Ein Nachtrag: Crenshaw und die Kategorienlogik des Rechts (1989)

Dieser Text ist eine Vorschau auf Geschichte der Hegelrezeption, Band II, der 2026 bei Reflexivity Press erscheint.

Im selben Jahr wie McIntoshs Liste erscheint ein Aufsatz, dessen Argument mit ihr nichts zu tun hat und dessen Begriff später mit ihr verschmolzen wurde.

Kimberlé Crenshaws „Demarginalizing the Intersection of Race and Sex“ ist eine juristische Arbeit über eine Lücke im Antidiskriminierungsrecht. Ihr Ausgangsfall, DeGraffenreid v. General Motors, ist präzise: Fünf schwarze Frauen klagten gegen ein Senioritätssystem. Das Gericht wies ab — als Frauen konnten sie nicht klagen, denn weiße Frauen waren eingestellt worden; als Schwarze nicht, denn schwarze Männer waren eingestellt worden. Die Klägerinnen dürften nicht „combine statutory remedies to create a new ‘super-remedy’“.

Crenshaws Diagnose ist eine Kritik der Kategorienlogik, nicht der Gesellschaft: Die Grenzen der Diskriminierungstatbestände seien durch die Erfahrungen weißer Frauen und schwarzer Männer definiert, also jeweils durch die im Übrigen privilegierten Mitglieder der Gruppe. Ihr Bild dafür — ein Keller, in dem die Benachteiligten übereinandergestapelt stehen, und eine Luke, durch die nur hindurchkommt, wer sagen kann, dass allein die Decke ihn hindert — beschreibt einen Mechanismus des Rechts, nicht ein Koordinatensystem der Identität.

Das ist ein begrenztes und richtiges Argument. Was die Rezeption daraus machte — ein allgemeines Raster, in dem jeder Mensch nach beliebig vielen Achsen positionierbar ist — gehört nach Band III; Crenshaw selbst hat wiederholt davor gewarnt.[1]


  1. Kimberlé Crenshaw: „Demarginalizing the Intersection of Race and Sex“, in: University of Chicago Legal Forum 1989, S. 139-167. Zur Weiterentwicklung siehe Geschichte der Hegel-Rezeption, Band III, Kapitel 2 (geplant). ↩︎