Student an der Universität Berlin bei Savigny und Gans

Dieser Text ist eine Vorschau auf Geschichte der Hegelrezeption, Band I, der 2026 bei Reflexivity Press erscheint.

Die methodische Wendung, die Marx 1844 vollziehen sollte, hatte ihre Vorgeschichte in seiner Berliner Studienzeit (1836–1841). Im Wintersemester 1836/37 hörte Marx zugleich die Pandekten bei Friedrich Carl von Savigny und das Strafrecht bei Eduard Gans (siehe Kapitel 2.2b) — die methodische Konfrontation zwischen historischer Rechtsschule und hegelianischer Rechtsphilosophie war ihm Vorlesungsalltag. Im Sommersemester 1838 hörte er außerdem das Preußische Landrecht bei Gans und gehörte ab 1837 dem Doktorklub an, dem Berliner Kreis progressiver Hegelianer, in dem auch Gans verkehrte.

In seinem ausführlichen Brief an den Vater vom 10. November 1837 schildert Marx selbst den methodischen Wendepunkt, der sich in dieser Konstellation vollzogen hatte. Er habe versucht, “eine Rechtsphilosophie durch das Gebiet des Rechts durchzuführen”, und sei dabei am “Gegensatz des Wirklichen und Sollenden” gescheitert, der “dem Idealismus eigen” sei. An die Stelle dieser “Metaphysik des Rechts” sei die Forderung getreten, “die Vernunft des Dinges selbst” als “in sich Widerstreitendes” zu fassen — also die Wirklichkeit nicht von außen mit fertigen Begriffen zu konfrontieren, sondern die Begriffe in der Bewegung der Sache selbst zu finden. Das ist die methodische Geburtsstunde dessen, was Marx sechs Jahre später als Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie und drei Jahrzehnte später als Methode des Kapitals entfalten sollte. Sie steht in unmittelbarem biographischen Zusammenhang mit der Vorlesungserfahrung bei Gans, der die hegelianische Methode gegen Savignys “Reduktion des Rechts auf historisch Gegebenes” durchsetzte und in seinen Naturrechtsvorlesungen die methodische Konsequenz “zu den Gründen des Faktums kommen und sie aufheben” formulierte.

Diese frühe Schulung erklärt, warum Marx später Gans in den publizierten Schriften kaum nennt: Gans ist nicht zitierte Quelle, sondern durchlaufene Denkform. Was Marx aus den Vorlesungen mitnimmt, ist nicht eine Lehrmeinung, sondern eine methodische Haltung — die Bewegung, mit hegelianischen Mitteln über Hegel hinauszugehen. Seine erste publizistische Bewährungsprobe legt diese Haltung 1842 ab: In den “Debatten über das Holzdiebstahlsgesetz” in der Rheinischen Zeitung argumentiert er nicht im savignyschen Stil des Gewohnheitsrechts, sondern misst positive Rechtsformen an ihrer Vernunft und ihrem gesellschaftlichen Gehalt. Das ist hegelsch-gansisch, ohne dass Marx Gans nennt.