjekt ist das Prädikat, ist zunächst das, was das Urteil aussagt;
aber da das Prädikat nicht das sein soll, was das Subjekt ist,
so ist ein Widerspruch vorhanden,
der sich auflösen, in ein Resultat übergehen muß.

Vielmehr aber, da an und für sich Subjekt und Prädikat
die Totalität des Begriffes sind
und das Urteil die Realität des Begriffes ist,
so ist seine Fortbewegung nur Entwicklung;
es ist in ihm dasjenige schon vorhanden, was in ihm hervortritt,
und die Demonstration ist insofern nur eine Monstration,
eine Reflexion als Setzen desjenigen,
was in den Extremen des Urteils schon vorhanden ist;
aber auch dies Setzen selbst ist schon vorhanden;
es ist die Beziehung der Extreme.


Das Urteil, wie es unmittelbar ist, ist es zunächst das Urteil des Daseins;
unmittelbar ist sein Subjekt ein abstraktes, seiendes Einzelnes;
das Prädikat eine unmittelbare Bestimmtheit oder Eigenschaft desselben,
ein abstrakt Allgemeines.


Indem sich dies Qualitative des Subjekts und Prädikats aufhebt,
scheint zunächst die Bestimmung des einen an dem anderen;
das Urteil ist nun zweitens Urteil der Reflexion.

Dieses mehr äußerliche Zusammenfassen aber geht in die wesentliche Identität
eines substantiellen, notwendigen Zusammenhangs über;
so ist es drittens das Urteil der Notwendigkeit.

Viertens, indem in dieser wesentlichen Identität
der Unterschied des Subjekts und Prädikats zu einer Form geworden,
so wird das Urteil subjektiv;
es enthält den Gegensatz des Begriffes und seiner Realität
und die Vergleichung beider;
es ist das Urteil des Begriffs.

Dieses Hervortreten des Begriffs begründet den Übergang
des Urteils in den Schluß. ((S310))




A. DAS URTEIL DES DASEINS


Im subjektiven Urteil will man einen und denselben Gegenstand doppelt sehen,
das eine Mal in seiner einzelnen Wirklichkeit,
das andere Mal in seiner wesentlichen Identität oder in seinem Begriffe:
das Einzelne in seine Allgemeinheit erhoben
oder, was dasselbe ist, das Allgemeine in seine Wirklichkeit vereinzelt.

Das Urteil ist in dieser Weise Wahrheit;
denn es ist die Übereinstimmung des Begriffs und der Realität.

So aber ist zuerst das Urteil nicht beschaffen;
denn zuerst ist es unmittelbar, indem sich an ihm
noch keine Reflexion und Bewegung der Bestimmungen ergeben hat.

Diese Unmittelbarkeit macht das erste Urteil zu einem Urteile des Daseins,
das auch das qualitative genannt werden kann, jedoch nur insofern,
als die Qualität nicht nur der Bestimmtheit des Seins zukommt,
sondern auch die abstrakte Allgemeinheit darin begriffen ist,
die um ihrer Einfachheit willen
gleichfalls die Form der Unmittelbarkeit hat.


Das Urteil des Daseins ist auch das Urteil der Inhärenz;
weil die Unmittelbarkeit seine Bestimmung,
im Unterschiede des Subjekts und Prädikats aber jenes das Unmittelbare,
hierdurch das Erste und Wesentliche in diesem Urteile ist,
so hat das Prädikat die Form eines Unselbständigen,
das am Subjekte seine Grundlage hat.




a. Das positive Urteil


1. Das Subjekt und Prädikat sind, wie erinnert worden, zunächst Namen,
deren wirkliche Bestimmung erst durch den Verlauf des Urteils erhalten wird.

Als Seiten des Urteils aber, welches der gesetzte bestimmte Begriff ist,
haben sie die Bestimmung der Momente desselben,
aber um der Unmittelbarkeit willen die noch ganz einfache,
teils nicht durch Vermittlung bereicherte,
teils zunächst nach dem abstrakten Gegensatze
als abstrakte Einzelheit und Allgemeinheit. ((S311))

- Das Prädikat, um von diesem zuerst zu sprechen, ist das abstrakte Allgemeine;
da das Abstrakte aber durch die Vermittlung des Aufhebens
des Einzelnen oder Besonderen bedingt ist,
so ist sie [? Vm+g] insofern nur eine Voraussetzung.

In der Sphäre des Begriffs kann es keine andere Unmittelbarkeit geben
als eine solche, die an und für sich die Vermittlung enthält
und nur durch deren Aufheben entstanden ist, d.i. die allgemeine.

So ist auch das qualitative Sein selbst in seinem Begriffe ein Allgemeines;
als Sein aber ist die Unmittelbarkeit noch nicht so gesetzt;
erst als Allgemeinheit ist sie die Begriffsbestimmung,
an welcher gesetzt ist, daß ihr die Negativität wesentlich angehört.

Diese Beziehung ist im Urteil vorhanden,
worin sie Prädikat eines Subjekts ist.

- Ebenso ist das Subjekt ein abstrakt Einzelnes
oder das Unmittelbare, das als solches sein soll;
es soll daher das Einzelne als ein Etwas überhaupt sein.

Das Subjekt macht insofern die abstrakte Seite am Urteil aus,
nach welcher in ihm der Begriff in die Äußerlichkeit übergegangen ist.

- Wie die beiden Begriffsbestimmungen bestimmt sind,
so ist es auch ihre Beziehung, das Ist, Kopula;
sie kann ebenso nur die Bedeutung
eines unmittelbaren, abstrakten Seins haben.

Von der Beziehung, welche noch keine Vermittlung oder Negation enthält,
wird dies Urteil das Positive genannt.


2. Der nächste reine Ausdruck des positiven Urteils
ist daher der Satz: >>Das Einzelne ist allgemein.<<

Dieser Ausdruck muss nicht gefaßt werden »A ist B«;
denn A und B sind gänzlich formlose und daher bedeutungslose Namen;
das Urteil überhaupt aber, und daher selbst schon das Urteil des Daseins,
hat Begriffsbestimmungen zu seinen Extremen.

»A ist B<< kann ebensogut jeden bloßen Satz vorstellen als ein Urteil.

In jedem, auch dem in seiner Form reicher bestimmten Urteile aber
wird der Satz von diesem bestimmten Inhalt behauptet:
>>das Einzelne ist allgemein<<,
insofern nämlich jedes Urteil auch abstraktes Urteil überhaupt ist.

Von dem negativen Urteile,
inwiefern es unter diesen Ausdruck gleichfalls gehöre,
wird sogleich die Rede ((S312))) sein.

- Wenn sonst eben nicht daran gedacht wird, daß mit jedem,
zunächst wenigstens positiven Urteile die Behauptung gemacht werde,
daß das Einzelne ein Allgemeines sei,
so geschieht dies, weil teils die bestimmte Form,
wodurch sich Subjekt und Prädikat unterscheiden, übersehen wird
- indem das Urteil nichts als die Beziehung zweier Begriffe sein soll -,
teils etwa auch, weil der sonstige Inhalt des Urteils
»Cajus ist gelehrt« oder »die Rose ist rot« dem Bewußtsein vorschwebt,
das, mit der Vorstellung des Cajus usf. beschäftigt,
auf die Form nicht reflektiert,
- obgleich wenigstens solcher Inhalt,
wie der logische Cajus, der gewöhnlich zum Beispiel herhalten muss,
ein sehr wenig interessanter Inhalt ist
und vielmehr geradeso uninteressant gewählt wird,
um nicht die Aufmerksamkeit von der Form ab auf sich zu ziehen.


Nach der objektiven Bedeutung bezeichnet der Satz,
daß das Einzelne allgemein ist, wie vorhin gelegentlich erinnert,
teils die Vergänglichkeit der einzelnen Dinge,
teils ihr positives Bestehen in dem Begriffe überhaupt.

Der Begriff selbst ist unsterblich,
aber das in seiner Teilung aus ihm Heraustretende
ist der Veränderung und dem Rückgange in seine allgemeine Natur unterworfen.

Aber umgekehrt gibt sich das Allgemeine ein Dasein.

Wie das Wesen zum Schein in seinen Bestimmungen,
der Grund in die Erscheinung der Existenz,
die Substanz in die Offenbarung, in ihre Akzidenzen herausgeht,
so entschließt sich das Allgemeine zum Einzelnen;
das Urteil ist dieser sein Aufschluß,
die Entwicklung der Negativität, die es an sich schon ist.

- Das letztere drückt der umgekehrte Satz aus:
>>das Allgemeine ist einzeln<<,
der ebensowohl im positiven Urteile ausgesprochen ist.

Das Subjekt, zunächst das unmittelbar Einzelne,
ist im Urteile selbst auf sein Anderes, nämlich das Allgemeine, bezogen;
es ist somit als das Konkrete gesetzt,
- nach dem Sein als ein Etwas von vielen Qualitäten
oder als das Konkrete der Reflexion,
ein Ding von mannigfaltigen Eigenschaften,
ein Wirkliches von mannigfaltigen Möglichkeiten, ((S313))
eine Substanz von ebensolchen Akzidenzen.

Weil diese Mannigfaltigen hier dem Subjekte des Urteils angehören,
so ist das Etwas oder das Ding usf.
in seinen Qualitäten, Eigenschaften oder Akzidenzen
in sich reflektiert oder sich durch dieselben hindurch kontinuierend,
sich in ihnen und sie ebenso in sich erhaltend.

Das Gesetztsein oder die Bestimmtheit gehört zum Anundfürsichsein.

Das Subjekt ist daher an ihm selbst das Allgemeine.

- Das Prädikat dagegen,
als diese nicht reale oder konkrete, sondern abstrakte Allgemeinheit,
ist gegen jenes die Bestimmtheit und enthält
nur ein Moment der Totalität desselben mit Ausschluß der anderen.

Um dieser Negativität willen,
welche zugleich als Extrem des Urteils sich auf sich bezieht,
ist das Prädikat ein abstrakt Einzelnes.

- Es drückt z. B. in dem Satze »die Rose ist wohlriechend«
nur eine der vielen Eigenschaften der Rose aus;
es vereinzelt sie, die im Subjekte mit den anderen zusammengewachsen ist,
wie in der Auflösung des Dings
die mannigfaltigen Eigenschaften, die ihm inhärieren,
indem sie sich zu Materien verselbständigen, vereinzelt werden.

Der Satz des Urteils lautet daher nach dieser Seite so:
>>das Allgemeine ist einzeln <<.


Indem wir diese Wechselbestimmung des Subjekts und Prädikats
im Urteile zusammenstellen, so ergibt sich also das Gedoppelte:
1. daß das Subjekt zwar unmittelbar als das Seiende oder Einzelne,
das Prädikat aber das Allgemeine ist.

Weil aber das Urteil die Beziehung beider
und das Subjekt durch das Prädikat als Allgemeines bestimmt ist,
so ist das Subjekt das Allgemeine;
2. ist das Prädikat im Subjekte bestimmt,
denn es ist nicht eine Bestimmung überhaupt, sondern des Subjekts;
die Rose ist wohlriechend;
dieser Wohlgeruch ist nicht irgendein unbestimmter Wohlgeruch,
sondern der der Rose;
das Prädikat ist also ein Einzelnes.

- Weil nun Subjekt und Prädikat im Verhältnisse des Urteils stehen,
sollen sie nach den Begriffsbestimmungen entgegengesetzt bleiben;
wie in der Wechselwirkung der Kausalität, ehe sie ihre Wahrheit erreicht,
die beiden Seiten gegen die ((S314)) Gleichheit ihrer Bestimmung
noch selbständige und entgegengesetzte bleiben sollen.

Wenn daher das Subjekt als Allgemeines bestimmt ist,
so ist vom Prädikate nicht auch seine Bestimmung der Allgemeinheit aufzunehmen
- sonst wäre kein Urteil vorhanden -,
sondern nur seine Bestimmung der Einzelheit;
so wie, insofern das Subjekt als Einzelnes bestimmt ist,
das Prädikat als Allgemeines zu nehmen ist.

- Wenn auf jene bloße Identität reflektiert wird,
so stellen sich die zwei identischen Sätze dar:
Das Einzelne ist Einzelnes,
das Allgemeine ist Allgemeines,
worin die Urteilsbestimmungen ganz auseinandergefallen,
nur ihre Beziehung auf sich ausgedrückt,
die Beziehung derselben aufeinander aber aufgelöst
und das Urteil somit aufgehoben wäre.

- Von jenen beiden Sätzen drückt der eine, »das Allgemeine ist einzeln«,
das Urteil seinem Inhalte nach aus,
der im Prädikate eine vereinzelte Bestimmung,
im Subjekte aber die Totalität derselben ist;
der andere, »das Einzelne ist allgemein«,
die Form, die durch ihn selbst unmittelbar angegeben ist.

- Im unmittelbaren positiven Urteile sind die Extreme noch einfach:
Form und Inhalt sind daher noch vereinigt.

Oder es besteht nicht aus zwei Sätzen;
die gedoppelte Beziehung, welche sich in ihm ergab,
macht unmittelbar das eine positive Urteil aus.

Denn seine Extreme sind
a) als die selbständigen, abstrakten Urteilsbestimmungen,
b) ist jede Seite durch die andere bestimmt,
vermöge der sie beziehenden Kopula.

An sich aber ist deswegen
der Form- und Inhaltsunterschied in ihm vorhanden, wie sich ergeben hat;
und zwar gehört das, was der erste Satz, >>das Einzelne ist allgemein«,
enthält, zur Form, weil er die unmittelbare Bestimmtheit des Urteils ausdrückt.

Das Verhältnis dagegen, das der andere Satz ausdrückt,
»das Allgemeine ist einzeln«,
oder daß das Subjekt als Allgemeines,
das Prädikat dagegen als Besonderes oder Einzelnes bestimmt [ist],
betrifft den Inhalt,
weil sich seine Bestimmungen erst durch die Reflexion-in-sich erheben,
wodurch die unmittelbaren ((S315)) Bestimmtheiten aufgehoben werden
und hiermit die Form sich zu einer in sich gegangenen Identität,
die gegen den Formunterschied besteht, zum Inhalte macht.


3. Wenn nun die beiden Sätze der Form und des Inhalts
(Subjekt) (Prädikat)
Das Einzelne ist allgemein
Das Allgemeine ist einzeln
darum, weil sie in dem einen positiven Urteile enthalten sind, vereinigt würden,
so daß somit beide, sowohl das Subjekt als [das] Prädikat,
als Einheit der Einzelheit und Allgemeinheit bestimmt wären,
so wären beide das Besondere,
was an sich als ihre innere Bestimmung anzuerkennen ist.

Allein teils wäre diese Verbindung
nur durch eine äußere Reflexion zustande gekommen,
teils wäre der Satz »das Besondere ist das Besondere«,
der daraus resultierte, kein Urteil mehr,
sondern ein leerer identischer Satz,
wie die bereits darin gefundenen Sätze
»das Einzelne ist einzeln« und »das Allgemeine ist allgemein« waren.

- Einzelheit und Allgemeinheit können noch nicht
in die Besonderheit vereinigt werden,
weil sie im positiven Urteile noch als unmittelbare gesetzt sind.

- Oder es muss das Urteil
seiner Form und seinem Inhalte nach noch unterschieden werden,
weil eben Subjekt und Prädikat
noch als Unmittelbarkeit und Vermitteltes unterschieden sind
oder weil das Urteil nach seiner Beziehung beides ist:
Selbständigkeit der Bezogenen
und ihre Wechselbestimmung oder Vermittlung.


Das Urteil also erstens nach seiner Form betrachtet,
heißt es: »Das Einzelne ist allgemein«.

Vielmehr aber ist ein solches unmittelbares Einzelnes nicht allgemein;
sein Prädikat ist von weiterem Umfang, es entspricht ihm also nicht.

Das Subjekt ist ein unmittelbar für sich seiendes
und daher das Gegenteil jener Abstraktion,
der durch Vermittlung gesetzten Allgemeinheit,
die von ihm ausgesagt werden sollte.


Zweitens das Urteil nach seinem Inhalt betrachtet
oder als der Satz »Das Allgemeine ist einzeln«,
so ist das Subjekt ein ((S316)) Allgemeines von Qualitäten,
ein Konkretes, das unendlich bestimmt ist,
und indem seine Bestimmtheiten nur erst
Qualitäten, Eigenschaften oder Akzidenzen sind,
so ist seine Totalität die schlecht unendliche Vielheit derselben.

Ein solches Subjekt ist daher vielmehr nicht
eine einzelne solche Eigenschaft, als sein Prädikat aussagt.

Beide Sätze müssen daher verneint werden
und das positive Urteil vielmehr als negatives gesetzt werden.




b. Das negative Urteil


1. Es ist schon oben von der gewöhnlichen Vorstellung die Rede gewesen,
daß es nur vom Inhalte des Urteils abhänge, ob es wahr sei oder nicht,
indem die logische Wahrheit nichts als die Form betreffe
und nichts fordere, als daß jener Inhalt sich nicht widerspreche.

Zur Form des Urteils selbst wird nichts gerechnet,
als daß es die Beziehung zweier Begriffe sei.

Es hat sich aber ergeben, daß diese beiden Begriffe
nicht bloß die verhältnislose Bestimmung einer Anzahl haben,
sondern als Einzelnes und Allgemeines sich verhalten.

Diese Bestimmungen machen den wahrhaft logischen Inhalt,
und zwar in dieser Abstraktion den Inhalt des positiven Urteils aus;
was für anderer Inhalt (»die Sonne ist rund«,
»Cicero war ein großer Redner in Rom«, » jetzt ist’s Tag« usf.)
in einem Urteil vorkommt, geht das Urteil als solches nichts an;
es spricht nur dies aus:

Das Subjekt ist Prädikat, oder, da dies nur Namen sind, bestimmter:
das Einzelne ist allgemein und umgekehrt.

- Um dieses rein logischen Inhalts willen ist das positive Urteil
nicht wahr, sondern hat seine Wahrheit im negativen Urteil.

- Der Inhalt, fordert man, soll sich im Urteile nur nicht widersprechen;
er widerspricht sich aber in jenem Urteile, wie sich gezeigt hat.

- Es ist jedoch völlig gleichgültig, jenen logischen Inhalt auch Form zu nennen
und unter Inhalt nur die sonstige empirische Erfüllung zu verstehen,
so enthält die Form nicht bloß die leere Identität,
außer welcher die Inhaltsbestimmung läge. ((S317))

Das positive Urteil hat alsdann
durch seine Form als positives Urteil keine Wahrheit;
wer die Richtigkeit einer Anschauung oder Wahrnehmung,
die Übereinstimmung der Vorstellung mit dem Gegenstand Wahrheit nennte,
hat wenigstens keinen Ausdruck mehr für dasjenige,
was Gegenstand und Zweck der Philosophie ist.

Man müßte den letzteren wenigstens Vernunftwahrheit nennen,
und man wird wohl zugeben, daß solche Urteile [wie]
daß Cicero ein großer Redner gewesen, daß es jetzt Tag ist usf.
keine Vernunftwahrheiten sind.

Aber sie sind dies nicht,
nicht weil sie gleichsam zufällig einen empirischen Inhalt haben,
sondern weil sie nur positive Urteile sind, die keinen anderen Inhalt
als ein unmittelbar Einzelnes und eine abstrakte Bestimmtheit
zum Inhalte haben können und sollen.


Das positive Urteil hat seine Wahrheit zunächst in dem negativen:
Das Einzelne ist nicht abstrakt allgemein,
- sondern das Prädikat des Einzelnen ist darum, weil es solches Prädikat
oder, für sich ohne die Beziehung auf das Subjekt betrachtet,
weil es abstrakt Allgemeines ist, selbst ein Bestimmtes;
das Einzelne ist daher zunächst ein Besonderes.

Ferner nach dem anderen Satze, der im positiven Urteile enthalten ist,
heißt das negative Urteil:
das Allgemeine ist nicht abstrakt einzeln,
sondern dies Prädikat, schon weil es Prädikat ist
oder weil es in Beziehung auf ein allgemeines Subjekt steht,
ist ein Weiteres als bloße Einzelheit,
und das Allgemeine ist daher gleichfalls zunächst ein Besonderes.

- Indem dies Allgemeine, als Subjekt,
selbst in der Urteilsbestimmung der Einzelheit ist,
so reduzieren sich beide Sätze auf den einen:
>>Das Einzelne ist ein Besonderes<<.


Es kann bemerkt werden,
a) daß sich hier die Besonderheit für das Prädikat ergibt,
von der vorhin schon die Rede war;
allein hier ist sie nicht durch äußerliche Reflexion gesetzt,
sondern vermittels der am Urteil aufgezeigten negativen Beziehung entstanden.

b) Diese Bestimmung ergibt sich hier nur für das Prädikat.

Im unmittelbaren Urteile, dem Urteile ((S318)) des Daseins,
ist das Subjekt das zum Grunde Liegende;
die Bestimmung scheint sich daher zunächst am Prädikate zu verlaufen.

In der Tat aber kann diese erste Negation noch keine Bestimmung
oder eigentlich noch kein Setzen des Einzelnen sein,
da es erst das Zweite, das Negative des Negativen ist.


»Das Einzelne ist ein Besonderes«
ist der positive Ausdruck des negativen Urteils.

Dieser Ausdruck ist insofern nicht positives Urteil selbst,
als dieses um seiner Unmittelbarkeit willen
nur das Abstrakte zu seinen Extremen hat,
das Besondere aber eben durch das Setzen der Beziehung des Urteils
sich als die erste vermittelte Bestimmung ergibt.

- Diese Bestimmung ist aber nicht nur als Moment des Extrems zu nehmen,
sondern auch, wie sie eigentlich zunächst ist, als Bestimmung der Beziehung;
oder das Urteil ist auch als negatives zu betrachten.


Dieser Übergang gründet sich auf das Verhältnis der Extreme
und ihrer Beziehung im Urteile überhaupt.

Das positive Urteil ist die Beziehung des unmittelbar Einzelnen und Allgemeinen,
also solcher, deren das eine zugleich nicht ist, was das andere;
die Beziehung ist daher ebenso wesentlich Trennung oder negativ;
daher das positive Urteil als negatives zu setzen war.

Es war daher von Logikern kein solches Aufheben darüber zu machen,
daß das Nicht des negativen Urteils zur Kopula gezogen worden sei.

Was im Urteile Bestimmung des Extrems ist, ist ebensosehr bestimmte Beziehung.

Die Urteilsbestimmung oder das Extrem
ist nicht die rein qualitative des unmittelbaren Seins,
welche nur einem Anderen außer ihm entgegenstehen soll,
noch ist sie Bestimmung der Reflexion,
die sich nach ihrer allgemeinen Form als positiv und negativ verhält,
deren jedes als ausschließend gesetzt
und nur an sich identisch mit der anderen ist.

Die Urteils- als Begriffsbestimmung ist an ihr selbst ein Allgemeines,
gesetzt als sich in ihre andere Kontinuierendes.

Umgekehrt ist die Beziehung des Urteils
dieselbe Bestimmung, als die Extreme haben;
denn sie ist eben diese Allgemeinheit ((S319))
und Kontinuation derselben ineinander;
insofern diese unterschieden sind, hat sie auch die Negativität an ihr.


Der oben angegebene Übergang
von der Form der Beziehung zur Form der Bestimmung
macht die unmittelbare Konsequenz aus,
daß das Nicht der Kopula ebensosehr zum Prädikate geschlagen
und dasselbe als das Nicht-Allgemeine bestimmt werden muß.

Das Nicht-Allgemeine aber
ist durch eine ebenso unmittelbare Konsequenz das Besondere.

- Wird das Negative nach der ganz abstrakten Bestimmung
des unmittelbaren Nichtseins festgehalten,
so ist das Prädikat nur das ganz unbestimmte Nicht-Allgemeine.

Von dieser Bestimmung wird sonst in der Logik
bei den kontradiktorischen Begriffen gehandelt
und als etwas Wichtiges eingeschärft,
daß beim Negativen eines Begriffs nur am Negativen festgehalten
und es als der bloß unbestimmte Umfang
des Anderen des positiven Begriffs genommen werden soll.

So wäre das bloße Nicht-Weiße ebensowohl
das Rote, Gelbe, Blaue usf. als das Schwarze.

Das Weiße aber als solches ist die begrifflose Bestimmung der Anschauung;
das Nicht des Weißen ist dann das ebenso begrifflose Nichtsein,
welche Abstraktion ganz zu Anfang der Logik betrachtet
und als deren nächste Wahrheit das Werden erkannt worden ist.

Wenn bei Betrachtung der Urteilsbestimmungen solcher begrifflose Inhalt
aus der Anschauung und Vorstellung als Beispiel gebraucht
und die Bestimmungen des Seins und die der Reflexion
für Urteilsbestimmungen genommen werden,
so ist dies dasselbe unkritische Verfahren, als wenn nach Kant
die Verstandesbegriffe auf die unendliche Vernunftidee
oder das sogenannte Ding-an-sich angewendet werden;
der Begriff, wozu auch das von ihm ausgehende Urteil gehört,
ist das wahrhafte Ding-an-sich oder das Vernünftige;
jene Bestimmungen aber gehören dem Sein oder Wesen an
und sind noch nicht zu der Art und Weise fortgebildete Formen,
wie sie in ihrer Wahrheit, im Begriffe sind.

- Wenn bei dem Weißen, Roten, als sinnlichen ((S320)) Vorstellungen,
stehengeblieben wird, so wird, wie gewöhnlich,
etwas Begriff genannt, was nur Vorstellungsbestimmung ist,
und dann ist freilich das Nicht-Weiße, Nicht-Rote kein Positives,
so wie vollends das Nicht-Dreieckige ein ganz Unbestimmtes ist,
denn die auf der Zahl und dem Quantum überhaupt beruhende Bestimmung
ist die wesentlich gleichgültige, begrifflose.

Aber wie das Nichtsein selbst,
so soll auch solcher sinnlicher Inhalt begriffen werden
und jene Gleichgültigkeit und abstrakte Unmittelbarkeit verlieren,
die er in der blinden, bewegungslosen Vorstellung hat.

Schon im Dasein wird das gedankenlose Nichts zur Grenze,
wodurch Etwas sich doch auf ein Anderes außer ihm bezieht.

In der Reflexion aber ist es das Negative,
das sich wesentlich auf ein Positives bezieht und somit bestimmt ist;
ein Negatives ist schon nicht mehr jenes unbestimmte Nichtsein;
es ist gesetzt, nur zu sein, indem ihm das Positive entgegensteht;
das Dritte ist ihr Grund;
das Negative ist somit in einer umschlossenen Sphäre gehalten,
worin das, was das eine nicht ist, etwas Bestimmtes ist.

- Noch mehr aber ist in der absolut flüssigen Kontinuität
des Begriffs und seiner Bestimmungen
das Nicht unmittelbar ein Positives
und die Negation nicht nur Bestimmtheit,
sondern in die Allgemeinheit aufgenommen und mit ihr identisch gesetzt.

Das Nicht-Allgemeine ist daher sogleich das Besondere.


2. Indem die Negation die Beziehung des Urteils angeht
und das negative Urteil noch als solches betrachtet wird,
so ist es fürs erste noch ein Urteil;
es ist somit das Verhältnis von Subjekt und Prädikat
oder von Einzelheit und Allgemeinheit vorhanden
und die Beziehung derselben, die Form des Urteils.

Das Subjekt als das zugrunde liegende Unmittelbare
bleibt unberührt von der Negation;
es behält also seine Bestimmung, ein Prädikat zu haben,
oder seine Beziehung auf die Allgemeinheit.

Was daher negiert wird, ist nicht die Allgemeinheit überhaupt im Prädikate,
sondern die Abstraktion oder die Bestimmtheit desselben,
welche gegen jene Allgemeinheit als Inhalt erschien.

- Das negative Urteil ((S321)) ist also nicht die totale Negation;
die allgemeine Sphäre, welche das Prädikat enthält, bleibt noch bestehen;
die Beziehung des Subjekts auf das Prädikat ist daher wesentlich noch positiv;
die noch gebliebene Bestimmung des Prädikats ist ebensosehr Beziehung.

- Wenn z. B. gesagt wird, die Rose ist nicht rot,
so wird damit nur die Bestimmtheit des Prädikats negiert
und von der Allgemeinheit, die ihm gleichfalls zukommt, abgetrennt;
die allgemeine Sphäre, die Farbe, ist erhalten;
wenn die Rose nicht rot ist, so wird dabei angenommen,
daß sie eine Farbe und eine andere Farbe habe;
nach dieser allgemeinen Sphäre ist das Urteil noch positiv.


>>Das Einzelne ist ein Besonderes<<
- diese positive Form des negativen Urteils drückt dies unmittelbar aus;
das Besondere enthält die Allgemeinheit.

Es drückt überdem auch aus, daß das Prädikat
nicht nur ein Allgemeines sei, sondern auch noch ein Bestimmtes.

Die negative Form enthält dasselbe;
denn indem z. B. die Rose zwar nicht rot ist, so soll sie
nicht nur die allgemeine Sphäre der Farbe zum Prädikate behalten,
sondern auch irgendeine andere bestimmte Farbe haben;
die einzelne Bestimmtheit des Roten ist also nur aufgehoben,
und es ist nicht nur die allgemeine Sphäre gelassen,
sondern auch die Bestimmtheit erhalten, aber zu einer unbestimmten,
zu einer allgemeinen Bestimmtheit gemacht, somit zur Besonderheit.


3. Die Besonderheit,
welche sich als die positive Bestimmung des negativen Urteils ergeben,
ist das Vermittelnde zwischen der Einzelheit und Allgemeinheit;
so ist das negative Urteil nun überhaupt das Vermittelnde,
zum dritten Schritte, der Reflexion des Urteils des Daseins in sich selbst.

Es ist nach seiner objektiven Bedeutung
nur das Moment der Veränderung der Akzidenzen
oder, im Dasein, der vereinzelten Eigenschaften des Konkreten.

Durch diese Veränderung tritt die vollständige Bestimmtheit des Prädikats
oder das Konkrete als gesetzt hervor.


Das Einzelne ist Besonderes,
nach dem positiven Ausdrucke ((S322)) des negativen Urteils.

Aber das Einzelne ist auch nicht Besonderes;
denn die Besonderheit ist von weiterem Umfange als die Einzelheit;
sie ist also ein Prädikat, das dem Subjekt nicht entspricht,
in dem es also seine Wahrheit noch nicht hat.

Das Einzelne ist nur Einzelnes,
die sich nicht auf Anderes, sei es positiv oder negativ,
sondern nur sich auf sich selbst beziehende Negativität.

- Die Rose ist nicht irgendein Farbiges,
sondern sie hat nur die bestimmte Farbe, welche Rosenfarbe ist.

Das Einzelne ist nicht ein unbestimmt Bestimmtes,
sondern das bestimmte Bestimmte.


Von dieser positiven Form des negativen Urteils ausgegangen,
erscheint diese Negation desselben nur wieder als eine erste Negation.

Aber sie ist dies nicht.

Vielmehr ist schon das negative Urteil
an und für sich die zweite oder Negation der Negation,
und dies, was es an und für sich ist, ist zu setzen.

Nämlich es negiert die Bestimmtheit des Prädikats des positiven Urteils,
dessen abstrakte Allgemeinheit oder, als Inhalt betrachtet,
die einzelne Qualität, die es vom Subjekt enthält.

Die Negation der Bestimmtheit ist aber schon die zweite,
also die unendliche Rückkehr der Einzelheit in sich selbst.

Hiermit ist also die Herstellung der konkreten Totalität des Subjekts geschehen,
oder vielmehr ist es jetzt erst als Einzelnes gesetzt, indem es
durch die Negation und das Aufheben derselben mit sich vermittelt worden.

Das Prädikat seinerseits ist damit aus der ersten Allgemeinheit
zur absoluten Bestimmtheit übergegangen
und hat sich mit dem Subjekte ausgeglichen.

Das Urteil heißt insofern: >>Das Einzelne ist einzeln<<.

- Von der andern Seite,
indem das Subjekt ebensosehr als allgemeines anzunehmen war
und insofern im negativen Urteile sich das Prädikat,
das gegen jene Bestimmung des Subjekts das Einzelne ist,
zur Besonderheit erweiterte
und indem nun ferner die Negation dieser Bestimmtheit
ebensosehr die Reinigung der Allgemeinheit ist, welche es enthält,
so lautet dies Urteil auch so: »Das Allgemeine ist das Allgemeine<<.


In diesen beiden Urteilen,
die sich vorhin durch äußere ((S323)) Reflexion ergeben hatten,
ist das Prädikat schon in seiner Positivität ausgedrückt.

Zunächst muss aber die Negation des negativen Urteils selbst
in Form eines negativen Urteils erscheinen.

Es hatte sich gezeigt, daß in ihm noch
eine positive Beziehung des Subjekts auf das Prädikat
und die allgemeine Sphäre des letzteren geblieben war.

Es enthielt somit von dieser Seite
eine von der Beschränktheit gereinigtere Allgemeinheit als das positive Urteil
und ist daher um so mehr von dem Subjekt als Einzelnem zu negieren.

Auf diese Weise ist der ganze Umfang des Prädikats negiert
und keine positive Beziehung mehr zwischen ihm und dem Subjekte.

Dies ist das unendliche Urteil.




c. Das unendliche Urteil


Das negative Urteil ist sowenig ein wahres Urteil als das positive.

Das unendliche Urteil aber, das seine Wahrheit sein soll,
ist nach seinem negativen Ausdrucke das Negativ-Unendliche,
ein Urteil, worin auch die Form des Urteils aufgehoben ist.

- Dies aber ist ein widersinniges Urteil.

Es soll ein Urteil sein, somit eine Beziehung von Subjekt und Prädikat enthalten;
aber eine solche soll zugleich nicht darin sein.

- Der Name des unendlichen Urteils
pflegt in den gewöhnlichen Logiken zwar aufgeführt zu werden,
aber ohne daß es eben deutlich würde,
was es mit demselben für eine Bewandtnis habe.

- Beispiele von negativ-unendlichen Urteilen sind leicht zu haben,
indem Bestimmungen zu Subjekt und Prädikat negativ verbunden werden,
deren eine nicht nur die Bestimmtheit der andern nicht,
sondern auch ihre allgemeine Sphäre nicht enthält;
also z. B. der Geist [ist] nicht rot, gelb usf., nicht sauer, nicht kalisch usf.,
die Rose ist kein Elephant, der Verstand ist kein Tisch und dergleichen.

- Diese Urteile sind richtig oder wahr, wie man es nennt,
aber einer solchen Wahrheit ungeachtet widersinnig und abgeschmackt.

- Oder vielmehr sie sind keine Urteile.

- Ein reelleres Beispiel [?!] des unendlichen ((S324)) Urteils
ist die böse Handlung.

Im bürgerlichen Rechtsstreit wird etwas nur
als das Eigentum der anderen Partei negiert, so daß aber eingeräumt wird,
es sollte das Ihrige sein, wenn sie das Recht dazu hätte,
und es wird nur unter dem Titel des Rechtes in Anspruch genommen;
die allgemeine Sphäre, das Recht,
wird also in jenem negativen Urteile anerkannt und erhalten.

Das Verbrechen aber ist das unendliche Urteil,
welches nicht nur das besondere Recht,
sondern die allgemeine Sphäre zugleich negiert, das Recht als Recht negiert.

Es hat zwar die Richtigkeit damit, daß es eine wirkliche Handlung ist,
aber weil sie sich auf die Sittlichkeit, welche ihre allgemeine Sphäre ausmacht,
durchaus negativ bezieht, ist sie widersinnig.


Das Positive des unendlichen Urteils, der Negation der Negation,
ist die Reflexion der Einzelheit in sich selbst,
wodurch sie erst als die bestimmte Bestimmtheit gesetzt ist.

»Das Einzelne ist einzeln«
war der Ausdruck desselben nach jener Reflexion.

Das Subjekt ist im Urteile des Daseins als unmittelbares Einzelnes,
insofern mehr nur als Etwas überhaupt.

Durch die Vermittlung des negativen und unendlichen Urteils
ist es erst als Einzelnes gesetzt.


Das Einzelne ist hiermit gesetzt als sich in sein Prädikat,
das mit ihm identisch ist, kontinuierend;
somit ist auch die Allgemeinheit
ebensosehr nicht mehr als die unmittelbare,
sondern als ein Zusammenfassen von Unterschiedenen.

Das positiv-unendliche Urteil lautet ebensowohl:
»Das Allgemeine ist allgemein«,
so ist es ebensowohl als die Rückkehr in sich selbst gesetzt.


Durch diese Reflexion der Urteilsbestimmungen in sich
hat nun sich das Urteil aufgehoben;
im negativ-unendlichen Urteil ist der Unterschied sozusagen zu groß,
als daß es noch ein Urteil bliebe;
Subjekt und Prädikat haben gar keine positive Beziehung aufeinander;
im Gegenteil ist im Positiv-Unendlichen nur die Identität vorhanden,
und es ist wegen des ganz ermangelnden Unterschiedes kein Urteil mehr.


Näher ist es das Urteil des Daseins, welches sich aufgehoben ((S325)) hat;
es ist damit das gesetzt, was die Kopula des Urteils enthält,
daß die qualitativen Extreme in dieser ihrer Identität aufgehoben sind.

Indem aber diese Einheit der Begriff ist,
so ist sie unmittelbar ebenso wieder in ihre Extreme dirimiert
und ist als Urteil, dessen Bestimmungen aber
nicht mehr unmittelbare, sondern in sich reflektierte sind.

Das Urteil des Daseins ist in das Urteil der Reflexion übergegangen.




B. DAS URTEIL DER REFLEXION


Das Subjekt ist in dem nunmehr entstandenen Urteil
ein Einzelnes als solches,
ingleichen das Allgemeine
nicht mehr abstrakte Allgemeinheit oder einzelne Eigenschaft,
sondern gesetzt als Allgemeines,
das sich durch die Beziehung Unterschiedener
als in eins zusammengefaßt hat, oder,
nach dem Inhalt verschiedener Bestimmungen überhaupt betrachtet,
das Sich-Zusammennehmen mannigfaltiger Eigenschaften und Existenzen.

- Wenn Beispiele von Prädikaten der Reflexionsurteile gegeben werden sollen,
so müssen sie von anderer Art sein als für Urteile des Daseins.

Im Reflexionsurteil ist eigentlich erst ein bestimmter Inhalt,
d. h. ein Inhalt überhaupt vorhanden;
denn er ist die in die Identität reflektierte Formbestimmung
als von der Form, insofern sie unterschiedene Bestimmtheit ist
- wie sie es noch als Urteil ist -, unterschieden. [? vgl. 315]

Im Urteil des Daseins ist der Inhalt nur ein unmittelbarer
oder abstrakter, unbestimmter.

- Als Beispiele von Reflexionsurteilen können daher dienen:
»Der Mensch ist sterblich«, »die Dinge sind vergänglich«,
»dies Ding ist nützlich, schädlich«;
Härte, Elastizität der Körper, die Glückseligkeit usf.
sind solche eigentümliche Prädikate.

Sie drücken eine Wesentlichkeit aus,
welche aber eine Bestimmung im Verhältnisse
oder eine zusammenfassende Allgemeinheit ist.

Diese Allgemeinheit,
die sich in der Bewegung des Reflexionsurteils weiter bestimmen wird,
ist noch von der Allgemeinheit des Begriffes ((S326)) als solcher unterschieden;
sie ist zwar nicht mehr die abstrakte des qualitativen Urteils,
aber hat noch die Beziehung auf das Unmittelbare, woraus sie herkommt,
und hat dasselbe für ihre Negativität zugrunde liegen.

- Der Begriff bestimmt das Dasein zunächst zu Verhältnisbestimmungen,
zu Kontinuitäten ihrer selbst in der verschiedenen Mannigfaltigkeit der Existenz,
- so daß wohl das wahrhaft Allgemeine ihr inneres Wesen,
aber in der Erscheinung, und diese relative Natur oder auch ihr Merkmal
noch nicht das Anundfürsichseiende derselben ist.


Dem Reflexionsurteile kann es als naheliegend erscheinen,
als Urteil der Quantität bestimmt zu werden,
wie das Urteil des Daseins auch als qualitatives Urteil bestimmt wurde.

Aber wie die Unmittelbarkeit in diesem nicht nur die seiende,
sondern wesentlich auch die vermittelte und abstrakte war,
so ist auch hier jene aufgehobene Unmittelbarkeit
nicht bloß die aufgehobene Qualität, also nicht bloß Quantität;
diese ist vielmehr, wie die Qualität die äußerlichste Unmittelbarkeit,
auf dieselbe Weise die äußerlichste, der Vermittlung angehörige Bestimmung.


Noch ist über die Bestimmung,
wie sie im Reflexionsurteile in ihrer Bewegung erscheint,
die Bemerkung zu machen,
daß im Urteile des Daseins die Bewegung derselben sich am Prädikate zeigte,
weil dieses Urteil in der Bestimmung der Unmittelbarkeit war,
das Subjekt daher als das Zugrundeliegende erschien.

Aus gleichem Grunde verläuft sich im Reflexionsurteile
die Fortbewegung des Bestimmens am Subjekte,
weil dieses Urteil das reflektierte Ansichsein zu seiner Bestimmung hat.

Das Wesentliche ist daher hier das Allgemeine oder das Prädikat;
es macht daher das Zugrundeliegende aus,
an welchem das Subjekt zu messen
und ihm entsprechend zu bestimmen ist.

- Jedoch erhält auch das Prädikat
durch die weitere Fortbildung der Form des Subjekts
eine weitere Bestimmung, jedoch indirekt;
jene dagegen zeigt sich aus dem angegebenen Grunde
als direkte Fortbestimmung. ((S327))


Was die objektive Bedeutung des Urteils betrifft,
so tritt das Einzelne durch seine Allgemeinheit in das Dasein,
aber als in einer wesentlichen Verhältnisbestimmung,
einer durch die Mannigfaltigkeit der Erscheinung hindurch
sich erhaltenden Wesentlichkeit;
das Subjekt soll das an und für sich Bestimmte sein;
diese Bestimmtheit hat es in seinem Prädikate.

Das Einzelne ist andererseits in dies sein Prädikat reflektiert,
welches dessen allgemeines Wesen [ist];
das Subjekt ist insofern das Existierende und Erscheinende.

Das Prädikat inhäriert in diesem Urteile nicht mehr dem Subjekte;
es ist vielmehr das Ansichseiende,
unter welches jenes Einzelne als ein Akzidentelles subsumiert ist.

Wenn die Urteile des Daseins
auch als Urteile der Inhärenz bestimmt werden können,
so sind die Urteile der Reflexion vielmehr Urteile der Subsumtion.




a. Das singuläre Urteil


Das unmittelbare Reflexionsurteil ist nun wieder:
»Das Einzelne ist allgemein«,
- aber Subjekt und Prädikat in der angegebenen Bedeutung;
es kann daher näher so ausgedrückt werden:
»Dieses ist ein wesentlich Allgemeines«.

Aber ein Dieses ist nicht ein wesentlich Allgemeines.

Jenes seiner allgemeinen Form nach positive Urteil überhaupt
muss negativ genommen werden.

Aber indem das Urteil der Reflexion nicht bloß ein Positives ist,
so geht die Negation nicht direkt das Prädikat an,
das nicht inhäriert, sondern das Ansichseiende ist.

Das Subjekt ist vielmehr das Veränderliche und zu Bestimmende.

Das negative Urteil ist hier daher so zu fassen:

Nicht ein Dieses ist ein Allgemeines der Reflexion;
ein solches Ansich hat eine allgemeinere Existenz
als nur in einem Diesen.

Das singuläre Urteil hat hiermit
seine nächste Wahrheit im partikulären. ((S328))




b. Das partikuläre Urteil


Die Nicht-Einzelheit des Subjekts, welche statt seiner Singularität
im ersten Reflexionsurteile gesetzt werden muss, ist die Besonderheit.

Aber die Einzelheit ist im Reflexionsurteile als wesentliche Einzelheit bestimmt;
die Besonderheit kann daher nicht einfache, abstrakte Bestimmung sein,
in welcher das Einzelne aufgehoben,
das Existierende zugrunde gegangen wäre,
sondern nur als eine Erweiterung desselben in äußerer Reflexion;
das Subjekt ist daher:
»Einige Diese« oder »eine besondere Menge von Einzelnen«.


Dies Urteil, »Einige Einzelne sind ein Allgemeines der Reflexion«,
erscheint zunächst als positives Urteil, aber ist ebensowohl auch negativ;
denn Einiges enthält die Allgemeinheit;
nach dieser kann es als komprehensiv [? zusammenfassend] betrachtet werden;
aber insofern es Besonderheit ist, ist es ihr [? A+h] ebensosehr nicht angemessen.

Die negative Bestimmung, welche das Subjekt
durch den Übergang des singulären Urteils erhalten hat,
ist, wie oben gezeigt, auch Bestimmung der Beziehung, der Kopula.

- In dem Urteile »einige Menschen sind glückselig<<
liegt die unmittelbare Konsequenz:
»einige Menschen sind nicht glückselig«.

Wenn einige Dinge nützlich sind,
so sind eben deswegen einige Dinge nicht nützlich.

Das positive und negative Urteil fallen nicht mehr außereinander,
sondern das partikuläre enthält unmittelbar beide zugleich,
eben weil es ein Reflexionsurteil ist.

- Aber das partikuläre Urteil ist darum unbestimmt.


Betrachten wir weiter in dem Beispiele eines solchen Urteils
das Subjekt, einige Menschen, Tiere usf.,
so enthält es außer der partikulären Formbestimmung »Einige«
auch noch die Inhaltsbestimmung »Mensch« usf.

Das Subjekt des singulären Urteils konnte heißen:
»Dieser Mensch«, eine Singularität,
die eigentlich dem äußerlichen Monstrieren angehört;
es soll daher vielmehr lauten etwa »Cajus«.

Aber das Subjekt des partikulären Urteils
kann nicht mehr sein »Einige Caji«,
denn Cajus soll ein Einzelner als solcher sein. ((S329))

Dem Einigen wird daher ein allgemeinerer Inhalt beigegeben,
etwa Menschen, Tieren usf.

Dies ist nicht bloß ein empirischer,
sondern durch die Form des Urteils bestimmter Inhalt;
er ist nämlich ein Allgemeines,
weil Einige die Allgemeinheit enthält
und sie zugleich von den Einzelnen,
da die reflektierte Einzelheit zugrunde liegt, getrennt sein muß.

Näher ist sie auch die allgemeine Natur
oder die Gattung Mensch, Tier, - diejenige Allgemeinheit,
welche das [, was] Resultat des Reflexionsurteils ist, antizipiert,
wie auch das positive Urteil, indem es das Einzelne zum Subjekte hat,
die Bestimmung antizipierte, welche Resultat des Urteils des Daseins ist.


Das Subjekt, das die Einzelnen,
deren Beziehung zur Besonderheit und die allgemeine Natur enthält,
ist insofern schon gesetzt als die Totalität der Begriffsbestimmungen.

Aber diese Betrachtung ist eigentlich eine äußerliche.

Was im Subjekte schon in Beziehung aufeinander
durch seine Form zunächst gesetzt ist,
ist die Erweiterung des Diesen zur Besonderheit;
allein diese Verallgemeinerung ist ihm nicht angemessen;
Dieses ist ein vollkommen Bestimmtes,
einiges Dieses aber ist unbestimmt.

Die Erweiterung soll dem Diesen zukommen,
also ihm entsprechend, vollkommen bestimmt sein;
eine solche ist die Totalität oder zunächst Allgemeinheit überhaupt.


Diese Allgemeinheit hat das Dieses zugrunde liegen,
denn das Einzelne ist hier das in sich Reflektierte;
seine weiteren Bestimmungen verlaufen sich daher äußerlich an ihm,
und wie die Besonderheit sich deswegen als Einige bestimmte,
so ist die Allgemeinheit, die das Subjekt erlangt hat, Allheit,
und das partikuläre Urteil ist in das universelle übergegangen.




c. Das universelle Urteil


Die Allgemeinheit, wie sie am Subjekte des universellen Urteils ist,
ist die äußere Reflexionsallgemeinheit, Allheit; ((S330))
Alle sind alle Einzelnen;
das Einzelne ist unverändert darin.

Diese Allgemeinheit ist daher nur ein Zusammenfassen
der für sich bestehenden Einzelnen;
sie ist eine Gemeinschaftlichkeit, welche ihnen nur in der Vergleichung zukommt.

- Diese Gemeinschaftlichkeit pflegt dem subjektiven Vorstellen zunächst einzufallen,
wenn von Allgemeinheit die Rede ist.

Als der zunächstliegende Grund,
warum eine Bestimmung als eine allgemeine angesehen werden soll,
wird angegeben, weil sie mehreren zukomme.

In der Analysis schwebt vornehmlich auch
dieser Begriff von Allgemeinheit vor,
indem z.B. die Entwicklung einer Funktion an einem Polynomium
[? mehrere Glieder durch +/- verbunden]
für das Allgemeinere gilt
als die Entwicklung derselben an einem Binomium,
weil das Polynomium mehrere Einzelheiten darstellt als das Binomium.

Die Forderung, daß die Funktion in ihrer Allgemeinheit dargestellt würde,
verlangt eigentlich ein Pantonomium, die erschöpfte Unendlichkeit;
aber hier stellt sich von selbst die Schranke jener Forderung ein,
und die Darstellung der unendlichen Menge
muss sich mit dem Sollen derselben
und daher auch mit einem Polynomium begnügen.

In der Tat aber ist in den Fällen das Binomium schon das Pantonomium,
in denen die Methode oder Regel
nur die Abhängigkeit eines Gliedes von einem anderen betrifft
und die Abhängigkeit mehrerer Glieder
von ihren vorhergehenden sich nicht partikularisiert,
sondern eine und dieselbe Funktion zugrunde liegen bleibt.

Die Methode oder Regel ist als das wahrhaft Allgemeine anzusehen;
in der Fortsetzung der Entwicklung
oder in der Entwicklung eines Polynomiums wird sie nur wiederholt;
sie gewinnt somit durch die vergrößerte Mehrheit der Glieder
nichts an Allgemeinheit.

Es ist von der schlechten Unendlichkeit und deren Täuschung
schon früher die Rede gewesen;
die Allgemeinheit des Begriffs ist das erreichte Jenseits;
jene Unendlichkeit aber bleibt mit dem Jenseits
als einem Unerreichbaren behaftet,
insofern sie der bloße Progreß ins Unendliche bleibt.

Wenn bei der Allgemeinheit nur die Allheit vorschwebt, eine Allgemeinheit,
welche in ((S331)) den Einzelnen als Einzelnen erschöpft werden soll,
so ist dies ein Rückfall in jene schlechte Unendlichkeit;
oder aber es wird auch nur die Vielheit für Allheit genommen.

Die Vielheit jedoch, so groß sie auch sei,
bleibt schlechthin nur Partikularität und ist nicht Allheit.

- Es schwebt aber dabei
die an und für sich seiende Allgemeinheit des Begriffs dunkel vor;
er ist es, der gewaltsam über die beharrliche Einzelheit,
woran sich die Vorstellung hält,
und über das Äußerliche ihrer Reflexion hinaustreibt
und die Allheit als Totalität
oder vielmehr das kategorische Anundfürsichsein unterschiebt.


Dies zeigt sich auch sonst an der Allheit,
welche überhaupt die empirische Allgemeinheit ist.

Insofern das Einzelne als ein Unmittelbares vorausgesetzt ist,
daher vorgefunden und äußerlich aufgenommen wird,
ist ihm die Reflexion, welche es zur Allheit zusammenfaßt, ebenso äußerlich.

Weil aber das Einzelne als Dieses schlechthin gleichgültig
gegen diese Reflexion ist,
so können sich die Allgemeinheit und solches Einzelnes
nicht zu einer Einheit vereinigen.

Die empirische Allheit bleibt darum eine Aufgabe, ein Sollen,
welches so nicht als Sein dargestellt werden kann.

Ein empirisch-allgemeiner Satz
- denn es werden deren doch aufgestellt -
beruht nun auf der stillschweigenden Übereinkunft, daß,
wenn nur keine Instanz des Gegenteils angeführt werden könne,
die Mehrheit von Fällen für Allheit gelten solle
oder daß die subjektive Allheit,
nämlich die der zur Kenntnis gekommenen Fälle,
für eine objektive Allheit genommen werden dürfe.


Näher nun das universelle Urteil, bei dem wir stehen, betrachtet,
so hat das Subjekt, das, wie vorhin bemerkt worden,
die anundfürsichseiende Allgemeinheit als vorausgesetzte enthält,
dieselbe nun auch als gesetzte an ihm.

»Alle Menschen« drückt erstlich die Gattung Mensch aus,
zweitens diese Gattung in ihrer Vereinzelung,
aber so, daß die Einzelnen ((S332))
zugleich zur Allgemeinheit der Gattung erweitert sind;
umgekehrt ist die Allgemeinheit durch diese Verknüpfung
mit der Einzelheit ebenso vollkommen bestimmt als die Einzelheit;
hierdurch ist die gesetzte Allgemeinheit der vorausgesetzten gleich geworden.


Eigentlich aber ist nicht auf das Vorausgesetzte
zum voraus Rücksicht zu nehmen,
sondern das Resultat an der Formbestimmung für sich zu betrachten.

- Die Einzelheit, indem sie sich zur Allheit erweitert hat,
ist gesetzt als Negativität, welche identische Beziehung auf sich ist.

Sie ist damit nicht jene erste Einzelheit geblieben, wie z. B. die eines Cajus,
sondern ist die mit der Allgemeinheit identische Bestimmung
oder das absolute Bestimmtsein des Allgemeinen.

- Jene erste Einzelheit des singulären Urteils
war nicht die unmittelbare des positiven Urteils,
sondern durch die dialektische Bewegung
des Urteils des Daseins überhaupt entstanden;
sie war schon bestimmt,
die negative Identität der Bestimmungen jenes Urteils zu sein.

Dies ist die wahrhafte Voraussetzung im Reflexionsurteil;
gegen das an diesem sich verlaufende Setzen
war jene erste Bestimmtheit der Einzelheit das Ansich derselben;
was sie somit an sich ist,
ist nun durch die Bewegung des Reflexionsurteils gesetzt, nämlich
die Einzelheit als identische Beziehung des Bestimmten auf sich selbst.

Dadurch ist jene Reflexion, welche die Einzelheit zur Allheit erweitert,
eine ihr nicht äußerliche;
sondern es wird dadurch nur für sich, was sie schon an sich ist.

- Das Resultat ist somit in Wahrheit die objektive Allgemeinheit.

Das Subjekt hat insofern die Formbestimmung des Reflexionsurteils,
welche vom Diesen durch Einiges zur Allheit hindurchging, abgestreift;
statt »alle Menschen« ist nunmehr zu sagen »der Mensch«.


Die Allgemeinheit, welche hierdurch entstanden ist, ist die Gattung,
- die Allgemeinheit, welche an ihr selbst Konkretes ist.

Die Gattung inhäriert dem Subjekte nicht
oder ist nicht eine einzelne Eigenschaft,
überhaupt nicht eine Eigenschaft desselben;
sie enthält alle vereinzelte Bestimmtheit ((S333))
in ihrer substantiellen Gediegenheit aufgelöst.

- Sie ist darum, weil sie als diese negative Identität mit sich gesetzt ist,
wesentlich Subjekt, aber ist ihrem Prädikate nicht mehr subsumiert.

Hiermit verändert sich nun überhaupt die Natur des Reflexionsurteils.


Dasselbe war wesentlich Urteil der Subsumtion.

Das Prädikat war als das ansichseiende Allgemeine
gegen sein Subjekt bestimmt;
seinem Inhalte nach konnte es als wesentliche Verhältnisbestimmung
oder auch als Merkmal genommen werden,
- eine Bestimmung, nach welcher das Subjekt
nur eine wesentliche Erscheinung ist.

Aber zur objektiven Allgemeinheit bestimmt, hört es auf,
unter solche Verhältnisbestimmung oder zusammenfassende Reflexion
subsumiert zu sein;
solches Prädikat ist gegen diese Allgemeinheit vielmehr ein Besonderes.

Das Verhältnis von Subjekt und Prädikat hat sich somit umgekehrt
und das Urteil sich insofern zunächst aufgehoben.


Diese Aufhebung des Urteils fällt mit dem zusammen,
was die Bestimmung der Kopula wird, die wir noch zu betrachten haben;
die Aufhebung der Urteilsbestimmungen
und ihr Übergang in die Kopula ist dasselbe.

- Insofern nämlich das Subjekt sich in die Allgemeinheit erhoben hat,
ist es in dieser Bestimmung dem Prädikate gleich geworden,
welches als die reflektierte Allgemeinheit
auch die Besonderheit in sich begreift;
Subjekt und Prädikat sind daher identisch,
d. i. sie sind in die Kopula zusammengegangen.

Diese Identität ist die Gattung
oder an und für sich seiende Natur eines Dings.

Insofern dieselbe also sich wieder in ein Urteil dirimiert,
ist es die innere Natur,
wodurch sich Subjekt und Prädikat aufeinander beziehen,
- eine Beziehung der Notwendigkeit,
worin jene Urteilsbestimmungen nur unwesentliche Unterschiede sind.

»Was allen Einzelnen einer Gattung zukommt,
kommt durch ihre Natur der Gattung zu«
- ist eine unmittelbare Konsequenz und der Ausdruck dessen,
was sich vorhin ergab,
daß das Subjekt, z. B. alle Menschen, seine Formbestimmung abstreift
und der Mensch dafür zu ((S334)) sagen ist.

- Dieser an und für sich seiende Zusammenhang
macht die Grundlage eines neuen Urteils aus,
- des Urteils der Notwendigkeit.




C. DAS URTEIL DER NOTWENDIGKEIT


Die Bestimmung, zu der sich die Allgemeinheit fortgebildet hat,
ist, wie sich ergeben,
die anundfürsichseiende oder objektive Allgemeinheit,
der in der Sphäre des Wesens die Substantialität entspricht.

Sie unterscheidet sich von dieser dadurch,
daß sie dem Begriffe angehört und dadurch nicht nur die innere,
sondern auch die gesetzte Notwendigkeit ihrer Bestimmungen,
oder daß der Unterschied ihr immanent ist,
wogegen die Substanz den ihrigen nur in ihren Akzidenzen,
nicht aber als Prinzip in sich selbst hat.


Im Urteil ist nun diese objektive Allgemeinheit gesetzt,
somit erstlich mit dieser ihrer wesentlichen Bestimmtheit als ihr immanent,
zweitens als von ihr als Besonderheit verschieden,
von der jene Allgemeinheit die substantielle Grundlage ausmacht.

Sie ist auf diese Weise als Gattung und Art bestimmt.




a. Das kategorische Urteil


Die Gattung teilt sich oder stößt sich wesentlich in Arten ab;
sie ist Gattung nur, insofern sie Arten unter sich begreift;
die Art ist Art nur, insofern sie einerseits in Einzelnen existiert,
andererseits in der Gattung eine höhere Allgemeinheit ist.

- Das kategorische Urteil hat nun eine solche Allgemeinheit zum Prädikate,
an dem das Subjekt seine immanente Natur hat.

Es ist aber selbst das erste oder unmittelbare Urteil der Notwendigkeit;
daher die Bestimmtheit des Subjekts,
wodurch es gegen die Gattung oder Art ein Besonderes oder Einzelnes ist,
insofern der Unmittelbarkeit äußerlicher Existenz angehört.

- Die objektive Allgemeinheit aber hat ebenso hier
nur erst ihre unmittelbare Partikularisation; ((S335))
einerseits ist sie darum selbst eine bestimmte,
gegen welche es höhere Gattungen gibt;
- andererseits ist sie nicht gerade die nächste,
d. h. deren Bestimmtheit nicht gerade das Prinzip
der spezifischen Besonderheit des Subjekts ist.

Was aber daran notwendig ist,
ist die substantielle Identität des Subjekts und Prädikats,
gegen welche das Eigene, wodurch sich jenes von diesem unterscheidet,
nur als ein unwesentliches Gesetztsein - oder auch nur ein Namen ist;
das Subjekt ist in seinem Prädikate in sein Anundfürsichsein reflektiert.

- Ein solches Prädikat sollte mit den Prädikaten der bisherigen Urteile
nicht zusammengestellt werden;
wenn z. B. die Urteile
        die Rose ist rot, die Rose ist eine Pflanze,
oder: dieser Ring ist gelb, er ist Gold
in eine Klasse zusammengeworfen
und eine so äußerliche Eigenschaft wie die Farbe einer Blume
als ein gleiches Prädikat mit ihrer vegetabilischen Natur genommen wird,
so wird ein Unterschied übersehen,
der dem gemeinsten Auffassen auffallen muß.

- Das kategorische Urteil ist daher bestimmt
von dem positiven und negativen Urteile zu unterscheiden;
in diesen ist das, was vom Subjekt ausgesagt wird,
ein einzelner zufälliger Inhalt,
in jenem ist er die Totalität der in sich reflektierten Form.

Die Kopula hat daher in ihm die Bedeutung der Notwendigkeit,
in jenen nur des abstrakten, unmittelbaren Seins.


Die Bestimmtheit des Subjekts,
wodurch es ein Besonderes gegen das Prädikat ist,
ist zunächst noch ein Zufälliges;
Subjekt und Prädikat sind nicht
durch die Form oder Bestimmtheit als notwendig bezogen;
die Notwendigkeit ist daher noch als innere.

- Das Subjekt aber ist Subjekt nur als Besonderes,
und insofern es objektive Allgemeinheit hat,
soll es sie wesentlich nach jener erst unmittelbaren Bestimmtheit haben.

Das Objektiv-Allgemeine, indem es sich bestimmt, ((S336))
d. i. sich ins Urteil setzt,
ist wesentlich in identischer Beziehung
mit dieser aus ihm abgestoßenen Bestimmtheit als solcher,
d. i. sie ist wesentlich nicht als bloß Zufälliges zu setzen.

Das kategorische Urteil entspricht erst durch diese Notwendigkeit
seines unmittelbaren Seins seiner objektiven Allgemeinheit
und ist auf diese Weise in das hypothetische Urteil übergegangen.




b. Das hypothetische Urteil


»Wenn A ist, so ist B«; oder
»das Sein des A ist nicht sein eigenes Sein,
sondern das Sein eines Anderen, des B«.

- Was in diesem Urteil gesetzt ist,
ist der notwendige Zusammenhang von unmittelbaren Bestimmtheiten,
welcher im kategorischen Urteile noch nicht gesetzt ist.

- Es sind hier zwei unmittelbare Existenzen oder äußerlich zufällige,
deren im kategorischen Urteile zunächst nur eine, das Subjekt, ist;
indem aber das eine äußerlich gegen das andere ist,
so ist unmittelbar dies andere auch äußerlich gegen das erste.

- Nach dieser Unmittelbarkeit ist der Inhalt beider Seiten
noch ein gleichgültiger gegeneinander;
dies Urteil ist daher zunächst ein Satz der leeren Form.

Nun ist die Unmittelbarkeit
erstlich zwar als solche ein selbständiges, konkretes Sein;
aber zweitens ist die Beziehung desselben das wesentliche;
jenes Sein ist daher ebensosehr als bloße Möglichkeit;
das hypothetische Urteil enthält nicht, daß A ist oder daß B ist,
sondern nur, wenn eines ist, so ist das andere;
nur der Zusammenhang der Extreme ist gesetzt als seiend,
nicht sie selbst.

Vielmehr ist in dieser Notwendigkeit
jedes gesetzt als ebensosehr das Sein eines Anderen.

- Der Satz der Identität sagt aus:
A ist nur A, nicht B; und B ist nur B, nicht A;
im hypothetischen Urteil ist dagegen das Sein der endlichen Dinge
nach ihrer formellen Wahrheit durch den Begriff gesetzt,
daß nämlich das Endliche sein eigenes Sein,
aber ebensosehr nicht das seinige, sondern das Sein eines Anderen ist.

In der Sphäre des Seins verändert sich das Endliche, ((S337))
es wird zu einem Anderen;
in der Sphäre des Wesens ist es Erscheinung und gesetzt,
daß sein Sein darin besteht, daß ein Anderes an ihm scheint,
und die Notwendigkeit ist die innere, noch nicht als solche gesetzte, Beziehung.

Der Begriff aber ist dies, daß diese Identität gesetzt ist
und daß das Seiende nicht die abstrakte Identität mit sich,
sondern die konkrete ist und unmittelbar an ihm selbst das Sein eines Anderen.


Das hypothetische Urteil kann durch die Reflexionsverhältnisse
in näherer Bestimmtheit genommen werden
als Verhältnis von Grund und Folge, Bedingung und Bedingtem, Kausalität usf.

Wie im kategorischen Urteile die Substantialität,
so ist im hypothetischen der Zusammenhang der Kausalität in seiner Begriffsform.

Dieses und die anderen Verhältnisse stehen sämtlich unter ihm,
sind aber hier nicht mehr als Verhältnisse von selbständigen Seiten,
sondern diese sind wesentlich nur als Momente einer und derselben Identität.

- Jedoch sind sie in ihm noch nicht nach den Begriffsbestimmungen
als Einzelnes oder Besonderes und Allgemeines entgegengesetzt,
sondern nur erst als Momente überhaupt.

Das hypothetische Urteil hat insofern mehr die Gestalt eines Satzes;
wie das partikuläre Urteil von unbestimmtem Inhalte ist,
so ist das hypothetische von unbestimmter Form, indem sein Inhalt
sich nicht in der Bestimmung von Subjekt und Prädikat verhält.

- Doch an sich ist das Sein, da es das Sein des Anderen ist,
eben dadurch Einheit seiner selbst und des Anderen und hiermit Allgemeinheit;
es ist damit zugleich eigentlich nur ein Besonderes, da es Bestimmtes
und in seiner Bestimmtheit sich nicht bloß auf sich Beziehendes ist.

Es ist aber nicht die einfache abstrakte Besonderheit gesetzt,
sondern durch die Unmittelbarkeit, welche die Bestimmtheiten haben,
sind die Momente derselben als unterschiedene;
zugleich durch die Einheit derselben, die ihre Beziehung ausmacht,
ist die Besonderheit auch als die Totalität derselben.

- Was in Wahrheit daher in diesem Urteile gesetzt ist,
ist die Allgemeinheit als die konkrete Identität des ((S338)) Begriffs,
dessen Bestimmungen kein Bestehen für sich haben,
sondern nur in ihr gesetzte Besonderheiten sind.

So ist es das disjunktive Urteil.




c. Das disjunktive Urteil


Im kategorischen Urteil ist der Begriff
als objektive Allgemeinheit und eine äußerliche Einzelheit.

Im hypothetischen tritt an dieser Äußerlichkeit
der Begriff in seiner negativen Identität hervor;
durch diese erhalten sie [ sc. seine Momente]
die nun im disjunktiven Urteile gesetzte Bestimmtheit,
welche sie im ersteren unmittelbar haben.

Das disjunktive Urteil ist daher die objektive Allgemeinheit
zugleich in der Vereinigung mit der Form gesetzt.

Es enthält also erstens die konkrete Allgemeinheit oder die Gattung
in einfacher Form als das Subjekt;
zweitens dieselbe, aber als Totalität ihrer unterschiedenen Bestimmungen.

A ist entweder B oder C.

Dies ist die Notwendigkeit des Begriffs,
worin erstens die Dieselbigkeit beider Extreme
einerlei Umfang, Inhalt und Allgemeinheit ist;
zweitens sind sie nach der Form der Begriffsbestimmungen unterschieden,
so daß aber um jener Identität willen diese als bloße Form ist.

Drittens erscheint die identische objektive Allgemeinheit deswegen
als das in sich Reflektierte gegen die unwesentliche Form,
als Inhalt, der aber an ihm selbst die Bestimmtheit der Form hat;
das eine Mal als die einfache Bestimmtheit der Gattung,
das andere Mal eben diese Bestimmtheit als in ihren Unterschied entwickelt,
- auf welche Weise sie die Besonderheit der Arten
und deren Totalität, die Allgemeinheit der Gattung, ist.

- Die Besonderheit in ihrer Entwicklung macht das Prädikat aus,
weil sie insofern das Allgemeinere ist,
als sie die ganze allgemeine Sphäre des Subjekts,
aber auch dieselbe in der Auseinandersetzung der Besonderung enthält.


Diese Besonderung näher betrachtet, so macht fürs erste
die Gattung die substantielle Allgemeinheit der Arten aus;
das ((S339)) Subjekt ist daher sowohl B als C;
dieses Sowohl-Als bezeichnet die positive Identität
des Besonderen mit dem Allgemeinen;
dies objektive Allgemeine erhält sich vollkommen in seiner Besonderheit.

Die Arten zweitens schließen sich gegenseitig aus;
A ist entweder B oder C;
denn sie sind der bestimmte Unterschied der allgemeinen Sphäre.

Dies Entweder-Oder ist die negative Beziehung derselben.

In dieser sind sie aber ebenso identisch als in jener;
die Gattung ist ihre Einheit als bestimmter Besonderen.

- Wäre die Gattung eine abstrakte Allgemeinheit wie in den Urteilen des Daseins,
so wären die Arten auch nur als verschiedene
und gegeneinander gleichgültige zu nehmen;
sie ist aber nicht jene äußere,
nur durch Vergleichung und Weglassung entstandene Allgemeinheit,
sondern ihre immanente und konkrete.

Ein empirisches disjunktives Urteil ist ohne Notwendigkeit;
A ist entweder B oder C oder D usf.,
weil die Arten B, C, D usf. sich vorgefunden haben;
es kann eigentlich kein Entweder-Oder dadurch ausgesprochen werden,
denn solche Arten machen nur etwa eine subjektive Vollständigkeit aus;
die eine Art schließt zwar die andere aus,
aber Entweder-Oder schließt jede weitere aus
und schließt eine totale Sphäre in sich ab.

Diese Totalität hat ihre Notwendigkeit
in der negativen Einheit des Objektiv-Allgemeinen,
welches die Einzelheit in sich aufgelöst
und als einfaches Prinzip des Unterschieds immanent in sich hat,
wodurch die Arten bestimmt und bezogen sind.

Die empirischen Arten dagegen haben ihre Unterschiede
an irgendeiner Zufälligkeit,
die ein äußerliches Prinzip oder daher nicht ihr Prinzip,
somit auch nicht die immanente Bestimmtheit der Gattung ist;
sie sind darum nach ihrer Bestimmtheit auch nicht aufeinander bezogen.

- Durch die Beziehung ihrer Bestimmtheit
machen die Arten aber die Allgemeinheit des Prädikats aus.

- Die sogenannten konträren und kontradiktorischen Begriffe
sollten hier eigentlich erst ihre Stelle finden;
denn im disjunktiven Urteile ist der wesentliche Begriffsunterschied gesetzt;
aber sie haben darin auch zugleich ((S340)) ihre Wahrheit,
daß nämlich das Konträre und Kontradiktorische
selbst ebensowohl konträr als kontradiktorisch unterschieden ist.

Konträr sind die Arten, insofern sie nur verschieden sind
- nämlich durch die Gattung als ihre objektive Natur
haben sie ein anundfürsichseiendes Bestehen -,
kontradiktorisch, insofern sie sich ausschließen.

Jede dieser Bestimmungen für sich ist aber einseitig und ohne Wahrheit;
im Entweder-Oder des disjunktiven Urteils
ist ihre Einheit als ihre Wahrheit gesetzt,
nach welcher jenes selbständige Bestehen als konkrete Allgemeinheit
selbst auch das Prinzip der negativen Einheit ist,
wodurch sie sich gegenseitig ausschließen.


Durch die soeben aufgezeigte Identität des Subjekts und Prädikats
nach der negativen Einheit
ist die Gattung im disjunktiven Urteile als die nächste bestimmt.

Dieser Ausdruck deutet zunächst auf einen bloßen Quantitätsunterschied
von mehr oder weniger Bestimmungen,
die ein Allgemeines gegen eine unter ihm stehende Besonderheit enthalte.

Es bleibt hiernach zufällig, was eigentlich die nächste Gattung ist.

Insofern aber die Gattung als ein bloß durch Weglassen
von Bestimmungen gebildetes Allgemeines genommen wird,
kann sie eigentlich kein disjunktives Urteil bilden;
denn es ist zufällig, ob die Bestimmtheit etwa in ihr noch geblieben sei,
welche das Prinzip des Entweder-Oder ausmacht;
die Gattung wäre überhaupt nicht nach ihrer Bestimmtheit in den Arten dargestellt,
und diese könnten nur eine zufällige Vollständigkeit haben.

In dem kategorischen Urteile ist die Gattung
zunächst nur in dieser abstrakten Form gegen das Subjekt,
daher nicht notwendig die ihm nächste Gattung, und insofern äußerlich.

Indem aber die Gattung als konkrete
wesentlich bestimmte Allgemeinheit ist,
so ist sie als die einfache Bestimmtheit
die Einheit von den Begriffsmomenten,
welche in jener Einfachheit nur aufgehoben sind,
aber ihren realen Unterschied in den Arten haben.

Die Gattung ist daher insofern die nächste einer Art,
als diese ihre spezifische Unterscheidung
an der wesentlichen Bestimmtheit ((S341)) jener
und die Arten überhaupt ihre unterschiedene Bestimmung
als Prinzip in der Natur der Gattung haben.


Die soeben betrachtete Seite macht die Identität des Subjekts und Prädikats
nach der Seite des Bestimmtseins überhaupt aus;
eine Seite, die durch das hypothetische Urteil gesetzt worden,
dessen Notwendigkeit eine Identität Unmittelbarer und Verschiedener,
daher wesentlich als negative Einheit ist.

Diese negative Einheit ist es überhaupt,
welche das Subjekt und Prädikat abscheidet,
die aber nunmehr selbst als unterschieden gesetzt ist,
im Subjekte als einfache Bestimmtheit, im Prädikate als Totalität.

Jenes Abscheiden des Subjekts und Prädikats ist der Begriffsunterschied;
die Totalität der Arten im Prädikat kann aber eben so kein anderer sein.

- Die Bestimmung der disjunktiven Glieder gegeneinander
ergibt sich also hierdurch.

Sie reduziert sich auf den Unterschied des Begriffs,
denn es ist nur dieser, der sich disjungiert
und in seiner Bestimmung seine negative Einheit offenbart.

Übrigens kommt die Art hier nur in Betracht
nach ihrer einfachen Begriffsbestimmtheit,
nicht nach der Gestalt, wie sie aus der Idee
in weitere selbständige Realität getreten ist;
diese fällt allerdings in dem einfachen Prinzip der Gattung weg;
aber die wesentliche Unterscheidung muss Moment des Begriffs sein.

In dem hier betrachteten Urteil ist eigentlich
durch die eigene Fortbestimmung des Begriffs
nunmehr selbst seine Disjunktion gesetzt, dasjenige,
was sich beim Begriff als seine anundfürsichseiende Bestimmung,
als seine Unterscheidung in bestimmte Begriffe ergeben hat.

- Weil er nun das Allgemeine,
die positive ebensosehr wie die negative Totalität der Besonderen ist,
so ist er selbst eben dadurch auch unmittelbar eines seiner disjunktiven Glieder;
das andere aber ist diese Allgemeinheit in ihre Besonderheit aufgelöst
oder die Bestimmtheit des Begriffs als Bestimmtheit,
in welcher eben die Allgemeinheit sich als die Totalität darstellt.

- Wenn die Disjunktion einer Gattung in Arten
noch nicht diese Form erreicht hat, so ist dies ein Beweis,
daß sie sich nicht zur Bestimmtheit des Begriffes ((S342)) erhoben [hat]
und nicht aus ihm hervorgegangen ist.

- Die Farbe ist
entweder violett, indigoblau, hellblau, grün, gelb, orange oder rot;
- solcher Disjunktion ist ihre auch empirische
Vermischung und Unreinheit sogleich anzusehen;
sie ist von dieser Seite, für sich betrachtet, schon barbarisch zu nennen.

Wenn die Farbe als die konkrete Einheit von Hell und Dunkel begriffen worden,
so hat diese Gattung die Bestimmtheit an ihr,
welche das Prinzip ihrer Besonderung in Arten ausmacht.

Von diesen aber muss die eine die schlechthin einfache Farbe sein,
welche den Gegensatz gleichschwebend
und in ihre Intensität eingeschlossen und negiert enthält;
ihr gegenüber muss der Gegensatz
des Verhältnisses des Hellen und Dunkeln sich darstellen,
wozu, da es ein Naturphänomen betrifft,
noch die gleichgültige Neutralität des Gegensatzes kommen muß.

- Vermischungen wie Violett und Orange
und Gradunterschiede wie Indigoblau und Hellblau für Arten zu halten,
kann nur in einem ganz unüberlegten Verfahren seinen Grund haben,
das selbst für den Empirismus zuwenig Reflexion zeigt.

- Was übrigens die Disjunktion,
je nachdem sie im Elemente der Natur oder des Geistes geschieht,
für unterschiedene und noch näher bestimmte Formen habe,
gehört nicht hierher auszuführen.


Das disjunktive Urteil hat zunächst in seinem Prädikate
die Glieder der Disjunktion;
aber ebensosehr ist es selbst disjungiert;
sein Subjekt und Prädikat sind die Glieder der Disjunktion;
sie sind die in ihrer Bestimmtheit aber
zugleich als identisch gesetzten Begriffsmomente, als identisch
a) in der objektiven Allgemeinheit,
welche in dem Subjekte als die einfache Gattung
und in dem Prädikat als die allgemeine Sphäre und als Totalität
der Begriffsmomente ist, und
ß) in der negativen Einheit,
dem entwickelten Zusammenhange der Notwendigkeit,
nach welchem die einfache Bestimmtheit im Subjekte
in den Unterschied der Arten auseinandergegangen
und eben darin deren wesentliche Beziehung
und das mit sich selbst Identische ist. ((S343))


Diese Einheit, die Kopula dieses Urteils,
worein die Extreme durch ihre Identität zusammengegangen sind,
ist somit der Begriff selbst, und zwar als gesetzt;
das bloße Urteil der Notwendigkeit hat sich damit
zum Urteil des Begriffs erhoben.




D. DAS URTEIL DES BEGRIFFS


Urteile des Daseins fällen zu wissen:
»Die Rose ist rot«, »der Schnee ist weiß« usf.,
wird schwerlich dafür gelten, daß es große Urteilskraft zeige.

Die Urteile der Reflexion sind mehr Sätze;
in dem Urteile der Notwendigkeit
ist der Gegenstand zwar in seiner objektiven Allgemeinheit,
aber erst im jetzt zu betrachtenden Urteil
ist seine Beziehung auf den Begriff vorhanden.

Dieser ist darin zugrunde gelegt und,
da er in Beziehung auf den Gegenstand ist, als ein Sollen,
dem die Realität angemessen sein kann oder auch nicht.

- Solches Urteil enthält daher erst eine wahrhafte Beurteilung;
die Prädikate gut, schlecht, wahr, schön, richtig usf. drücken aus,
daß die Sache an ihrem allgemeinen Begriffe
als dem schlechthin vorausgesetzten Sollen gemessen
und in Übereinstimmung mit demselben ist oder nicht.


Man hat das Urteil des Begriffs Urteil der Modalität genannt
und sieht es dafür an, daß es die Form enthalte,
wie die Beziehung des Subjekts und Prädikats
sich in einem äußerlichen Verstande verhalte,
und daß es den Wert der Kopula nur in Beziehung auf das Denken angehe.

Das problematische Urteil bestehe hiernach darin,
wenn man das Bejahen oder Verneinen als beliebig oder als möglich,
das assertorische, wenn man es als wahr, d. h. wirklich,
und das apodiktische, wenn man es als notwendig annehme.

- Man sieht leicht, warum es so naheliegt,
bei diesem Urteil aus dem Urteile selbst herauszutreten
und seine Bestimmung als etwas bloß Subjektives zu betrachten.

Es ist hier nämlich der Begriff, das Subjektive,
welches am Urteil wieder hervortritt
und sich zu einer unmittelbaren Wirklichkeit verhält. ((S344))

Allein dies Subjektive ist nicht mit der äußerlichen Reflexion zu verwechseln,
die freilich auch etwas Subjektives ist,
aber in anderem Sinne als der Begriff selbst;
dieser, der aus dem disjunktiven Urteil wieder hervortritt,
ist vielmehr das Gegenteil einer bloßen Art und Weise.

Die früheren Urteile sind in diesem Sinne nur ein Subjektives,
denn sie beruhen auf einer Abstraktion und Einseitigkeit,
in der der Begriff verloren ist.

Das Urteil des Begriffs ist vielmehr das objektive
und die Wahrheit gegen sie,
eben weil ihm der Begriff, aber nicht in äußerer Reflexion
oder in Beziehung auf ein subjektives, d. h. zufälliges Denken,
in seiner Bestimmtheit als Begriff zugrunde liegt.


Im disjunktiven Urteile war der Begriff
als Identität der allgemeinen Natur mit ihrer Besonderung gesetzt;
hiermit hatte sich das Verhältnis des Urteils aufgehoben.

Dieses Konkrete der Allgemeinheit und der Besonderung
ist zunächst einfaches Resultat;
es hat sich nun weiter zur Totalität auszubilden,
indem die Momente, die es enthält, darin zunächst untergegangen [sind]
und noch nicht in bestimmter Selbständigkeit einander gegenüberstehen.

- Der Mangel des Resultats kann bestimmter auch so ausgedrückt werden,
daß im disjunktiven Urteile die objektive Allgemeinheit
zwar in ihrer Besonderung vollkommen geworden ist,
daß aber die negative Einheit der letzteren nur in jene zurückgeht
und noch nicht zum Dritten, zur Einzelheit, sich bestimmt hat.

- Insofern aber das Resultat selbst die negative Einheit ist,
so ist es zwar schon diese Einzelheit;
aber so ist es nur diese eine Bestimmtheit,
die nun ihre Negativität zu setzen, sich in die Extreme zu dirimieren
und auf diese Weise vollends zum Schlusse zu entwickeln hat.


Die nächste Diremtion dieser Einheit ist das Urteil, in welchem sie
das eine Mal als Subjekt, als ein unmittelbar Einzelnes,
und dann als Prädikat, als bestimmte Beziehung ihrer Momente
gesetzt ist. ((S345))




a. Das assertorische Urteil


Das Urteil des Begriffs ist zuerst unmittelbar;
so ist es das assertorische Urteil.

Das Subjekt ist ein konkretes Einzelnes überhaupt,
das Prädikat drückt dasselbe als die Beziehung seiner Wirklichkeit,
Bestimmtheit oder Beschaffenheit auf seinen Begriff aus.

(Dies Haus ist schlecht, diese Handlung ist gut. )

Näher enthält es also, a) daß das Subjekt etwas sein soll;
seine allgemeine Natur hat sich als der selbständige Begriff gesetzt;
b) die Besonderheit, welche nicht nur um ihrer Unmittelbarkeit,
sondern um ihrer ausdrücklichen Unterscheidung willen
von ihrer selbständigen allgemeinen Natur
als Beschaffenheit und äußerliche Existenz ist;
diese ist um der Selbständigkeit des Begriffes willen
ihrerseits auch gleichgültig gegen das Allgemeine
und kann ihm angemessen oder auch nicht sein.

- Diese Beschaffenheit ist die Einzelheit,
welche über die notwendige Bestimmung
des Allgemeinen im disjunktiven Urteil hinausliegt,
eine Bestimmung, welche nur als die Besonderung der Art
und als negatives Prinzip der Gattung ist.

Insofern ist die konkrete Allgemeinheit,
die aus dem disjunktiven Urteil hervorgegangen ist,
in dem assertorischen Urteil in die Form von Extremen entzweit,
denen der Begriff selbst als gesetzte, sie beziehende Einheit noch fehlt.


Das Urteil ist darum nur erst assertorisch;
seine Bewährung ist eine subjektive Versicherung.

Daß etwas gut oder schlecht, richtig, passend oder nicht usf. ist,
hat seinen Zusammenhang in einem äußeren Dritten.

Daß er aber äußerlich gesetzt ist, ist dasselbe,
daß er nur erst an sich oder innerlich ist.

- Wenn etwas gut oder schlecht usf. ist, wird daher wohl niemand meinen,
daß es nur im subjektiven Bewußtsein etwa gut, aber an sich vielleicht schlecht,
oder daß gut und schlecht, richtig, passend usf.
nicht Prädikate der Gegenstände selbst seien.

Das bloß Subjektive der Assertion dieses Urteils besteht also darin,
daß der an sich seiende Zusammenhang des Subjekts und Prädikats
noch nicht gesetzt oder, ((S346)) was dasselbe ist, daß er nur äußerlich ist;
die Kopula ist noch ein unmittelbares, abstraktes Sein.


Der Versicherung des assertorischen Urteils
steht daher mit eben dem Rechte die entgegengesetzte gegenüber.

Wenn versichert wird, »diese Handlung ist gut«,
so hat die entgegengesetzte, »diese Handlung ist schlecht«,
noch gleiche Berechtigung.

- Oder an sich betrachtet, weil das Subjekt des Urteils unmittelbares Einzelnes ist,
hat es in dieser Abstraktion noch die Bestimmtheit nicht an ihm gesetzt,
welche seine Beziehung auf den allgemeinen Begriff enthielte;
es ist so noch ein Zufälliges,
ebensowohl dem Begriffe zu entsprechen oder auch nicht.

Das Urteil ist daher wesentlich problematisch.




b. Das problematische Urteil


Das problematische Urteil ist das assertorische,
insofern dieses ebensowohl positiv als negativ genommen werden muß.

- Nach dieser qualitativen Seite ist das partikuläre Urteil
gleichfalls ein problematisches, denn es gilt ebensosehr positiv als negativ;
- ingleichen ist am hypothetischen Urteil
das Sein des Subjekts und Prädikats problematisch;
auch durch sie ist es gesetzt, daß das singuläre und das kategorische Urteil
noch etwas bloß Subjektives ist.

Im problematischen Urteile als solchem
ist aber dies Setzen immanenter als in den erwähnten Urteilen,
weil in jenem der Inhalt des Prädikats
die Beziehung des Subjekts auf den Begriff ist,
hier hiermit die Bestimmung des Unmittelbaren als eines Zufälligen
selbst vorhanden ist.


Zunächst erscheint es nur als problematisch, ob das Prädikat
mit einem gewissen Subjekte verbunden werden soll oder nicht,
und die Unbestimmtheit fällt insofern in die Kopula.

Für das Prädikat kann daraus keine Bestimmung hervorgehen,
denn es ist schon die objektive, konkrete Allgemeinheit.

Das Problematische geht also die Unmittelbarkeit des Subjekts an,
welche hierdurch als Zufälligkeit bestimmt ((S347)) wird.

- Ferner aber ist darum nicht von der Einzelheit des Subjekts zu abstrahieren;
von dieser überhaupt gereinigt, wäre es nur ein Allgemeines;
das Prädikat enthält eben dies, daß der Begriff des Subjekts
in Beziehung auf seine Einzelheit gesetzt sein soll.

- Es kann nicht gesagt werden: »Das Haus oder ein Haus ist gut«,
sondern: »je nachdem es beschaffen ist«.

- Das Problematische des Subjekts an ihm selbst
macht seine Zufälligkeit als Moment aus,
die Subjektivität der Sache,
ihrer objektiven Natur oder ihrem Begriff gegenübergestellt,
die bloße Art und Weise oder die Beschaffenheit.


Somit ist das Subjekt selbst
in seine Allgemeinheit oder objektive Natur, sein Sollen,
und in die besondere Beschaffenheit des Daseins unterschieden.

Hiermit enthält es den Grund, ob es so ist, wie es sein soll.

Auf diese Weise ist es mit dem Prädikate ausgeglichen.

- Die Negativität des Problematischen,
insofern sie gegen die Unmittelbarkeit des Subjekts gerichtet ist,
heißt hiernach nur diese ursprüngliche Teilung desselben,
welches an sich schon als Einheit des Allgemeinen und Besonderen ist,
in diese seine Momente, - eine Teilung, welche das Urteil selbst ist.


Es kann noch die Bemerkung gemacht werden,
daß jede der beiden Seiten des Subjekts, sein Begriff und seine Beschaffenheit,
dessen Subjektivität genannt werden könne.

Der Begriff ist das in sich gegangene allgemeine Wesen einer Sache,
ihre negative Einheit mit sich selbst;
diese macht ihre Subjektivität aus.

Aber eine Sache ist auch wesentlich zufällig und hat eine äußerliche Beschaffenheit;
diese heißt ebensosehr deren bloße Subjektivität, jener Objektivität gegenüber.

Die Sache selbst ist eben dies,
daß ihr Begriff als die negative Einheit seiner selbst seine Allgemeinheit negiert
und in die Äußerlichkeit der Einzelheit sich heraussetzt.

- Als dieses Gedoppelte ist das Subjekt des Urteils hier gesetzt;
jene entgegenstehenden Bedeutungen der Subjektivität
sind ihrer Wahrheit nach in Einem.

- Die Bedeutung des Subjektiven ist dadurch selbst problematisch geworden,
daß es die unmittelbare ((S348)) Bestimmtheit,
welche es im unmittelbaren Urteile hatte,
und seinen bestimmten Gegensatz gegen das Prädikat verloren hat.

- Jene auch in dem Räsonnement der gewöhnlichen Reflexion vorkommende
entgegengesetzte Bedeutung des Subjektiven
könnte für sich wenigstens darauf aufmerksam machen,
daß es in einer derselben keine Wahrheit hat.

Die gedoppelte Bedeutung ist die Erscheinung hiervon,
daß jede einzeln für sich einseitig ist.

Das Problematische so als Problematisches der Sache,
die Sache mit ihrer Beschaffenheit, gesetzt,
so ist das Urteil selbst nicht mehr problematisch, sondern apodiktisch.




c. Das apodiktische Urteil


Das Subjekt des apodiktischen Urteils
(das Haus so und so beschaffen ist gut,
die Handlung so und so beschaffen ist recht)
hat an ihm erstens das Allgemeine, was es sein soll,
zweitens seine Beschaffenheit;
diese enthält den Grund, warum dem ganzen Subjekt
ein Prädikat des Begriffsurteils zukommt oder nicht,
d. i. ob das Subjekt seinem Begriffe entspricht oder nicht.

- Dieses Urteil ist nun wahrhaft objektiv;
oder es ist die Wahrheit des Urteils überhaupt.

Subjekt und Prädikat entsprechen sich und haben denselben Inhalt,
und dieser Inhalt ist selbst die gesetzte konkrete Allgemeinheit;
er enthält nämlich die zwei Momente,
das objektive Allgemeine oder die Gattung und das Vereinzelte.

Es ist hier also das Allgemeine,
welches es selbst ist und durch sein Gegenteil sich kontinuiert
und als Einheit mit diesem erst Allgemeines ist.

- Ein solches Allgemeines, wie das Prädikat gut, passend, richtig usw.,
hat ein Sollen zugrunde liegen
und enthält das Entsprechen des Daseins zugleich;
nicht jenes Sollen oder die Gattung für sich,
sondern dies Entsprechen ist die Allgemeinheit,
welche das Prädikat des apodiktischen Urteils ausmacht.


Das Subjekt enthält gleichfalls diese beiden Momente
in unmittelbarer Einheit als die Sache.

Es ist aber die Wahrheit ((S349)) derselben,
daß sie in sich gebrochen ist in ihr Sollen und ihr Sein;
dies ist das absolute Urteil über alle Wirklichkeit.

- Daß diese ursprüngliche Teilung, welche die Allmacht des Begriffes ist,
ebensosehr Rückkehr in seine Einheit
und absolute Beziehung des Sollens und Seins aufeinander ist,
macht das Wirkliche zu einer Sache;
ihre innere Beziehung, diese konkrete Identität,
macht die Seele der Sache aus.


Der Übergang von der unmittelbaren Einfachheit der Sache zu dem Entsprechen,
welches die bestimmte Beziehung ihres Sollens und ihres Seins ist,
oder die Kopula, zeigt sich nun näher,
in der besonderen Bestimmtheit der Sache zu liegen.

Die Gattung ist das an und für sich seiende Allgemeine,
das insofern als das unbezogene erscheint,
- die Bestimmtheit aber dasjenige, was sich in jener Allgemeinheit
in sich, aber sich zugleich in ein Anderes reflektiert.

Das Urteil hat daher an der Beschaffenheit des Subjekts seinen Grund
und ist dadurch apodiktisch.

Es ist damit nunmehr die bestimmte und erfüllte Kopula vorhanden,
die vorher in dem abstrakten Ist bestand,
jetzt aber zum Grunde überhaupt sich weitergebildet hat.

Sie ist zunächst als unmittelbare Bestimmtheit an dem Subjekte,
aber ist ebensosehr die Beziehung auf das Prädikat,
welches keinen anderen Inhalt hat als dies Entsprechen selbst
oder die Beziehung des Subjekts auf die Allgemeinheit.


So ist die Form des Urteils untergegangen,
erstens weil Subjekt und Prädikat an sich derselbe Inhalt sind,
aber zweitens weil das Subjekt durch seine Bestimmtheit
über sich hinausweist und sich auf das Prädikat bezieht;
aber ebenso drittens ist dies Beziehen in das Prädikat übergegangen,
macht nur dessen Inhalt aus
und ist so die gesetzte Beziehung oder das Urteil selbst.

- So ist die konkrete Identität des Begriffs,
welche das Resultat des disjunktiven Urteils war
und welche die innere Grundlage des Begriffsurteils ausmacht,
im Ganzen hergestellt, die zunächst nur im Prädikate gesetzt war.


Das Positive dieses Resultats, das den Übergang des Urteils ((S350))
in eine andere Form macht, näher betrachtet,
so zeigen sich, wie wir gesehen, Subjekt und Prädikat
im apodiktischen Urteile jedes als der ganze Begriff.

- Die Begriffseinheit ist als die Bestimmtheit,
welche die sie beziehende Kopula ausmacht, zugleich von ihnen unterschieden.

Zunächst steht sie nur auf der andern Seite des Subjekts
als dessen unmittelbare Beschaffenheit.

Aber indem sie wesentlich das Beziehende ist,
ist sie nicht nur solche unmittelbare Beschaffenheit,
sondern das durch Subjekt und Prädikat Hindurchgehende und Allgemeine.

- Indem Subjekt und Prädikat denselben Inhalt haben,
so ist dagegen durch jene Bestimmtheit die Formbeziehung gesetzt,
die Bestimmtheit als ein Allgemeines oder die Besonderheit.

- So enthält sie die beiden Formbestimmungen der Extreme in sich
und ist die bestimmte Beziehung des Subjekts und Prädikats;
sie ist die erfüllte oder inhaltsvolle Kopula des Urteils,
die aus dem Urteil, worin sie in die Extreme verloren war,
wieder hervorgetretene Einheit des Begriffs.

- Durch diese Erfüllung der Kopula ist das Urteil zum Schlusse geworden.